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Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.11.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,18
BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92 (https://dejure.org/1997,18)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.1997 - 2 BvL 77/92 (https://dejure.org/1997,18)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 (https://dejure.org/1997,18)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Aufhebung des Weihnachtsfreibetrags und des Arbeitnehmerfreibetrags und der Erhöhung der Werbungskostenpauschale mit dem Gleichheitssatz; Pflicht des Einkommensteuergesetzgebers zur Gleichbehandlung der Steuerschuldner in den verschiedenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung von Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aufhebung das steuerrechtlichen Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrages ist verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Lohnsteuer; Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrag

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 1
  • NJW 1997, 2101
  • NVwZ 1997, 885 (Ls.)
  • WM 1997, 1308
  • BB 1997, 1241
  • BB 1997, 1391
  • DB 1997, 1447
  • BStBl II 1997, 518
  • BStBl II 1997, 58
 
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Wird zitiert von ... (386)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Die systematische Unterscheidung von Einkunftsarten durch den Gesetzgeber kann für sich allein die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (BVerfGE 84, 348 ).

    Diese gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings auf eine möglichst weite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen (BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ).

    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 84, 348 ).

    Er darf auch die Verwirklichung des Steueranspruchs verfahrensrechtlich erleichtern und dabei die für den Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mittel berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 108 ; 84, 348 ).

    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich darf sich nicht auf die Prüfung eines mit dem Lohnsteuererhebungsverfahren verbundenen Liquiditätsnachteils beschränken, sondern muß in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (BVerfGE 12, 151 ; 29, 221 ; 84, 348 ).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Der Gleichheitssatz ist umso strikter, je mehr eine Regelung den Einzelnen als Person betrifft (BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ), und umso offener für gesetzgeberische Gestaltungen, je mehr allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden.

    Deshalb darf der Gesetzgeber, wie etwa bei der einkommensteuerlichen Verschonung des Existenzminimums (vgl. BVerfGE 87, 153 ), einen steuererheblichen Vorgang um der materiellen Gleichheit willen im typischen Lebensvorgang erfassen und individuell gestaltbare Besonderheiten unberücksichtigt lassen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits für die Abziehbarkeit des existenzsichernden Aufwandes in einem gesetzlich typisierten Existenzminimum anerkannt (BVerfGE 87, 153 ).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Für den Sachbereich des Steuerrechts fordert Art. 3 Abs. 1 GG die steuerliche Lastengleichheit in ihren Komponenten der Gleichheit der normativen Steuerpflicht und der Gleichheit bei deren Durchsetzung in der Steuererhebung (BVerfGE 84, 239 ).

    Rn. 28 1. Die Steuererhebung hat den materiellen Steueranspruch möglichst wirksam gegenüber jedem Steuerpflichtigen durchzusetzen (BVerfGE 84, 239 ).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Rn. 24 Jede gesetzliche Regelung muß verallgemeinern (BVerfGE 82, 126 ).

