Rechtsprechung
| ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle zur Einrichtung und Bestellung einer Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei Maßnahmen der Gestaltung des Zusammenlebens und ...
- Wolters Kluwer
Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle mangels Zustimmungspflicht des Betriebsrates für die Einrichtung einer Beschwerdestelle; Gegenstand und Zweck des Mitbestimmungsrechts eines Gesamtbetriebsrates
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
- LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07
Papierfundstellen
- BB 2007, 779
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82
Versetzungsbegriff des BetrVG
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Das BAG hat dabei die mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen, die das Ordnungsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben, unterschieden von denjenigen Maßnahmen, die das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber betreffen (BAG, Beschluss vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972; Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs). - BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88
Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Mitbestimmungsfrei sind dagegen nur Maßnahmen, in denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG, Beschluss vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes). - BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83
Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Das BAG hat dabei die mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen, die das Ordnungsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben, unterschieden von denjenigen Maßnahmen, die das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber betreffen (BAG, Beschluss vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972; Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs).
- BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht § 87 nach Abs. 1 Nr. 11 bei der Festsetzung der …
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Das BAG hat dabei die mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen, die das Ordnungsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben, unterschieden von denjenigen Maßnahmen, die das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber betreffen (BAG, Beschluss vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972; Beschluss vom 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs). - KAG Münster, 11.02.2016 - 14/15
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung und Stufenzuordnung bei …
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Das ist dann der Fall, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat bei sachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt, wenn also die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 14/15 TaBV 8/84 - NZA 1985, 33; LAG Frankfurt, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84 - NZA 1985, 34; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 11 TaBV 4/84 - NZA 1985, 163). - ArbG Frankfurt/Main, 23.10.2006 - 21 BV 690/06
Einsetzung einer Einigungsstelle nach AGG
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Auch der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt (Main) vom 23. Oktober 2006 (Az.: 21 BV 690/06) führt im vorliegenden Verfahren nicht zu einem anderen Ergebnis. - LAG Berlin, 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79
Offensichtliche Unzuständigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen …
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Das ist dann der Fall, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat bei sachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt, wenn also die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 14/15 TaBV 8/84 - NZA 1985, 33; LAG Frankfurt, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84 - NZA 1985, 34; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 11 TaBV 4/84 - NZA 1985, 163). - LAG Baden-Württemberg, 04.10.1984 - 11 TaBV 4/84
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Das ist dann der Fall, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat bei sachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt, wenn also die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 14/15 TaBV 8/84 - NZA 1985, 33; LAG Frankfurt, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84 - NZA 1985, 34; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 11 TaBV 4/84 - NZA 1985, 163). - LAG Hessen, 15.06.1984 - 5 TaBV 8/84
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Das ist dann der Fall, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat bei sachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt, wenn also die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 14/15 TaBV 8/84 - NZA 1985, 33; LAG Frankfurt, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84 - NZA 1985, 34; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 11 TaBV 4/84 - NZA 1985, 163). - LAG Hessen, 09.10.1984 - 5 TaBV 104/84
Auszug aus ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Das ist dann der Fall, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat bei sachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt, wenn also die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 14/15 TaBV 8/84 - NZA 1985, 33; LAG Frankfurt, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84 - NZA 1985, 34; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 11 TaBV 4/84 - NZA 1985, 163).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 TaBV 9/08
Beschwerdestelle nach § 13 AGG - Mitbestimmung des Betriebsrats
Dies entspricht -soweit ersichtlich-allgemeiner Auffassung (vgl. etwa: LAG Hamburg 17.4.2007 -3 TaBV 6/07- BB 2007, 2070 ff.; ArbG Hamburg 20.2.2007, BB 2007, 779 ff.; Westhauser/Sediq, NZA 2008 78 (79); Ehrich/Frieters, DB 2007, 1026; Nägele/Frahm ArbRB 2007, 140 (142); Müller-Bonanni/Sagan, ArbRB 2007, 50 (53); Mohr DB 2007, 2074 (2075)). - LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 70/07
Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei Beschwerden nach § 13 AGG
Während das Arbeitsgericht Hamburg (20. Februar 2007 - 9 BV 3/07 - BB 2007/779; ebenso ArbG Karlsruhe 22. März 2007 - 8 BV 2/07 - n.v.) eine Einigungsstelle über die Bestellung der Beschwerdestelle als offensichtlich unzuständig erachtet haben, ist die 21. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main zum gegenteiligen Ergebnis gelangt (ArbG Frankfurt am Main 23. Oktober 2006 - 21 BV 690/06 - AiB 2007/49). - LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07
Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur …
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Februar 2007 - 9 BV 3/07 - mit der Maßgabe abgeändert, dass Herr M.B., Präsident des Landesarbeitsgerichts Bremen, als Vorsitzender einer Einigungsstelle zur Regelung des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG sowie zur Festlegung der Beschwerdestelle und ihrer Organisation, soweit Beschwerden von Arbeitnehmern im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG betroffen sind, eingesetzt wird. - LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
Zur Erforderlichkeit eines mehrtägigen Betriebsratsseminars zum AGG und zur …
Die Beiträge im Schrifttum zum AGG sind unübersehbar (vgl. nur als kleine Auswahl Besgen, Die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht, BB 2007, 213; Biester, Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die betriebliche Praxis - Teil 1, 2 und 3 -, jurisPR-ArbR 37/2006 Anm. 6, jurisPR-ArbR 36/2006 Anm. 5 und jurisPR-ArbR 35/2006 Anm. 6; Gach/Julis, Beschwerdestelle und -verfahren nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, BB 2007, 773; Hoch, Wer nicht schult, zahlt? - Schulungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz BB 2007, 1732; Lingemann / Müller Die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Arbeitsvertragsgestaltung, BB 2007, 2006; Oberwetter, Ein Jahr AGG - erste Erfahrungen mit der Rechtsprechung, BB 2007, 1847; Ueckert, Kein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG, BB 2007, 779; Schlachter, Das Arbeitsrecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ZESAR 2006, 391). - LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07
Mitbestimmung des Betriebsrats - Einigungsstelle über die Errichtung der …
Diese Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2007, 9 BV 3/07, abrufbar bei juris; Arbeitsgericht Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2007, 17 BV 115/07; Arbeitsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2007, 8 BV 2/07; Arbeitsgericht Siegburg, Beschluss vom 5. April 2007, 1 BV 58/07; Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2007, 12 BV 46/07) verneinen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG in Bezug auf die Einrichtung der Beschwerdestelle nach § 13 Absatz 1 AGG - insbesondere unter Hinweis auf den Vorrang einer vorhandenen gesetzlichen Regelung (§ 87 Absatz 1 Satz 1 BetrVG) - und sind darüber hinaus der Auffassung, es sei offensichtlich im Sinne von § 98 Absatz 1 Satz 2 ArbGG, dass ein solches Mitbestimmungsrecht nicht bestehe.
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