Rechtsprechung
   BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5189
BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07 (https://dejure.org/2007,5189)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2007 - IX R 30/07 (https://dejure.org/2007,5189)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - IX R 30/07 (https://dejure.org/2007,5189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO § 180 Abs 1 Nr 1 Buchst a, FGO § 96 Abs 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstück; Veräußerungsabsicht; Vermietungsabsicht; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1300
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07
    Dies erfordert, dass der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, aus äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten ist (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).

    Die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist ein Indiz, das im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung aller gegebenen Umstände für einen wirtschaftlichen Zusammenhang von vorab entstandenen Grundstücksaufwendungen mit etwaigen späteren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung spricht (BFH-Urteil in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).

    Auch konnte das FG davon ausgehen, dass der Wille der Klägerin, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, ab 1996 im Sinne o.g. Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761) nicht mehr aus äußeren Umständen hinreichend konkret erkennbar war.

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).

    Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige die Absicht hatte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1170).

  • BFH, 30.11.2005 - IX B 172/04

    Kurzfristige Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07
    Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720), insbesondere auch für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige seine Immobilie auch zum Verkauf anbietet (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07
    Den Steuerpflichtigen trifft im Zweifel die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720), insbesondere auch für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige seine Immobilie auch zum Verkauf anbietet (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).
  • BFH, 12.10.2006 - IX B 202/05

    VuV; Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hin hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05 (BFH/NV 2007, 226) das Urteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachaufklärung an das FG zurückverwiesen.
  • FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06

    Erzielung eines Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten im Bereich der

    Auszug aus BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07
    Im zweiten Rechtsgang wies das FG die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1167, veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 22/15

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Es hat sich in seiner Entscheidung mit den schriftlichen und mündlichen Einlassungen des Klägers auseinandergesetzt und seine Entscheidung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung getroffen (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300).
  • BFH, 06.02.2018 - IX R 14/17

    Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen

    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung ein positives Ergebnis zu erzielen (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300; vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 11. Juli 2017 IX R 42/15, BFH/NV 2017, 1422).
  • BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17

    Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170, und vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300).
  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Bei Gewerbeimmobilien hat das FG im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt (hat), auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für

    Bei Gewerbeimmobilien hat das FG im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt (hat), auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung ein positives Ergebnis zu erzielen (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300, und vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527).
  • BFH, 01.12.2015 - IX R 9/15

    Unbebautes Grundstück - Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht

    d) Weitere Indizien, aus denen sich der wirtschaftliche Zusammenhang ergeben kann, sind nach der Rechtsprechung die Bebaubarkeit des Grundstücks (BFH-Urteile in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; in BFH/NV 1991, 741; vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300), die Beauftragung eines Architekten oder eine Bauvoranfrage (BFH-Urteil in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554).

    e) Zu berücksichtigen ist weiter, ob Anhaltspunkte für eine Veräußerungsabsicht des Steuerpflichtigen bestehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1300) oder fehlen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 41/15

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts im Ausland - Übermittlung mittels einfachen

    Es hat sich in seiner Entscheidung mit den schriftlichen und mündlichen Einlassungen des Klägers auseinandergesetzt und seine Entscheidung entsprechend der Rechtsprechung des BFH nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung getroffen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08

    Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken

    Bei dieser Prüfung kommt es entgegen der Auffassung des FG nicht unbedingt darauf an, ob die im Wohnhaus befindlichen Räumlichkeiten eine oder mehrere abgeschlossene Wohnung/Wohnungen bilden (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 3/05, BFH/NV 2006, 525, zugleich zu Besonderheiten historischer Bausubstanz), wohl aber darauf, ob das Gebäude z.B. aus baulichen Gründen ungeeignet war, vermietet zu werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300; vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).

    Bei Fehlen einer auf Dauer gerichteten tatsächlichen Vermietung ist die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen Voraussetzung einer bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht (BFH in BFH/NV 2008, 1300 m.w.N.).

    Dies erfordert, dass der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, aus äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1300; und vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).

  • BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14

    Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien

  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

  • FG München, 16.12.2009 - 10 K 3037/08

    Keine vorab entstandenen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei

  • FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 954/18

    Berücksichtigung einkommensmindernder langjähriger negativer Einkünfte aus

  • FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09

    § 9 Abs.1 , § 7 EStG

  • FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14

    Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 1 K 1008/09

    Grundstück im Alleineigentum kein Betriebsvermögen eines Dritten - Wegfall der

  • FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie; Werbungskosten

  • FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15

    Entschädigungen - Steuerbarkeit von Schadensersatzzahlungen aufgrund der

  • BFH, 19.02.2009 - IX B 151/08

    Grundsätzliche Bedeutung: Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und

  • FG Köln, 12.02.2020 - 5 K 2225/18

    Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung?

  • FG München, 25.11.2009 - 10 K 3260/08

    Fehlende Vermietungsabsicht bei Uneinigkeit zwischen den Mitgliedern einer

  • FG München, 19.05.2010 - 10 K 288/09

    Kein Abzug von Renovierungsaufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und

  • VG Magdeburg, 09.03.2023 - 15 A 5/23

    Disziplinarklage mit dem Ziel der Zurückstufung; Ausdehnung der Disziplinarklage;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht