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Weitere Entscheidung unten: BFH, 31.03.2008

Rechtsprechung
   BFH, 31.03.2008 - XI B 208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16934
BFH, 31.03.2008 - XI B 208/06 (https://dejure.org/2008,16934)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2008 - XI B 208/06 (https://dejure.org/2008,16934)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2008 - XI B 208/06 (https://dejure.org/2008,16934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Begriff der "nahestehenden Person" bei der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage; Divergenz

  • Judicialis

    UStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Begriff der "nahestehenden Person" bei der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1217
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.04.2005 - II B 98/04

    ErbSt - Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 208/06
    Abgesehen davon, dass das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage allein noch keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache begründet (z.B. BFH-Beschluss vom 18. April 2005 II B 98/04, BFH/NV 2005, 1310, m.w.N.), vertritt der BFH die Auffassung, dass eine GmbH im Verhältnis zu einem Einzelunternehmer dann als "nahestehende Person" anzusehen ist, wenn deren Gesellschafter je zur Hälfte der volljährige Sohn und die Ehefrau des Einzelunternehmers sind (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 XI R 8/86, BFHE 179, 457; vgl. auch Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 10 Rz 445).
  • BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86

    Richtlinie: Steuerumgehungen

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 208/06
    Abgesehen davon, dass das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage allein noch keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache begründet (…z.B. BFH-Beschluss vom 18. April 2005 II B 98/04, BFH/NV 2005, 1310, m.w.N.), vertritt der BFH die Auffassung, dass eine GmbH im Verhältnis zu einem Einzelunternehmer dann als "nahestehende Person" anzusehen ist, wenn deren Gesellschafter je zur Hälfte der volljährige Sohn und die Ehefrau des Einzelunternehmers sind (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 XI R 8/86, BFHE 179, 457; vgl. auch Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 10 Rz 445).
  • BFH, 13.06.2005 - I B 239/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 208/06
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 260/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; Einholung einer …

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - XI B 208/06
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, …und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 01.10.2019 - 15 K 1050/16

    Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Abgabe von Wärme aus Biogasanlage; …

    Ebenfalls ist nach der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass eine Gesellschaft als "nahestehende Person" in diesem Sinne anzusehen ist, wenn der die Lieferung ausführende Einzelunternehmer zu 2/3 am Kapital der die Lieferung empfangenden GmbH beteiligt und damit deren Mehrheitsgesellschafter ist (BFH-Beschluss vom 31.3.2008 XI B 208/06, BFH/NV 2008, 1217).
  • FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20

    Berechtigung zur Erhöhung des Pachtentgelts für einen Boxenlaufstall auf …

    Eine GmbH als Leistungsempfängerin fällt unter den Personenkreis, wenn der die Leistung ausführende Einzelunternehmer zu 2/3 am Kapital beteiligt und damit Mehrheitsgesellschafter ist (BFH, Beschluss vom 31. März 2008 XI B 208/06, BFH/NV 2008, 1217 = Juris Rdnr. 3).
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Rechtsprechung
   BFH, 31.03.2008 - V B 207/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15569
BFH, 31.03.2008 - V B 207/06 (https://dejure.org/2008,15569)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2008 - V B 207/06 (https://dejure.org/2008,15569)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2008 - V B 207/06 (https://dejure.org/2008,15569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachliche Unbilligkeit; Organschaft

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 2; ; UStG § 17

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Sachliche Unbilligkeit bei einem bestandskräftigen Verwaltungsakt; Inanspruchnahme des Organträgers bei einer Organschaft entspricht Gemeinschaftsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1217
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem …

    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - V B 207/06
    a) So hat der BFH bereits entschieden, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Organschaft dem Organträger auch die Umsätze des Organs zuzurechnen sind und es sich bei dieser Rechtsfolge nicht um eine vom Gesetzgeber ungewollte Rechtsfolge handele und dies mit dem Gemeinschaftsrecht (Art. 4 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG) in Einklang stehe (BFH-Urteil vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BFHE 197, 357, BStBl II 2002, 373).
  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
    Auszug aus BFH, 31.03.2008 - V B 207/06
    Daher kann die sachliche Unbilligkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides nur dann angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die angebliche Fehlerhaftigkeit zu wehren (BFH-Beschluss vom 30. September 1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326, m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2010 - V B 20/08

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche …

    Ein Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern wegen sachlicher Unbilligkeit kann daher nur gewährt werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die angebliche Fehlerhaftigkeit zu wehren (…vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 5. Juni 2009 V B 52/08, BFH/NV 2009, 1593;… BFH-Urteil vom 6. Oktober 2005 V R 15/04, BFH/NV 2006, 836; BFH-Beschluss vom 31. März 2008 V B 207/06, BFH/NV 2008, 1217).
  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 1 K 250/06

    Erstattung zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer - kein Erlass aus sachlichen …

    Die Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG verstoße nicht gegen Verfassungsrecht (BVerfG-Urteil vom 20. Dezember 1966 1 BvR 320/57 und 1 BvR 70/63) und sei mit EU-Recht vereinbar (BFH-Beschluss vom 31. März 2008 V B 207/06, BFH/NV 2008, 1217).
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