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Weitere Entscheidung unten: BAG, 18.11.1986

Rechtsprechung
   BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,188
BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 (https://dejure.org/1986,188)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 (https://dejure.org/1986,188)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 (https://dejure.org/1986,188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Mißverständliches Verhalten des Arbeitgebers im Anschluß an eine Abmahnung - Duldung der Unterschreitung der Mindestuntersuchungszeit bei der Fleischbeschau - Kennenmüssen der Pflichtwidrigkeit des eigenen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 418
  • BB 1987, 1252
  • DB 1987, 1303
  • JR 1987, 440
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Durch die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, daß der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen oder ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als nicht vertragsgemäß ansieht und künftig nicht mehr hinzunehmen gewillt ist (vgl. insbesondere das bereits angeführte Senatsurteil vom 18. Januar 1980, aaO).

  • LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Dies läßt sich jedoch nicht anhand einer bestimmten Regelfrist (z.B. zwei Jahre), sondern nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles beurteilen (entgegen LArbG Hamm Urteil vom 14. Mai 1986 - 2 Sa 320/86 = LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 2).

    Der Senat folgt jedoch nicht der gelegentlich vertretenen Ansicht (vgl. z.B. LAG Hamm Urteil vom 14. Mai 1986 - 2 Sa 320/86 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 2 = DB 1986, 1628 = BB 1986, 1296 (Leitsatz), jetzt auch NZA 1987, 26), daß sich hierfür - und sei es auch nur für den Regelfall - eine bestimmte Frist aufstellen ließe.

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang …

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - …

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf …

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Auch bei einem Fehlverhalten im Vertrauensbereich bedarf es dann einer vorherigen erfolglosen Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w.N.).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w.N.).
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Änderungs- oder Beendigungskündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe m.w.N.; BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu II 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w.N.).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Rn. 20 aa) Es hat angenommen, eine Abmahnung könne nach längerem einwandfreien Verhalten des Arbeitnehmers ihre Wirkung verlieren, wofür die Umstände des Einzelfalls maßgeblich seien (vgl. BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4).

    So kann es nach einer längeren Zeit einwandfreier Führung einer erneuten Abmahnung bedürfen, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung wegen einer erneuten gleichartigen Pflichtverletzung gerechtfertigt wäre (vgl. BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - aaO).

    Auch wenn sich eine Abmahnung noch in der Personalakte befindet, ist im Rahmen eines möglichen Kündigungsrechtsstreits stets zu prüfen, ob ihr noch eine hinreichende Warnfunktion zukam (vgl. etwa BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4).

    Rn. 35 2. Ebenso wenig wie für das Fortbestehen der Warnfunktion einer Abmahnung (vgl. BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4) gibt es eine fest bemessene Frist für die Dauer, für welche ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an ihrem Verbleib in der Personalakte des Arbeitnehmers anzuerkennen ist.

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion …

    Rn. 21 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Abmahnung neben der Rüge eines genau zu bezeichnenden Fehlverhaltens (Rügefunktion) der Hinweis auf die Bestands- oder Inhaltsgefährdung des Arbeitsverhältnisses für den Wiederholungsfall (kündigungsrechtliche Warnfunktion) (BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …

    Ob eine Abmahnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, läßt sich nicht pauschal beurteilen (BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4; 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 1987, 2367; 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - RzK I 1 Nr. 26).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zum Beispiel Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/9O - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von …

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Beklagte unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Dauer seines Wohlverhaltens, annehmen darf, die zur Abmahnung führenden Vorgänge hätten sich für die Gemeinschaft erledigt (so für den insoweit vergleichbaren Fall der verhaltensbedingten Kündigung: BAG, DB 1987, 1303 und 2367; NZA 1987, 418, 419).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Die Beklagte konnte bei Ausspruch der zweiten Abmahnung berechtigterweise annehmen, der Zeitablauf mache es erforderlich, dem Kläger die möglichen Folgen einer Missachtung des Rauchverbots nochmals vor Augen zu führen (…vgl. zum Verlust der Warnfunktion einer Abmahnung nach längerer Zeit einwandfreier Führung des Arbeitnehmers BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 20, NZA 2013, 91; 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - zu II 5 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4 ).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

    Durch das Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung soll der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht gekannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, daß er zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen greifen werde (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Durch das Erfordernis einer vergeblich gebliebenen Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung, insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich, soll der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht gekannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, daß er zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen greifen werde (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 5 der Gründe;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 234; Stahlhacke, aa0, Rz 334).

