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Weitere Entscheidung unten: BSG, 17.12.1980

Rechtsprechung
   BAG, 21.01.1981 - 7 AZR 1093/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3547
BAG, 21.01.1981 - 7 AZR 1093/78 (https://dejure.org/1981,3547)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1981 - 7 AZR 1093/78 (https://dejure.org/1981,3547)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1981 - 7 AZR 1093/78 (https://dejure.org/1981,3547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1981, 1156
  • DB 1981, 1196
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

    Diese Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Anfechtung nach § 119 BGB entwickelt hat (BAG 21. Januar 1981 - 7 AZR 1093/78 - AP BGB § 119 Nr. 5 = EzA BGB § 119 Nr. 12) gelten für alle Anfechtungsgründe (ebenso BGH 11. Oktober 1965 - II ZR 45/63 - BB 1965, 1328; vgl. auch BGH 22. Oktober 2003 - VIII ZR 361/02 - NJW-RR 2004, 628 - 630 mwN;… Palandt/Heinrichs BGB § 143 Rn. 3 mwN;… MünchKommBGB/Busche 5. Aufl. § 143 Rn. 10;… Staudinger/Roth BGB (2003) § 143 Rn. 13).
  • LAG Hamm, 09.11.2006 - 17 Sa 172/06

    Erfolglose Anfechtung des Arbeitsvertrages durch Arbeitgeber - keine Arglist des …

    Diese Frist wird bei einem Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft durch die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB konkretisiert (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.1981 - 7 AZR 1093/78 - EzA § 119 BGB Nr. 12).
  • OLG Nürnberg, 22.10.1998 - 8 U 1610/98

    Nachschieben von Gründen beim Rücktritt des Versicherers

    Die nachgeschobenen Gründe sind dann als Neuanfechtung zu werten, deren Rechtzeitigkeit nach dem Zeitpunkt ihrer Abgabe zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 66, 39; NJW-RR 89, 1183; 93, 948; BAG BB 81, 1156).
  • BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Irrtumsanfechtung eines …

    Dem Anfechtungsberechtigten steht eine angemessene Zeit zur Überlegung und zur Einholung eines Rechtsrates eines Rechtskundigen zu (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 7 AZR 1093/78 - AP Nr. 5 zu § 119 BGB).
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Rechtsprechung
   BSG, 17.12.1980 - 12 RK 20/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1354
BSG, 17.12.1980 - 12 RK 20/79 (https://dejure.org/1980,1354)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1980 - 12 RK 20/79 (https://dejure.org/1980,1354)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 20/79 (https://dejure.org/1980,1354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 88
  • BB 1981, 1156
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

    Wenn die Betroffenen nicht eingeschrieben waren, hat es der Verknüpfung keine Bedeutung beigemessen (BSGE 51, 88 = SozR 2200 § 165 Nr. 53 für ein Vorpraktikum zu einem Architekturstudium; BSG USK 81107 für ein Vorpraktikum zu einer Fachschulausbildung im Sozialwesen;… BSGE 63, 153, 156 = SozR 4100 § 112 Nr. 39 für ein Vorpraktikum zu einem forstwissenschaftlichen Studium).

    Die somit unterschiedlichen Inhalte des Begriffs der "zur Ausbildung Beschäftigten" (einschließlich der Praktikanten in der Rentenversicherung und im Arbeitsförderungsrecht und ohne sie in der Krankenversicherung) widerspricht nicht § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV, weil er die Versicherungspflicht nur nach Maßgabe der besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige anordnet (so bereits BSGE 51, 88 = SozR 2200 § 165 Nr. 53).

    Wenn mit der Neuregelung etwas anderes beabsichtigt gewesen wäre, hätte der Gesetzgeber dies zum Ausdruck gebracht, zumal die Rechtsprechung zur Unterscheidung von Praktikanten und Lehrlingen bekannt war (BSGE 51, 88 = SozR 2200 § 165 Nr. 53;… BSGE 58, 218 = SozR 2200 § 165 Nr. 82; BSG USK 81107).

  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den …

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat - anders als der Amtshaftungsanspruch - nicht die Zahlung einer Geldentschädigung, sondern die Herstellung des Rechtszustandes, der bei ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln bestehen würde, zum Gegenstand (BSGE 46, 124, 125; 51, 88, 94).
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 12/87

    Rechtspraktikant - Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell - …

    In diesem Sinne Lehrlinge waren zwar auch Auszubildende und Umschüler für einen anerkannten Ausbildungsberuf (…BSGE 58, 218 = SozR 2200 § 165 Nr. 82), nicht jedoch Praktikanten (BSGE 51, 88 = SozR 2200 § 165 Nr. 53 für Vorpraktikanten).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/87

    Unversorgtes Ausscheiden - Einstufige Juristenausbildung - …

    Daß diese den Lehrlingsbegriff erweiternde Formulierung in der AV auch Praktikanten erfassen kann, jedenfalls wenn sie - wie im vorliegenden Fall - in den Betrieb der Ausbildungsstelle eingegliedert und gewissen Weisungen unterworfen sind, hat die Rechtsprechung bereits anerkannt (BSGE 51, 88, 89 = SozR 2200 § 165 Nr. 53 S. 77).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 56/98 R

