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Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.01.2001

Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,786
BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00 (https://dejure.org/2001,786)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2001 - XI ZR 118/00 (https://dejure.org/2001,786)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - XI ZR 118/00 (https://dejure.org/2001,786)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 1191; AGBG § 3

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1191; AGBG § 3
    Nachträgliche Erweiterung der Sicherungszweckerklärung für Grundschuld

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 1191; AGBG § 3
    Wirksame Erweiterung der formularmäßigen Zweckerklärung einer Grundschuld bei großem zeitlichen Abstand zur ursprünglichen Bestellung

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1417
  • ZIP 2001, 507
  • MDR 2001, 557
  • DNotZ 2001, 623
  • WM 2001, 623
  • BB 2001, 645 (Ls.)
  • DB 2001, 1305 (Ls.)
  • BauR 2001, 1152 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00

    Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende …

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    Sind für eine Grundschuld - wie hier - mehrere zeitlich aufeinander folgende Zweckerklärungen abgegeben worden, so ist bei der Prüfung unter dem Gesichtspunkt des § 3 AGBG auf die jüngste und den Anlaß ihrer Abgabe abzustellen (Senatsurteile vom 28. März 1995 - XI ZR 151/94, WM 1995, 790, 791 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 8).

    Nach diesen Grundsätzen ist die formularmäßige Ausdehnung der dinglichen Haftung des Sicherungsgebers auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten bei der Abtretung oder Bestellung einer Grundschuld aus Anlaß einer bestimmten Kreditaufnahme in aller Regel überraschend im Sinne des § 3 AGBG (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 126, 174, 177; Senatsurteile vom 23. Mai 2000 - XI ZR 214/99, WM 2000, 1328 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 7).

    Zu den für die berechtigten Erwartungen des Vertragspartners maßgebenden Umständen und Verhältnissen kann durchaus auch eine frühere Darlehensgewährung gehören, wenn zwischen ihr und der mit einer Grundschuldbestellung oder -abtretung in Zusammenhang stehenden Zweckerklärung ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (Senatsurteile vom 28. März 1995 - XI ZR 151/94, WM 1995, 790, 791 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 7, jeweils m.w.Nachw.).

    Besondere Umstände, die eine solche Annahme gleichwohl rechtfertigen könnten, hat die Beklagte, die die tatsächlichen Voraussetzungen des § 3 AGBG darzulegen und zu beweisen hat (vgl. Senatsurteile vom 28. März 1995 - XI ZR 151/94, WM 1995, 790, 791 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 9), nicht vorgetragen.

  • BGH, 28.03.1995 - XI ZR 151/94

    Überraschende Klauseln in einer Zweckerklärung; Maßgebliche Erklärung bei Abgabe …

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    Sind für eine Grundschuld - wie hier - mehrere zeitlich aufeinander folgende Zweckerklärungen abgegeben worden, so ist bei der Prüfung unter dem Gesichtspunkt des § 3 AGBG auf die jüngste und den Anlaß ihrer Abgabe abzustellen (Senatsurteile vom 28. März 1995 - XI ZR 151/94, WM 1995, 790, 791 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 8).

    Zu den für die berechtigten Erwartungen des Vertragspartners maßgebenden Umständen und Verhältnissen kann durchaus auch eine frühere Darlehensgewährung gehören, wenn zwischen ihr und der mit einer Grundschuldbestellung oder -abtretung in Zusammenhang stehenden Zweckerklärung ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (Senatsurteile vom 28. März 1995 - XI ZR 151/94, WM 1995, 790, 791 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 7, jeweils m.w.Nachw.).

    Besondere Umstände, die eine solche Annahme gleichwohl rechtfertigen könnten, hat die Beklagte, die die tatsächlichen Voraussetzungen des § 3 AGBG darzulegen und zu beweisen hat (vgl. Senatsurteile vom 28. März 1995 - XI ZR 151/94, WM 1995, 790, 791 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 9), nicht vorgetragen.

  • BGH, 09.03.1999 - XI ZR 155/98

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Verrechnungsvereinbarung von Zahlungen auf eine …

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    Die in der formularmäßigen Zweckbestimmungserklärung enthaltene Klausel, daß die Klägerin wählen kann, auf welche von mehreren gesicherten Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden, verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG, da sie die ohnehin schon sehr gläubigerfreundliche Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB zugunsten des Sicherungsnehmers modifiziert (Senatsurteil vom 9. März 1999 - XI ZR 155/98, WM 1999, 948, 949).

