Rechtsprechung
   BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05   

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https://dejure.org/2007,3616
BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05 (https://dejure.org/2007,3616)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2007 - IX R 51/05 (https://dejure.org/2007,3616)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - IX R 51/05 (https://dejure.org/2007,3616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 1 Satz 5; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 12 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • RA Kotz

    Abbruchkosten und Restbruchwert - Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

  • datenbank.nwb.de

    Kosten für den Abriss eines zuvor vermieteten Gebäudes sowie die darauf bezogene Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Steuerbegünstigter Abbruch nach Aufgabe der Vermietung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten für Hausabriss

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Aufwand für Abriss im Anschluss an Vermietungsphase

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Restbuchwert eines Wohngebäudes und Abrisskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Kosten für Gebäudeabriss wegen Baumängeln absetzbar - trotz Selbstnutzung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Werbungskosten für Hausabriss

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wichtige Infos zu einem neuen Aufgabenfeld - Abbruchkosten und die Steuern

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 1 S 6, EStG § 7 Abs 4 S 3
    Abbruchkosten; Restwert; Vermietung; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 933
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96

    Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    Der erforderliche Veranlassungszusammenhang mit der Vermietungstätigkeit ist nicht gegeben, soweit die Aufwendungen nicht allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 159/85, BFH/NV 1990, 761, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, m.w.N.) oder durch die im Anschluss an die Renovierung oder Instandsetzung beabsichtigte Eigennutzung veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 IX R 48/96, BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784).

    b) Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sind die Kosten für den Abriss eines zuvor vermieteten Gebäudes sowie die darauf bezogene Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur zu berücksichtigen, wenn ungeachtet des anschließend auf dem Grundstück zu eigenen Wohnzwecken errichteten Gebäudes der Grund für den Abriss zumindest ganz überwiegend --z.B. eine mangelnde Standfestigkeit-- "während der Vermietung des Grundstücks" entstanden ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, sowie --klarstellend-- vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212).

    Demgegenüber werden Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf eine geplante anschließende Eigennutzung (vgl. Urteil in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784) oder Veräußerung (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343) maßgebend mit Rücksicht auf die zukünftige (private) Nutzung des Gebäudes getätigt.

  • BFH, 04.02.2004 - X R 24/02

    Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht - Beweis des ersten Anscheins

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    Für diese unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung der Abbruchkosten gegenüber den --zur Vorbereitung der Eigennutzung durch den Vermieter-- getätigten Aufwendungen für Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Ende der Vermietungsphase spricht, dass hinsichtlich eines auf die Vermietungstätigkeit zurückzuführenden Abbruchs von Gebäuden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 2004 X R 24/02, BFH/NV 2004, 787) regelmäßig kein Zweifel an der Veranlassung durch die Einkünfteerzielung bestehen kann.

    Schließlich kann sich das FA für seine gegenteilige Auffassung nicht auf das mit der Revisionsbegründung in Bezug genommene BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 787 berufen; nach jener Entscheidung kam eine steuermindernde Berücksichtigung von Abbruchkosten und der AfaA bei einem bereits in Abbruchabsicht erworbenen Gebäude nicht in Betracht.

    Ein solcher Erwerb in Abbruchabsicht, die bei einem Abbruch innerhalb von drei Jahren nach Erwerb zu vermuten ist (vgl. BFH-Entscheidung in BFH/NV 2004, 787), lag im Streitfall nach den bindenden Feststellungen des FG nicht vor.

  • BFH, 26.06.2001 - IX R 22/98

    Einkommensteuer - Werbungskosten - Abbruchkosten - Restwert eines Gebäudes -

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    b) Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sind die Kosten für den Abriss eines zuvor vermieteten Gebäudes sowie die darauf bezogene Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur zu berücksichtigen, wenn ungeachtet des anschließend auf dem Grundstück zu eigenen Wohnzwecken errichteten Gebäudes der Grund für den Abriss zumindest ganz überwiegend --z.B. eine mangelnde Standfestigkeit-- "während der Vermietung des Grundstücks" entstanden ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, sowie --klarstellend-- vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212).

    Bei dieser Sachlage ist ein darauf gegründeter Abbruch als durch die Vermietung veranlasst anzusehen, selbst wenn anstelle des abgerissenen Gebäudes ein zur Eigennutzung bestimmter Neubau errichtet wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 16); die (künftige) Eigennutzungsabsicht führt danach nicht zu einer Überlagerung des durch die frühere Vermietung veranlassten Abbruchs.

