Rechtsprechung
| BFH, 12.11.1975 - II R 116/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Falsa demonstratio - Grundstückskauf - Auflassung - Versehentliche Falscherklärung - Auslegung des tatsächlich Gewolltem - Verwechselung der Grundstücksbezeichnung - Einfluß auf Grunderwerbsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 117, 403
- BStBl II 1976, 168
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- RG, 24.09.1931 - V B 7/31
Gebietet § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung vorab die Rückberichtigung des …
Auszug aus BFH, 12.11.1975 - II R 116/75
Das gilt auch für den Kauf eines Grundstücks (RGZ 109, 334) und dessen Auflassung (RGZ 133, 279 [281]).Das gilt auch für formbedürftige Verträge, im besonderen den Kauf eines Grundstücks (Urteil des RG vom 13. Dezember 1924 V 652/23, RGZ 109, 334) und dessen Auflassung (Beschluß des RG vom 24. September 1931 V B 7/31, RGZ 133, 279 [281]).
Denn eine solche hätte zur Wiedereintragung der Eheleute Maier als der zu Unrecht gelöschten Voreigentümer führen müssen (§ 39 Abs. 1 GBO; vgl. RGZ 133, 279 [282]); die Eintragung des Klägers und der Eheleute Müller als neuer Eigentümer wäre daran gescheitert, daß der gewollte Inhalt der Auflassungen (§ 20 GBO) der Jahre 1964 und 1969 nicht durch öffentliche Urkunden hätte nachgewiesen werden können (§ 29 GBO).
- RG, 08.06.1920 - II 549/19
Haakjöringsköd - Falsa demonstratio, § 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis …
Auszug aus BFH, 12.11.1975 - II R 116/75
Haben die Beteiligten bei voller Willensübereinstimmung versehentlich das Falsche erklärt, kommt der Vertrag nicht mit dem Erklärten, sondern mit dem beiderseits gewollten Inhalt zustande (RGZ 99, 147).Haben die Vertragschließenden bei voller Willensübereinstimmung versehentlich das Falsche erklärt, kommt der Vertrag nicht mit dem erklärten, sondern mit dem beiderseits gewollten Inhalt zustande (Urteil des RG vom 8. Juni 1920 II 549/19, RGZ 99, 147).
- RG, 13.12.1924 - V 652/23
Falsa demonstratio
Auszug aus BFH, 12.11.1975 - II R 116/75
Das gilt auch für den Kauf eines Grundstücks (RGZ 109, 334) und dessen Auflassung (RGZ 133, 279 [281]).Das gilt auch für formbedürftige Verträge, im besonderen den Kauf eines Grundstücks (Urteil des RG vom 13. Dezember 1924 V 652/23, RGZ 109, 334) und dessen Auflassung (Beschluß des RG vom 24. September 1931 V B 7/31, RGZ 133, 279 [281]).
- BFH, 07.04.1976 - II R 89/70
Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als …
Der etwa nachweisbar übereinstimmende Vertragswille hat deshalb den Vorrang vor der etwa versehentlich falschen Erklärung (Urteil des BFH vom 12. November 1975 II R 116/75 , BFHE 117, 403 , BStBl 2.1976, 168). - BFH, 07.04.1976 - II R 87/70
Schenkungsteuerrechtliche Beurteilung - Gegenstand der Schenkung - Recht als …
Der etwa nachweisbar übereinstimmende Vertragswille hat deshalb den Vorrang vor der etwa versehentlich falschen Erklärung (Urteil des BFH vom 12. November 1975 II R 116/75, BFHE 117, 403, BStBl II 1976, 168). - BFH, 07.06.1978 - II R 97/77
Grunderwerbsteuerbescheid - Anfechtungsklage - Materiellrechtliche Rüge - …
Darum läßt sich einerseits ein Steuerbescheid, der infolge rechtlichen oder tatsächlichen Irrtums wegen Erwerbs eines bestimmten Grundstücks ergangen ist (vgl. aber Urteil vom 12. November 1975 II R 116/75, BFHE 117, 403 [405], BStBl II 1976, 168), nicht mit der Begründung aufrechterhalten, durch denselben Vertrag habe der Steuerpflichtige ein anderes Grundstück erworben (vgl. Urteil vom 29. Mai 1974 II 53/64, BFHE 113, 69 [71], BStBl II 1974, 697); andererseits ist - vom Gesichtspunkt der Verjährung abgesehen - ein Steuerbescheid nicht allein deshalb aufzuheben, weil der - im übrigen gleiche - Erwerb nicht zu dem vom Finanzamt angenommenen Zeitpunkt, sondern bereits früher stattgefunden hat. - BFH, 21.07.1982 - II R 75/81
Falschbezeichnung - Grundstücksübereignung - Verjährung - Erwerbsvorgang - …
Der Senat hat bisher im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG) und des Bundesgerichtshofs (BGH) die Auffassung vertreten, daß auch ein der notariellen Beurkundung bedürftiger Vertrag nicht mit dem erklärten, sondern mit dem beiderseits gewollten Inhalt zustande kommt, wenn die Beteiligten bei voller Willensübereinstimmung versehentlich das Falsche erklärt haben (vgl. Entscheidung vom 12. November 1975 II R 116/75, BFHE 117, 403, BStBl II 1976, 168;… vgl. Boruttau/Egly/Sigloch, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 11. Aufl., Vorbemerkung vor § 1 Tz. 17 b). - FG Niedersachsen, 31.07.1991 - III 112/87
Grunderwerbsteuer; Berichtigung eines Grundstückskaufvertrages
Das gilt auch für formbedürftige Verträge, im besonderen den Kauf eines Grundstücks und dessen Auflassung (s. BFH-Urteil vom 12. November 1975 II R 116/75, BStBl II 1976, 168 ).
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