Rechtsprechung
| BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Geltendes Recht - Mündliche Verhandlung - Rechtsänderung - Billiges Ermessen - Kostentragungspflicht - Erledigung in der Hauptsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 138 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 119, 407
- BStBl II 1976, 686
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74
Das gilt auch für das Revisionsverfahren; auch das Revisionsgericht ist gehalten, den neu eingetretenen Rechtszustand bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG-Entscheidung vom 17. Dezember 1954 V C 97.54, BVerwGE 1, 291). - BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74
In einem solchen Fall ist der Beurteilung die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder -- bei schriftlicher Entscheidung -- der diesem gleichzusetzende Zeitpunkt zugrunde zu legen (vgl. Urteil des BVerwG vom 1. Dezember 1955 I C 81.53, BVerwGE 3, 21;… Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. bis 6. Aufl., § 100 FGO Anm. 30;… Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., § 101 FGO Anm. 4). - BVerwG, 17.05.1966 - II C 66.64
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nach Klarstellung durch das …
Auszug aus BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74
Zum im wesentlichen gleichen Ergebnis ist auch das BVerwG in seinen Entscheidungen vom 17. Mai 1966 II C 66.64 (Die öffentliche Verwaltung 1966 S. 654) und vom 13. Oktober 1967 VII B 3.64 (StRK, Finanzgerichtsordnung, § 143, Rechtsspruch 7) gelangt.
- BFH, 24.09.1970 - II R 101/69
Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheids - Rückwirkende Erweiterung - …
Auszug aus BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74
Diese Entscheidung entspricht im Ergebnis dem Beschluß des BFH vom 24. September 1970 II R 101/69 (BFHE 100, 293, BStBl II 1971, 3). - BVerwG, 13.10.1967 - VII B 3.64
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74
Zum im wesentlichen gleichen Ergebnis ist auch das BVerwG in seinen Entscheidungen vom 17. Mai 1966 II C 66.64 (Die öffentliche Verwaltung 1966 S. 654) und vom 13. Oktober 1967 VII B 3.64 (StRK, Finanzgerichtsordnung, § 143, Rechtsspruch 7) gelangt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1972 - I B 459/72
Auszug aus BFH, 31.08.1976 - VII R 20/74
In Rechtsprechung und Schrifttum wird zum Teil die Auffassung vertreten, bei Erledigung durch Rechtsänderung während des Rechtsstreits entspreche es billigem Ermessen, die Verfahrenskosten jenem Beteiligten aufzuerlegen, der unterlegen wäre, wenn die Rechtsänderung nicht eingetreten wäre, oder wenigstens die Kosten zu teilen (…vgl. Hübschmann-Hepp-Spitaler, a. a. O., § 138 FGO Anm. 18 und 19; Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22. September 1972 I B 459/72, Monatsschrift für Deutsches Recht 1973 S. 614, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 138, Rechtsspruch 66, jeweils mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).
- FG Saarland, 03.04.2019 - 2 K 1002/16
Kostenbeschluss nach Einsichtnahme in Steuerakten im Klageverfahren nach …
Einem Beteiligten sind danach in der Regel die Kosten aufzuerlegen, wenn er nach dem bisherigen Sach- und Streitstand bei Fortsetzung des Rechtsstreits voraussichtlich unterlegen wäre, da er dann nach dem Gesetz die Kosten zu tragen gehabt hätte (BFH vom 31. August 1976 VII R 20/74, BStBl II 1976, 686). - BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung
Demgegenüber hat im Zivilprozeß und im Verwaltungsprozeß der aufgrund Urteils Unterlegene die Kosten auch dann zu tragen, wenn der Prozeß erst infolge einer Rechtsänderung verlorengeht; Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) begründen dies mit der kostenrechtlichen Grundregel des § 91 ZPO bzw des § 154 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung, nach der es allein auf das letztliche Unterliegen ankommt (BGHZ 37, 233, 246 f; BVerwGE 50, 2, 10 f; vgl auch BFHE 119, 407, 409).Folgerichtig wäre es dann im Rahmen einer isolierten Kostenentscheidung unbillig, nicht nach dem gleichen Grundsatz zu entscheiden (BFHE 119, 407, 409).
- BFH, 25.07.1991 - III B 555/90
Zur Aussetzung der Vollziehung bei Einkommen unter dem Existenzminimum
b) Einem Beteiligten sind danach in der Regel die Kosten aufzuerlegen, wenn er nach dem bisherigen Sach- und Streitstand bei Fortsetzung des Rechtsstreits voraussichtlich unterlegen wäre, da er dann nach dem Gesetz die Kosten zu tragen gehabt hätte (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1976 VII R 20/74, BFHE 119, 407, BStBl II 1976, 686).
