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Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.02.2003

Rechtsprechung
   BFH, 14.02.2003 - X R 35/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12251
BFH, 14.02.2003 - X R 35/02 (https://dejure.org/2003,12251)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2003 - X R 35/02 (https://dejure.org/2003,12251)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - X R 35/02 (https://dejure.org/2003,12251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 62a; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 87 Abs. 1 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115
    Revision; einheitliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht nur die Heilung einer Fristversäumnis; einheitliche Revisionsentsch.; Wirksamkeit der Mandatsniederlegung in Verfahren vor dem BFH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 652
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.05.1988 - X R 36/88

    Entscheidung über eine mehrfache Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BFH, 14.02.2003 - X R 35/02
    Darüber ist einheitlich zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
  • BFH, 04.11.2008 - V B 101/08

    Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung in einem Verfahren mit Vertretungszwang

    Zum einen erlangt nach § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber rechtliche Wirksamkeit erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62 Abs. 4 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 23.02.2004 - XI B 164/02

    PKH - Beschwerdebegründungfrist

    Danach erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 31.03.2011 - V S 14/10

    Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel - Verwertung von …

    Rn. 13 3. Das Verfahren konnte trotz Niederlegung des Mandats durch den Prozessbevollmächtigten fortgeführt werden, weil die Kündigung des Vollmachtsvertrages gemäß § 87 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO i.V.m. § 155 FGO erst durch die Anzeige der Bestellung eines neuen Bevollmächtigten i.S. des § 62 Abs. 4 FGO Wirkung erlangt (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238; BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 02.12.2004 - V B 237/03

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter wegen Widerrufs der Bestellung als …

    Danach erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 29.08.2008 - X B 99/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mandatsniederlegung wirkt sich auf Fristablauf nicht …

    Nach § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber rechtliche Wirksamkeit erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652) bzw. seit 1. Juli 2008 i.S. des § 62 Abs. 4 FGO.
  • BFH, 11.11.2005 - IV B 117/04

    NZB: Wiedereinsetzung - Erkrankung des Bevollmächtigten

    Beide Vorgänge erlangen gemäß §§ 62a Satz 1 und 2, 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238, und BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
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Rechtsprechung
   BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14263
BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01 (https://dejure.org/2003,14263)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2003 - XI B 172/01 (https://dejure.org/2003,14263)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - XI B 172/01 (https://dejure.org/2003,14263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit substanzieller und konkreter Angaben bei der Darlegung der Zulassungsgründe - Einbeziehung nicht sozialversicherungspflichtiger Einnahmen in die Kürzung des Vorwegabzugs

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2
    Grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 652
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00

    Vorwegabzug für Vorsorgaufwendungen

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01
    Im Übrigen hat der Senat mit Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00 entschieden, dass in die Kürzung des Vorwegabzugs auch nicht sozialversicherungspflichtige Einnahmen einzubeziehen sind.
  • BFH, 08.12.2003 - V B 267/02

    Keine Steuerbegünstigung für Umsätze eines als gemeinnützig anerkannten Vereins …

    Dazu sind substantiierte Angaben dazu erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 22.10.2003 - V B 76/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Entscheidung des BFH zur Sicherung …

    Dazu sind substantielle und konkrete Angaben dazu erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 17.06.2004 - V B 168/03

    Freiwillige Zahlungen vor Festsetzung der Steuer für die Zinsberechnung nach § …

    a) Soweit die Klägerin Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) begehrt, hat sie mit ihrer Kritik am Wortlaut des § 233a AO 1977 sowie ihren allgemeinen Ausführungen zur "Verchaotung des Rechts" usw. schon keine konkrete Rechtsfrage aufgeworfen, die im Interesse der Allgemeinheit geklärt werden müsste (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. August 2002 II B 122/01, BFH/NV 2003, 64; vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 14.11.2003 - V B 106/03

    Voraussetzungen für eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit eines …

    Der Kläger hat nicht dargelegt, weshalb über diese Rechtsprechung hinaus die Klärung einer bestimmten Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652).
  • BFH, 05.06.2003 - V B 66/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Dazu sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652).
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