    Der Gesetzgeber hat vor allem bei der Ordnung von Massenerscheinungen und deren Abwicklung einen - freilich nicht unbegrenzten - Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 84, 348 ).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich darf sich nicht auf die Prüfung eines mit dem Lohnsteuererhebungsverfahren verbundenen Liquiditätsnachteils beschränken, sondern muß in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (BVerfGE 12, 151 ; 29, 221 ; 84, 348 ).
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Dabei ist auch die Regelung des § 9a EStG zu berücksichtigen, der zwar einen reinen Werbungskostenpauschbetrag gewährt (BFH, BStBl II 1992, S. 752) und deshalb nicht geeignet ist, den Wegfall von Arbeitnehmer- und Weihnachtsfreibetrag zu kompensieren, jedoch in eine Gesamtwürdigung der Lohnbesteuerung einzubeziehen ist.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Ein dem Art. 3 Abs. 1 GG genügender Vergleich darf sich nicht auf die Prüfung eines mit dem Lohnsteuererhebungsverfahren verbundenen Liquiditätsnachteils beschränken, sondern muß in einem Gesamtvergleich die steuererheblichen Unterschiede zwischen den Lohneinkünften und den übrigen Einkunftsarten analysieren und bewerten und dabei die typischerweise zusammentreffenden Vor- und Nachteile für die Belastung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beachten (BVerfGE 12, 151 ; 29, 221 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Diese gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings auf eine möglichst weite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen (BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Der Gleichheitssatz ist umso strikter, je mehr eine Regelung den Einzelnen als Person betrifft (BVerfGE 82, 60 ; 87, 153 ), und umso offener für gesetzgeberische Gestaltungen, je mehr allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.11.1992 - 5 K 1992/92
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Rn. 143 Die größere Offenheit des Gleichheitssatzes für gesetzgeberische Gestaltungen, je mehr allgemeine, für rechtliche Gestaltungen zugängliche Lebensverhältnisse geregelt werden (BVerfGE 96, 1 ; 99, 88 ), und die grundsätzliche Befugnis des Gesetzgebers zur Typisierung und Vereinfachung rechtfertigen es nicht, auf komplizierte und streitanfällige Tatbestandsvoraussetzungen in einer Weise zu verzichten, dass die verbleibenden Tatbestandsvoraussetzungen den typischen Fall nicht mehr realitätsgerecht abbilden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Bei der Ausgestaltung des Systems zur Erfassung der Bemessungsgrundlage kann der Gesetzgeber Praktikabilitätserwägungen Vorrang vor Gesichtspunkten der Ermittlungsgenauigkeit einräumen und dabei auch beträchtliche Bewertungs- und Ermittlungsunschärfen in Kauf nehmen, um die Festsetzung und Erhebung der Steuer handhabbar zu halten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 348; BVerfG, Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 -, BStBl II 1997, 518, BVerfGE 96, 1; BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 -, BVerfGE 110, 274; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 -, BVerfGE 112, 268; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2006 - 1 BvL 10/02 -, BVerfGE 117, 1; BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 -, BVerfGE 122, 210; BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 -, BVerfGE 126, 268; BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 -, BVerfGE 133, 377; BVerfG, Urteil vom 5. November 2014 - 1 BvF 3/11 -, BVerfGE 137, 350; BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11 -, BStBl II 2015, 871, BVerfGE 139, 285; BVerfG, Beschluss vom 29. September 2015 - 2 BvR 2683/11 -, BStBl II 2016, 310; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 2 BvR 290/10 -, BStBl II 2016, 801; BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 -, BVerfGE 148, 147; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, juris).

    Für eine Typisierung kann im Rahmen der Abwägung sprechen, dass die individuellen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1983 - 1 BvL 28/79 -, BVerfGE 63, 119 mit weiteren Nachweisen; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 348; BVerfG, Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 -, BVerfGE 96, 1).

  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …

    Diese Grenze wird überschritten, wo die Typisierung in derart vielen Konstellationen zu einer Ungleichbehandlung führt, dass das Ziel, komplizierte Lebenssachverhalte übersichtlicher und verständlicher zu machen, um so den jeweiligen Belastungs- oder Begünstigungsgrund zu verdeutlichen und in das Bewusstsein zu rücken (vgl. BVerfGE 96, 1 ), nicht mehr erreicht werden kann und deshalb die Hinnahme der ungleich behandelten Einzelfälle nicht mehr trägt.
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Rechtsprechung
   BFH, 13.11.1996 - I R 126/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1218
BFH, 13.11.1996 - I R 126/95 (https://dejure.org/1996,1218)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1996 - I R 126/95 (https://dejure.org/1996,1218)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1996 - I R 126/95 (https://dejure.org/1996,1218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Begleichung von Zahlungsansprüchen - Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Einlageforderung

  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2, § 27 Abs. 3 S. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 8, 27 KStG
    Körperschaftsteuer; Verzicht auf Verzinsung einer Einlageforderung als verdeckte Gewinnausschüttung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2 J: 1977
    Einmann-GmbH; Gesellschafter; Gesellschaftergeschäftsführer; Verdeckte Gewinnausschüttung; Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 358
  • NJW 1997, 2623
  • BB 1997, 1241
  • DB 1997, 1312
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.05.1996 - I R 118/93

    Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Ist die Forderung dagegen eine Einlageforderung, so ist die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht ausgeschlossen, wenn sie der Rückgängigmachung einer vGA dient (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92).

    Resultiert aber der Anspruch aus der "Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung", dann ist er steuerlich als Einlageforderung zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92).

    Zur Begründung verweist der Senat wiederum auf sein Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92 unter II. 3. Fehlt es aber an einem Abfluß von vEK, so fehlt es auch an einer anderen Ausschüttung mit der Folge, daß die Ausschüttungsbelastung im Streitfall nicht hergestellt werden durfte.