    Die Warnfunktion ist damit unabdingbare Voraussetzung einer Abmahnung (BAG Urteil vom 18. November 1986, aaO).

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ferner, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter I der Gründe und BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - BAGE 79, 176, 182 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung unter B III 1 der Gründe).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Senatsurteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe).

    Dort wurde (zu II 2 der Gründe) ausgeführt, im individualrechtlichen Bereich fordere der Arbeitgeber mit der Abmahnung in kündigungsrechtlicher Hinsicht für die Zukunft vertragsgerechtes Verhalten und stelle für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualrechtlich Konsequenzen in Aussicht (Warnfunktion); durch das Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung solle der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht gekannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, daß er zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen greifen werde (ebenso BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Ohne näheren Sachvortrag des Klägers in den Tatsacheninstanzen, daß und warum die Abmahnungen aufgrund Zeitablaufs wirkungslos geworden seien, sieht der Senat angesichts der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - RzK Abmahnung Nr. 19) keine Veranlassung, hierauf weiter einzugehen.

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Äußerungen …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen - …

  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch …

  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte …

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09

    Anspruch auf Entfernung einer als "Ermahnung" bezeichneten Gesprächsnotiz aus der …

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" …

  • ArbG Hamburg, 04.06.2008 - 2 Ca 470/07

    Arbeitsunfähigkeit - Verstoß gegen Meldepflicht

  • LAG Hessen, 23.10.1987 - 2 Sa 675/87

    Anspruch auf Entfernung berechtigter Abmahnungen aus der Personalakte wegen einer …

  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche …

  • ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung

  • LAG Hessen, 25.09.1987 - 5 Sa 150/87

    Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen verhaltensbedingten …

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 7 Sa 1052/09

    Verhaltensbedingte Kündigung bei beharrlicher Nichtbefolgung der Anweisung zur …

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 900/95

    Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen Fehlverhaltens eines …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21

    Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich …

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.06.1999 - 6 Ca 7219/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Löschung einer Abmahnung aus der Personalakte; …

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines …

  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung - …

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 40/88

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - …

  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/86
  • OVG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Bf 60/17

    Regelungsgehalt des PersVG HA 2014 § 88 Abs 1 Nr 22; arbeitsrechtliche Abmahnung …

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Regelsperrzeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15c/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer, …

  • LAG Hessen, 16.06.1999 - 2 Sa 1231/98

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wegen Zeitablaufs

  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 98/96

    Kündigung: ordentliche Kündigung eines Redakteurs wegen Leistungsmängel - …

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR …

  • LAG Köln, 08.02.2006 - 3 Sa 1272/05

    verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsverweigerung, Interessenabwägung, …

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88

    Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 13 B 482/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer rettungsrechtlichen …

  • LAG Hamm, 21.06.2000 - 18 Sa 2191/99

    Klage eines Arbeitnehmers (Kraftfahrer und Lagerarbeiter) gegen eine fristgemäße …

  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 10/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 309/12

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Abmahnungserfordernis â€" …

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den …

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89

    Kündigung einer Angestellten im Schreibdienst bei unbefugter Einsicht in …

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03

    Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung; …

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …

  • ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung

  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/88

    Abmahnung: Voraussetzung für die Entfernung aus der Personalakte

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15 C/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer, …

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 594/95

    Abgrenzung zwischen der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung - …

