Rechtsprechung
| BFH, 08.06.2000 - VII B 294/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Elterliches Vermögen - Wertermittlung - Vermögensübernahme - Belastungen im Grundbuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 419; FGO § 115 Abs. 2
Vermögensübernahme gem. § 419 BGB; mangelhafte Sachaufklärung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 168
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90
Übertragung größerer Vermögen
Auszug aus BFH, 08.06.2000 - VII B 294/99
Hinsichtlich der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage, ob das FG --wie es angeblich der Bundesgerichtshof (BGH) tut (vgl. dazu BGH-Urteil vom 13. März 1991 XII ZR 79/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 1739, 1740)-- bei der Würdigung der Frage, ob das gesamte Vermögen übernommen worden ist, zwischen größeren und kleineren Vermögen differenzieren müsste und ob das FG die vom BGH für die Verneinung der Übernahme größerer Vermögen für ausreichend gehaltene Grenze von 10 % verbliebener Vermögenswerte bei den Übergebern hätte ebenfalls genügen lassen müssen, hat es die Klägerin versäumt, im Einzelnen darzulegen, weshalb die Klärung dieser Frage über den Einzelfall hinaus von rechtssystematischer Bedeutung ist und im allgemeinen Interesse an der einheitlichen Anwendung des Rechts liegt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, …und vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676). - BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93
1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung …
Auszug aus BFH, 08.06.2000 - VII B 294/99
Damit hat sie ihr Recht, eine etwaige Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts zu diesem Punkt zu rügen, verloren (vgl. § 295 der Zivilprozeßordnung i.V.m. § 155 FGO; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, 357, BStBl II 1995, 367, 370, m.w.N.). - BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 08.06.2000 - VII B 294/99
Hinsichtlich der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage, ob das FG --wie es angeblich der Bundesgerichtshof (BGH) tut (vgl. dazu BGH-Urteil vom 13. März 1991 XII ZR 79/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 1739, 1740)-- bei der Würdigung der Frage, ob das gesamte Vermögen übernommen worden ist, zwischen größeren und kleineren Vermögen differenzieren müsste und ob das FG die vom BGH für die Verneinung der Übernahme größerer Vermögen für ausreichend gehaltene Grenze von 10 % verbliebener Vermögenswerte bei den Übergebern hätte ebenfalls genügen lassen müssen, hat es die Klägerin versäumt, im Einzelnen darzulegen, weshalb die Klärung dieser Frage über den Einzelfall hinaus von rechtssystematischer Bedeutung ist und im allgemeinen Interesse an der einheitlichen Anwendung des Rechts liegt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, …und vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676). - BFH, 23.01.1992 - II B 64/91
Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
Auszug aus BFH, 08.06.2000 - VII B 294/99
Hinsichtlich der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage, ob das FG --wie es angeblich der Bundesgerichtshof (BGH) tut (vgl. dazu BGH-Urteil vom 13. März 1991 XII ZR 79/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 1739, 1740)-- bei der Würdigung der Frage, ob das gesamte Vermögen übernommen worden ist, zwischen größeren und kleineren Vermögen differenzieren müsste und ob das FG die vom BGH für die Verneinung der Übernahme größerer Vermögen für ausreichend gehaltene Grenze von 10 % verbliebener Vermögenswerte bei den Übergebern hätte ebenfalls genügen lassen müssen, hat es die Klägerin versäumt, im Einzelnen darzulegen, weshalb die Klärung dieser Frage über den Einzelfall hinaus von rechtssystematischer Bedeutung ist und im allgemeinen Interesse an der einheitlichen Anwendung des Rechts liegt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676). - BFH, 28.04.1972 - III B 40/71
Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Revision
Auszug aus BFH, 08.06.2000 - VII B 294/99
Wenn das Gericht alsdann zu dem Schluss gelangt ist, selbst bei Unterstellung der Richtigkeit der von der Klägerin angestellten Berechnungen zu den übernommenen und zu den verbliebenen Vermögenswerten seien lediglich 10, 6 % des Gesamtvermögens bei den Eltern verblieben und damit im Verhältnis zu den übernommenen Vermögenswerten nur ein geringfügiger Teil i.S. des § 419 BGB, so handelt es sich hierbei um die Feststellung und Würdigung des Sachverhaltes, die einer revisionsrechtlichen Klärung ohnehin nicht zugänglich ist, weil der Senat an die tatsächlichen Feststellungen des FG gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 1972 III B 40/71, BFHE 105, 335, BStBl II 1972, 575, 576).
- BFH, 03.04.2001 - IV B 15/00
Unterhaltungskünstler, künstlerische oder gewerbliche Tätigkeit? Verletzung der …
Hinsichtlich der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage, ob er, der von Beruf Unterhaltungskünstler sei, eine künstlerische oder eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt habe, hat der Kläger es versäumt, im Einzelnen darzulegen, weshalb die Klärung dieser Frage über den Einzelfall hinaus von rechtssystematischer Bedeutung ist und im allgemeinen Interesse an der einheitlichen Anwendung des Rechts liegt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--; vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479;… vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, und vom 8. Juni 2000 VII B 294/99, BFH/NV 2001, 168).
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