Rechtsprechung
| BFH, 09.11.1999 - II R 45/97 |
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EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § ... 16 Abs. 2; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 24 Nr. 2; ; EStDV § 46 Abs. 5; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BewG a.F. § 95 Abs. 1; ; BewG a.F. § 95 Abs. 1; ; BewG a.F. § 19 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Einheitswert des Betriebsvermögen - Veräußerung der Betriebsgrundlagen - Restkaufpreisforderung - Privatvermögen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BewG § 95 Abs. 1
Restkaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 26.03.1997 - 5 K 46/96
- BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 686
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92
Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
An dieser Rechtsprechung habe die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) nichts geändert. - BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95
Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden …
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
a) Nach der Rechtsprechung des BFH soll die Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung im ganzen, d.h. aus der Veräußerung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen (so BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BFHE 180, 436, BStBl II 1996, 527), mit dem Bewirken der geschuldeten Leistung durch den Veräußerer notwendig in dessen Privatvermögen übergehen (so BFH- Urteile vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93; vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295, sowie vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127, 129), weil mit der Veräußerung die betriebliche Tätigkeit ende und danach Betriebsvermögen begriffsnotwendig ausgeschlossen sei. - BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92
Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe …
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
Ob die Forderungen in dieser Zeit auch ins Privatvermögen hätten überführt werden können und ob dies --wenn überhaupt-- nur für unbestrittene Forderungen in Betracht gekommen wäre, ist umstritten (vgl. dazu BFH- Urteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564 unter 2. a, sowie Dötsch, Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe, 1987, S. 73), kann aber vorliegend auf sich beruhen, weil der Kläger keine Überführung ins Privatvermögen vorgenommen und/oder geltend gemacht hat.
- BFH, 25.02.1986 - VIII R 134/80
Rückstellung für die Verpflichtung zur Abrechnung von Bauleistungen in Höhe der …
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
Die halbfertigen Arbeiten blieben bis zu ihrer Fertigstellung und Abnahme Betriebsvermögen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1986 VIII R 134/80, BFHE 147, 8, BStBl II 1986, 788). - BFH, 01.04.1998 - X R 150/95
Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
Voraussetzung ist jedoch, daß die Wirtschaftsgüter gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ins Privatvermögen überführt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 1998 X R 150/95, BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569). - BFH, 26.03.1991 - VIII R 315/84
Wirkt die Inanspruchnahme des Betriebsveräußerers aus einem Grundpfandrecht …
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
Auch die betrieblich begründeten Schulden bleiben nach der Veräußerung des Betriebs grundsätzlich Betriebsvermögen (so BFH-Beschluß vom 26. März 1991 VIII R 315/84, BFHE 166, 7, BStBl II 1992, 472 unter B. I. 1.). - BFH, 21.11.1989 - IX R 10/84
Schuldzinsen für betrieblich veranlaßten Kredit keine Werbungskosten bei nach …
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie durch Verwertung des zurückbehaltenen Aktivvermögens oder durch Einsatz des Veräußerungserlöses hätten erfüllt werden können, aber nicht erfüllt worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1980 I R 119/78, BFHE 133, 22, BStBl II 1981, 460, sowie vom 21. November 1989 IX R 10/84, BFHE 159, 68, BStBl II 1990, 213). - BFH, 26.03.1991 - VIII R 55/86
Wirkt die Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung steuerlich auf den Zeitpunkt …
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
Dabei wird deutlich, daß die Forderungen aus Betriebsveräußerungen hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht anders behandelt werden können als zurückbehaltene Forderungen aus der beendeten werbenden Tätigkeit (so auch Vorlagebeschluß vom 26. März 1991 VIII R 55/86, BFHE 166, 21, BStBl II 1992, 479). - BFH, 24.04.1980 - IV R 68/77
GmbH - Einstellung der werbenden Tätigkeit - Liquidation - Gewerbesteuerpflicht
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
Der einkommensteuerrechtliche Begriff des Gewerbebetriebs umfaßt nämlich --anders als der des Gewerbesteuerrechts-- auch die auf Abwicklung eines Unternehmens gerichtete Tätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1980 IV R 68/77, BFHE 131, 70, BStBl II 1980, 658). - BFH, 19.01.1978 - IV R 61/73
Ansatz des gemeinen Werts für gestundete Kaufpreisforderung bei …
Auszug aus BFH, 09.11.1999 - II R 45/97
a) Nach der Rechtsprechung des BFH soll die Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung im ganzen, d.h. aus der Veräußerung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen (so BFH-Urteil vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BFHE 180, 436, BStBl II 1996, 527), mit dem Bewirken der geschuldeten Leistung durch den Veräußerer notwendig in dessen Privatvermögen übergehen (so BFH- Urteile vom 23. November 1967 IV R 173/67, BFHE 90, 378, BStBl II 1968, 93; vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295, sowie vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127, 129), weil mit der Veräußerung die betriebliche Tätigkeit ende und danach Betriebsvermögen begriffsnotwendig ausgeschlossen sei. - BFH, 24.09.1976 - I R 41/75
Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf …
- BFH, 11.12.1980 - I R 119/78
Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
- BFH, 17.02.1993 - II R 25/90
Einheitswertfeststellung des Betriebsvermögens nach Veräußerung der wesentlichen …
- BFH, 25.07.1972 - VIII R 3/66
Einstellung des Gewerbebetriebs - Forderungen - Überführung in Privatvermögen - …
- BFH, 23.11.1967 - IV R 173/67
Betriebsveräußerung - Veräußerungserlös - Entnahme - Privatvermögen
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 41/09
Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Praxiseinbringung i. S. des § 24 …
Denn der einkommensteuerrechtliche Begriff des Gewerbebetriebs umfasst auch die auf Abwicklung eines Unternehmens gerichtete Tätigkeit (BFH-Urteile vom 9. November 1999 II R 45/97, BFH/NV 2000, 686; vom 24. April 1980 IV R 68/77, BFHE 131, 70, BStBl II 1980, 658).Auch bei der Betriebsveräußerung i.S. des § 16 EStG können nicht mitveräußerte unwesentliche Wirtschaftsgüter im Restbetriebsvermögen verbleiben (BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 686; vom 1. August 2007 XI R 47/06, BFHE 218, 509, BStBl II 2008, 106).