    Eine etwaige Anrechnung der auf die Grundschuld erfolgten Zahlung ihres Sohnes von 247.500 DM auf die gesicherten Forderungen hätte daher in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB zu erfolgen (Senatsurteile vom 29. April 1997 - XI ZR 176/96, WM 1997, 1247, 1249 und vom 9. März 1999 - XI ZR 155/98, aaO).

  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    Sie setzt voraus, daß bereits bei Bestellung bzw. Abtretung der Grundschuld feststeht, daß im Verwertungsfall ein auffälliges Mißverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Sicherheiten und der gesicherten Forderung besteht (BGH, Urteil vom 12. März 1998 - IX ZR 74/95, WM 1998, 856, 857).
  • BGH, 01.06.1994 - XI ZR 133/93

    Formularmäßige Erweiterung einer Bürgschaftserklärung auf alle bestehenden und …

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    Nach diesen Grundsätzen ist die formularmäßige Ausdehnung der dinglichen Haftung des Sicherungsgebers auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten bei der Abtretung oder Bestellung einer Grundschuld aus Anlaß einer bestimmten Kreditaufnahme in aller Regel überraschend im Sinne des § 3 AGBG (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 126, 174, 177; Senatsurteile vom 23. Mai 2000 - XI ZR 214/99, WM 2000, 1328 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 7).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    Nach diesen Grundsätzen ist die formularmäßige Ausdehnung der dinglichen Haftung des Sicherungsgebers auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten bei der Abtretung oder Bestellung einer Grundschuld aus Anlaß einer bestimmten Kreditaufnahme in aller Regel überraschend im Sinne des § 3 AGBG (st.Rspr., siehe z.B. BGHZ 126, 174, 177; Senatsurteile vom 23. Mai 2000 - XI ZR 214/99, WM 2000, 1328 und vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, Urteilsumdruck S. 7).
  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94

    Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung …

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    Da Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung von Grundschulden anders als die von Bürgschaften gesetzlich nicht geregelt sind, sondern - in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB - freier Vereinbarung unterliegen, weicht die formularmäßig vereinbarte Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle Forderungen des Gläubigers gegen einen Dritten nicht vom dispositiven Gesetzesrecht ab (BGHZ 131, 55, 58; Senatsurteil vom 24. Juni 1997 - XI ZR 288/96, WM 1997, 1615, 1616).
  • BGH, 24.06.1997 - XI ZR 288/96

    Des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle künftigen Forderungen

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    Da Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung von Grundschulden anders als die von Bürgschaften gesetzlich nicht geregelt sind, sondern - in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB - freier Vereinbarung unterliegen, weicht die formularmäßig vereinbarte Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle Forderungen des Gläubigers gegen einen Dritten nicht vom dispositiven Gesetzesrecht ab (BGHZ 131, 55, 58; Senatsurteil vom 24. Juni 1997 - XI ZR 288/96, WM 1997, 1615, 1616).
  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 306/89

    Persönliche Haftung des Darlehensnehmers nach Erlöschen der Grundschuld in der …

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    Erst recht gilt dies für den an der Sicherungsabrede nicht beteiligten Sohn der Beklagten (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1986 - V ZR 266/85, WM 1987, 202, 203 und vom 2. Oktober 1990 - XI ZR 306/89, WM 1990, 1927, 1929).
  • BGH, 14.02.1979 - VIII ZR 284/78

    Verpflichtung des Pfandgläubigers zur Rückgabe der Pfandsache

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00
    bb) Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts steht der Beklagten nach Tilgung ihrer Darlehensschuld (vgl. zu einem Zurückbehaltungsrecht in derartigen Fällen: BGHZ 73, 317, 319) aufgrund der Sicherungsabrede auch kein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld wegen Wegfalls des Sicherungszwecks zu.
  • BGH, 12.11.1986 - V ZR 266/85

    Rechtsfolgen der Zahlung des Eigentümers auf die Grundschuld

  • BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96

    Rechte des mit dem Schuldner nicht identischen Sicherungsgebers; Verrechnung von …