  • LAG München, 02.04.1996 - 8 Sa 1165/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Alkoholkonsum eines Piloten als wichtiger …

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.01.1995 - 3 Sa 568/94

    Politische Demonstrationen; Arbeitszeit; Arbeitsunterbrechung

  • LAG Hamburg, 02.09.1991 - 5 Sa 110/90

    Kündigung; Kündigungsgrund; Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit; Anhörung; …

  • LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung; …

  • LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
  • LAG Hamburg, 13.12.1991 - 8 Sa 18/91

    Personalakte; Abmahnung; Funktion; Zweck; Notiz; Leistungsmangel; Entfernung; …

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 Sa 65/21

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Abmahnungserfordernis - …

  • BVerwG, 17.07.1989 - 5 B 38.89

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nichtigkeit …

  • ArbG München, 10.01.2023 - 40 Ca 4560/22

    Abmahnung wegen angeblicher Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit - …

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.08.2021 - 6 Sa 65/21

    Änderungskündigung, verhaltensbedingt, Abmahnungserfordernis, …

  • ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 273/06
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Rechtsprechung
   BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1186
BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85 (https://dejure.org/1986,1186)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1986 - 7 AZR 311/85 (https://dejure.org/1986,1186)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1986 - 7 AZR 311/85 (https://dejure.org/1986,1186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 336
  • NJW 1987, 2399 (Ls.)
  • MDR 1987, 610
  • NStZ 1987, 575 (Ls.)
  • BB 1987, 1252
  • BB 1987, 1256
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.04.1969 - 5 AZR 438/68

    Ansprüche auf angemessene Entlohnung - Strafgefangene - Untersuchungsgefangene - …

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Nach diesen Vorschriften sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen entzogen (BAG 22, 1, 4 = AP Nr. 18 zu § 5 ArbGG 1953).

    Der Fünfte Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. April 1969 (BAG 22, 1, 5 = AP Nr. 18 zu § 5 ArbGG 1953), bezogen auf das Rechtsverhältnis des Gefangenen zum Träger der Vollzugsanstalt vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes, festgestellt, daß zwischen ihnen keine dem Privatrecht zugehörigen Rechtsbeziehungen bestehen, und zwar auch dann nicht, wenn der Gefangene zur Arbeitsleistung herangezogen wird.

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Sie stützt ihre Ansicht auf Fredebeul (BB 1983, 968, 974), der aus den Bestimmungen der §§ 37, 39 StVollzG eine "Doppelspurigkeit" bei der Berufsausbildung von Strafgefangenen ableitet, weil sowohl eine öffentlich-rechtliche "Vollzugsausbildung" als auch eine privatrechtliche "Einstellungsausbildung" zugelassen werde.
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 46/76

    Gefangene - Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis - Arbeit in Privatbetrieb - …

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Mit dem Hinweis hierauf hat der Sechste Senat in seinem Beschluß vom 3. Oktober 1978 - 6 ABR 46/76 - (AP Nr. 18 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe) den Arbeitnehmerstatus eines Gefangenen auch nach den am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes verneint.
  • BAG, 27.02.1975 - 3 AZR 136/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Gerichtsstand bei Zusammenhangsklage

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Eine Vereinbarung, die den Katalog der in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallenden Streitgegenstände (§§ 2 bis 3 ArbGG) beschneiden oder erweitern soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (Urteile vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO, zu A 2 der Gründe; vom 17. April 1964 - 5 AZR 224/63 - AP Nr. 11 zu § 528 ZPO, zu 1 der Gründe; vom 27. Februar 1975 - 3 AZR 136/74 - AP Nr. 1 zu § 3 ArbGG 1953, zu II 1, 4 der Gründe).
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 98/78

