Rechtsprechung
| BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Besteuerung - Einkommenssteuer - Werbungskosten - Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages - Einkunftsermittlung - Ausbildungsvergütung des Sohnes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 2, 3, 5
Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.09.2000 - 7 K 8933/99
- BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 24
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (7)
- BFH, 25.07.2001 - VI R 77/00
Einkunftsgrenze beim Kindergeld
Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Sie orientieren sich dem Grunde und der Höhe nach an den Beträgen, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12).Die Kürzung geschieht in der Weise, dass der ausbildungsbedingte Mehrbedarf, wenn er mit erzielten steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang steht, gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG bei diesen, und andernfalls gemäß § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG von der Summe aus Einkünften und Bezügen abzuziehen ist (Urteil in BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12).
- BFH, 25.07.2001 - VI R 78/00
Beendigung des Grundwehrdienstes - Arbeitslosenhilfe - Staatlich anerkannte …
Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Der Vorschrift ist jedoch im Streitfall bereits durch den Abzug der in Frage kommenden Aufwendungen --Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 52/98, BFHE 193, 453, BStBl II 2001, 489, unter 2. b der Gründe), Kosten der doppelten Haushaltsführung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558, unter 2. a der Gründe) und Kosten für Arbeitsmittel-- als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Genüge getan.Eine doppelte Berücksichtigung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs sowohl im Rahmen des Werbungskostenabzuges als auch gemäß § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG kommt danach nicht in Betracht (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1558, unter 2.).
- BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99
Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich
- BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Dieser Betrag ist sodann um Aufwendungen für ausbildungsbedingten Mehrbedarf i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG zu kürzen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2. a der Gründe). - BFH, 14.11.2000 - VI R 52/98
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Der Vorschrift ist jedoch im Streitfall bereits durch den Abzug der in Frage kommenden Aufwendungen --Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 52/98, BFHE 193, 453, BStBl II 2001, 489, unter 2. b der Gründe), Kosten der doppelten Haushaltsführung (…vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558, unter 2. a der Gründe) und Kosten für Arbeitsmittel-- als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Genüge getan. - BFH, 14.11.2000 - VI R 128/00
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Zum ausbildungsbedingten Mehrbedarf gehören solche im Einzelnen nachgewiesenen Aufwendungen, die wegen der Ausbildung zu den Lebenshaltungskosten hinzukommen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495, unter 2. b der Gründe). - FG Köln, 21.09.2000 - 7 K 8933/99
Mobilitätshilfe keine anrechenbaren Bezüge
Auszug aus BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 81 abgedruckt.
- BFH, 22.09.2011 - III R 38/08
Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen …
Ausbildungsbedingte Mehraufwendungen, die nicht bereits als Werbungskosten (§ 9 EStG) im Rahmen einer Einkunftsart des Kindes berücksichtigt werden, sind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG von der Summe der Einkünfte und Bezüge abzuziehen (BFH-Urteile in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491; vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24).Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12; in BFH/NV 2003, 24).
- BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht …
Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24). - FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - 4 K 10218/06
Grenzbetragsberechnung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Abzugsfähigkeit der Beiträge …
Er ist nicht zu verstehen als "zu versteuerndes Einkommen" im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG oder im Sinne des § 2 Abs. 4 EStG, wonach als "Einkommen" der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen bezeichnet wird (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 21.07.2000 - VI R 153/99 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 2000, 566; BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 63/00 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2003, 24; BFH, Urteil vom 15.07.2010 - III R 70/08 -, zitiert nach Juris).Rn. 23 Bezüge im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 63/00 -, a.a.O.).
(BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 63/00 -, a.a.O.), so dass sich Bezüge von insgesamt …,- EUR ergeben.