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    Demgegenüber werden Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf eine geplante anschließende Eigennutzung (vgl. Urteil in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784) oder Veräußerung (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343) maßgebend mit Rücksicht auf die zukünftige (private) Nutzung des Gebäudes getätigt.
  • FG Niedersachsen, 15.11.2005 - 13 K 464/03

    Behandlung von Abbruchkosten und des "Restbuchwerts" eines abgebrochenen Gebäudes

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    Der dagegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1042, veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    b) Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sind die Kosten für den Abriss eines zuvor vermieteten Gebäudes sowie die darauf bezogene Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur zu berücksichtigen, wenn ungeachtet des anschließend auf dem Grundstück zu eigenen Wohnzwecken errichteten Gebäudes der Grund für den Abriss zumindest ganz überwiegend --z.B. eine mangelnde Standfestigkeit-- "während der Vermietung des Grundstücks" entstanden ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, sowie --klarstellend-- vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    Der erforderliche Veranlassungszusammenhang mit der Vermietungstätigkeit ist nicht gegeben, soweit die Aufwendungen nicht allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 159/85, BFH/NV 1990, 761, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, m.w.N.) oder durch die im Anschluss an die Renovierung oder Instandsetzung beabsichtigte Eigennutzung veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 IX R 48/96, BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784).
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    a) Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten

    Auszug aus BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05
    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 159/85

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

  • FG Münster, 21.08.2020 - 4 K 855/19

    Abbruchkosten und Restwert sind nach räumlicher und zeitlicher Nutzung des

    Diesen Grundsatz schränkte der BFH in der späteren Rechtsprechung in zwei - hier unstreitig nicht vorliegenden - Fällen ein, und zwar zum einen bei einer nachfolgenden, nicht steuerbaren Veräußerung des unbebauten Grundstücks (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.1979 VIII R 110/74, BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551, z.B. auch BFH-Beschluss vom 13.12.2000 IX B 106/00, a.a.O.) sowie zum anderen bei einer nachfolgenden Selbstnutzung (vgl. BFH-Urteile vom 31.07.2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, vom 26.06.2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, anders noch: BFH-Urteil vom 31.03.1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212).

    Angesichts dieses - im Streitfall einschlägigen - (vorrangigen) Vergangenheitsbezugs des Veranlassungszusammenhangs geht der Vergleich des Beklagten zur abweichenden, nämlich zukunftsgerichteten bzw. motivbasierten Beurteilung von Erhaltungsaufwendungen fehl; im Übrigen hat der BFH diese unterschiedliche steuerrechtliche Sichtweise bereits ausdrücklich adressiert (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.2007 IX R 51/05, a.a.O.).

    Insofern fügt sich jene Entscheidung in die übrige Rechtsprechung des BFH ein, der zufolge entscheidend ist, dass "der zum Abbruch führende Verbrauch in der Zeit der Vermietung des Gebäudes entstanden" ist (BFH-Urteil vom 19.12.2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111, s. auch BFH-Urteil vom 31.07.2007 IX R 51/05, a.a.O.).

    Infolgedessen ist zur Konkretisierung des Veranlassungsprinzips auf den allgemeinen Grundsatz zurückzugreifen, den der BFH bereits im Beschluss vom 12.06.1978 GrS 1/77 (a.a.O.) aufgestellt und an dem er im Grundsatz auch in der Folgezeit festgehalten hat (vgl. nochmals BFH-Urteile vom 19.12.2007 IX R 50/07, BFH/NV 2008, 1111, vom 31.07.2007 IX R 51/05, a.a.O.), dass nämlich die zum Verbrauch führende Nutzung in der Vergangenheit maßgebend ist und dass - unbeschadet der konkreten Motivlage für den Abbruch - die Abbruchentscheidung Ausdruck des vollständigen wirtschaftlichen Verbrauchs ist.