Erklärt der Steuerpflichtige nicht ausdrücklich eine Übernahme der zurückbehaltenen betrieblich begründeten Forderungen ins Privatvermögen, kann er diese auch ohne Betrieb als Restbetriebsvermögen behandeln und schrittweise einziehen (…BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 385; in BFH/NV 2000, 686).
Allerdings setzt bereits die direkte Anwendung dieser Norm voraus, dass die Wirtschaftsgüter gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ins Privatvermögen überführt worden sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 686).
- BFH, 22.10.2013 - X R 14/11
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und …
Rn. 32 Anders als bei den BFH-Urteilen vom 9. November 1999 II R 45/97 (BFH/NV 2000, 686) und vom 4. Dezember 2012 VIII R 41/09 (BFHE 239, 437), die einen "automatischen" Übergang von Forderungen ins Privatvermögen im Fall einer Betriebsveräußerung verneinen und insoweit eine ausdrückliche Entnahme fordern, lag im Streitfall eine Betriebsaufspaltung vor. - BFH, 17.06.2020 - II R 43/17
Bestimmung des Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft für Zwecke der …
Vielmehr ist eine Feststellung noch über das Ende der werbenden Tätigkeit hinaus so lange durchzuführen, wie am Todestag als Bewertungsstichtag (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, §§ 11, 12 Abs. 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes) noch positives oder negatives Betriebsvermögen vorhanden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.11.1999 - II R 45/97, BFH/NV 2000, 686, unter II.1. zur Feststellung des Einheitswerts nach Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen).
- FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16
Erbschaftsteuer: Keine Verrechnung des positiven Kapitalkontos des Erblassers mit …
Vielmehr liegt Betriebsvermögen über das Ende der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft hinaus so lange vor, wie an dem jeweiligen Stichtag noch positives oder negatives Betriebsvermögen vorhanden ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17. Februar 1993 II R 25/90, BFHE 171, 311, BStBl II 1993, 584; vom 9. November 1999 II R 45/97, BFH/NV 2000, 686).Zu dem negativen Betriebsvermögen gehören insbesondere betrieblich begründete Verbindlichkeiten (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 686).
Die von der H KG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind als negatives Betriebsvermögen gleichfalls zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 686).
- BFH, 05.11.2019 - X R 12/17
Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten
Rn. 21 a) Bei Wahl der Sofortversteuerung werden in der Rechtsprechung und im Schrifttum in Bezug auf die Zugehörigkeit einer solchen Kaufpreisforderung unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. dazu nur BFH-Urteile vom 16.12.1997 - VIII R 11/95, BFHE 185, 205, BStBl II 1998, 379, unter II.4. (Privatvermögen); vom 29.06.1995 - VIII R 2/94, BFHE 179, 13, BStBl II 1996, 60, unter 2.a (wohl auch Privatvermögen); vom 19.08.1999 - IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179, unter 2.b (ausdrücklich offengelassen, welchem Vermögen eine solche Kaufpreisforderung zuzuordnen ist); vom 09.11.1999 - II R 45/97, BFH/NV 2000, 686, unter II.2.a (kein Zwang, die Kaufpreisforderung dem Privatvermögen zuzuordnen); s.a. Blümich/Schallmoser, § 16 EStG Rz 597 (notwendiges Privatvermögen); Kobor in Herrmann/Heuer/Raupach, § 16 EStG Rz 405, m.w.N. (Restbetriebsvermögen); Seer in Kirchhof, EStG, 18. Aufl., § 16 Rz 271 (Restbetriebsvermögen)). - BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06
Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24 …
Dies gilt insbesondere dann, wenn mit einer betrieblichen Verwertung durch Tilgung der verbleibenden Schulden zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936; vom 9. November 1999 II R 45/97, BFH/NV 2000, 686).
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