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als …

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer …

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795).
  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 74/92

    Ersatzpflicht bei Forderungsverrechnung und Wertverlust infolge Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Er war im Verhältnis zur Klägerin keinem gesetzlichen Wettbewerbsverbot unterworfen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1993 II ZR 74/92, GmbH-Rundschau 1993, 427).
  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb …

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs …

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412).
  • BFH, 23.06.1993 - I R 72/92

    - Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Steuerberatungsgesellschaft, die die …

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Die zu korrigierende Gewinnminderung ist anhand der Steuerbilanz zu ermitteln, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1993 I R 72/92, BFHE 172, 51, BStBl II 1993, 801; vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412).
  • BFH, 09.12.1987 - I R 260/83

    1. Ausschüttung i. S. des § 27 KStG ist das Abfließen der Gewinnanteile bei der …

    Auszug aus BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
    Die Nichtgeltendmachung (Verzicht) einer Forderung, die steuerlich eine Einlageforderung ist, bedeutet keinen Abfluß von verwendbarem Eigenkapital (vEK) i.S. des BFH-Urteils vom 9. Dezember 1987 I R 260/83 (BFHE 151, 560, BStBl II 1988, 460).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines …

    aaa) Eine gesellschaftliche Veranlassung liegt nach ständiger Rechtsprechung stets dann vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Kapitalgesellschaft den Vorteil einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte (z.B. --zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG-- Urteile vom 8. Oktober 1985 VIII R 284/83, BFHE 146, 108, BStBl II 1986, 481, und vom 24. Juli 1990 VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90, sowie --zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG-- BFH-Urteile vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358, und vom 9. Juli 2003 I R 100/02, BFHE 203, 77, m.w.N.).

    Er hat vielmehr insbesondere für Schadensersatzansprüche auch entschieden, dass die durch den Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu korrigierende Vermögensminderung anhand der Steuerbilanz zu ermitteln sei, wie sie ohne Rücksicht auf die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgestellt wurde (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 360, m.w.N.; vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123, 126; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190, 192;… vom 24. März 1998 I R 88/97, BFH/NV 1998, 1374).

    Daraus ergebe sich, dass die Annahme einer vGA ausgeschlossen sei, wenn die die Gesellschaft schädigende Handlung einen zivilrechtlichen Anspruch zur Folge habe, der erfolgswirksam auszuweisen sei (BFH-Urteile in BFHE 182, 190, unter II.A.2. der Gründe; in BFHE 182, 358).

    Werde eine solche Forderung auf Grund eines Bilanzierungsfehlers oder -irrtums nicht aktiviert, so sei die Steuerbilanz zu berichtigen (BFH-Urteile in BFHE 182, 358, 361; in BFHE 182, 190, 192;… in BFH/NV 1998, 1374).

    Eine vGA liege insoweit nicht vor; sie sei vielmehr erst dann gegeben, wenn die Gesellschaft auf die Schadensersatzforderung --endgültig-- verzichte (BFH-Urteil in BFHE 182, 358;… in BFH/NV 1998, 1374).

  • FG Hessen, 14.12.2020 - 9 K 1266/17

    Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung reicht bereits die …

    Wenn die Kläger in diesem Zusammenhang ausführen, dass ihr Verhalten den beiden Gesellschaften sogar zugutegekommen sei, da die Aufenthalte der Kläger nur der Förderung des Verkaufsprozesses gedient hätten, so ist dem entgegen zu halten, dass es bei einem fast sechsjährigen Leerstand einer Immobilie kaum einen gewissenhaften Geschäftsführer gäbe, der nicht versuchen würde, durch eine - auch nur kurzfristige und übergangsweise - Vermietung Einnahmen zu generieren (vgl. zum Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers bei Beurteilung einer vGA nur BFH-Urteil vom 13.11.1996 - I R 126/95, BFHE 182, 358).
  • BFH, 30.07.1997 - I R 65/96

    Gebäudeerrichtung auf Gesellschaftergrundstück

    Der erkennende Senat hat entschieden, daß eine bilanzielle Vermögensminderung fehlt, soweit eine Kapitalgesellschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung eine Forderung gegen den Gesellschafter erfolgswirksam aktivieren muß (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358, Betriebs-Berater 1997, 1241; vom 14. September 1994 I R 6/94, BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89).
  • BFH, 25.05.1999 - VIII R 59/97

    Schuldzinsen für Rückgewähr einer vGA

    Sie wird vielmehr auch von der Rechtsprechung des I. Senats des BFH geteilt, nach der die Nichteinforderung einer Einlage in Höhe des entgehenden Zinsaufwands dann zu einer vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führt, wenn die Kapitalgesellschaft den Anspruch kennt und davon absieht, Zinsen entstehen zu lassen (Urteil vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358; vgl. auch Urteil des FG Niedersachen vom 12. Oktober 1989 VI 474/87, GmbH-Rundschau 1990, 580; zur Abgrenzung s. BFH-Urteile vom 29. Mai 1968 I 200/65, BFHE 93, 414, BStBl II 1969, 11; vom 14. August 1985 I R 149/81, BFHE 144, 548, BStBl II 1986, 86).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 79/97

