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   BFH, 07.07.2008 - II B 9/07   

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https://dejure.org/2008,9521
BFH, 07.07.2008 - II B 9/07 (https://dejure.org/2008,9521)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2008 - II B 9/07 (https://dejure.org/2008,9521)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - II B 9/07 (https://dejure.org/2008,9521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuergeheimnis: Offenbarungsbefugnis wegen Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens; Überraschungsentscheidung; Schenkungsteuer: Erwerb neuer GmbH-Geschäftsanteile zum Nennwert

  • Judicialis

    AO § 30; ; AO § 30 Abs. 4 Nr. 1; ; AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; ; AO § 30 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Durchbrechung des Steuergeheimnisses nach § 30 Abgabenordnung (AO) zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen; Darlegung der mangelnden Möglichkeit zur Äußerung sowie des im Falle des gewährten Gehörs Vorgebrachten als Voraussetzungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2008, 1811
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.12.2000 - II R 42/99

    Kapitalerhöhung gegen Einlage unter gemeinem Wert, Zulassung Dritter

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    a) Nach den BFH-Urteilen vom 20. Dezember 2000 II R 42/99 (BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454) und vom 30. Mai 2001 II R 6/98 (BFH/NV 2002, 26) sind Dritte, die im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistenden Einlagen übersteigt, zugelassen werden, mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert.

    c) Hinsichtlich der vom Kläger herausgestellten Frage, ob die in den BFH-Urteilen in BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454 und in BFH/NV 2002, 26 entwickelten Rechtsgrundsätze zur schenkungsteuerlichen Behandlung des Erwerbs neuer GmbH-Geschäftsanteile zum Nennwert auch gelten, wenn der zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile zugelassene Nichtgesellschafter schon bisher mittelbar an der GmbH beteiligt war, fehlt es an einer schlüssigen Darlegung zur Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Fortbildung des Rechts.

    a) Eine Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu dem BFH-Urteil in BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454 und dem Urteil des FG Düsseldorf vom 12. Mai 2004 4 K 2028/01 Erb (Erbschaftsteuer-Berater 2005, 5) ist nicht schlüssig dargelegt.

  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    b) Auch eine Divergenz der Vorentscheidung zu dem BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 II R 60/94 (BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832) ist nicht schlüssig dargelegt.

    Der Kläger verkennt, dass das subjektive Merkmal der Freigebigkeit i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nach dem BFH-Urteil in BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832 nur dann nicht erfüllt sein kann, wenn der Steuerpflichtige in nachvollziehbarer Weise darzutun vermag, dass die Bereicherung des Zuwendungsempfängers der Förderung des Geschäfts des Zuwendenden diente.

  • BFH, 30.05.2001 - II R 6/98

    Unternehmensnachfolge - Schenkungsteuerliche Bereicherung der neu eintretenden

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    a) Nach den BFH-Urteilen vom 20. Dezember 2000 II R 42/99 (BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454) und vom 30. Mai 2001 II R 6/98 (BFH/NV 2002, 26) sind Dritte, die im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistenden Einlagen übersteigt, zugelassen werden, mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert.

    c) Hinsichtlich der vom Kläger herausgestellten Frage, ob die in den BFH-Urteilen in BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454 und in BFH/NV 2002, 26 entwickelten Rechtsgrundsätze zur schenkungsteuerlichen Behandlung des Erwerbs neuer GmbH-Geschäftsanteile zum Nennwert auch gelten, wenn der zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile zugelassene Nichtgesellschafter schon bisher mittelbar an der GmbH beteiligt war, fehlt es an einer schlüssigen Darlegung zur Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Fortbildung des Rechts.