    Anrechenbarkeit der landwirtschaftliche Berufsausbildung im elterlichen Betrieb …

    b) Die Rechtsprechung geht von einem Lehrverhältnis aus, wenn die Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung dient, dem Ziel entsprechend geleitet wird und der Auszubildende tatsächlich die Stellung eines Lehrlings einnimmt (stRspr vgl BSG Urteile vom 29. November 1957 - 7 RAr 40/57 - BSGE 6, 147, 151…, vom 8. Juli 1970 - 11 RA 164/67 - BSGE 31, 226, 230 f = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO, vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 20/79 - BSGE 51, 88 = SozR 2200 § 165 Nr. 53, vom 29. August 1984 - 1 RJ 102/83 - SozR 2200 § 1259 Nr. 87 …und vom 3. Dezember 1992 - 13 RJ 73/91 - SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14 S 58 jeweils mwN).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 RJ 1/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Anlernling - familienhafte Mithilfe - fiktive …

    Der Senat hat noch für ein im Jahre 1977 zurückgelegtes sog Vorpraktikum die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nach § 165 Abs. 1 Nr. 1 RVO (aufgrund einer Beschäftigung) verneint, weil es für die Krankenversicherung an einer Vorschrift über die Gleichstellung von Lehrzeiten mit Zeiten einer sonstigen Berufsausbildung fehlte (BSGE 51, 88, 89 = SozR 2200 § 165 Nr. 53; vgl auch BSG USK 81107).
  • LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 AL 195/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Versicherungspflicht von Studenten nach dem …

    Das bedeute zwar, dass Vorpraktikanten versicherungsrechtlich anders zu behandeln sein könnten (zu früheren Entscheidungen über die Versicherungspflicht von Vorpraktikanten siehe BSG, Urteil vom 17.12.1980 - 12 RK 20/79 - BSGE 51, 88 = SozR 2200 § 165 Nr. 53 für ein Vorpraktikum zu einem Architekturstudium; vom 17.03.1981 - 12 RK 44/80 - Die Beiträge 1982, 92 = USK 81107 für ein Vorpraktikum zu einer Fachschulausbildung im Sozialwesen;… vom 21.04.1988 - 7 RAr 73/86 - BSGE 63, 153 = SozR 4100 § 112 Nr. 39 für ein Vorpraktikum zu einem forstwissenschaftlichen Studium) als Zwischenpraktikanten bei fortbestehender Immatrikulation und dass der versicherungsrechtliche Status durch die Verschiebung des Praktikums in die Zeit nach der Immatrikulation beeinflusst werden könne, soweit das Hochschulrecht dies gestatte.
  • VG Regensburg, 25.02.2022 - RN 9 K 20.1910

    Aufrechnung mit Amtshaftungsanspruch gegen Rückforderung von BAföG-Leistungen

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hat - anders als der Amtshaftungsanspruch - nicht die Zahlung einer Geldentschädigung, sondern die Herstellung des Rechtszustandes, der bei ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln bestehen würde, zum Gegenstand (vgl. BGHZ 103, 242 (246 f.) = NJW 1988, 1776 (1777); BSGE 51, 88 (92); 46, 124 (125) = NJW 1979, 1519;… BeckOGK/Dörr, 1.11.2021, BGB § 839 Rn. 693).
  • BSG, 23.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Bemessung der Höhe der Altersrente - Berücksichtigung von Zeiten der Tätigkeit in …

    Der Senat hat noch für ein im Jahre 1977 zurückgelegtes sog Vorpraktikum die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nach § 165 Abs. 1 Nr. 1 RVO (aufgrund einer Beschäftigung) verneint, weil es für die Krankenversicherung an einer Vorschrift über die Gleichstellung von Lehrzeiten mit Zeiten einer sonstigen Berufsausbildung fehlte (BSGE 51, 88, 89 = SozR 2200 § 165 Nr. 53; vgl auch BSG USK 81107).
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 55/94

    Versicherungspflicht türkischer Staatsangehöriger im juristischen …

    Denn die Regelungen der RVO zur Krankenversicherungspflicht der in Ausbildung Befindlichen unterschieden sich von den seit 1989 geltenden Regelungen des SGB V. Während nach damaligem Recht zum Kreis der versicherungspflichtigen Angestellten nur Lehrlinge gehörten, die sich in einer geregelten Ausbildung zu einem Angestelltenberuf befanden (§ 165b Abs. 1 und 2 RVO), und damit die Praktikanten nicht von § 165 Abs. 1 Nr. 2 RVO erfaßt waren (vgl. BSGE 51, 88 [BSG 17.12.1980 - 12 RK 20/79] = SozR 2200 § 165 Nr. 53), fallen unter die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V die gegen Arbeitsentgelt zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 51/87

    Nachversicherung einer Rechtspraktikantenzeit bei einstufiger Juristenausbildung …

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2010 - L 5 KR 5138/08
  • BSG, 26.06.1985 - 12 RK 12/84

    Lehrling - Verhältnis zwischen versicherungsfreiem Dienstverhältnis und …

  • LSG Sachsen, 04.11.1998 - L 2 VG 1/98
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/86

    Nachversicherung einer praktischen Ausbildung (Studienpraxis) - Praktika in …

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 62/80
  • BSG, 17.03.1981 - 12 RK 44/80
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.1983 - L 9 Kg 926/83
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