Rechtsprechung
BFH, 28.06.2000 - X R 24/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
AO 1977 § 5, § 109 Abs. 1 Satz 1, § 124 Abs. 2, § 149 Abs. 2 Satz 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, § 102
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 5, § 109 Abs. 1 Satz 1, § 124 Abs. 2, § 149 Abs. 2 Satz 1; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, § 102
- Wolters Kluwer
Fortsetzungsfeststellungsklage - Abgabe von Steuererklärungen - Fristverlängerung - Ermessensentscheidungen
- Judicialis
AO 1977 § 5; ; AO 1977 § 109 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 124 Abs. 2; ; AO 1977 § 149 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Papierfundstellen
- BFHE 192, 32
- NJW 2000, 3736 (Ls.)
- NVwZ-RR 2000, 847
- BB 2000, 1930
- DB 2000, 2000
- BStBl II 2000, 514
- BStBl II 2000, 515
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10 …
Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
Dieser Mangel ist im finanzgerichtlichen Verfahren nicht mehr heilbar, weil es für die Beurteilung von Ermessensentscheidungen gemäß § 102 FGO allein auf die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (erkennbar) gegebenen Umstände und die hierauf bezogenen Erwägungen der Finanzbehörden ankommt (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642;… Gräber, a.a.O., § 102 Rz. 13 ff., jeweils m.w.N.), also Argumente nicht nachgeschoben werden dürfen. - BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98
Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes
Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
Unabhängig davon, ob hier von einem solchen Fall gesprochen werden kann, würde ein derartiger Verfahrensfehler weder die Rechtswidrigkeit der hier in Frage stehenden Verwaltungsakte nach sich ziehen noch etwa materiell-rechtlich einen Anspruch auf Fristverlängerung begründen können (vgl. insoweit BFH-Entscheidungen vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 23. Juni 1999 IV B 97/98, nicht veröffentlicht;… Gräber, a.a.O., Rz. 7 Vor § 76, m.w.N.). - BFH, 11.08.1998 - VII R 72/97
Wissenschaftlicher Assistent als Steuerberater
Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
b) Das in einem solchen Fall für den Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, der auch für die Verpflichtungsklage eröffnet ist (BFH-Urteile vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459, und vom 11. August 1998 VII R 72/97, BFH/NV 1999, 423, 424;… Gräber, a.a.O., Rz. 55, jeweils m.w.N.), erforderliche berechtigte Interesse der Kläger an der Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, hat das FG jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr zu Recht bejaht.
- BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73
Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger …
Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
b) Das in einem solchen Fall für den Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, der auch für die Verpflichtungsklage eröffnet ist (BFH-Urteile vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459, …und vom 11. August 1998 VII R 72/97, BFH/NV 1999, 423, 424;… Gräber, a.a.O., Rz. 55, jeweils m.w.N.), erforderliche berechtigte Interesse der Kläger an der Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, hat das FG jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr zu Recht bejaht. - BFH, 23.06.1999 - IV B 97/98
Bezeichnung der Divergenz - Begründungszwang - Schlüssige Rüge von …
Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
Unabhängig davon, ob hier von einem solchen Fall gesprochen werden kann, würde ein derartiger Verfahrensfehler weder die Rechtswidrigkeit der hier in Frage stehenden Verwaltungsakte nach sich ziehen noch etwa materiell-rechtlich einen Anspruch auf Fristverlängerung begründen können (vgl. insoweit BFH-Entscheidungen vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 23. Juni 1999 IV B 97/98, nicht veröffentlicht;… Gräber, a.a.O., Rz. 7 Vor § 76, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 22.11.1994 - VIII 402/92
Abgabenordnung; Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung § 109 AO)
Auszug aus BFH, 28.06.2000 - X R 24/95
Wegen der Einzelheiten der Urteilsbegründung wird auf die Veröffentlichung in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 406 Bezug genommen.