- BFH, 18.03.1994 - III B 270/90
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit …
Aus diesem Grunde entspricht es auch in der Regel billigem Ermessen, daß bei einem erledigten Rechtsstreit derjenige Beteiligte die Kosten zu tragen hat, der nach dem bisherigen Sach- und Streitstand unterlegen wäre (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1976 VII R 20/74, BFHE 119, 407, BStBl II 1976, 686;… vom 16. Juli 1985 VII B 16/85, BFH/NV 1986, 349). - VG Frankfurt/Oder, 15.12.2017 - 2 K 1092/17
Dublin-Verfahren
Für den letzteren Fall wäre es unbillig, die Partei, zu deren Gunsten eine Sach- oder Rechtsänderung eingetreten ist, auch nur einen Teil der Kosten tragen zu lassen, da sie, wäre der Prozess fortgesetzt worden, diesen mit der sich aus dem Gesetz ergebenden Kostenfolge ohne Kostennachteile gewonnen hätte (vgl. BFH, Beschluss vom 31. August 1976 - VII R 20/74 -, Rn. 9, juris). - BFH, 30.04.1987 - VII K 10/85
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung
Wäre ein Beteiligter nach dem bisherigen Sach- und Streitstand voraussichtlich unterlegen, so entspricht es in der Regel billigem Ermessen, ihm die Kosten aufzuerlegen (vgl. z. B. Beschluß des Senats vom 31. August 1976 VII R 20/74, BFHE 119, 407, BStBl II 1976, 686). - VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1603/94
Zur Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache infolge einer Rechtsänderung
Es ist daher bei der Kostenentscheidung kein allgemeines Prozeßrisiko anzuerkennen, das der von einer ihm nachteiligen Rechtsänderung betroffene Beteiligte ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Prozeßlage tragen müßte (so aber BFH, Beschl. v. 31.8.1976, BFHE 119, 407, 408;… Kopp, a.a.O., § 161 RdNr. 30). - BFH, 14.05.1985 - VII R 35/82
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien
Es kann offenbleiben, ob - wenn es um einen solchen Fall ginge - im Ergebnis von einer geänderten Rechtslage auszugehen und ob auch dann darauf abzustellen wäre, daß die Abhilfe nicht unter Berücksichtigung der Einwendungen des Steuerpflichtigen erfolgt ist (bejahend Gräber, Finanzgerichtsordnung, 1977, § 138 Anm. 15 = S. 468; anders - für Anwendung von § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO - BFH-Beschluß vom 24. September 1970 II R 101/69, BFHE 100, 293, 294, BStBl II 1971, 3; vgl. zum Streitstand auch Beschluß des Senats vom 31. August 1976 VII R 20/74, BFHE 119, 407, 409, BStBl II 1976, 686). - FG München, 16.11.2006 - 4 K 2140/04
Zur Kostenentscheidung bei Zahlungsverjährung
Nach dem Prozessstand in dem Zeitpunkt, in dem die übereinstimmenden Erledigungserklärungen vorlagen (Eingang der Erledigungserklärung des Finanzamts bei Gericht am 22.3.2005), hat das Gericht zu prüfen, welcher Beteiligte ganz oder teilweise unterlag (BFH-Beschluss vom 31.8.1976 VII R20/74, BStBl II 1976, 686). - BFH, 13.03.1992 - IV B 172/90
Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigungserklärung
Einem Beteiligten sind danach in der Regel die Kosten aufzuerlegen, wenn er nach dem bisherigen Sach- und Streitstand bei Fortsetzung des Rechtsstreits voraussichtlich unterlegen wäre, da er nach dem Gesetz die Kosten zu tragen gehabt hätte (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1976 VII R 20/74, BFHE 119, 407, BStBl II 1976 686). - BFH, 16.07.1985 - VII B 16/85
Anspruch auf einstweilige Anordnung hinsichtlich der Vollstreckung aus einem …
- FG Hessen, 16.03.1999 - 2 K 3171/96
Anspruch auf Akteneinsicht im Besteuerungsverfahren
- SG Hannover, 23.03.2018 - S 44 R 412/16
Befreiung eines Syndikusanwalts von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen …
- BFH, 21.06.1990 - IV B 116/89
Kostentragung in einem erledigten Verfahren mit bereits nicht glaubhaft gemachtem …
- BFH, 24.04.1985 - VII R 151/81
Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung
- VG München, 20.08.2025 - M 11 K 25.2448
Baugenehmigung für Feuerwehrgerätehaus (Nachbarklage), Kostenentscheidung nach …
- SG Hannover, 17.07.2017 - S 44 R 412/16
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für …
- BFH, 04.07.1986 - VII B 123/85
Entscheidung über die Auferlegung der Kosten
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