  • BGH, 24.11.2016 - IX ZR 278/14

    Grundschuldhaftung: Formularmäßige Erweiterung des Sicherungszwecks einer …

    Treffen der Sicherungsgeber und der Sicherungsnehmer in zeitlichem Abstand zur Grundschuldbestellung eine oder mehrere neue Sicherungsabreden, ist maßgeblich auf den Anlass der letzten - jüngsten - Abrede abzustellen (BGH, Urteil vom 14. Juli 1992 - XI ZR 256/91, WM 1992, 1648, 1649; vom 28. März 1995 - XI ZR 151/94, NJW 1995, 1674; vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00, NJW 2001, 1416, 1417; vom 30. Januar 2001 - XI ZR 118/00, NJW 2001, 1417, 1418 f).

    Es liegen keine - vom Kläger darzulegende und zu beweisende (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - XI ZR 118/00, NJW 2001, 1417, 1419 mwN) - Umstände vor, welche der Klausel einen überraschenden Charakter im Sinne von § 3 AGBG geben und damit einer Einbeziehung der Klausel in den Vertrag entgegenstehen würden.

  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Danach ist bei Bestellung einer Grundschuld, die eine bestimmte Kreditaufnahme zum Anlaß hat, die formularmäßige Erstreckung ihrer dinglichen Haftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Sicherungsgebers nicht überraschend, regelmäßig aber die formularmäßige Ausdehnung der Haftung auch auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten, zumal die Aufnahme und Erweiterung solcher Drittkredite außerhalb des Einflußbereichs des Sicherungsgebers liegt (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 2001 - XI ZR 118/00 - ZIP 2001, 507 unter II 2 b bb (2); vom 16. Januar 2001 - XI ZR 84/00 - ZIP 2001, 408 unter II 2 a; vom 23. Mai 2000 - XI ZR 214/99 - ZIP 2000, 1202 unter II 1).
  • OLG Hamm, 31.07.2017 - 5 U 142/15

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die titulierte Forderung und die …

    Rn. 274 Die anfängliche Übersicherung führt zur Unwirksamkeit des Sicherungsvertrages gem. § 138 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 2001, 1417 - Rn. 17 ff. zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 15.01.2015 - 5 U 81/14

    Begriff der anfänglichen Übersicherung

    Stehen also einer Forderung im Nominalwert von 100 Sicherheiten im Nominalwert von 300 (200 % der Deckungsgrenze) gegenüber, bestehen Anhaltspunkte für eine sittenwidrige Übersicherung (vgl. BGH NJW 2001, 1417 ff. - Rdn. 17 zitiert nach Juris, Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 138 BGB, Rdn. 97).
  • OLG Bamberg, 05.12.2002 - 1 U 43/02

    Widerruf einer Zweckerklärung wegen Vorliegens eines Haustürgeschäfts; …

    Die Tatsache, dass die Grundschulden auch Forderungen der Beklagten gegen die Firma ##### GmbH absichern sollten, war angesichts der bereits mehrere Jahre zurückliegenden Absicherungsvereinbarungen in den ursprünglichen Darlehensverträgen vom 10.8.1990 und 16.3.1993 und den weiteren zwischenzeitlichen Zweckerklärungen, nach denen ebenfalls bereits Forderungen gegen die GmbH gesichert werden sollten, nicht überraschend i.S.d. § 3 AGBG a.F. (vgl. BGH NJW 01, 1417 (1419); ZIP 01, 408 (409 f.)).

    Da Inhalt und Umfang der schuldrechtlichen Zweckbindung von Grundschulden anders als die von Bürgschaften gesetzlich nicht geregelt sind, sondern - in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB freier Vereinbarung unterliegen, weicht die formularmäßig vereinbarte Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf Forderungen des Gläubigers gegen einen Dritten nicht vom dispositiven Gesetzesrecht ab (vgl. BGH NJW 01, 1417 (1419) m.w.N.).

    Der Umstand, dass der Beklagten weitere Sicherheiten gewährt worden sind, kann die Sittenwidrigkeit der Zweckerklärung nicht begründen, zumal in diesem Zusammenhang die Realisierbarkeit (Werthaltigkeit) der weiteren Sicherheiten von Bedeutung wäre (…vgl. Palandt/Bassenge a.a.O., § 1191, Rdnr. 24; BGH NJW 01, 1417 (1418)), wozu jeglicher Sachvortrag der Klägerin fehlt.

