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| BFH, 19.06.1962 - I 257/61 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Eweislast der Behörde für den Zeitpunkt des Zugangs eines Schriftstücks
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 75, 307
- DVBl 1963, 266
- DB 1962, 1132
- BStBl III 1962, 377
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 20.05.1969 - II 25/61
Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung - …
Hierbei handelt es sich nicht um die subjektive Beweislast (formelle Beweislast oder Beweisführungslast), sondern um die sogenannte Feststellungslast (objektive oder materielle Beweislast;… vgl. Rosenberg, Die Beweislast, 3. Aufl., S. 16 ff., 23. ff.; ferner Urteile des BFH I 257/61 U vom 19. Juni 1962, BFH 75, 307, BStBl III 1962, 377; II 195/58 U vom 24. Januar 1963, BFH 76, 585, BStBl III 1963, 213; Barske-Woerner, Finanzgerichtsordnung, S. 90 f.; Mattern-Meßmer, Reichsabgabenordnung, Tz. 1362 f.;… Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 2. bis 3. Aufl., § 204 AO Rdnr. 4, 17, § 96 FGO Rdnr. 15). - BFH, 23.09.1966 - III 226/63
Bewirkung einer Einspruchsentscheidung durch einfache Aufgabe des Briefs
Ähnlich ist in dem BFH-Urteil 257/61 U vom 19. Juni 1962 (BFH 75, 307, BStBl III 1962, 377) für den Zeitpunkt des Zugangs ausgeführt, daß die Beweislast der Behörde nur "im Zweifel", d. h. dann in Betracht komme, wenn Tatsachen vorlägen, die den Schluß darauf zuließen, daß ein anderer Geschehensablauf als der typische -- Zugang binnen dreier Tage nach Postaufgabe -- ernstlich in Betracht zu ziehen sei. - BFH, 14.05.1970 - IV R 73/69
Absendestelle - Innerdienstliche Vorschriften - Kontenverwalter - Buchhalter - …
Die Empfänger können -- wiederum substantiiert -- auch den vom FA angenommenen Zeitpunkt des Zugangs bestreiten (vgl. BFH-Urteil I 257/61 U vom 19. Juni 1962, BFH 75, 307, BStBl III 1962, 377). - BFH, 09.08.1966 - I 199/65
Anforderungen an Vermerke der Absendestelle bei der Zustellung mittels einfachen …
Der dem Verfahren gemäß § 287 Ziff. 2 AO a. F. (§ 122 Abs. 2 FGO) beigetretene Bundesminister der Finanzen (BdF) vertritt im wesentlichen folgende Auffassung: Das in § 17 VwZG geregelte Verfahren zur vereinfachten Bekanntgabe von Bescheiden habe keine Zustellungsfiktion zum Inhalt (BFH-Urteil I 257/61 U vom 19. Juni 1962, BFH 75, 307, BStBl III 1962, 377). - BFH, 31.08.1962 - VI 79/61 U
Notwendigkeit des Beweises des Zugangs eines Schriftstückes durch das Finanzamt
Nach dem Urteil des I. Senats des Bundesfinanzhofs I 257/61 U vom 19. Juni 1962 (BStBl 1962 III S. 377), dem der Senat beitritt, hat die Behörde den Beweis des Zugangs und des Zeitpunktes des Zugangs aber nur zu erbringen wenn Tatsachen vorliegen, die den Schluß darauf zulassen, daß ein anderer Geschehensablauf als der typische Zugang binnen drei Tagen nach Postaufgabe ernstlich in Betracht zu ziehen ist.
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