Rechtsprechung
| BFH, 14.02.2003 - X R 35/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 56; ; FGO § 62a; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 87 Abs. 1 Halbsatz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115
Revision; einheitliche Entscheidung - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht nur die Heilung einer Fristversäumnis; einheitliche Revisionsentsch.; Wirksamkeit der Mandatsniederlegung in Verfahren vor dem BFH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 652
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.05.1988 - X R 36/88
Entscheidung über eine mehrfache Rechtsmitteleinlegung
Auszug aus BFH, 14.02.2003 - X R 35/02
Darüber ist einheitlich zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 18. Mai 1988 X R 36/88, BFH/NV 1989, 119).
- BFH, 04.11.2008 - V B 101/08
Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung in einem Verfahren mit Vertretungszwang
Zum einen erlangt nach § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber rechtliche Wirksamkeit erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62 Abs. 4 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 23.02.2004 - XI B 164/02
PKH - Beschwerdebegründungfrist
Danach erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 31.03.2011 - V S 14/10
Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel - Verwertung von …
Rn. 13 3. Das Verfahren konnte trotz Niederlegung des Mandats durch den Prozessbevollmächtigten fortgeführt werden, weil die Kündigung des Vollmachtsvertrages gemäß § 87 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO i.V.m. § 155 FGO erst durch die Anzeige der Bestellung eines neuen Bevollmächtigten i.S. des § 62 Abs. 4 FGO Wirkung erlangt (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238; BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
- BFH, 02.12.2004 - V B 237/03
Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter wegen Widerrufs der Bestellung als …
Danach erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 29.08.2008 - X B 99/08
Nichtzulassungsbeschwerde: Mandatsniederlegung wirkt sich auf Fristablauf nicht …
Nach § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO erlangt in einem Verfahren, in dem Vertretungszwang gilt, die Niederlegung eines Mandats dem Gegner gegenüber rechtliche Wirksamkeit erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652) bzw. seit 1. Juli 2008 i.S. des § 62 Abs. 4 FGO. - BFH, 11.11.2005 - IV B 117/04
NZB: Wiedereinsetzung - Erkrankung des Bevollmächtigten
Beide Vorgänge erlangen gemäß §§ 62a Satz 1 und 2, 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62a FGO rechtliche Wirksamkeit (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238, und BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X R 35/02, BFH/NV 2003, 652).
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Rechtsprechung
| BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit substanzieller und konkreter Angaben bei der Darlegung der Zulassungsgründe - Einbeziehung nicht sozialversicherungspflichtiger Einnahmen in die Kürzung des Vorwegabzugs
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2
Grundsätzliche Bedeutung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 652
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
Vorwegabzug für Vorsorgaufwendungen
Auszug aus BFH, 11.02.2003 - XI B 172/01
Im Übrigen hat der Senat mit Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00 entschieden, dass in die Kürzung des Vorwegabzugs auch nicht sozialversicherungspflichtige Einnahmen einzubeziehen sind.
- BFH, 08.12.2003 - V B 267/02
Keine Steuerbegünstigung für Umsätze eines als gemeinnützig anerkannten Vereins …
Dazu sind substantiierte Angaben dazu erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 22.10.2003 - V B 76/03
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Entscheidung des BFH zur Sicherung …
Dazu sind substantielle und konkrete Angaben dazu erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 17.06.2004 - V B 168/03
Freiwillige Zahlungen vor Festsetzung der Steuer für die Zinsberechnung nach § …
a) Soweit die Klägerin Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) begehrt, hat sie mit ihrer Kritik am Wortlaut des § 233a AO 1977 sowie ihren allgemeinen Ausführungen zur "Verchaotung des Rechts" usw. schon keine konkrete Rechtsfrage aufgeworfen, die im Interesse der Allgemeinheit geklärt werden müsste (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. August 2002 II B 122/01, BFH/NV 2003, 64; vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 14.11.2003 - V B 106/03
Voraussetzungen für eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit eines …
Der Kläger hat nicht dargelegt, weshalb über diese Rechtsprechung hinaus die Klärung einer bestimmten Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652). - BFH, 05.06.2003 - V B 66/02
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Dazu sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 XI B 172/01, BFH/NV 2003, 652).
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