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Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.03.2002

Rechtsprechung
   BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6979
BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98 (https://dejure.org/2002,6979)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2002 - IX R 33/98 (https://dejure.org/2002,6979)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - IX R 33/98 (https://dejure.org/2002,6979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Geschlossener Immobilienfonds - GbR - Grundstückserwerb - Vermietung - Gebäudeverwaltung - Prospekterstellung - AG - Sondereinnahmen - Außenprüfung - Bauherr - Werbungskostenüberschuss - Kapitalvermittlungsprovision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschlossener Immobilienfonds; Provisionsnachlässe durch Eigenkapitalvermittler als Minderung der AK?

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, HGB § 255 Abs 1
    Immobilienfonds; Vermittlungsprovision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1024
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Wie der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom heutigen Tage in der Rechtssache IX R 20/98 entschieden hat, mindern Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fondsgesellschaftern gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. von § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.

    Denn bei einem geschlossenen Immobilienfonds sind alle dem Fonds zugrunde liegenden Verträge als einheitliches Vertragswerk zu würdigen (vgl. dazu näher das Grundsatzurteil vom heutigen Tag IX R 20/98, m.w.N.).

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Dementsprechend werden alle Aufwendungen, die von den Anlegern geleistet werden, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Urteile vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720).

    Zu diesen Anschaffungskosten rechnen auch Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883; BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717), die aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen an den Kapitalvermittler gezahlt werden müssen.

  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    1. Bei Verlustzuweisungsgesellschaften besteht die Vermutung, daß sie bei ihrer …

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Nur diese Feststellung ist Streitgegenstand und der Gesamtüberschuss, in den die Werbungskosten --quotal verteilt auf alle Gesellschafter-- eingeflossen sind, ist in Bestandskraft erwachsen (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, und vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 890).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87

    Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Nur diese Feststellung ist Streitgegenstand und der Gesamtüberschuss, in den die Werbungskosten --quotal verteilt auf alle Gesellschafter-- eingeflossen sind, ist in Bestandskraft erwachsen (vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, und vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 890).
  • BFH, 08.05.2001 - IX R 10/96

    Werbungskosten bei Beteiligung an Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Dementsprechend werden alle Aufwendungen, die von den Anlegern geleistet werden, als Anschaffungskosten und nicht als sofort abziehbare Werbungskosten behandelt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Urteile vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720).
  • BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91

    Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
    Zu diesen Anschaffungskosten rechnen auch Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883; BFH-Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717), die aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen an den Kapitalvermittler gezahlt werden müssen.
  • FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 3762/07

    Provisionen für die Vermittlung von selbst gezeichneten Fondsanlagen eines …

    Rn. 9 Dies werde letztlich auch durch die BFH-Urteile vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796, BFH/NV 2002, 854 und IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024 bestätigt.

    Rn. 16 Der Beklagte ist unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen FG im Urteil vom 23. Juli 2010 1 K 215/05 (EFG 2011, 248) der Auffassung, der dem Streitfall zugrunde liegende Sachverhalt nicht den Fällen in den BFH-Urteilen vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796, BFH/NV 2002, 854 und IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024 vergleichbar sei, sondern vielmehr dem BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 X R 17/95, BFHE 186, 256, BStBl II 1998, 618.

    Ebenso rechnen danach zu den Anschaffungskosten auch die Provisionen für die Vermittlung des Anteils, unabhängig davon, ob sie an den Initiator des Projekts oder an Dritte gezahlt werden (BFH-Urteile vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796, BFH/NV 2002, 854 und IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024).

  • BFH, 15.12.2005 - IV R 23/05

    Klagebeschränkung; Teilbestandskraft; Eigenkapitalvermittlungsprovision

    Auch dem steht die Teilrechtskraft des Gewinnfeststellungsbescheides 1989 entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024 zu II.3.).

    Dem lässt sich entgegen der Auffassung des FA nicht entgegen halten, dass es sich bei der Klägerin --anders als in dem Fall, der der Entscheidung in BFH/NV 2002, 1024 zugrunde lag,-- um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft handelt.

  • BFH, 19.12.2008 - VIII B 24/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehlerhaftes Prozessurteil wegen …

    Vielmehr ergeben sich aus den tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils weitere Umstände, die gegen die Zulässigkeit der Klage sprechen: Im Einspruchsverfahren hatte der Kläger keinen Sachantrag gestellt, während der andere Feststellungsbeteiligte nur die Gewinnverteilung --nicht auch die Gewinnhöhe-- angefochten hatte (…vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2005 IV R 23/05, BFH/NV 2006, 941; vom 26. Februar 2002 IX R 33/98, BFH/NV 2002, 1024, jeweils m.w.N.); dagegen richten sich die Einwendungen des Klägers in der Klagebegründung sachlich erstmals gegen die Höhe des nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO festgestellten Gewinns.
  • FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97

    Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft

    Nach erfolglosem Vorverfahren trägt die Klägerin in ihrer Klage vor: Der Preisnachlass mindere die Anschaffungskosten, Sonderbetriebseinnahmen lägen nicht vor (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- IX R 20/98 und IX R 33/98 in Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 854 und 1024).
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Rechtsprechung
   BFH, 11.03.2002 - XI B 54/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8257
BFH, 11.03.2002 - XI B 54/01 (https://dejure.org/2002,8257)
BFH, Entscheidung vom 11.03.2002 - XI B 54/01 (https://dejure.org/2002,8257)
BFH, Entscheidung vom 11. März 2002 - XI B 54/01 (https://dejure.org/2002,8257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1024
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 11.03.2002 - XI B 54/01
    Der BFH hat mit Urteil vom 24. Februar 2000 III R 59/98 (BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273) entschieden, dass die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG, wonach die private Nutzung eines betrieblichen Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 v.H. des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen ist, wenn nicht u.a. das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird (sog. Ein-Prozent-Regelung), nicht gegen das Grundgesetz verstößt, sondern sich im Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei Typisierungen hält.
  • BFH, 06.08.2001 - XI B 5/00

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

    Auszug aus BFH, 11.03.2002 - XI B 54/01
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln; die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001, 1561; Gräber/Ruban, Finanzgerichtordnung, 5. Aufl., 2002, § 115 Rz. 23 f., insb.
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