  • BFH, 01.08.2012 - IX R 8/12

    Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen

    Daran fehlt es, soweit die Aufwendungen durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, und vom 24. Januar 2012 IX R 16/11, BFH/NV 2012, 1108).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    Abbruchaufwendungen bilden danach Werbungskosten, wenn die vorherige Nutzung des (abgebrochenen) Objekts zur Vermietung maßgeblich für die Abziehbarkeit der Aufwendungen bleibt, weil z.B. der zum Abbruch führende Verbrauch in der Zeit der Vermietung des Gebäudes entstanden war und deshalb der Zusammenhang des Abbruchvorgangs mit der Herstellung eines neuen, selbst genutzten oder veräußerten Gebäudes in den Hintergrund tritt (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 51/05; vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, und vom 16. April 2002 IX R 50/00, BFHE 199, 120, BStBl II 2002, 805).
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung: Veräußerung des Gebäudes kann das in

    Der objektive Zusammenhang, in dem die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit mit der Vermietungstätigkeit steht, darf aber nicht durch eine Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, zur außergewöhnlichen technischen Abnutzung m.w.N. auch zu Abbruchkosten; allgemein zum Überlagerungsgedanken BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).
  • FG Nürnberg, 26.07.2017 - 5 K 793/15

    Abbruchkosten eines Gebäudes als Werbungskosten

    Die Kosten für den Abriss eines zuvor vermieteten Gebäudes sowie die darauf bezogene Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung als Werbungskosten sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur zu berücksichtigen, wenn ungeachtet des anschließend auf dem Grundstück zu eigenen Wohnzwecken errichteten Gebäudes der Grund für den Abriss zumindest ganz überwiegend, etwa aufgrund der eingetretenen mangelnden Standfestigkeit, dieser während der Vermietung des Grundstücks entstanden ist (BFH-Urteil vom 31.07.2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933 mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Steht fest, dass der tragende Grund für den Abriss des Gebäudes, z.B. eine Vielzahl nachgewiesener Baumängel und daraus folgend der wirtschaftliche Verbrauch des Gebäudes, in der Zeit der Vermietung und somit vor der Aufgabe der Vermietungsabsicht entstanden ist, wird ein darauf gegründeter Abbruch als durch die Vermietung veranlasst angesehen, selbst wenn anstelle des abgerissenen Gebäudes ein zur Eigennutzung bestimmter Neubau errichtet wird; die künftige Eigennutzungsabsicht führt danach nicht zu einer Überlagerung des durch die frühere Vermietung veranlassten Abbruchs (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.2007 IX R 51/05, a.a.O.).

    Insoweit versteht der Senat die Entscheidung des BFH vom 31.07.2007 (IX R 51/05, a.a.O.) nicht dahingehend, dass AfaA nur dann in Betracht kämen, wenn ein Gebäudeabriss etwa bei erheblichen Mängeln in der Standfestigkeit nahezu unumgänglich wäre.

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11

    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht

    Daran fehlt es, soweit die Aufwendungen ganz überwiegend durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/ NV 2008, 933, m.w.N.).
  • FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 609/19

    Einordnung von Aufwendungen für Umbauarbeiten als sofort abzugsfähiger

    Das gilt auch, wenn das Grundstück nicht weiter zur Einkünfteerzielung genutzt wird (BFH v. 31.3.1998 - IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212; BFH v. 31.7.2007 - IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933; FG Rheinland-Pfalz v. 19.8.1999 - 4 K 2234/97, EFG 1999, 1275; Anzinger in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 7 EStG, Rn. 233).
  • BFH, 21.08.2012 - IX R 21/11

    Kein Werbungskostenabzug wegen Schadenersatzzahlung

    Daran fehlt es insbesondere, soweit die Aufwendungen ganz überwiegend durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietobjektes veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2008 - IX B 126/07

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten - Darlegung des Verfahrensmangels

    Danach war der durch die vorherige gewerbliche Nutzung verursachte Zusammenhang bis zu diesem Zeitpunkt nicht unterbrochen, er wurde auch nicht durch eine nachfolgende Veräußerung überlagert (vgl. auch BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, nicht veröffentlicht; vom 17. Juli 2007 IX R 2/05, BStBl II 2007, 941).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2013 - 9 K 238/12

    Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten im Falle des Prozessverlustes als

    Daran fehlt es, soweit die Aufwendungen durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, und vom 24. Januar 2012 IX R 16/11, BFH/NV 2012, 1108).
  • FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei VuV

  • FG Düsseldorf, 13.04.2018 - 1 K 419/16

    Anerkennung von Abbruchkosten und des Restwerts des Gebäudes als abzugsfähige

  • FG München, 10.12.2010 - 8 K 3940/09

    Erwerb in Abbruchabsicht

  • FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12

    Kein Steuerabzug für Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung im Zusammenhang

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