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    Diese Durchbrechung des Steuergeheimnisses setzt einen unmittelbaren funktionalen Zusammenhang zwischen der Offenbarung und der Verfahrensdurchführung voraus (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 30 AO Rz 63); ferner hat die Offenbarung den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu genügen (Alber in Hübschmann/ Hepp/Spitaler --HHSp--, § 30 AO Rz 153, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06

    VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    Weiter ist auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293; vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980).
  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    Weiter ist auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293; vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980).
  • BFH, 30.01.2008 - V B 57/07

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    Insoweit wären nicht nur eine Auseinandersetzung mit der BFH-Rechtsprechung und den Äußerungen im Schrifttum, sondern auch Ausführungen dazu erforderlich gewesen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Januar 2008 V B 57/07, BFH/NV 2008, 611, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    Bei dem Erfordernis der Fortbildung des Rechts handelt es sich um einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung; der Zulassungsgrund setzt eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2006 III B 179/04, BFH/NV 2006, 1646; vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125).
  • BFH, 25.01.2008 - X B 179/06

    Rüge mangelnder Sachaufklärung - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    Eine Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a und 16, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2007 - VIII B 43/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Kein sofortiger Abzug von Gutachtenkosten als

    Auszug aus BFH, 07.07.2008 - II B 9/07
    Mit dem Hinweis auf das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung wird noch kein Klärungsbedarf dargelegt (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2007 VIII B 43/07, BFH/NV 2008, 566, m.w.N.).
  • FG Münster, 01.12.2006 - 3 K 2910/04

    Steuerliche Einordnung der Übertragung eines Anteils an einer

  • BFH, 27.04.2006 - III B 179/04

    NZB: Familienleistungsausgleich nicht verfassungswidrig

  • FG Düsseldorf, 12.05.2004 - 4 K 2028/01

    Beteiligung an einer GmbH im Rahmen einer Kapitalerhöhung als

  • BFH, 27.08.2014 - II R 43/12

    Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH;

    Für diese Beurteilung ist maßgebend, dass die Geschäftsanteile der bisherigen Gesellschafter als Folge der Entstehung eines neuen Anteils oder neuer Anteile eine geringere quotale Beteiligung vermitteln und durch die proportionale Teilhabe des neuen Geschäftsanteils am bisherigen Vermögen der GmbH eine Wertminderung erfahren (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454, und vom 30. Mai 2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 26; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811).
  • BFH, 23.01.2020 - III R 9/18

    Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts

    Zudem hat die Offenbarung den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu genügen (BFH-Beschluss vom 07.07.2008 - II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811; Alber in HHSp, § 30 AO Rz 153; Härtwig, FR 2019, 871, 874).
  • FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09

    Festsetzungsverjährung bei widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3

    Für diese Beurteilung ist maßgebend, dass die Geschäftsanteile der bisherigen Gesellschaft als Folge der Entstehung neuer Anteile eine geringere quotale Beteiligung vermitteln und durch die proportionale Teilhabe des neuen Geschäftsanteils am bisherigen Vermögen der GmbH eine Wertminderung erfahren (vgl. BFH, Beschluss vom 07.07.2008 II B 9/97, BFH/NV 2008, 1811).

    Im Bereich geschäftlicher Beziehungen kann jedoch bei einem objektiv (teil-)unentgeltlichen Vorgang das subjektive Merkmal der Freigebigkeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG trotz vorliegender Kenntnis des Zuwendenden hinsichtlich der Umstände, die seine Leistung zu einer objektiv (teil-)unentgeltlichen machen, entfallen, soweit der Steuerpflichtige in objektiv nachvollziehbarer Weise dartut, dass die Bereicherung des Zuwendungsempfängers der Förderung des Geschäfts des Zuwendenden diente, d. h. objektiv und nahezu ausschließlich auf die Erzielung geschäftlicher Vorteile des Zuwendenden gerichtet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 07.07.2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811; BFH, Urteil vom 29.10.1997 II R 60/94, BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832 jeweils m. w. N. zur Rechtsprechung).

