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   BFH, 22.05.2013 - III B 1/13   

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https://dejure.org/2013,13089
BFH, 22.05.2013 - III B 1/13 (https://dejure.org/2013,13089)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2013 - III B 1/13 (https://dejure.org/2013,13089)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - III B 1/13 (https://dejure.org/2013,13089)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei kumulativer Urteilsbegründung - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verstoß gegen die sog. Beachtungspflicht

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei kumulativer Urteilsbegründung; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verstoß gegen die sog. Beachtungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei kumulativer Urteilsbegründung - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verstoß gegen die sog. Beachtungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei kumulativer Urteilsbegründung - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verstoß gegen die sog. Beachtungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei kumulativer Urteilsbegründung - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verstoß gegen die sog. Beachtungspflicht

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei kumulativer Urteilsbegründung - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verstoß gegen die sog. Beachtungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei kumulativer Urteilsbegründung; Verletzung des Rechts auf Gehör wegen Verstoßes gegen die Beachtungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2013, 1264
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BFH, 22.05.2013 - III B 1/13
    Zum anderen ging es davon aus, dass ein Kindergeldanspruch der Klägerin selbst bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen ausscheide, weil die Klägerin nicht die speziellen Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 EStG erfülle und die Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Juli 2012  1 BvL 3/10 (BGBl I 2012, 1898) als verfassungsgemäß zu erachten sei.

    Das FG hat zu erkennen gegeben, dass es die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG sowohl im Hinblick auf die Gründe geprüft hat, die das Bundessozialgericht (BSG) veranlasst haben, § 1 Abs. 6 Nr. 2 Buchst. c und Nr. 3 des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) dem BVerfG vorzulegen, als auch im Hinblick auf die Erwägungen, die das BVerfG in dem daraufhin ergangenen Beschluss in BGBl I 2012, 1898 zur Annahme einer Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 6 Nr. 3 Buchst. b BErzGG geführt haben.

  • BFH, 13.04.2007 - V B 122/05

    NZB: rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 22.05.2013 - III B 1/13
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 III B 197/05, BFH/NV 2007, 28; BFH-Beschlüsse vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517, sowie vom 17. März 2010 X B 62/09, BFH/NV 2010, 1825).

    Ein Anspruch darauf, dass das Gericht einen Verfahrensbeteiligten "erhört", sich also seinen rechtlichen Ansichten oder seiner Sachverhaltswürdigung anschließt, ergibt sich aus dem Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dagegen nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1517).

  • BFH, 06.06.2006 - III B 202/05

    Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 22.05.2013 - III B 1/13
    Da es sich insoweit um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO handelt, muss es sich auch in diesem Fall um eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage von allgemeinem Interesse handeln (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 62/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von Sachverhalt und

    Auszug aus BFH, 22.05.2013 - III B 1/13
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 III B 197/05, BFH/NV 2007, 28; BFH-Beschlüsse vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517, sowie vom 17. März 2010 X B 62/09, BFH/NV 2010, 1825).
  • BFH, 15.09.2006 - III B 197/05

    Unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf minderjährige Kinder als

    Auszug aus BFH, 22.05.2013 - III B 1/13
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 III B 197/05, BFH/NV 2007, 28; BFH-Beschlüsse vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517, sowie vom 17. März 2010 X B 62/09, BFH/NV 2010, 1825).
  • BFH, 25.07.2007 - VI B 26/07

    Aufwendungen eines Unfalls als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 22.05.2013 - III B 1/13
    An der Klärungsfähigkeit fehlt es in den Fällen, in denen das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, jedoch nur hinsichtlich einer Begründung eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2007 IV B 103/06, juris, und vom 25. Juli 2007 VI B 26/07, BFH/NV 2007, 1890; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 31, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2007 - IV B 103/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; kumulative Begründung des Urteils;

    Auszug aus BFH, 22.05.2013 - III B 1/13
    An der Klärungsfähigkeit fehlt es in den Fällen, in denen das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, jedoch nur hinsichtlich einer Begründung eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2007 IV B 103/06, juris, und vom 25. Juli 2007 VI B 26/07, BFH/NV 2007, 1890; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 31, m.w.N.).
  • BFH, 12.08.2015 - III B 50/15

    Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Wahl der Zusammenveranlagung

    Ein Anspruch darauf, dass das Gericht einen Verfahrensbeteiligten "erhört", sich also seinen rechtlichen Ansichten oder seiner Sachverhaltswürdigung anschließt, ergibt sich hingegen aus dem Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 III B 1/13, BFH/NV 2013, 1264, Rz 11).

    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. u.a. Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 1264, Rz 11, m.w.N.).

  • BFH, 12.07.2016 - III B 33/16

    Keine Bindung des FG an die Feststellungen des Strafgerichts - Ablehnung von in

    Denn ein Anspruch darauf, dass das Gericht einen Verfahrensbeteiligten "erhört", sich also seinen rechtlichen Ansichten oder seiner Sachverhaltswürdigung anschließt, ergibt sich aus dem Recht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 III B 1/13, BFH/NV 2013, 1264, Rz 11).
  • BFH, 03.02.2015 - III B 37/14

    Keine Revisionszulassung zur von den Umständen des Einzelfalls abhängenden

    Denn aus dem Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs ergibt sich kein Anspruch darauf, dass das Gericht einen Verfahrensbeteiligten "erhört", sich also seinen rechtlichen Ansichten oder seiner Sachverhaltswürdigung anschließt (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 III B 1/13, BFH/NV 2013, 1264).
  • BFH, 09.09.2014 - V B 43/14

    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG; Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    a) An der Klärungsfähigkeit fehlt es in den Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, jedoch nur hinsichtlich einer Begründung eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2013 III B 1/13, BFH/NV 2013, 1264, m.w.N.).
  • BSG, 21.11.2013 - B 13 R 21/13 BH
    Ein Anspruch darauf, dass das Gericht der Sachverhaltswürdigung oder der Rechtsmeinung eines Beteiligten inhaltlich folgt - dass also sein Standpunkt nicht nur angehört, sondern darüber hinaus auch "erhört" wird -, ergibt sich aus dem Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör (vgl § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) ohnehin nicht (stRspr, vgl zB BVerfG vom 5.7.2013 - 1 BvR 1018/13 - Juris RdNr 14 mwN; BFH/NV 2013, 1264 RdNr 11).
  • BSG, 21.11.2013 - B 13 R 22/13 BH
    Ein Anspruch darauf, dass das Gericht der Sachverhaltswürdigung oder der Rechtsmeinung eines Beteiligten inhaltlich folgt - dass also sein Standpunkt nicht nur angehört, sondern darüber hinaus auch "erhört" wird -, ergibt sich aus dem Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör (vgl § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) ohnehin nicht (stRspr, vgl zB BVerfG vom 5.7.2013 - 1 BvR 1018/13 - Juris RdNr 14 mwN; BFH/NV 2013, 1264 RdNr 11).
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