- BSG, 17.02.2011 - B 10 KG 5/09 R
Kindergeld - Kind - Berufsausbildung - Einkünfte - Bezüge - Grenzbetrag - …
Damit ist zwar hinsichtlich der Aufwendungen für Bücher die zusätzliche Berücksichtigung einer Kostenpauschale ausgeschlossen (vgl dazu DA 63.4.2.6 Abs. 4 Satz 6; allgemein auch BFH/NV 2003, 24, 25); dies gilt jedoch nicht, soweit es sich um sonstige Ausbildungskosten handelt. - BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes …
Ausbildungsbedingte Mehraufwendungen, die nicht bereits als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Rahmen einer Einkunftsart des Kindes berücksichtigt werden, sind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG von der Summe der Einkünfte und Bezüge abzuziehen (BFH-Urteile in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491; vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24). - BFH, 27.10.2004 - VIII R 35/04
Kindergeld: Einkünfte, Bezüge, Ansparrücklage
der Gründe; vom 16. April 2002 VIII R 76/01, BFHE 199, 116, BStBl II 2002, 525, unter II.2.b bb der Gründe, und VIII R 96/01, BFH/NV 2002, 1027, unter II.2.b der Gründe; vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24, unter II.1.a der Gründe; vom 4. November 2003 VIII R 59/03, BFHE 204, 126, BStBl II 2004, 584, unter II.2.a der Gründe; vom 16. März 2004 VIII R 27/02, juris, unter II.2.a der Gründe). - FG Baden-Württemberg, 28.07.2004 - 6 K 165/03
Berücksichtigung von Fahrtkosten zu einer Lernarbeitsgemeinschaft als …
Eine doppelte Berücksichtigung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs sowohl im Rahmen des Werbungskostenabzuges als auch gemäß § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG kommt danach nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 24). - BFH, 27.10.2004 - VIII R 43/04
Beim Au-pair-Aufenthalt gewährtes Taschengeld als Einkünfte und Bezüge i. S. des …
Jedenfalls sind eine Reihe der von dem Kläger aufgeführten Positionen (z.B. Telefon- und Portokosten, Kosten einer Bahncard, Kosten eines Kreditkartenantrags, Kontoführungsgebühren und Arztkosten) --unabhängig von der Frage, ob sie hinreichend belegt worden sind-- schon ihrer Natur nach nicht als ausbildungsbedingter Mehrbedarf anzusehen (zu den als ausbildungsbedingter Mehrbedarf anerkennungsfähigen Aufwendungen vgl. BFH-Urteile vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491; vom 14. November 2000 VI R 52/98, BFHE 193, 453, BStBl II 2001, 489; VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495;… vom 25. Juli 2001 VI R 78/00, BFH/NV 2001, 1558; vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24). - FG Düsseldorf, 25.10.2012 - 14 K 1173/11
Fahrtkostenabzug für Schulbesuche und Arbeitseinsätze im Rahmen eines …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist zunächst festzustellen, welche finanziellen Mittel (Einkünfte und Bezüge) ein Kind hat, von denen die Lebensführung oder die Berufsausbildung bestritten werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 14.11.2000 VI R 62/97, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 193, 444, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 491, vom 14.11.2000 VI R 52/98, BFHE 193, 453, BStBl II 2001, 489, und vom 23.07.2002 VIII R 63/00, Sammlung aller Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2003, 24) und ist je nach Einkunftsart als Gewinn oder als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu verstehen. - FG München, 30.07.2008 - 10 K 2984/07
Geldschenkung und Vermächtnis als kindergeldschädliche Bezüge
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- sind Bezüge alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24). - FG Niedersachsen, 13.12.2011 - 14 K 82/11
Entsprechen des Begriffs der Einkünfte i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG a.F. der …
- FG Thüringen, 06.04.2006 - III 1308/04
Berücksichtigung der Nachzahlung einer Berufsausbildungsbeihilfe für das Vorjahr
- FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 354/08
Grenzbetragsermittlung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bei Beamtenanwärter: …
- FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 V 355/08
Werbungskostenabzug nach den Grundsätzen der unechten doppelten Haushaltsführung …
- FG Münster, 29.02.2012 - 11 K 2570/11
Schulgeld für Internat (Gymnasium) kein ausbildungsbedingter Mehrbedarf
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