    Entlohnte Beschäftigung - Beschäftigung eines Strafgefangenen - Arbeit während …

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Das Bundessozialgericht (Entscheidung vom 22. März 1979 - 7 RAr 98/78 - BSGE 48, 129, 133) leitet aus dieser Vorschrift keine generelle, sondern nur eine auf das Gebiet der Arbeitslosen- oder Sozialversicherung beschränkte Gleichstellung des Gefangenen mit einem Arbeitnehmer ab.
  • BAG, 16.11.1959 - 2 AZR 616/57

    Ausschließliche sachliche Zuständigkeit Arbeitsgerichte - Armenrecht

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Eine Vereinbarung, die den Katalog der in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallenden Streitgegenstände (§§ 2 bis 3 ArbGG) beschneiden oder erweitern soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (Urteile vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO, zu A 2 der Gründe; vom 17. April 1964 - 5 AZR 224/63 - AP Nr. 11 zu § 528 ZPO, zu 1 der Gründe; vom 27. Februar 1975 - 3 AZR 136/74 - AP Nr. 1 zu § 3 ArbGG 1953, zu II 1, 4 der Gründe).
  • BAG, 17.04.1964 - 5 AZR 224/63

    Sachliche Unzuständigkeit - Gerichte für Arbeitssachen - Berufungsverfahren - …

    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Eine Vereinbarung, die den Katalog der in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallenden Streitgegenstände (§§ 2 bis 3 ArbGG) beschneiden oder erweitern soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (Urteile vom 16. November 1959 - 2 AZR 616/57 - AP Nr. 13 zu § 276 ZPO, zu A 2 der Gründe; vom 17. April 1964 - 5 AZR 224/63 - AP Nr. 11 zu § 528 ZPO, zu 1 der Gründe; vom 27. Februar 1975 - 3 AZR 136/74 - AP Nr. 1 zu § 3 ArbGG 1953, zu II 1, 4 der Gründe).
  • OLG Hamm, 22.12.1980 - 1 Vollz (Ws) 52/80
    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Insoweit besteht keine Divergenz zur Rechtsansicht der Strafsenate verschiedener Oberlandesgerichte, nach der die berufliche Ausbildung eines Gefangenen eine Behandlungsmaßnahme im Rahmen des Strafvollzugs (§ 7 Abs. 2 StVollzG) mit der hieraus resultierenden Gewaltunterworfenheit darstellt (OLG Frankfurt am Main vom 13. Juli 1979 - 3 Ws - 235/79 - ZfStrVo SH 1979, 75) und bei dem Beschäftigungsverhältnis des Gefangenen keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen ihm und der Vollzugsanstalt bestehen, da es sich entsprechend dem verfolgten Zweck (§ 2 StVollzG) um öffentlichrechtliche Beziehungen handelt (OLG Celle vom 2. Mai 1980 - 3 Ws 94/80 - ZfStrVo 1980, 253; OLG Hamm vom 22. Dezember 1980 - 1 Ws 52/80 - ZfStrVo 1981, 249).
  • OLG Bremen, 30.11.1979 - Ws 235/79
    Auszug aus BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 311/85
    Das Bestehen eines Über-Unterordnungsverhältnisses zwischen Vollzugsanstalt und Strafgefangenen auch auf dem Gebiet der Berufsausbildung wird weiterhin verdeutlicht durch die §§ 47 ff. StVollzG, die die Verwendung des Arbeitsentgelts regeln, die §§ 68 ff. StVollzG, die u.a. den Bezug von Zeitschriften, den Besitz von Hörfunkgeräten und von anderen Gegenständen zur Fortbildung regeln (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 13. Juli 1979 - 3 Ws 235/79 - ZfStrVo SH 1979, 75), und insbesondere die Bestimmungen über Sicherheit und Ordnung (§§ 81 bis 93 StVollzG), die auch bei der Genehmigung eines freien Beschäftigungsverhältnisses zu beachten sind (…vgl. Schwind/Böhm, aaO, § 81 Rz 2), und die Disziplinarmaßnahmen (§§ 102 bis 107 StVollzG), die ebenfalls konkrete Auswirkungen auf das Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis haben (vgl. insbes. § 103 Abs. 1 Nr. 4, 7, 8, 9, § 104 Abs. 5 Satz 3 StVollzG).
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 24/02