- BFH, 04.06.2019 - VII R 16/18
Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für …
Mit anderen Worten hat das Gericht nur zu prüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht beachtet wurden oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde (vgl. Senatsurteil vom 26.03.1991 - VII R 15/89, BFHE 164, 215, BStBl II 1991, 552; BFH-Urteil vom 28.06.2000 - X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).Die für die Entscheidungsfindung maßgebenden Erwägungen müssen dem Betroffenen grundsätzlich bis zur letzten Verwaltungsentscheidung in überprüfbarer Form mitgeteilt worden sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
- BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09
Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und …
Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (…ständige Rechtsprechung und nahezu einhellige Auffassung, s. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12;… vom 22. Mai 2001 VII R 79/00, BFH/NV 2001, 1369; vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514;… vom 20. Dezember 2000 II R 74/99, BFH/NV 2001, 1027, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193;… vom 4. Juni 2008 I R 9/07, BFH/NV 2008, 1647; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 102 Rz 60 ff.;… Gräber/von Groll, a.a.O., § 102 Rz 13, m.w.N.). - BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
Fristverlängerung für Steuererklärungen
Der Regelungsgehalt der Ablehnung hat sich spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung des Klägers am 18. August 2000 i.S. des § 124 Abs. 2 AO 1977 erschöpft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, m.w.N.).Das in einem solchen Fall erforderliche berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, hat das FG sowohl im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr als auch auf die Höhe des Verspätungszuschlags (…BFH-Urteil vom 25. November 1988 VI R 137/85, BFH/NV 1989, 279) zutreffend bejaht (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
Die in diesen Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage des § 109 AO 1977 festgelegten Grundsätze (zu deren Zulässigkeit und dem Umfang einer Ermessensbindung vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514) gelten nicht für den Kläger als Steuerpflichtigen, sondern nur für die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Rahmen ihrer Beratertätigkeit wahrzunehmenden Erklärungsfristen.
- BFH, 19.08.2010 - VIII B 58/10
Nichtzulassungsbeschwerde - Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen
Wenn die Finanzverwaltung demgegenüber für Steuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, als Erleichterung für diese Berufsgruppe eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2008 und bei begründeten Einzelanträgen sogar eine weitere Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2009 vorsieht, ist das nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl II 2000, 514).Wenn die Finanzverwaltung demgegenüber für Steuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, als Erleichterung für diese Berufsgruppen eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2008 und bei begründeten Einzelanträgen sogar eine weitere Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2009 vorsieht, ist das nicht zu beanstanden (vgl. dazu im Einzelnen auch BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
b) Die vom Kläger gerügte Abweichung der Vorinstanz von den BFH-Urteilen in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514 und vom 11. April 2006 VI R 64/02 (BFHE 213, 268, BStBl II 2006, 642) ist nicht gegeben.
Nämliches gilt für das BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514.
Wenn das FG in seiner Urteilsbegründung dazu ausführt, der Prozessbevollmächtigte des Klägers habe weder in seinem Fristverlängerungsantrag noch in der Einspruchsbegründung Gründe vorgetragen, die in seiner Person oder in der Person des Klägers gelegen und die Anhaltspunkte für eine Fristverlängerung gegeben hätten, ist eine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514 nicht erkennbar.
- BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02
Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch …
Dies gilt im Falle der Überprüfung einer Ermessensentscheidung jedenfalls dann, wenn vom Kläger --wie im Streitfall-- schlüssig vorgetragen wird, es liege eine Ermessensreduzierung auf Null vor (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550, m.w.N.).a) Im Streitfall hat sich der das Verpflichtungsbegehren des Klägers ablehnende Verwaltungsakt spätestens mit Einreichung der Steuererklärung nach Klageerhebung erledigt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
Ein solches Feststellungsinteresse ist bei hinreichend konkret gegebener Wiederholungsgefahr anzunehmen, so insbesondere, wenn um Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen gestritten wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
Diese in ihren Anforderungen gestuften Ermessensrichtlinien gestatten dadurch sowohl der allgemeinen Arbeitsbelastung der von den Steuerpflichtigen Beauftragten als auch individuellen Sonderbelastungen der Erklärungspflichtigen --zunächst im vereinfachten Verfahren, sodann auf besonderen Antrag-- in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514).
- BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer
Da die Sach- und Rechtslage nicht vollkommen identisch sein muss und die begründete Annahme genügt, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen gleichartig gehandelt wird (vgl. BFH-Urteile vom 28.06.2000 - X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II.1.b.; vom 16.12.1971 - IV R 221/67, BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182; s. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 100 Rz 89), ist vorliegend eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr zu bejahen. - BGH, 12.06.2013 - 1 StR 6/13
Versuchte Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen (unmittelbares Ansetzen: …
Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Fristverlängerung aufgrund gleichlautender Erlasse (Verwaltungsvorschriften) der obersten Finanzbehörden der Länder für den Fall, dass ("sofern") die Steuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe i.S.v. §§ 3 und 4 StBerG angefertigt wird (vgl. für das Jahr 2007 BStBl I 2008, 266; vgl. dazu auch BFH…, Beschluss vom 19. August 2010 - VIII B 58/10, BFH/NV 2010, 2232; BFH, Urteil vom 28. Juni 2000 - X R 24/95, BFHE 192, 32 sowie Luer/Lühn, BB 2012, 2019).Bei dieser Fristverlängerung handelt es sich nicht um eine allgemeine Fristverlängerung für jedermann, sondern um eine solche, die gerade den Berufsgruppen der steuerberatenden Berufe Erleichterung verschaffen soll und daher nur eingreift, wenn diese Berufsgruppen mit der Erstellung von Steuererklärungen beauftragt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 19. August 2010 - VIII B 58/10, BFH/NV 2010, 2232, Urteil vom 28. Juni 2000 - X R 24/95, BFHE 192, 32).
- BFH, 21.02.2006 - IX R 78/99
Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen - Zulässigkeit des Übergangs …
Nach den die Zulässigkeit der Revision betreffenden und damit vom Revisionsgericht (im sog. Freibeweis) zu treffenden Feststellungen (…s. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 118 Rz. 44) haben sich die streitbefangenen Verwaltungsakte zwischenzeitlich dadurch erledigt, dass die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen 1997 im Jahre 2000 beim (für die Veranlagung der Kläger zuständigen) FA eingereicht worden sind; hierdurch erübrigt sich die von den Klägern angestrebte positive Sachentscheidung (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II. 1. a;… Gräber/von Groll, a.a.O., § 100 Rz. 57).b) Zu Unrecht machen die Kläger geltend, nach den in diesen Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage des § 109 AO 1977 festgelegten Grundsätzen (zur Zulässigkeit und dem Umfang einer Ermessensbindung vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514) ergebe sich für sie in jedem Fall ein Anspruch auf Fristverlängerung bis zum 28. Februar 1999.
Zum einen sind solche allgemeinen Arbeitsüberlastungen mit der (nach den Ländererlassen) generellen Fristverlängerung bis zum 30. September des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres "abgegolten" und nicht geeignet, weitere Fristverlängerungen, auch nicht im "vereinfachten Verfahren", zu rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II. 2. b bb).
- BFH, 18.11.2005 - XI B 192/04
NZB: Verfahrensmangel
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in dem vom Finanzgericht (FG) zitierten Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95 (BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514) grundsätzlich mit dem Anspruch auf Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Verwaltungserlasse auseinander gesetzt.Denn dadurch erübrigte sich die von der Klägerin erstrebte positive Entscheidung über die Fristverlängerung (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II.1.a der Gründe).
Denn ebenso wie bei der Klage nach § 41 Abs. 1 FGO ist auch bei der Fortsetzungsfeststellungsklage ein berechtigtes Interesse an der erstrebten Feststellung, die Ablehnung der begehrten Fristverlängerung sei rechtswidrig gewesen, erforderlich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514, unter II.1.b der Gründe).
Der Sachverhalt des Streitfalles unterscheidet sich damit von demjenigen des BFH-Urteils in BFHE 192, 32, BStBl II 2000, 514; denn dort hatten die Kläger für die Folgejahre mit der gleichen Begründung wie für das Streitjahr eine Fristverlängerung beantragt, so dass die Wiederholungsgefahr auf der Hand lag.
