Rechtsprechung
| BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 35 Abs. 2, 47 Abs. 1; BGB §§ 130, 781
Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses bei Anwesenheit des Erklärungsempfängers - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlungsansprüche aus entgeltlichen Verträgen über eine Nutzungsüberlassung von Fahrzeugen und Baugeräten oder die Lieferung von Baumaterial - Möglichkeit des Anerkenntnis der noch ausstehenden Forderungen durch einen grundsätztlich nur intern wirkenden ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 35 Abs.âEURŠ2; GmbHG § 47 Abs.âEURŠ1; BGB § 781
Umsetzung eines Gesellschafterbeschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 35 Abs. 2 § 47 Abs. 1; BGB § 781
Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer Forderungsbestätigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GmbHG §§ 35 Abs. 2, 47 Abs. 1; BGB §§ 130, 781
Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses bei Anwesenheit des Erklärungsempfängers - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gesellschaftsrecht; unmittelbarer Vollzug eines Gesellschafterbeschlusses
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1196
- ZIP 2003, 1293
- MDR 2003, 1188 (Ls.)
- DNotZ 2003, 949
- WM 2003, 1421
- BB 2003, 1579
- DB 2003, 1619
- NZG 2003, 771
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"
Auszug aus BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01
Eine solche Bestätigungserklärung enthält zwar keine materiell-rechtliche Regelung für das Schuldverhältnis, bewirkt aber als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" im Prozeß in der Regel eine Umkehrung der Beweislast (BGHZ 66, 250, 254); wer eine Forderung in einer derartigen Weise bestätigt hat, muß dann den Gegenbeweis führen, daß dem Gläubiger keine oder nur geringere Ansprüche zustehen (…BGH, Urt. v. 13. März 1974 - VII ZR 65/72, WM 1974, 410, 411). - BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01
Da die Beklagte im Verhandlungstermin trotz dessen ordnungsgemäßer Bekanntgabe nicht erschienen ist, ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden, das jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung beruht (vgl. BGHZ 37, 79, 82). - BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72
Honorar nach den Gebührensätze der GOA
Auszug aus BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01
Eine solche Bestätigungserklärung enthält zwar keine materiell-rechtliche Regelung für das Schuldverhältnis, bewirkt aber als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" im Prozeß in der Regel eine Umkehrung der Beweislast (BGHZ 66, 250, 254); wer eine Forderung in einer derartigen Weise bestätigt hat, muß dann den Gegenbeweis führen, daß dem Gläubiger keine oder nur geringere Ansprüche zustehen (BGH, Urt. v. 13. März 1974 - VII ZR 65/72, WM 1974, 410, 411). - BGH, 09.02.1998 - II ZR 374/96
Auslegung einer teilweisen Forderungsbestätigung
Auszug aus BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01
Das Berufungsgericht verkennt ersichtlich, daß ein Gesellschafterbeschluß, der die Grundlage für ein Rechtsgeschäft oder eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung des Vertretungsorgans der Gesellschaft bildet, mit seinem Zustandekommen regelmäßig zugleich mit Außenwirkung "umgesetzt" wird, sofern sowohl der Geschäftsführer der GmbH als auch der außenstehende Dritte als potentieller Empfänger der Erklärung oder Handlung bei der Beschlußfassung zugegen sind (vgl. zu einer derartigen Konstellation: Sen.Urt. v. 9. Februar 1998 - II ZR 374/96, ZIP 1998, 607, 608). - BGH, 03.12.2001 - II ZR 372/99
Zur Auslegung einer auf das Beamtenversorgungsrecht für Zeitbeamte Bezug …
Auszug aus BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01
Diese hat nämlich in der Berufungsbegründung unter Beweisantritt (Zeugnis Rechtsanwalt B.) vorgetragen, daß die Parteien mit dem Beschluß - abweichend von seinem Wortlaut (vgl. dazu z.B. Sen.Urt. v. 3. Dezember 2001 - II ZR 372/99, WM 2002, 332, 334 und st. Rspr.) - kein Anerkenntnis der Forderungen des Klägers dem Grunde oder der Höhe nach verbunden hätten, sondern daß eine Einigung über die vermeintlichen Ansprüche insgesamt erst im November habe erfolgen sollen.