    Pfändung des Eigengeldguthabens eines Strafgefangenen

    Der Senat kann die in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und Literatur umstrittene Frage offen lassen, ob die Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO schon deshalb auf das Arbeitsentgelt des Strafgefangenen keine Anwendung finden, weil es sich dabei nicht um Arbeitseinkommen i.S. des § 850 Abs. 1 ZPO handelt, das aufgrund arbeitsrechtlicher Beziehungen in einem freien Arbeitsverhältnis gezahlt wird und der Sicherung des Lebensunterhalts einer in Freiheit lebenden Person dient, sondern aufgrund der Vorschriften des StVollzG geleistet wird, das in § 43 einen Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts für die Tätigkeiten eines Häftlings festgelegt hat, der für die Arbeitsleistung eines der öffentlich-rechtlichen Gewalt unterworfenen Gefangenen gewährt wird (vgl. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 18. November 1986 7 AZR 311/85, BAGE 53, 336 ff.; Oberlandesgericht --OLG-- Karlsruhe…, Beschluss vom 18. Januar 1994 6 W 92/93, Rpfleger 1994, 370, sowie Zöller/Stöber, Zivilprozessordnung, 24. Aufl., § 829 Rz. 33 "Gefangenengelder"; a.A. LG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 1989 2 O 83/89, Neue Juristische Woche - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1989, 1536; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. März 1993 3 Ws 723/92 StVollz, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 1993, 559, und wohl auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. Januar 1989 5 AR Vollz 26/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 992;… ausführlich zum Meinungsstreit Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rz. 132 ff.).
  • KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15

    Strafvollzug: Arbeitsverhältnis zwischen Gefangenen und der Anstalt; …

    Strafgefangene erfüllen diese Voraussetzung im Verhältnis zum Träger der Vollzugseinrichtung von vornherein nicht (vgl. BAGE 53, 336; LArbG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 1999 - 13 Ta 1102/09 -).

    Es ist vielmehr öffentlich-rechtlich ausgestaltet (vgl. BAGE 53, 336; Senat, Beschluss vom 7. April 2006 - 5 Ws 92/06 Vollz -) und ist Folge der sich aus § 41 Abs. 1 StVollzG ergebenden Arbeitspflicht.

  • BSG, 06.11.1997 - 11 RAr 33/97

    Beitragspflicht als Gefangener

    Die hier vertretene Ansicht berührt sich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die Klagen auf Arbeitsentgelt von Strafgefangenen für während der Gefangenschaft geleistete Arbeit für unzulässig hält, weil es sich nicht um Ansprüche aus einem Arbeits-, sondern einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis handele (BAGE 22, 1, 5; 53, 336, 340 f).
  • BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 84/89

    Rechtsweg für Klage eines Priesters auf Pfarrvergütung

    Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 ArbGG ist, wer aufgrund privatrechtlichen Vertrages oder eines gleichgestellten privatrechtlichen Rechtsverhältnisses im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 311/85 - AP Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979, zu II 2a der Gründe).
  • LAG München, 29.11.1999 - 5 Ta 352/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Denn ein solches Arbeitsverhältnis setzt, wie schon Art. 12 a Abs. 3 GG zeigt, nicht ausnahmslos einen durch -- freie -- Willenserklärungen zustande gekommenen Arbeitsvertrag voraus (vgl. BAG 18.11.1986 AP Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 8, unter II 2 a der Gründe;… aus dem älteren Schrifttum Hueck/Nipperdey, a.a.O., S. 34 f; ferner ErfK/Preis § 611 BGB Rn 431 ff).
  • LAG Sachsen, 13.04.1994 - 2 Sa 254/93

    Strafgefangener; Arbeitsgerichtsgesetz; Arbeitnehmer; Strafurteil; Aufhebung …

    Arbeitnehmer ist danach nur, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten privatrechtlichen Rechtsverhältnisses im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist (BAG, Urteil v. 18.11.1986 - 7 AZR 311/85 -, AP Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 1990 , § 5 Rz 4).

