Rechtsprechung
| BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Nachweismängeln für bestimmte Betriebsausgaben
- rechtsinformationen.bund.de
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Nachweismängeln für bestimmte Betriebsausgaben
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 109 Abs 1 FGO, § 116 Abs 6 FGO
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Nachweismängeln für bestimmte Betriebsausgaben - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 6 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 103 Abs. 1 GG, § 162 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 162 Abs. 2 Satz 1 AO, § 162 Abs. 2 Satz 2 AO, § 22 Abs. 2 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Kürzung der Betriebsausgaben nach erstmaliger Ankündigung in der mündlichen Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Nachweismängeln für bestimmte Betriebsausgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2011 - 5 K 5045/07
- BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
- FG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - 12 K 5045/07
- BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Papierfundstellen
- BFH/NV 2020, 1262
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der …
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Rn. 10 (2) Der Senat hob das FG-Urteil des ersten Rechtszugs wegen der rechtsfehlerhaften Annahme der Schätzungsbefugnis sowohl gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 AO als auch gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 AO hinsichtlich der erklärten Betriebseinnahmen und für die Höhe der Schätzung aufgrund einer fehlenden Begründungstiefe für den vom FG bestätigten pauschalen Unsicherheitszuschlag bei den Betriebseinnahmen auf (vgl. Senatsurteil vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rz 14, 37, 39, 41, 42).Rn. 11 (3) Im zweiten Rechtsgang nahm das FA mit Schreiben vom 30.05.2018 zu den sich aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2018, 602 für den zweiten Rechtsgang ergebenden Fragen Stellung.
- BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten …
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Rn. 7 aaa) Das FG hat im hier angefochtenen Urteil des zweiten Rechtsgangs unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14 (BFH/NV 2018, 606) eine eigene Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO angenommen. - BFH, 10.03.2016 - X B 198/15
Verböserungsverbot - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Auf rechtliche Umstände, die ein Beteiligter selbst hätte sehen können und müssen, muss er nicht hingewiesen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 10.03.2016 - X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042, Rz 13).
- BFH, 17.07.2019 - II B 35/18
Keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Das gilt erst recht im Verhältnis zu einem Beteiligten, der wie hier selbst rechtskundig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17.07.2019 - II B 35-37/18, BFHE 265, 14, Rz 10). - BFH, 19.01.2018 - X B 60/17
Hinweise zur Schätzungsmethode
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Dieses Vorgehen ist dem Methodenwechsel bei einer Schätzung vergleichbar, bei dem in unzulässiger Weise ein neuer Tatsachenstoff ohne vorherigen Hinweis in das Verfahren eingeführt wird (vgl. zu einer Überraschungsentscheidung bei einem Wechsel der Schätzungsmethode BFH-Beschluss vom 19.01.2018 - X B 60/17, BFH/NV 2018, 530, Rz 17). - BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18
Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch …
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Eine Überraschungsentscheidung kann aber vorliegen, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.10.2015 - IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 2; vom 15.05.2019 - IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922, Rz 7). - BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei …
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Eine Überraschungsentscheidung kann aber vorliegen, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.10.2015 - IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 2;… vom 15.05.2019 - IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922, Rz 7). - BFH, 25.10.2019 - X B 68/19
Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen …
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Zwar wird der Anspruch auf rechtliches Gehör grundsätzlich nicht verletzt, wenn das FG erstmals in der mündlichen Verhandlung auf eine bestimmte Rechtsansicht hinweist und dem Kläger dort die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25.10.2019 - X B 68/19, BFH/NV 2020, 97, Rz 9). - BFH, 21.01.1998 - III R 31/97
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine …
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden, die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. statt vieler Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.1993 - 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 595; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.01.1998 - III R 31/97, BFH/NV 1998, 732, unter II.1., m.w.N.). - BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 218/92
Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19
Art. 103 Abs. 1 GG schützt daher die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden, die dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. statt vieler Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.1993 - 2 BvR 218/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 595;… Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.01.1998 - III R 31/97, BFH/NV 1998, 732, unter II.1., m.w.N.).
- BFH, 24.03.2026 - VIII R 6/24
Zur Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird grundsätzlich nicht verletzt, wenn das FG erstmals in der mündlichen Verhandlung oder wie hier sogar davor auf seine Rechtsansicht hinweist und dem Kläger damit die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25.10.2019 - X B 68/19, BFH/NV 2020, 97, Rz 9; vom 13.05.2020 - VIII B 117/19, BFH/NV 2020, 1262, Rz 16). - BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20
Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung …
Auf rechtliche Umstände, die ein Beteiligter selbst hätte erkennen können und müssen, muss er nicht hingewiesen werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.03.2016 - X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042, Rz 13; vom 13.05.2020 - VIII B 117/19, BFH/NV 2020, 1262, Rz 4). - BFH, 14.06.2023 - XI S 2/23
Anhörungsrüge: Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung und …
Auf rechtliche Umstände, die ein Beteiligter selbst hätte erkennen können und müssen, muss er nicht hingewiesen werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.03.2016 - X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042, Rz 13; vom 13.05.2020 - VIII B 117/19, BFH/NV 2020, 1262, Rz 4). - BFH, 26.04.2023 - X B 102/22
Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz - keine Hinweispflicht …
Das gilt insbesondere dann, wenn der Beteiligte --wie hier-- selbst rechtskundig ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.05.2020 - VIII B 117/19, BFH/NV 2020, 1262, Rz 4, und vom 17.07.2019 - II B 35-37/18, BFHE 265, 14, BStBl II 2020, 394, Rz 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".