    VGA einer Komplementär-GmbH

    Über die Frage, ob die Abschreibung der Forderung im Streitjahr oder möglicherweise bereits die Entnahme der "schwarz" eingenommenen Betriebseinnahmen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358) in den Jahren bis 1978 eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG war, ist gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a der Abgabenordnung (AO 1977) im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der KG für die betreffenden Jahre zu entscheiden, da die bezeichneten Vorgänge den Gewinn der KG und damit den festzustellenden Gewinnanteil der Klägerin berühren (vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1985 VIII R 280/81, BFHE 144, 386, BStBl II 1986, 17; vom 12. März 1980 I R 186/76, BFHE 130, 296, BStBl II 1980, 531; vom 15. November 1967 IV R 139/67, BFHE 90, 399, BStBl II 1968, 152;… vom 9. Juni 1994 IV R 47-48/92, BFH/NV 1995, 103).

    Der Verzicht auf eine solche Einlageforderung im Streitjahr, sollte er überhaupt vorliegen, könnte nicht noch einmal zu einer anderen Ausschüttung führen (vgl. BFH in BFHE 182, 358).

  • BFH, 30.05.2001 - I B 176/00

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage; Voraussetzung der …

    Hierzu hat der Senat indes in mittlerweile ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Ersatzanspruch der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter Einlageforderung ist, deshalb das Einkommen der Gesellschaft nicht erhöht und aus diesem Grund der Annahme einer Vermögensminderung auf Seiten der Gesellschaft nicht entgegensteht (Senatsurteile vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92; vom 13. November 1996 I R 126/95, BFHE 182, 358, jeweils m.w.N.).

    Mit den Erwägungen unter 1. scheidet zugleich das Vorliegen einer Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F.) zu den vom Kläger angeführten Senatsurteilen in BFHE 182, 358 und vom 8. Juli 1998 I R 123/97 (BFHE 186, 540) und vom 29. April 1987 I R 176/83 (BFHE 150, 337, BStBl II 1987, 733) aus.

  • FG Niedersachsen, 18.01.2000 - 6 K 98/96

    Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung nur …

    Im übrigen erfolgt eine Nennkapitalrückzahlung, die eine Herstellung der Ausschüttungsbelastung nicht auslöst (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1996 I R 126/95, BFHE 182, 358).
  • BFH, 18.05.1999 - I B 140/98

    VGA; Gewinntantieme

    c) Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt den Senatsurteilen vom 14. September 1994 I R 6/94 (BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89) und vom 13. November 1996 I R 126/95 (BFHE 182, 358) kein Rechtssatz zugrunde, wonach die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i.S. des § 8 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) stets einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch voraussetzt, auf den seitens der Kapitalgesellschaft verzichtet worden ist.
  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 4671/04

    Zuordnung von Kapitalgesellschaftsanteilen zu einer Betriebsstätte; Verdeckte …

    Der BFH habe mit Urteil vom 13. November 1996 I R 126/95 zutreffend entschieden, dass auch zivilrechtliche Ansprüche gegen einen Gesellschafter - vorliegend die Ansprüche aus dem Lohnherstellungsvertrag - in der Steuerbilanz der Körperschaft, die unter Beachtung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes aufzustellen sei, erfolgswirksam aktiviert werden müssten, wenn es sich nicht um Einlageforderungen handelte.
  • FG Niedersachsen, 18.11.2004 - 6 K 350/02

    Teilhabe einer GmbH am Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach § 89b …

    Wird eine entsprechende Forderung tatsächlich nicht aktiviert, so ist die Steuerbilanz als solche zu berichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1996, I R 126/95, DStR 1997, Seite 918, 919).
  • FG Köln, 16.05.2006 - 10 K 4671/04

    Aktien einer belgischen Firma als zum Betriebsvermögen der inländischen …

  • FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00

    Klagebefugnis des Erben bei der Gesamtrechtsnachfolge; Voraussetzungen einer …

  • FG Niedersachsen, 18.06.2003 - 6 K 439/96

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund einer verhinderten …

  • FG Sachsen, 15.04.2002 - 5 K 807/01

    Gesellschaftliche Veranlassung von Barauszahlungen an den …

  • FG Sachsen, 18.05.2001 - 5 V 2302/00

    Vereinbarkeit des § 8a KStG mit dem Gebot der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 …

  • FG Düsseldorf, 18.05.1998 - 6 V 509/98

    Berücksichtigung von während einer Betriebsprüfung festgestellten verdeckten …

  • FG München, 05.11.1997 - 7 V 3885/97

    Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des …

  • FG Sachsen, 18.08.2003 - 5 V 1108/03

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung(Körperschaftsteuer 1993 bis 1999, die …

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