    Alle gegen den Häftling im Rahmen der Haft getroffenen Maßnahmen - einschließlich der Heranziehung zu Arbeitsleistungen - haben ihre Rechtsgrundlage in diesem besonderen Gewaltverhältnis (BAG, Urteil v. 18.11.1986 - 7 AZR 311/85 - aaO).

  • LAG Hessen, 25.07.1989 - 12 Ta 238/89

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit …

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  • LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten: Zwangsarbeiterklagen

    Denn ein solches Arbeitsverhältnis setzt, wie schon Art. 12 a Abs. 3 GG zeigt, nicht ausnahmslos einen durch -- freie -- Willenserklärungen zustande gekommenen Arbeitsvertrag voraus (vgl. BAG 18.11.1986 AP Nr. 5 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 8, unter II 2 a der Gründe;… aus dem älteren Schrifttum Hueck/Nipperdey, aaO, S. 34 f; ferner ErfK/Preis § 611 BGB Rn 431 ff).
  • KG, 09.02.2023 - 5 Ws 8/22

    Ablösung von Gefangenenarbeit im Strafvollzug; Direktionsrecht und …

    Rn. 41 1. a) Es ist höchstrichterlich und obergerichtlich geklärt, dass ein Gefangener hinsichtlich ihm von der Justizvollzugsanstalt bei bestehender Arbeitspflicht zugewiesener Arbeit - vorliegend nach den §§ 20 ff. StVollzG Bln als den die früheren Regelungen in den §§ 37 ff. StVollzG (Bund) ersetzenden Normen (grundlegend zur Pflichtarbeit von Gefangenen unter öffentlich-rechtlicher Verantwortung der Justizvollzugsanstalt nach den §§ 37 ff. StVollzG vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 441/90 u. a. -, juris Rdnr. 127 ff. [= BVerfGE 98, 169 ff.]) - in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis eigener Art, nicht in einem durch privatrechtlichen Vertrag oder ein ihm gleichgestelltes privatrechtliches Rechtsverhältnis begründeten Arbeitsverhältnis steht (…vgl. - zur öffentlich-rechtlichen Verantwortung der Justizvollzugsanstalt - BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 27. Dezember 2007 - 2 BvR 1061/05 -, juris Rdnr. 16, …und Urteil vom 1. Juli 1998, a. a. O.; - betreffend Unternehmerbetriebe/"unechten" Freigang" - BVerwG…, Beschluss vom 14. August 2013 - 6 P 8.12 -, juris Rdnr. 13 [= BVerwGE 147, 305 ff.]; - betreffend Berufsausbildung - BAG, Beschluss vom 18. November 1986 - 7 AZR 311/85 -, juris Rdnr. 40 ff. [= BAGE 53, 336 ff.]; LArbG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 13 Ta 1102/09 -, juris Rdnr. 6 f.;… KG, Beschlüsse vom 29. Juni 2015 - 2 Ws 132/15 Vollz -, juris Rdnrn. 10, 19, und 29. November 2010 - 2 Ws 568/10 Vollz - Galli, a. a. O., Teil II Vor § 19 LandesR Rdnr. 16;… Arloth, a. a. O., § 37 StVollzG Rdnr. 6; jeweils m. w. Nachw.).
  • LAG Hessen, 16.07.1999 - 2 Ta 239/99

    Sofortige Beschwerde gegen ablehnende Entscheidung wegen Unzuständigkeit der …

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  • LAG Hessen, 03.12.2010 - 8 Ta 217/10

    Rechtsweg - Umschulung einer Strafgefangenen zur Köchin - Kündigung der …

  • LAG Hessen, 26.01.2000 - 2 Ta 401/99

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen; Einlegung des Rechtsmittels der …

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