- BGH, 10.05.2007 - VII ZR 288/05
Umfang der Schriftformvereinbarung in einem Architektenvertrag; Anforderungen an …
Ob sich jedenfalls zu dem nach dem Vertrag zu berücksichtigenden Verlängerungszeitraum von 8 Monaten aus der Bestätigung des Abteilungsleiters Hochbau B. und in Verbindung mit dem unter Beweis gestellten Vortrag der Klägerin dazu ein Beweiserleichterungen begründendes Anerkenntnis der Beklagten ergibt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 5. Mai 2003 - II ZR 50/01, NJW-RR 2003, 1196, 1197; Urteil vom 13. März 1974 - VII ZR 65/72, WM 1974, 410, 411), wird das Berufungsgericht zu prüfen haben. - BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22
Beschränkte Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer AG bei Beschlussfassung …
Ist der Bestellte bei der Beschlussfassung zugegen, wird der Beschluss regelmäßig zugleich auch mit Außenwirkung umgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1969 - II ZR 144/68, BGHZ 52, 316, 321 mwN; Urteil vom 5. Mai 2003 - II ZR 50/01, ZIP 2003, 1293, 1294). - BGH, 20.06.2018 - XII ZB 84/17
Ehescheidung: Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der …
Soweit das Beschwerdegericht eine Auslegung der Klausel dergestalt für möglich gehalten hat, dass die zum Berechnungsstichtag valutierenden Grundschulden in voller Höhe vom hälftigen Grundstückswert abzuziehen seien, ist dieses - für die Rechtsbeschwerde günstige - Auslegungsverständnis für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellen (vgl. auch BGH Urteil vom 5. Mai 2003 - II ZR 50/01 - NJW-RR 2003, 1196, 1197).
- OLG Frankfurt, 01.04.2026 - 17 U 60/24
Auskunftsanspruch mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugten Kindes …
Ein solches würde keinen Auskunftsanspruch der Klägerin begründen, da mit einem tatsächlichen Anerkenntnis kein rechtsgeschäftlicher Verpflichtungswille, sondern statt einer Willenserklärung eine Wissenserklärung bekundet wird (…BeckOK BGB/Gehrlein, 75. Ed. 1.8.2025, BGB § 781 Rn. 16, beck-online), die als Indiz für die Richtigkeit des Anerkannten bei einer Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu berücksichtigen sein bzw. zu einer Umkehr der Beweislast führen kann (BGH, Urteil vom 5. Mai 2003 - II ZR 50/01 -, Rn. 13, juris; BGH…, Urteil vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74 -, BGHZ 66, 250-261, Rn. 18). - OLG Düsseldorf, 13.11.2015 - 16 U 227/14
Voraussetzungen der Rückforderung nicht verdienter Provisionen bzw. …
Jedenfalls muss derjenige, der eine Forderung bestätigt, den Gegenbeweis führen, dass dem Gläubiger keine oder nur geringere Ansprüche zustehen (BGH, Urt. v. 05.05.2003 - II ZR 50/01, Juris, Rn. 13;… BGH, Urt. v. 13.03.1974 - VII ZR 65/72, Juris, Rn. 14 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
Sachmängelhaftung im Wohnungseigentumsrecht: Anforderungen an die Annahmen eines …
Es enthält dann überhaupt keinen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Schuldners, sondern ist eine einseitige tatsächliche Erklärung mit dem Zweck, dem Gläubiger Erfüllungsbereitschaft anzuzeigen, um diesen dadurch von Maßnahmen abzuhalten und/oder ihm den Beweis zu erleichtern (BGH NJW-RR 2003, 1196; BGH NJW 2009, 580). - OLG München, 21.03.2011 - 31 Wx 80/11
Handelsregisterverfahren: Eintragung der Beendigung eines Beherrschungs- und …
Zwar kann bei einem auf rechtsgeschäftliches Handeln gerichteten Beschluss - wenn (wie hier) Geschäftsführer und Vertragspartner anwesend sind - grundsätzlich angenommen werden, dass der Beschluss mit seinem Zustandekommen gleichzeitig mit Außenwirkung umgesetzt wird (BGH ZIP 2003, 1293/1294 für ein konkludent mögliches deklaratorisches Schuldanerkenntnis). - OLG Zweibrücken, 25.10.2017 - 1 U 138/16
Frachtführerhaftung bei Sendungsverlust: Darlegungs- und Beweislast bei …
Nachdem der Beklagte seine Verantwortlichkeit für den Verlust zuvor, nämlich mit Schreiben vom 20.08.2014 (Anlage K 12, Bl. 77 d.A.) und mit Schreiben vom 12.09.2014 (Anlage K 14, Bl. 79 f. d.A.) ausdrücklich in Abrede gestellt hat, rechtfertigen die späteren Erklärungen des Beklagten vom 28.01.2015 und vom 13.02.2015 bei der gebotenen Gesamtschau, wenn dieser, wie hier, im prozessualen Nachgang zur vorgerichtlichen Korrespondenz nunmehr seine Verantwortlichkeit für den Verlust der Güter (erneut) bestreitet, wegen derer er bereits vorgerichtlich in Anspruch genommen wurde, eine Beweislastumkehr nach den Grundsätzen des gegen sich selbst abgegebenen Zeugnisses anzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2003 - II ZR 50/01, juris Rn. 13;… BGH, Urt. v. 01.12.2005 - I ZR 284/02, juris Rn. 16).Als Folge hiervon muss der Beklagte den Gegenbeweis führen, dass der Klägerin keine oder nur geringere Ansprüche zustehen (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2003 - II ZR 50/01, juris Rn. 13); zudem ist er mit zuvor behaupteten Einwendungen ausgeschlossen.
- BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt, dass Beschlüssen, die auf einer Gesellschafterversammlung gefasst werden (§ 48 Abs. 1 GmbHG), dann Außenwirkung zukommt, wenn der Geschäftsführer der GmbH als vertretungsberechtigtes Organ einerseits und der außenstehende Dritte als potentieller Empfänger der Erklärung oder Handlung andererseits bei der Beschlussfassung zugegen sind, sei es auch in einer Doppelfunktion als Mitgesellschafter und Dritter (BGH 5. Mai 2003 - II ZR 50/01 - zu II 1 der Gründe, BB 2003, 1579; 9. Februar 1998 - II ZR 374/96 - zu 1 a der Gründe, NJW 1998, 1492).. - LG Darmstadt, 28.04.2026 - 18 O 44/24
Die Zerrüttung des Verhältnisses zwischen zwei Geschäftsführern im Rahmen der …
Der Kläger war in der Gesellschafterversammlung am 21.8.2024 zugegen; seine Abberufung als Geschäftsführer der Beklagten ist ihm im Rahmen dieser Gesellschafterversammlung zugegangen und damit wirksam geworden (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 5.5.2003 - II ZR 50/01;… Stephan/Tieves, in: MünchKomm-GmbHG, 5. Aufl. 2026, § 38 Rn. 48, 51). - OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Zur schlüsselfertigen Bauwerkserrichtung gehört auch die Einhaltung von Gesetzen …
- OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03
Mindestanforderungen an die Substanziierungspflicht des Patienten im …
- OLG Celle, 16.07.2004 - 9 U 15/04
Wirksamkeit einer Kapitalanlage; Beurteilung des Bestehens eines …
- OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 13 U 69/06
Missbräuchliche Nutzung einer Kreditkarte unter Verwendung der persönlichen …
- FG Hamburg, 28.11.2003 - III 78/01
Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei nicht zeitgerecht …
- OLG Hamm, 23.12.2014 - 27 U 4/14
Haftung des Insolvenzverwalters für die Kosten der Führung von Prozessen
- LAG Köln, 27.02.2009 - 10 Sa 1031/08
Altersversorgung; Einigungsvertrag
- OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14
Insolvenzanfechtung von Lastschriften
- OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 12 U 176/13
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis: Maßnahmeprotokoll zu einem Wasserschaden
- OLG Stuttgart, 29.01.2026 - 13 U 48/24
Anerkenntnis durch vorbehaltlose Bezahlung einer Teilschlussrechnung?
- LG Karlsruhe, 29.01.2010 - 6 O 276/08
Zwangsvollstreckung: Gefährdungshaftung bei Vollstreckung aus …
- OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 12 U 164/20
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Tatsächliches Schuldanerkenntnis; …
- AG Ludwigslust, 30.11.2011 - 5 C 94/10
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Benutzung einer Autowaschanlage
- OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 12 U 162/08
- LAG Hessen, 20.01.2011 - 5 Sa 342/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Beleidigung - Schädigung der Arbeitgeberin
- OLG Dresden, 03.06.2005 - 8 W 530/05
Glaubhaftmachung im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens
- ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
Zugang Kündigung, Zugang unter Anwesenden, Zugang bei vorübergehender …
- LAG München, 18.11.2015 - 10 Sa 611/15
Schadensersatz wegen verzögerter Herausgabe eines PKW, wenn vereinbart ist, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2016 - 3 Sa 184/16
Spesenabrechnung: Darlegungs- und Beweislast â€" Anerkenntnis durch Freigabe
- KG, 03.07.2009 - 7 U 97/08
Schadensersatzansprüche gegen einen Ingenieur wegen Mängeln der Tragwerksplanung
- LG Karlsruhe, 13.06.2008 - 6 O 254/07
Urkundenprozess: Zahlungsforderung auf Grund eines komplexen …
- OLG Brandenburg, 28.07.2004 - 4 U 18/04
Klärung der Restschuldforderung
- LG Düsseldorf, 16.08.2006 - 12 O 376/05
Mitstörereigenschaft des Domain-Inhabers für Spam
- LG Köln, 12.03.2020 - 85 O 45/18
- AG Bergisch Gladbach, 27.07.2020 - 62 C 3/20
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".