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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,282
BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 8/08 (https://dejure.org/2009,282)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - Xa ZR 8/08 (https://dejure.org/2009,282)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - Xa ZR 8/08 (https://dejure.org/2009,282)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 518 Abs. 1 Satz 1, § 81 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 81 Abs. 1; ; BGB § 518 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 81, 518 Abs. 1
    Vertragliche Zuwendungen von Stiftungsleistungen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks auch dann kein Schenkungsversprechen, wenn diese Leistungen unentgeltlich versprochen werden

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Qualifizierung des Anspruchs eines Destinatärs auf Stiftungsleistungen

  • Betriebs-Berater

    Anspruch des Destinatärs auf Stiftungsleistungen

  • Betriebs-Berater

    Zum Anspruch des Destinatärs auf Stiftungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 81 Abs. 1 S. 1; BGB § 518 Abs. 1 S. 1
    Steuerrechtliche Qualifizierung des Anspruchs eines Destinatärs auf Stiftungsleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch des Destinatärs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Formbedürftigkeit eines Vertrages über die Zuwendung von Stiftungsgeldern

  • IWW (Kurzinformation)

    Notarielle Beurkundung bei Stiftungszuwendungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stiftungsgelder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Schenkungsanfechtung für Stiftungen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zugesagte Stiftungsleistungen keine Schenkungsversprechen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Formbedürftigkeit eines Vertrages über die Zuwendung von Stiftungsgeldern

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Pressemitteilung)

    Formbedürftigkeit eines Vertrages über die Zuwendung von Stiftungsgeldern

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Formbedürftigkeit eines Vertrags über die Zuwendung von Stiftungsgeldern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeitsrecht: Formbedürftigkeit eines Vertrages über die Zuwendung von Stiftungsgeldern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stiftungszweck als Rechtsgrundlage für Zuwendungen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Vertrag über Zuwendung von Stiftungsgeldern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 234
  • ZIP 2009, 2393
  • MDR 2010, 70
  • DNotZ 2010, 188
  • WM 2010, 94
  • BB 2009, 2265
  • BB 2009, 2601
  • BB 2010, 77
  • NZG 2009, 1433
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1957 - IV ZR 221/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 8/08
    Rechtsgrund für derartige Zuwendungen ist vielmehr der Stiftungszweck selbst (BGH, Urt. v. 16.1.1957 - IV ZR 221/56, NJW 1957, 708;… Staudinger/Rawert, BGB, 13. Bearb., § 85 Rdn. 16;… Münch-Komm./Reuter, BGB, 5. Aufl., § 85 Rdn. 28;… Schwarz/Backert in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 85 Rdn. 6;… Hof in Seifart/von Campenhausen, Stiftungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 7 Rdn. 157; Blydt-Hansen, Die Rechtsstellung der Destinatäre der rechtsfähigen Stiftung Bürgerlichen Rechts, S. 109; für eine entsprechende Anwendung des Schenkungsrechts Muscheler, WM 2003, 2213, 2216 ff., allerdings unter Ausschluss der Vorschrift des § 518 Abs. 1 Satz 1 BGB).

    So wie die Frage, ob bereits durch die Stiftungssatzung oder durch einseitige Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan ein klagbarer Anspruch begründet wird, von dem in der Satzung niedergelegten Willen des Stifters abhängt (BGH NJW 1957, 708), ist für die Frage, ob ein klagbarer Anspruch auf die Stiftungsleistung durch Vertrag begründet wird, der Rechtsbindungswille der Vertragsparteien maßgeblich.

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15

    Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten …

    Rechtsgrund für derartige Zuwendungen ist vielmehr der Stiftungszweck selbst (BGH, NJW 1957, 708; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 8/08, NJW 2010, 234 Rn. 12 ff.;… Hof in v. Campenhausen/Richter aaO § 7 Rn. 178).

    Rn. 26 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Anspruch eines Destinatärs auf Stiftungsleistungen unmittelbar durch die Stiftungssatzung oder durch die einseitige Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan begründet werden, sofern dies dem in der Satzung niedergelegten Willen des Stifters entspricht und die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BGH, NJW 1957, 708; BGH, NJW 2010, 234 Rn. 12;… Blydt-Hansen aaO S. 107).

    Darüber hinaus kann ein Anspruch des Destinatärs auf Stiftungsleistungen vertraglich begründet werden (BGH, NJW 2010, 234 Rn. 13).