- BFH, 26.09.2007 - I R 43/06
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der …
Zum anderen kann es daraus abzuleiten sein, dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, das FA werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (BFH-Urteile vom 29. April 1980 VII K 5/77, BFHE 130, 568, BStBl II 1980, 593; vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BFHE 192, 32, 40, BStBl II 2000, 514, 518;… vom 20. April 2004 VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103;… Schmidt-Troje in Beermann/Gosch, a.a.O., § 100 FGO Rz 48, m.w.N.). - BFH, 04.12.2001 - III B 90/01
Neues Zulassungsrecht; FGO-Novelle
- FG München, 15.12.2000 - 13 K 2622/99
Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung; …
- FG Hamburg, 27.04.2012 - 6 K 96/11
Vorabanforderung von Steuererklärungen
- FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02
Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater; …
- FG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 9 K 9187/14
Festsetzung eines Verspätungszuschlages sowie wegen Ablehnung des …
- VG Cottbus, 11.06.2009 - 6 L 323/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändung von Sozialleistungen (Altersrente) - …
- BGH, 08.12.2016 - 1 StR 389/16
Umsatzsteuerhinterziehung (Zeitpunkt der Tatbeendigung bei Begehung durch …
- FG Köln, 20.04.2016 - 4 K 2717/09
§ 32a KStG teilweise verfassungswidrig
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 11 K 1433/20
Kein Anspruch des Drittschuldners auf Mitteilung der Gründe der Ermessensausübung …
- FG Hamburg, 27.04.2012 - 6 K 95/11
Vorabanforderung von Steuererklärungen
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 9 K 198/99
Schuldhaftes Versäumnis der Abgabefrist der Steuererklärung bei allgemeiner …
- FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08
Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines …
- FG Köln, 23.04.2015 - 11 K 3742/14
Abgabenordnung: Kein Anspruch auf Fristverlängerung zur Abgabe der …
- FG Hessen, 27.01.2022 - 5 K 640/20
Billigkeitsfestsetzung der Grunderwerbsteuer anlässlich des Anteilserwerbs
- FG Hessen, 23.06.2020 - 5 K 1828/15
Anrechnung der Bemessungsgrundlage eines Vorerwerbs einer Tochtergesellschaft auf …
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
- BFH, 19.06.2001 - X R 83/98
Verspätungszuschlagfestsetzung nicht ermessensfehlerhaft, wenn Steuererklärung 92 …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2003 - 5 K 2441/01
Lohnpfändung und Anordnung gemäß § 319 AO i.V.m. §§ 850 c Abs. 4 , 850g ZPO
- FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 15 K 365/11
Anforderung von Steuererklärungen durch das Finanzamt mit angemessener Frist für …
- FG Hessen, 17.02.2010 - 12 K 1359/09
Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung für die Abgabe der …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 1 K 1752/07
Akteneinsicht im Insolvenzverfahren
- FG Münster, 17.05.2021 - 13 V 819/21
Örtliche Zuständigkeit des Finanzamts; Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 5 K 1287/16
Auskunftsgebühr bei Rücknahme des Antrags auf verbindliche Auskunft - Prüfung der …
- BFH, 10.07.2002 - X R 65/96
Fortsetzungsfeststellungsklage; Anhebung der ESt-Vorauszahlungen
- FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf …
- FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 34/09
Anfechtbarkeit und Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an fremde Dritte …
- FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
Ermessensausübung bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung von Grundbesitz
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 1 K 1040/11
Erlass wegen späterer EuGH-Rechtsprechung
- FG Düsseldorf, 26.09.2013 - 13 K 4630/12
Erweiterung des Prüfungszeitraums bei erstmaliger Prüfungsanordnung - Verdacht …
- OLG Düsseldorf, 01.04.2020 - 3 Kart 779/19
- FG Düsseldorf, 16.03.2016 - 7 K 3003/15
Anspruch auf Akteneinsicht in die Akten sowie Beiakten und sonstigen …
- FG Sachsen, 20.05.2009 - 4 K 1352/08
Voraussetzungen einer zulässigen vorzeitigen Anforderung der …
- BFH, 12.06.2008 - VI B 62/07
Berechtigtes Feststellungsinteresse i.S.d. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO - Vorwurf der …
- FG Baden-Württemberg, 13.09.2006 - 7 K 71/02
Ertragsteuerliche Behandlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder bei …
- FG Köln, 26.06.2002 - 14 K 3037/01
Zur Vollstreckungsbeschränkung bei Aufteilung der Gesamtschuld
- FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 1 K 1556/13
Zum Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis - hier Säumniszuschläge …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 7 V 7195/15
