Rechtsprechung
| BFH, 30.07.1970 - IV R 10/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Verjährung - Steuerbescheid - Einspruch - Rücknahme - Erledigung des Rechtsstreits
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 100, 165
- BStBl II 1970, 855
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 31.10.1957 - V z 72/55 U
Beendigungszeitpunkt der Unterbrechung der Verjährung durch Steuerbescheid - …
Auszug aus BFH, 30.07.1970 - IV R 10/70
Nach der Rechtsprechung des BFH endet die durch den Erlaß eines Steuerbescheides verursachte Unterbrechung der Verjährung, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, erst mit der rechtskräftigen Erledigung des Steuerrechtsstreits (vgl. BFH-Urteile V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957, BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454, und V 125/65 vom 20. Juni 1968, BFH 93, 206, BStBl II 1968, 756). - BFH, 20.06.1968 - V 125/65
Architekt - Planung und Bauleitung - Freihafen - Umsatzsteuerliches Ausland - …
Auszug aus BFH, 30.07.1970 - IV R 10/70
Nach der Rechtsprechung des BFH endet die durch den Erlaß eines Steuerbescheides verursachte Unterbrechung der Verjährung, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, erst mit der rechtskräftigen Erledigung des Steuerrechtsstreits (vgl. BFH-Urteile V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957, BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454, und V 125/65 vom 20. Juni 1968, BFH 93, 206, BStBl II 1968, 756).
- BFH, 05.02.1992 - I R 76/91
Umfang der Fristhemmung durch Einspruchseinlegung
Mit dem Erlaß des § 146 a Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1957 V z 72/55 U, BFHE 65, 576, BStBl III 1957, 454; vom 30. Juli 1970 IV R 10/70, BFHE 100, 165, BStBl II 1970, 855) eingeschränkt, wonach in entsprechender Anwendung des § 211 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Steuerbescheid die Verjährung bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Steuerrechtsstreits unterbrach. - BFH, 26.11.1974 - VII R 45/72
Verjährung - Abschließende Regelung - Anwendbarkeit - Schriftliche …
Er ging dabei davon aus, daß der Erhebung der Klage (§ 209 BGB) im Besteuerungsverfahren der Erlaß eines Steuerbescheids und der Rücknahme der Klage (§ 212 Abs. 1 BGB) im Besteuerungsverfahren die Rücknahme des Steuerbescheids entspreche (vgl. das Urteil vom 30. Juli 1970 IV R 10/70, BFHE 100, 165, BStBl II 1970, 855). - BFH, 06.05.1971 - IV R 188/70
Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Maßnahmen einer Partei - Einspruch - …
Der BFH hat entsprechend bisher die Unterbrechungswirkung in seinen Entscheidungen nicht auf das gerichtliche Verfahren beschränkt, sondern sie ausdrücklich auch für das Rechtsbehelfsverfahren ausgesprochen, zuletzt durch Entscheidung des erkennenden Senats IV R 10/70 vom 30. Juli 1970 (BFH 100, 165, BStBl II 1970, 855). - FG Münster, 13.05.2003 - 5 V 6666/02
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Hinterziehungszinsen
Eine Rückwirkung der Klagerücknahme dahingehend, dass die Unanfechtbarkeit nunmehr bereits zum Zeitpunkt des normalen Ablaufs der Rechtsbehelfsfrist zurückwirkt, tritt nicht ein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1970 IV R 10/70, BFHE 100, 165, BStBl II 1970, 855 für Rücknahme eines Einspruchs). - BFH, 05.05.1976 - I R 119/74
Steuerbescheid - Aufhebung als unzulässig - Rechtskräftiges Urteil - …
Die gegenteilige Ansicht kann der Senat auch nicht dem BFH-Urteil vom 30. Juli 1970 IV R 10/70 (BFHE 100, 165, BStBl II 1970, 855) entnehmen.
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