  • OLG Schleswig, 20.04.2006 - 5 U 155/05

    Doppelte Tilgungswirkung bei einer Zahlung auf eine Grundschuld

    Rechte hieraus kann die Klägerin schon deshalb im Verhältnis zum Beklagten zu 1) nicht herleiten, weil die Zweckerklärung als schuldrechtliche Vereinbarung nur die an der Sicherungsabrede unmittelbar Beteiligten bindet (BGH WM 2001, 623; WM 1990, 1927, 1929;WM 1987, 202, 203).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2007 - 23 U 89/06

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Duldung der …

    Je größer der zeitliche Abstand zwischen der Darlehensgewährung und der für eine Grundschuld abgegebenen neuen formularmäßigen Zweckerklärung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der ursprüngliche, auf die Absicherung eines bestimmten Darlehens gerichtete Sicherungszweck durch einen anderen ersetzt oder erweitert worden ist, wie der BGH mehrfach entschieden hat (NJW 2001, 1416; WM 1995, 790; NJW 2001, 1417).
  • OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02

    Abgrenzung des Erklärungs- vom Motivirrtum

    Der Senat befindet sich mit dieser nach Wortlaut und geäußertem und mutmaßlichem Parteiwillen vorgenommenen Auslegung auf dem Boden der neueren BGH-Rechtsprechung, wonach ein längerer Zeitraum zwischen Zweckerklärung und Kreditvergabe oder Anlass der Besicherung gegen einen Zusammenhang (auch gegen eine Überrumplung im Sinne des § 3 AGBG ) mangels zeitlicher Nähe spricht (vgl. BGH, WM 2001, 455; ZIP 2001, 507 ), hier also auch gegen einen Zusammenhang mit der Besicherung aus Anlass der ersten Zweckerklärung aus dem Jahr 1987.
  • OLG Hamm, 03.12.2012 - 5 U 77/12

    Auslegung einer Zweckerklärung; Entlassung eines Grundstücks aus der Mithaft

    Rn. 61 Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesgerichtshof vom 30.01.2001, Az.: XI ZR 118/00, abgedruckt in: NJW 2001, 1417.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,551
BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99 (https://dejure.org/2001,551)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2001 - VIII ZR 186/99 (https://dejure.org/2001,551)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99 (https://dejure.org/2001,551)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 35 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 89a Abs. 1 HGB
    Handelsvertreter/fristlose Kündigung/vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote/Nachschieben von Kündigungsgründen

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, ungenehmigte Ausübung einer Nebentätigkeit durch HV

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 35 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 89a Abs. 1 HGB
    Handelsvertreter/fristlose Kündigung/vertraglich vereinbarte Nebentätigkeitsverbote/Nachschieben von Kündigungsgründen

  • hammermann-ehlers.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 89a Abs. 1 HGB
    Kündigung eines Handelsvertreters

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 677
  • MDR 2001, 637
  • NJ 2001, 590
  • VersR 2001, 370
  • WM 2001, 1031
  • BB 2001, 645
  • DB 2001, 1195
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des …

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (zuletzt Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 2 m.w.N.).

    Richtig ist zwar, daß eine Abmahnung sinnlos und daher nicht erforderlich ist, wenn das Fehlverhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (Senatsurteil vom 26. Mai 1999 aaO unter II 3 m.w.N.).

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98

    Wirksamkeit von verschuldensunabhängigen Vertragsstrafeversprechen in …

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99
    Schon im Hinblick darauf, im übrigen auch wegen der über die Grenzen eines Oberlandesgerichtsbezirks hinausreichenden Verwendung des formularmäßigen Mitarbeitervertrages der Klägerin (z.B. Senat BGHZ 141, 391, 394) kann der Senat die fragliche Verbotsklausel selbst unbeschränkt auslegen.
  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des …

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99
    Ob dies der Fall ist, unterliegt nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung, die sich darauf zu beschränken hat, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind, ob es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt hat oder Erfahrungssätze verletzt hat (BGH, Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 2/89, WM 1990, 1496 unter I 2 b m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1997 - X ZR 13/96

