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   BFH, 15.05.2018 - I B 114/17   

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https://dejure.org/2018,24343
BFH, 15.05.2018 - I B 114/17 (https://dejure.org/2018,24343)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2018 - I B 114/17 (https://dejure.org/2018,24343)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - I B 114/17 (https://dejure.org/2018,24343)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8b Abs 3 S 7, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, KStG VZ 2007, KStG VZ 2008
    "Stehenlassen" einer Gesellschafterforderung als mit Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung

  • Bundesfinanzhof

    "Stehenlassen" einer Gesellschafterforderung als mit Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung

  • IWW

    § 8b Abs. 3 Satz 4 des Körpers... chaftsteuergesetzes, § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG, § 8b Abs. 3 Satz 4 bis 7 KStG, § 32a, § 32b des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Gesellschafterdarlehens im Sinne von § 8b Abs. 3 S. 7 KStG; Ertragsteuerliche Behandlung des "stehenlassens" einer Gesellschafterforderung

  • rewis.io

    "Stehenlassen" einer Gesellschafterforderung als mit Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    »Stehenlassen« einer fälligen Gesellschafterforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG i.d.F. des JStG 2008 § 8b Abs. 3 Satz 7
    Begriff des Gesellschafterdarlehens im Sinne von § 8b Abs. 3 S. 7 KStG

  • datenbank.nwb.de

    "Stehenlassen" einer Gesellschafterforderung als mit Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stehenlassen einer Gesellschafterforderung als mit Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergleichbarkeit eines "Stehenlassens" einer Gesellschafterforderung mit einer Darlehensgewährung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Stehenlassen einer Gesellschafterforderung ist mit einer Darlehensgewährung vergleichbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2018, 1092
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.03.2012 - V B 10/11

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - I B 114/17
    Eine Tatsachen- oder Beweiswürdigung erfüllt diese Voraussetzungen jedoch nur dann, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2012 V B 10/11, BFH/NV 2012, 1315).
  • BFH, 24.08.2011 - I B 1/11

    Rückstellungen für Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - I B 114/17
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a., wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 24. August 2011 I B 1/11, BFH/NV 2011, 2044, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2013 - IX B 25/13

    Rüge der Rechtsbeugung und des unfairen Verfahrens; fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - I B 114/17
    Diese besonderen Umstände sind substantiiert darzulegen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juli 2013 IX B 25/13, BFH/NV 2013, 1604).
  • BFH, 27.07.2013 - III B 15/13

    Rüge der unzutreffenden Auslegung eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - I B 114/17
    Daher könnten auch die behaupteten Verstöße des FG gegen Erfahrungssätze und Denkgesetze nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2013 III B 15/13, BFH/NV 2014, 352).
  • BFH, 12.03.2014 - I B 37/13

    Rüge der fehlerhaften Würdigung des Zeugenvortrags

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - I B 114/17
    Denn mit der Rüge, die Beweiswürdigung des FG sei fehlerhaft, kann ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO regelmäßig nicht begründet werden; die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 12. März 2014 I B 37/13, BFH/NV 2014, 1059).
  • BFH, 29.01.2013 - I B 181/12

    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher

    Auszug aus BFH, 15.05.2018 - I B 114/17
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang Verstöße des FG gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesgerichtshofs rügt, fehlt es schon an der Grundvoraussetzung der Darlegung einer Rechtsprechungsdivergenz (Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 FGO), nämlich der Gegenüberstellung eines abstrakten Rechtssatzes aus dem FG-Urteil mit einem ebensolchen aus dem Vergleichsurteil, so dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2013 I B 181/12, BFH/NV 2013, 757).
  • BFH, 27.02.2019 - I R 51/17

    Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung sowie

    Auch ist dem angefochtenen Urteil nichts dazu zu entnehmen, ob und wann ein fremder Dritter ggf. (zumindest) zu einem späteren Zeitpunkt (nach der Lieferung) auf einer werthaltigen Besicherung der Ausstände bestanden hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 - I B 114/17, BFH/NV 2018, 1092, zu "stehengelassenen" Forderungen aus Lieferungen und Leistungen).
  • BFH, 09.01.2019 - I B 138/17

    Schließfach als feste Einrichtung

    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung aus diesen vom Kläger benannten Aspekten scheidet hier jedoch aus, weil eine feste Einrichtung auf der Grundlage der vom FG getroffenen Feststellungen jedenfalls darin zu sehen ist --und die diesbezügliche Rechtsfrage vom FG daher offenkundig richtig beantwortet und nicht klärungsbedürftig ist (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 I B 114/17, BFH/NV 2018, 1092)--, dass dem Kläger während der gesamten Vertragslaufzeit ein Schließfach zur ausschließlichen und eigenständigen Nutzung zur Verfügung stand, in dem er die von ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen mit seiner Auftraggeberin selbst zu stellenden Wartungswerkzeuge aufbewahrt hat.
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2020 - 3 K 1486/19

    Außerbilanzielle Hinzurechnung von Fremdwährungsverlusten aus Forderungen aus

    Ab welchem Zeitpunkt eine Vergleichbarkeit des "Stehenlassens" mit der Darlehensgewährung gegeben ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 15. Mai 2018 I B 114/17, BFH/NV 2018, 1092; Finanzgericht Münster, Urteil vom 17. August 2016 10 K 2301/13 K, EFG 2016, 1810).
  • BFH, 15.11.2018 - XI B 49/18

    Durch Insolvenzplan entstehender Gewinn als Masseverbindlichkeit

    Es fehlt an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2018 X B 161/17, BFH/NV 2018, 527, Rz 13; vom 15. Mai 2018 I B 114/17, BFH/NV 2018, 1092, Rz 16).
  • BFH, 22.01.2019 - II B 98/17

    Rückerwerb eines treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteils

    Die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2018 I B 114/17, BFH/NV 2018, 1092, Rz 11).
  • FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 73/18

    Kein Drittanfechtungsrecht des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft gegen den

    Zum anderen liefen regelmäßig auch keine Rechtsbehelfsfristen, da der Bescheid dem Anteilseigner nicht bekannt gegeben worden wäre (vgl. Brühl, GmbHR 2018, 1032).
  • BFH, 20.02.2019 - XI B 15/18

    Nichtzulassungsbeschwerde; Betriebsausgabenabzug bei Veranstaltungen auf einem

    Mit der Rüge, die Beweiswürdigung des FG sei fehlerhaft, kann ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO regelmäßig nicht begründet werden; die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. April 2018 XI B 117/17, BFH/NV 2018, 953, Rz 45; vom 15. Mai 2018 I B 114/17, BFH/NV 2018, 1092, Rz 11).
  • BFH, 08.09.2020 - I B 53/19

    Doppelpräsidentschaft FG und OVG grundsätzlich zulässig

    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich auch nicht, dass die Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.05.2018 - I B 114/17, BFH/NV 2018, 1092, m.w.N.).
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