  • BFH, 20.10.2022 - III R 25/21

    Kein Ausschluss der Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers aufgrund

    Zudem hat die Offenbarung den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu genügen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.07.2008 - II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811; Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 30 AO Rz 153; Härtwig, Finanz-Rundschau 2019, 871, 874).
  • BFH, 16.01.2013 - III S 38/11

    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung

    Dies setzt voraus, dass die Daten eine Prüfung der in einem solchen Verfahren relevanten Tatbestandsmerkmale ermöglichen, erleichtern oder auf eine festere Grundlage stellen können (BFH-Beschluss vom 29. August 2012 X S 5/12 (PKH), BFH/NV 2013, 2), also ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen der Offenbarung und der Verfahrensdurchführung besteht (BFH-Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811).
  • VG Berlin, 07.04.2022 - 1 K 391.20

    Übermittlung von Daten der Finanzämter an die Kirchensteuerstelle;

    Die Offenbarung personenbezogener Daten dient einem Steuerverfahren im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO, wenn ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen Offenbarung und Verfahrensdurchführung besteht (BFH, Beschluss vom 7. Juli 2008 - II B 9/07, juris Rn. 8 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - 4 K 3174/16

    Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit

    Ein solches "Dienen" setzt voraus, dass die offenbarten Daten eine Prüfung der in einem Verfahren i.S.d. § 30 Abs. 2 Nr. 1a) oder b) relevanten Tatbestandsmerkmale ermöglichen, erleichtern oder auf eine festere Grundlage stellen können [BFH-Beschluss vom 29. August 2012 X S 5/12 (PKH), BFH/NV 2013, 2], dass also ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen der Offenbarung und der Verfahrensdurchführung besteht (BFH-Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BStBl II 1987, 545; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811; Klein-Rüsken, AO, Kommentar, 14. Auflage 2018, § 30 Rn. 73).
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2226/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

    Ein solches "Dienen" setzt voraus, dass die offenbarten Daten eine Prüfung der in einem Verfahren i.S.d. § 30 Abs. 2 Nr. 1a) oder b) AO relevanten Tatbestandsmerkmale ermöglichen, erleichtern oder auf eine festere Grundlage stellen können [BFH-Beschluss vom 29. August 2012 X S 5/12 (PKH), BFH/NV 2013, 2], dass also ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen der Offenbarung und der Verfahrensdurchführung besteht (BFH-Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BStBl II 1987, 545; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811; Klein-Rüsken, AO, Kommentar, 14. Auflage 2018, § 30 Rn. 73).
  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 4 K 3176/16

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten für Bestimmung

    Ein solches "Dienen" setzt voraus, dass die offenbarten Daten eine Prüfung der in einem Verfahren i.S.d. § 30 Abs. 2 Nr. 1a) oder b) AO relevanten Tatbestandsmerkmale ermöglichen, erleichtern oder auf eine festere Grundlage stellen können [BFH-Beschluss vom 29. August 2012 X S 5/12 (PKH), BFH/NV 2013, 2], dass also ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen der Offenbarung und der Verfahrensdurchführung besteht (BFH-Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BStBl II 1987, 545; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811; Klein-Rüsken, AO, Kommentar, 14. Auflage 2018, § 30 Rn. 73).
  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2014 - 4 K 1995/12

    Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit

    Ein solches "Dienen" setzt voraus, dass die offenbarten Daten eine Prüfung der in einem Verfahren im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1a) oder b) relevanten Tatbestandsmerkmale ermöglichen, erleichtern oder auf eine festere Grundlage stellen können [BFH-Beschluss vom 29. August 2012 X S 5/12 (PKH), BFH/NV 2013, 2], dass also ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen der Offenbarung und der Verfahrensdurchführung besteht (BFH-Urteil vom 10. Februar 1987 VII R 77/84, BStBl II 1987, 545; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811; Klein-Rüsken, AO, Kommentar, 12. Auflage 2014, § 30 Rn. 71a).
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2227/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2229/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - 4 K 2228/17

    Offenbarung von in einer Außenprüfung ermittelten Geschäftsdaten an die anderen

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