Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AGBG § 9 ; BGB §§ 276, 277
Papierfundstellen
- MDR 1997, 350
- VersR 1997, 836
- BB 1997, 702
- DB 1997, 572
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.1980 - VIII ZR 316/79
Ausschluß der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz wegen Überlassung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95
Im Hinblick darauf, daß im Mietvertrag vom 14.3.1994 gegen Zahlung eines beonderen Entgelts von 8, 70 DM pro Tag ein Haftungsausschluß bei einer Selbstbeteiligung von 300 DM gelten sollte, muß die Haftungsfreistellung des Beklagten zu 2 dem Leitbild der Kaskoversicherung entsprechen (vgl. z. B. BGHZ 70, 304 [309] = VersR 78, 467 [468]; BGH VersR 1981, 349 = NJW 81, 1211; 85, 1066 = NJW-RR 86, 51;… Palandt/Heinrichs, BGB 55. Aufl. § 9 AGBG Rdn. 116). - BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76
Einschränkung der Haftungsfreistellung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95
Im Hinblick darauf, daß im Mietvertrag vom 14.3.1994 gegen Zahlung eines beonderen Entgelts von 8, 70 DM pro Tag ein Haftungsausschluß bei einer Selbstbeteiligung von 300 DM gelten sollte, muß die Haftungsfreistellung des Beklagten zu 2 dem Leitbild der Kaskoversicherung entsprechen (vgl. z. B. BGHZ 70, 304 [309] = VersR 78, 467 [468]; BGH VersR 1981, 349 = NJW 81, 1211; 85, 1066 = NJW-RR 86, 51;… Palandt/Heinrichs, BGB 55. Aufl. § 9 AGBG Rdn. 116). - BGH, 16.12.1981 - VIII ZR 1/81
Vereinbarung einer Volldeckung bei Anmietung eines Kfz; Inanspruchnahme eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95
Die Wirksamkeit der in Ziff. 12 der AGB der Kl. getroffenen und in den streitgegenständlichen Mietvertrag einbezogenen Regelung, wonach der Beklagte zu 2 trotz des vereinbarten Haftungsausschlusses schadensersatzpflichtig sein sollte, falls ein Schaden am Mietfahrzeug grob fahrlässig verursacht würde, begegnet daher keinen Bedenken (so auch z. B. BGH VersR 1982, 359 = NJW 82, 987;… Palandt/Heinrichs aaO;… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 6. Aufl. Rdn. 197). - BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 250/84
Formularmäßige Einschränkung der Haftungsbefreiung für Unfallschäden durch einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 10 U 213/95
Im Hinblick darauf, daß im Mietvertrag vom 14.3.1994 gegen Zahlung eines beonderen Entgelts von 8, 70 DM pro Tag ein Haftungsausschluß bei einer Selbstbeteiligung von 300 DM gelten sollte, muß die Haftungsfreistellung des Beklagten zu 2 dem Leitbild der Kaskoversicherung entsprechen (vgl. z. B. BGHZ 70, 304 [309] = VersR 78, 467 [468]; BGH VersR 1981, 349 = NJW 81, 1211; 85, 1066 = NJW-RR 86, 51;… Palandt/Heinrichs, BGB 55. Aufl. § 9 AGBG Rdn. 116).
- OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines …
Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWEMietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371;… Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10). - OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 10 U 184/01
Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall
Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. Senat VersR 1997, 77 = MDR 1995, 1122; Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174; Senatsurteil vom 6.12.2001 in Sachen 10 U 123/00, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371;… Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10). - OLG Naumburg, 29.07.1999 - 2 U 200/98
Haftung für Unfallschaden an Mietfahrzeug; Wirksame Haftungsbefreiung nach dem …
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- OLG Düsseldorf, 09.12.1999 - 10 U 47/99
Grob fahrlässige Beschädigung eines gemieteten Fahrzeugs
Ein von der Klägerin zu beweisendes grob fahrlässiges Verhalten des Beklagten setzt eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus und kann daher nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt wurden oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. Senat MDR 1995, 1122, BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148 und ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51, jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 U 123/00
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Beschädigung eines Fahrzeugs bei Nichtbeachten …
Rn. 4 Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Feststellung grober Fahrlässigkeit eine besonders schwerwiegende Verletzung der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraussetzt und daher nur dann gerechtfertigt ist, wenn das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste, weil einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind, wobei auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen ist, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (so z.B. Senat BB 1997, 702 = ZMR 1997, 141 = DWW 1997, 148; Senat ZMR 1997, 228 = NJWE MietR 1997, 152 = DWW 1998, 51; Senat ZMR 2000, 174;… vgl. auch OLG Köln OLGZ 82, 371, Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 277 BGB Rdn. 2 und Riedmaier "Zur groben Fahrlässigkeit im Straßenverkehr" VersR 1981, 10). - OLG Karlsruhe, 07.10.2005 - 10 U 53/05 Im Übrigen ist die Klausel auch nicht zu beanstanden, da sie dem Leitbild der Kaskoversicherung entspricht und von daher weit verbreitet ist (so auch OLG Düsseldorf, MDR 1997, 350).
- OLG Hamm, 28.11.2001 - 13 W 32/01
Unbeschränkte Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz einer …
Rn. 5 Die in dem zugrunde liegenden Mietvertrag angeordnete unbeschränkte Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz orientiert sich am Leitbild der Kaskoversicherung und ist daher rechtlich unbedenklich (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 836). - OLG Celle, 25.05.2000 - 14 U 34/99
Kraftfahrzeugmietvertrag: Aufklärungspflicht bei mündlich vereinbarter …
Bedenken an der Wirksamkeit dieser Klausel -- insbesondere unter dem Gesichtspunkt von § 2 AGB-Gesetz -- bestehen hier nicht, weil die zu Grunde gelegte Haftungsfreistellung des Mieters dem Leitbild der Kaskoversicherung entspricht (vgl. BGHZ 70, 304, 309; OLG Düsseldorf BB 1997, 702). - VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12
Grob fahrlässiges Handeln eines Soldaten der Bundeswehr bei Aufheben eines in den …
Es gehört zu den grundlegenden Erfahrungen eines Fahrzeugführers, dass sich infolge der Fahrtaufnahme ungesicherte Gegenstände im Wageninneren selbstständig machen und dies häufig dazu führt, dass der Fahrer instinktiv danach greift und in seiner Aufmerksamkeit hinsichtlich des eigentlichen Fahrvorgangs abgelenkt wird, was wiederum zur Folge haben kann, dass er das Fahrzeug nicht mehr sicher führt und unter Umständen die Gewalt darüber verliert (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.1996 - 10 U 213/95 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 245/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung zur fristlosen Kündigung i.R. eines Leasingvertragsverhältnisses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 24.10.1995 - 6 O 134/95
- OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 245/95
Papierfundstellen
- BB 1997, 702
- DB 1997, 1072
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 12.07.1990 - 10 U 6/90
Zur Entbehrlichkeit einer Abmahnung als Voraussetzung für die Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 10 U 245/95
Eine solche Abmahnung war, wie die Klägerin zu Recht geltend macht, nicht geeignet, gleichartige oder ähnliche Verstöße des Beklagten gegen seine Verpflichtungen als Leasingnehmer zu unterbinden und daher entbehrlich (vgl. z.B. Senat OLGZ 1991, 383).
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