    "Umsatzlizenz"; Auslegung eines Umsatz-Lizenzvertrages im Hinblick auf …

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99
    Die Auslegung des Berufungsgerichts verletzt damit den anerkannten Auslegungsgrundsatz, daß bei der Auslegung einer Willenserklärung vom Wortlaut der Erklärung auszugehen ist (st.Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1997 - X ZR 13/96, NJW-RR 1998, 1423 unter II 3 a m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1976 - I ZR 84/75

    Kündigung aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Vertragspartners …

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99
    Die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, durch die Aufnahme einer ungenehmigten Tätigkeit werde das Vertrauensverhältnis so schwer beeinträchtigt, daß eine Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar erscheine, ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig und findet auch in der vom Berufungsgericht als Beleg angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. November 1976 (I ZR 84/75, WM 1977, 318), die eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit zum Gegenstand hat, keine Stütze.
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen (Senatsurteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002, unter II 2 a m.w.N.;… MünchKommBGB/Busche, aaO, § 133 Rdnr. 56) und demgemäß in erster Linie dieser und der ihm zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 32, 37; 121, 13, 16; Senatsurteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, WM 2001, 1031, unter II 1 b bb).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen …

    Auf diese Besonderheit des früheren Falles hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 (…IX ZR 62/98, aaO) hingewiesen (diesen Unterschied übersehen OLG Hamm ZIP 2001, 1683, 1684 f; LG Bochum ZIP 2001, 87, 88; Eckardt EWiR 2001, 483, 484; de Bra NZI 1999, 249, 253).
  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Die revisionsrechtliche Nachprüfung dieser Entscheidung ist im wesentlichen darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensfehler unterlaufen sind und ob es den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt hat (BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, WM 2001, 1031, 1032).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Bei der Auslegung ist in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urt. v. 3.4.2000 - II ZR 194/98, NJW 2000, 2099; Urt. v. 17.1.2001 - VIII ZR 186/99, VersR 2001, 370, 371 = WM 2001, 1031 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Rn. 17 aa) Die Frage, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB gegeben ist, ist weitgehend eine Tatsachenfrage; sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensfehler unterlaufen sind und ob es den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt hat (vgl. BGHZ 154, 146, 153; BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99 - NJW-RR 2001, 677, 678).
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der …

    Dem kann trotz eingeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99 - VersR 2001, 370 unter II 1) nicht gefolgt werden.
  • OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09

    Versicherungsvertreter: Zumutbarkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung …

    Rn. 52 b. Geht es um Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsverbot, das zentrale Vertragspflicht des Handelsvertreters ist, legen Rechtsprechung und Literatur dabei grundsätzlich einen strengen Maßstab an (BGH NJW-RR 2003, 981; BGH NJW-RR 2001, 677; BGH MDR 1977, 289;… Oetker/Busche, HGB 2009, § 89 a Rdnr. 19;… Thume, a.a.O., Rdnr. 1343;… Hopt, a.a.O., § 89 a Rdnr. 19 jeweils m.w.N.).

    Dem stehen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 17.01.2001 (NJW-RR 2001, 677) nur vordergründig entgegen.

    Der Bundesgerichtshof hat dort zwar für einen dem vorliegenden Sachverhalt ähnlichen Fall, in dem der Versicherungsvertreter von der Versicherung mittels Rundschreibens für "unerwünscht" erklärte Risiken (Ausländergeschäft) im Kfz-Versicherungsbereich an ein Konkurrenzunternehmen vermittelt hatte, einen schwerwiegenden, schuldhaften Vertragsverstoß allein im Hinblick darauf bejaht, dass der Handelsvertreter Geschäfte mit dem Konkurrenzunternehmen betrieben hatte, ohne bei der von ihm vertretenen Versicherung zuvor eine Erlaubnis einzuholen (ähnlich BGHZ 129, 290; BGH NJW-RR 2001, 677; OLG Stuttgart, OLGR 1999, 51; OLG Nürnberg, BB 1965, 809).

  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02

    Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages …

    Ob dies der Fall ist, unterliegt nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung, die sich darauf zu beschränken hat, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind, ob es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt hat oder Erfahrungssätze verletzt hat (BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, WM 2001, 1031 unter II 1 m.w.Nachw.).

    Grundsätzlich bedarf es vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung einer Abmahnung, die nur dann entbehrlich ist, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden könnte (BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 aaO unter II 3; BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 3).

