Rechtsprechung
| BFH, 05.09.2012 - V S 6/12 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz
- openjur.de
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 142, ZPO § 114, AO § 218, EStG § 74 Abs 2, SGB 10 § 103, SGB 10 § 104, SGB 10 § 107
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz - rechtsinformationen.bund.de
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 142 FGO, § 114 ZPO, § 218 AO
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 74 Abs. 1; EStG § 74 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzweigung von Kindergeld durch den Träger der Grundsicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Rangverhältnis zwischen einem Abzweigungsanspruch von Kindern nach § 74 Abs. 1 EStG und einem Erstattungsanspruch von Sozialhilfeträgern; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2012, 1997
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08
Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Dieser Nachweis müsse nach dem Urteil des FG Münster vom 18. Februar 2010 6 K 390/08 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 1140) sowie nach Textziffer 74.2.1.Rn. 6 Darüber hinaus ergebe sich aus dem Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140, dass ein Erstattungsanspruch nur gegeben sei, wenn die Klägerin für ihre in ihrem Haushalt lebenden Kinder Sozialleistungen erhalten hätte.
Rn. 19 Entgegen dem Vorbringen der Klägerin weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140 ab.
Rn. 21 b) Darüber hinaus enthält das Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140 auch nicht den von der Klägerin behaupteten abstrakten Rechtssatz, wonach ein Erstattungsanspruch erfordere, dass der Kindergeldberechtigte für die in seinem Haushalt lebenden Kinder Sozialleistungen erhalten habe.
Rn. 22 aa) Nach dem Leitsatz des FG Münster in EFG 2010, 1140 kommt ein Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld dem Grunde nach in Betracht, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil mit seinen Sozialleistungen empfangenden Kindern im Rahmen einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt.
Rn. 23 bb) Eine Divergenz liegt auch nicht insoweit vor, als die Klägerin vorträgt, der Nachweis des Erstattungsanspruchs müsse nach dem Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140 sowie nach Textziffer 74.2.1.
- BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Unter Bezugnahme auf das Urteil des III. Senats vom 17. April 2008 III R 33/05 (BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919) weist das FG darauf hin, dass ein Erstattungsanspruch dann grundsätzlich ausscheide, wenn Sozialleistungen an ein in einem eigenen Haushalt lebendes Kind erbracht worden seien, während das Kindergeld als Einkommen beim anspruchsberechtigten Elternteil zu berücksichtigen war. - BFH, 16.04.2002 - X B 140/01
Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Eine "Divergenz" in der Würdigung von Tatsachen führt aber nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (…BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 I B 190/03, BFH/NV 2004, 1642; vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046).
- BFH, 21.07.2004 - I B 190/03
NZB: Divergenz; formeller Bilanzenzusammenhang
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Eine "Divergenz" in der Würdigung von Tatsachen führt aber nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 I B 190/03, BFH/NV 2004, 1642;… vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046). - BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05
Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Rn. 17 bb) Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend (BFH-Urteile vom 21. November 2006 VII R 65/05, BStBl II 2007, 291, 293, unter II.A.;… vom 4. Mai 1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285, unter 2.b, m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 218 AO Rz 33). - BFH, 26.08.2010 - III R 21/08
Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Da dieser Bescheid nicht das Festsetzungs-, sondern das dem Erhebungsverfahren entsprechende Auszahlungsverfahren betrifft (BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520), handelt es sich um einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 der Abgabenordnung (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 22. November 2011 12 K 52/11, EFG 2012, 853). - BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit - …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Rn. 17 bb) Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend (BFH-Urteile vom 21. November 2006 VII R 65/05, BStBl II 2007, 291, 293, unter II.A.;… vom 4. Mai 1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285, unter 2.b, m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 218 AO Rz 33). - BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (…BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347). - BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05
Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Rn. 18 2. Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO (Divergenz) liegt vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51;… vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489). - BFH, 19.04.2010 - IV B 38/09
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Rn. 18 2. Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO (Divergenz) liegt vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489). - BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92
Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt - …
- BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08
Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer - Rügeverlust hinsichtlich …
- BFH, 16.10.1998 - V B 56/98
Kontierungsbüro - Buchführung - Umsatzsteuer - Nichterhebung der Steuer - …
- FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 12 K 52/11
Widerruflichkeit einer Weiterleitungserklärung
- FG Baden-Württemberg, 18.12.2019 - 2 K 1817/17
Keine Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten bei Unkenntnis der …
Eine Kenntnis des vorrangigen Leistungsträgers von der Leistung des nachrangigen Leistungsträgers in diesem Sinne kann erst dann angenommen werden, wenn der Erstattungsanspruch hinreichend konkretisiert wurde, also zumindest die Umstände, die im Einzelfall für die Entscheidung über den Erstattungsanspruch maßgeblich sind (Leistung im Einzelnen und ohne Anrechnung von Kindergeld), der Zeitraum, für den die ungekürzte Sozialleistung erbracht wurde und der Zeitraum, für den der Erstattungsanspruch geltend gemacht wird, hinreichend konkret mitgeteilt wurden (dazu vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. September 2012 V S 6/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1997; vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BStBl II 2015, 145; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. April 2018 6 K 2194/17, veröffentlicht in Juris).
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