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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.1976 - V B 16/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,567
BFH, 14.10.1976 - V B 16/76 (https://dejure.org/1976,567)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1976 - V B 16/76 (https://dejure.org/1976,567)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1976 - V B 16/76 (https://dejure.org/1976,567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ähnliche offenbare Unrichtigkeit - Erklärungsmangel - Widerspruch zu Erklärungswillen des Gerichts - Fehlerberichtigung - Ersatz durch gebotene Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 145
  • BStBl II 1977, 38
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.07.1975 - V R 121/73

    Auslegung - Umsatzsteuerveranlagung - Elektronische Datenverarbeitung - …

    Auszug aus BFH, 14.10.1976 - V B 16/76
    Unter diesem Blickwinkel hat auch die Rechtsprechung des BFH zu der vergleichbaren Vorschrift des § 92 Abs. 2 AO den Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit (zumindest) negativ dahin abgegrenzt, daß er weder die unrichtige Tatsachenwürdigung noch die fehlerhafte Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsvorschrift umfaßt (vgl. Entscheidung vom 31. Juli 1975 V R 121/73, BFHE 116, 462, BStBl II 1975, 868, mit Zusammenstellung der Rechtsprechung).
  • BFH, 06.07.1972 - VIII B 11/68

    Berichtigung eines Urteils - Rechenfehler - Offenbare Unrichtigkeiten - …

    Auszug aus BFH, 14.10.1976 - V B 16/76
    Wegen der gesetzlich angeordneten Verflechtung der Erhöhung der steuerfreien Umsätze mit einer Kürzung sowohl des Vorsteuerabzugs als auch der Selbstverbrauchsteuer können diese vom Gesetz selbst geschaffenen besonderen Besteuerungsgrundlagen für die Berechnung der abschließend festzusetzenden Steuer nicht als außer Streit befindliche Besteuerungsmerkmale i. S. des BFH-Beschlusses vom 6. Juli 1972 VIII B 11/68 (BFHE 107, 4, BStBl II 1972, 954) angesprochen werden.
  • BFH, 08.03.1989 - X R 116/87

    Steuerbescheid - Berichtigung - Änderung - Verwaltungsakt - Offenbare …

    c) Ob das bedeutet, daß Berichtigungen nach § 129 AO 1977, anders als die Änderungen gemäß den §§ 172 ff. AO 1977, nicht den Regelungsbereich eines Verwaltungsakts, sondern nur sein äußeres Erscheinungsbild berühren (…so vor allem Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl. 1987, § 129 AO 1977 Anm. 1; Schwarz/Frotscher, Kommentar zur Abgabenordnung, § 129 Tz. 1 sowie § 177 Tz. 1 c; vgl. zur Parallelvorschrift des § 107 FGO auch BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1976 I B 16/76, BFHE 120, 145, BStBl II 1977, 38), kann unentschieden bleiben.
  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 5 A 124/13

    Änderungen eines Kommunalabgabenbescheids außerhalb des Widerspruchsverfahrens …

    Rn. 26 Es liegt auch keine bloße Berichtigung oder Klarstellung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SächsKAG, § 129 AO vor, die den materiellen Bestand des Verwaltungsakts unberührt lässt und nur sein äußeres Erscheinungsbild ändert (vgl. BFH, Beschl. v. 14. Oktober 1976 - V B 16/76 -, juris Rn. 8;… Seer, in: Tipke/Kruse, AO, Stand: Dezember 2013, § 129 Rn. 6).

    Eine ursprünglich nicht gewollte Entscheidung kann nicht im Gewand der Fehlerberichtigung durch die an sich gebotene Entscheidung ersetzt werden (vgl. BFH, Beschl. v. 14. Oktober 1976 a. a. O. Rn. 10).

  • BFH, 23.06.1999 - IV R 68/98

    Einnahme-Überschußrechnung - Vermutung der Richtigkeit - Vorlage vollständiger …

    Entgegen der Ansicht des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) steht der erklärte Text des Revisionsurteils in keinem Widerspruch mit dem erkennbar gewollten Inhalt der Entscheidung (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 14. Oktober 1976 V B 16/76, BFHE 120, 145, BStBl II 1977 38).
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