  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 396/03

    Pflichten eines Mineralölunternehmens bei Zahlungsverzug eines …

    a) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89a HGB ist nach allgemeiner Auffassung gegeben, wenn dem zur Kündigung berechtigten Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dessen Ablauf oder auch nur bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem es durch ordentliche Kündigung beendet werden könnte, nicht zumutbar ist (Senatsurteile vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 2, und vom 17. Januar 2001 - VIII ZR 186/99, VersR 2001, 370 unter II 1; allgemein für Dauerschuldverhältnisse jetzt § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • OLG Köln, 20.07.2001 - 19 U 219/00

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89 a Abs. 1 S. 1 HGB gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 17.01.2001 - VIII ZR 186/99 -, MDR 01, 637 f = BGHReport 01, 334 f = NJW-RR 01, 677 ff;… Thume in Küstner/Thume: Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 3. Auflage 2000, Rn 1739 ff).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.01.2001 eine weite, über den (eigentlichen) Wortlaut hinausgehende Auslegung abgelehnt (NJW-RR 01, 677, 678 unter II.1.b)bb).

  • OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17

    Unzulässiges Teilurteil- Keine Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 45/05

    Außerordentliche Kündigung durch vertretenen U, vorherige Untersagung, grobe …

  • OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 U 233/07

    Kündigung wegen Beleidigung eines Handelsvertreters

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2005 - 16 U 128/04

    Kündigungsfrist eines Handelsvertretervertrages - Zur Vertragsdauer nach § 89 …

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2004 - 16 U 8/03

    Zeitpunkt der Beendigung eines Handelsvertretervertrages als maßgeblicher …

  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 103/14

    Berufsbedingter Wohnortwechsel kein außerordentlicher Grund zur Kündigung eines …

  • OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines …

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 492/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 4 Sa 1/07

    Handelsvertreter - fristlose Kündigung - Internet-Forum - Ehrverletzung - …

  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 13/09

    Voraussetzungen für die Strukturkündigung eines Kfz-Händlervertrages

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 23/09

    Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung wegen Nichtzahlung einer Rechnung drei …

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZR 114/10

    Anforderungen an die Auslegung eines Vergleichs betr. Mietforderung

  • OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3932/14

    Klägers

  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 21/08

    Voraussetzungen für die Strukturkündigung eines Kfz-Händlervertrages

  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 22/08

    Voraussetzungen für die Strukturkündigung eines Kfz-Händlervertrages

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04

    Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Mitarbeit des …

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 137/10

    Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Geschäftsherrn aus wichtigem …

  • OLG Hamm, 02.12.2019 - 18 U 125/18

    Fristlose Kündigung eines Vertragsverhältnisses über eine Tätigkeit als …

  • OLG Köln, 17.01.2013 - 19 W 1/13

    Wichtiger Grund, Beleidung, Drohung, Ankündigung von Pflichtverletzungen, …

  • OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 175/01

    - IFS 1 -, Anspruch des VV auf Buchauszug, Außendienst-Informationssystem, …

  • LG München I, 15.05.2018 - 3 O 9939/17

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrags

  • LG Göttingen, 21.03.2007 - 5 O 247/06

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Handelvertretervertrages bei …

  • LG Hannover, 08.01.2009 - 3 O 341/07

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines …

  • OLG Celle, 30.04.2010 - 11 W 12/10

    Zulässigkeit der Erteilung eines "absoluten" Wettbewerbsverbots an einen als …

  • OLG Koblenz, 24.11.2005 - 6 U 623/05
  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 14 O 109/12

    AA des VV, entgangener Gewinn, Schadenersatz, Schadenschätzung, entgangener …

  • LG München I, 25.11.2016 - 15 O 3995/16

    - Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …

  • OLG Stuttgart, 22.09.2004 - 7 W 52/04

    - Kübler -, wichtiger Grund, Führerscheinentzug, wiederholte Trunkenheitsfahrt …

  • LG Frankfurt/Main, 20.11.2015 - 14 O 40/15

    - DVAG 46 -, Darlegung des Schadensersatzanspruchs nach außerordentlicher …

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.07.2022 - 1 C 79/22

    Abgeltungsklausel, Avalkosten, Bürgschaftsurkunde, Elektronisches Dokument, …

  • LG München, 25.11.2016 - 15 O 3995/16

    - Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …

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