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Rechtsprechung
   BFH, 22.04.1966 - III 46/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,171
BFH, 22.04.1966 - III 46/62 (https://dejure.org/1966,171)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1966 - III 46/62 (https://dejure.org/1966,171)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1966 - III 46/62 (https://dejure.org/1966,171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 219
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BFH, 22.04.1966 - III 46/62
    In seiner Gegenerklärung zur Rb. des Vorstehers des FA führte der Prozeßbevollmächtigte der Eheleute aus, der Ehemann habe während des vorinstanzlichen Verfahrens über die Bewertung des Aussteueranspruchs nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 1 BvL 29/57, 1 BvL 20/60 vom 21. Februar 1961 ( BStBl 1961 I S. 55) am 5. März 1961 beim FA die sofortige Berichtigung der Vermögensabgabeveranlagung hinsichtlich der Gewährung des doppelten Freibetrags beantragt.

    In seiner Gegenerklärung zur Rb. des Vorstehers des FA führte der Prozeßbevollmächtigte der Eheleute aus, der Ehemann habe während des vorinstanzlichen Verfahrens über die Bewertung des Aussteueranspruchs nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 1 BvL 29/57, 1 BvL 20/60 vom 21. Februar 1961 ( BStBl 1961 I S. 55) am 5. März 1961 beim FA die sofortige Berichtigung der Vermögensabgabeveranlagung hinsichtlich der Gewährung des doppelten Freibetrags beantragt.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und in Übereinstimmung mit den Rechtsausführungen der Prozeßbeteiligten kommt bei Ehegatten, die gemäß § 38 LAG zur Vermögensabgabe zusammen veranlagt werden, die Gewährung eines doppelten Freibetrags nach § 29 LAG (vgl. das Urteil des BVerfG 1 BvL 29/57, 1 BvL 20/60 vom 21. Februar 1961, a.a.O.) nur dann in Betracht, wenn jeder der Ehegatten eigenes der Vermögensabgabe unterliegendes Vermögen hat (vgl. Urteil des BFH III 216/61 vom 15. November 1963, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964 S. 183).

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 21. Februar 1961 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1961 S. 595) festgestellt, daß die §§ 38 und 29 Abs. 1 LAG mit dem Grundgesetz vereinbar sind, § 29 Abs. 1 LAG allerdings nur dann, wenn er dahin ausgelegt wird, daß der Freibetrag jedem Ehegatten gesondert nach der Höhe seines Vermögens zusteht.

  • BFH, 10.10.1958 - III 332/57 U

    Rechtmäßigkeit der Unterwerfung eines Ausstattungsanspruches gegen Anerben eines …

    Auszug aus BFH, 22.04.1966 - III 46/62
    Die Vorinstanz führte hierzu aus, der Aussteueranspruch falle - entgegen der von den Abgabepflichtigen vertretenen Ansicht - nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil III 332/57 U vom 10. Oktober 1958, BFH 67, 533; BStBl 1958 III S. 477) nicht unter die Ausnahmevorschrift des § 68 Ziff. 7 BewG , sondern gehöre zum sonstigen Vermögen.

    Die Vorinstanz führte hierzu aus, der Aussteueranspruch falle - entgegen der von den Abgabepflichtigen vertretenen Ansicht - nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil III 332/57 U vom 10. Oktober 1958, BFH 67, 533; BStBl 1958 III S. 477) nicht unter die Ausnahmevorschrift des § 68 Ziff. 7 BewG , sondern gehöre zum sonstigen Vermögen.

  • BFH, 08.10.1965 - III 279/62 U

    Erstreckung der unbeschränkten Abgabepflicht auf das Gesamtvermögen - …

    Auszug aus BFH, 22.04.1966 - III 46/62
    Als die zur Erklärung gesetzte Frist ist die in § 292 Satz 2 AO in der bis zum 31. Dezember 1965 geltenden Fassung vorgesehene Frist anzusehen (vgl. auch BFH-Urteil III 279/62 U vom 8. Oktober 1965, BFH 83, 618; BStBl 1965 III S. 723).
  • BFH, 05.02.1965 - III 195/64 S

    Veranlagung zur Vermögensabgabe - Steuerliche Anerkennung güterrechtlicher …

    Auszug aus BFH, 22.04.1966 - III 46/62
    Das FG wird bei der erneuten Prüfung auch die Gesichtspunkte zu beachten haben, die der erkennende Senat in dem Grundsatzurteil III 195/64 S vom 5. Februar 1965, BFH 82, 161; BStBl 1965 III S. 304 ff., herausgestellt hat, auch wenn dieses Urteil in erster Linie zur Anwendung des § 55 c LAG ergangen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 142/01

    GdB-Herabsetzung - Verfahrensmangel - Mindestanforderung an Entscheidungsgründe - …

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337;… Meyer-Ladewig, aaO § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, auf Grund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219;… Meyer-Ladewig aaO Rdn. 7f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03

    Hinreichende Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides; …

    Verfahrensfehlerhaft ist nur, wenn in keiner Weise erkennbar ist, welche Gründe für die richterliche Überzeugung maßgebend waren (BGHZ 39, 333 ff.) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99; BFHE 86, 219; Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des …

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337;… Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219;… Meyer-Ladewig aaO Rdn. 7f).
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