  • BFH, 03.07.2019 - II R 6/16

    Zuwendung einer Schweizer Stiftung als Unterstützungsleistung unterliegt nicht …

    Die Orientierung am Stiftungszweck entspricht auch der Herangehensweise des Bundesgerichtshofs (BGH), der den Rechtsgrund für Zuwendungen einer Stiftung auch im Wege einseitiger Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan nicht in einer Schenkung oder einem formbedürftigen Schenkungsversprechen, sondern in dem Stiftungszweck selbst sieht (vgl. BGH-Urteil vom 07.10.2009 - Xa ZR 8/08, Neue Juristische Wochenschrift 2010, 234, unter II.1.).
  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2024 - 31 O 87/23
    Zumindest in einem gleichgelagerten Fall (BGH NJW 2010, 234) hatte der BGH über eine Rechnungslegung und Zahlung des Destinatärs auf Stiftungsleistungen zu entscheiden.

    Insoweit ist das Schenkungsrecht nicht anwendbar (BGH NJW 2010, 234), daher ist der Verweis der Parteien auf § 525 BGB ohne Relevanz (zumal es an Vortrag dazu fehlt, dass eine Auflage ausgesprochen wurde).

    Der BGH hat indes entschieden (BGH NJW 2010, 234, 235 f.), dass ein Anspruch eines Destinatärs auf Stiftungsleistungen unmittelbar durch die Stiftungssatzung oder durch die einseitige Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan begründet werden, sofern dies dem in der Satzung niedergelegten Willen des Stifters entspricht und die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Insoweit bestand also die Möglichkeit, sich einseitig von der Kooperation / der Zuwendungszusage zu lösen, was einer Sittenwidrigkeit entgegensteht (vgl. dazu BGH NJW 2010, 234, Rn. 19).

    Der BGH hatte in der Entscheidung (NJW 2010, 234) nicht zu entscheiden, ob eine Schriftform der Zuwendung vorliegen muss, da in dem BGH-Fall eine schriftliche Vereinbarung vorlag; ein Großteil der Literatur verlangt für solche Zuwendungen die Schriftform (Böttcher, DNotZ 2010, 191, 193;… Schauhoff/Kirchhain/Mehren, Handbuch der Gemeinnützigkeit, 4. Aufl. 2023, § 3, Rn. 41).

    Ein Anspruch aus § 242 BGB auf Rechnungslegung setzt grundsätzlich voraus, dass der Rechenschaftspflichtige fremde oder auch fremde Angelegenheiten besorgt (BGH NJW 2010, 234 Rn. 24).

  • FG Bremen, 16.06.2010 - 1 K 18/10

    Erbschaftsteuerpflicht der Auskehrung des Vermögens einer liechtensteinischen …

    Die Begünstigten einer liechtensteinischen Stiftung können einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Stiftungsvermögen haben, wenn ein solcher aus ihren Statuten oder dem Reglement abgeleitet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2001 II R 14/98, BFH/NV 2001, 589 zur Anfallsberechtigung nach § 15 AStG sowie die Regelung im gegenwärtigen liechtensteinischen Stiftungsrecht in Art. 552 § 6 PGR, vgl. auch BGH-Urteil vom 7. Oktober 2009 Xa ZR 8/08, BB 2010, 77 ).
  • FG Hessen, 10.02.2014 - 1 V 2602/13

    Zwischenberechtigte bei Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung

    Auch die Antragstellerin vertrat diese Rechtsauffassung unter Verweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 16. Januar 1957 (IV ZR 221/56 (KG)) und vom 7. Oktober 2009 (Xa ZR 8/08).
  • VG Köln, 17.01.2013 - 26 K 4264/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz

    Rn. 112 siehe BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 8/08 -, Leitsatz 1 und Rn. 12 ff.
  • KG, 03.12.2012 - 8 U 116/12

    Rechtsnatur der Zuwendung einer Stiftung

    Rechtsgrund für derartige Zuwendungen ist vielmehr der Stiftungszweck selbst (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.2009, Xa ZR 8/08 = NJW 2010, 234 , Rn. 12, zitiert nach Juris; Fortführung von BGH, Urteil vom 16.01.1957, IV ZR 221/56 = NJW 1957, 708).
  • LG Bielefeld, 11.05.2010 - 6 O 557/09

    Vorliegen einer Zweckverfehlung i.S.d. Bereicherungsrechts und ein daraus …

    Rn. 74 Diese Wirkung der von der Klägerin vorgenommenen Rechtshandlungen ergibt sich auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07.10.2009 (X a ZR 8/08).
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