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Festsetzung eines …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2019 - 3 K 345/16
Anordnung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 7 EStG für in das Ausland gezahlte …
- BFH, 02.02.2009 - VIII B 28/08
Prüfungsanordnung - Einwendungen gegen Urteilstatbestand - Gesamtergebnis des …
- FG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 K 181/12
Erledigung der vorzeitigen Anforderung einer Steuererklärung durch Abgabe …
- FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 172/12
Beanstandung einer aufgrund einer nicht zu berücksichtigenden Zwangseinlage …
- FG Münster, 28.03.2012 - 6 K 4441/10
Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen und auf Akteneinsicht im …
- BFH, 22.04.2008 - X B 122/07
Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung
- FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 3 K 3086/08
Akteneinsicht im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 4/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09
Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung
- FG Niedersachsen, 10.03.2017 - 14 K 285/16
Rechtsstreit über das Vorliegen eines Sanierungsgewinns und eines daraus …
- FG Düsseldorf, 29.07.2011 - 12 K 2461/11
Fristverlängerung bei Spitzensteuersatz
- FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7208/19
Steuerrechtliche Behandlung von Umsätzen mit Callingkarten ausländischer Anbieter …
- BFH, 16.11.2005 - XI B 195/04
Grundsätzliche Bedeutung
- FG Düsseldorf, 15.03.2012 - 12 K 509/12
Kontingentierungsverfahren der Finanzverwaltung für die Abgabe von …
- FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
Von Dritten an Arbeitnehmer gezahlte Schmiergelder als sonstige Einkünfte - …
- FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 2520/16
(Teil-)Erlass von Steuerschulden durch Sanierungsgewinn aufgrund eines …
- FG Nürnberg, 06.03.2013 - 3 K 1469/11
Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers bei Anfechtung des Haftungsbescheides …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- BFH, 28.06.2000 - X B 49/96
Nichtzulassungsbeschwerde - Pflicht zur Ermessensprüfung - Begründung der …
- FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
Steuerberatungsgesetz: Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs. 3
- FG Bremen, 20.07.1999 - 299088K 2
Ermessensausübung des FA bei der Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags zur …
- FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 4596/07
Das angekündigte Nichterscheinen und der neue Prozessbevollmächtigte
- FG Münster, 18.07.2012 - 12 K 553/12
Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags für die Einkommensteuererklärung über …
- FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 8/09
Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …
- FG Hessen, 16.11.2000 - 11 K 2179/96
Duldungsbescheid; Gläubigeranfechtung; Wertersatz - Anfechtung durch …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1776/10
Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters
- FG Düsseldorf, 13.06.2022 - 8 K 45/19
Geschäftsführerhaftung: Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist - Bindungswirkung …
- FG München, 20.06.2017 - 2 K 1716/15
Rechtmäßigkeit eines gegenüber dem Kläger erlassenen Duldungsbescheids
- LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10
- FG Münster, 06.07.2004 - 8 K 4314/02
Sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Zinsen auf Steuernachzahlungen
- FG Köln, 23.11.2016 - 4 K 2012/12
- FG München, 16.10.2014 - 14 K 2328/11
Fortsetzung des Einspruchsverfahrens gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung …
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2007 - 9 K 162/04
Haftung von Ehegatten nach §§ 51, 55 UStDV 1995 beim Bau eines Eigenheims
- FG München, 15.06.2005 - 4 K 4977/03
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bei …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 46/03
Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung im Quotenverfahren
- FG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - I 66/00
Erlaß von Zinsen gem. § 233a AO wegen sachlicher Unbilligkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 1 K 1783/10
Erteilung von Kontoauszügen an den Insolvenzverwalter
- FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2007 - 2 V 316/07
Haftung durch den faktischen GmbH-Geschäftsführer; Ermittlungspflicht bei …
- FG München, 18.11.2003 - 6 K 4637/01
Zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Voraussetzungen für eine …