Rechtsprechung
| BFH, 08.03.1977 - VII R 3/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Streitwert für die Entscheidung - Zulässigkeit der Revision - Vorschriften des Gerichtskostengesetzes - Vorlage eines Vermögensverzeichnisses - Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - Wert des Streitgegenstandes
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Papierfundstellen
- BFHE 122, 8
- BStBl II 1977, 614
Wird zitiert von ... (24)
- BFH, 29.07.1999 - VII E 6/99
Streitwert bei eidesstattlicher Versicherung
Im vorliegenden Verfahren betrage der Rückstand 3, 6 Mio. DM, während in dem dem Urteil des BFH vom 8. März 1977 VII R 3/76 (BFHE 122, 8, BStBl II 1977, 614) zugrundeliegenden Fall dieser Betrag nur knapp 32 000 DM ausgemacht habe.Wie der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung (BFHE 122, 8, BStBl II 1977, 614;… BFH/NV 1994, 118) entschieden hat, lassen sich in einem Verfahren wegen Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 284 AO 1977 (bzw. früher § 332 der Reichsabgabenordnung) regelmäßig Anhaltspunkte dafür feststellen, welche Bedeutung die Sache für den Kläger hat.
- BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 93.86
Vorverfahrenskosten - Erstattungsklage - Berufungsbeschränkung - …
Dieses Ergebnis wird durch die nachfolgende Überlegung bestätigt: In welcher Weise eine Mehrheit von Klageansprüchen - wie sie nach den vorangegangenen Ausführungen hier vorliegt - bei der Ermittlung des Rechtsmittelstreitwerts zu behandeln ist, ist für den Bereich des Zivilprozesses in den §§ 2 und 5 ZPO geregelt; diese Bestimmungen finden im Verwaltungsprozeß, soweit auch dort - wie nach Art. 2 § 4 Abs. 1 EntlG - die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Erreichung eines bestimmten Beschwerdewerts abhängt, über § 173 VwGO entsprechende Anwendung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. August 1986 - BVerwG 8 B 26.86 -, NVwZ 1987, 219;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl. 1989, § 2 Anm. 4; ebenso für den Finanzgerichtsprozeß: BFH, Urteil vom 8. März 1977 - VII R 3/76 -, BStBl. 1977 Teil II S. 614). - BFH, 20.04.1993 - VII E 8/92
Möglicher Gegenstand der Erinnerung gegen die Bestimmung eines Streitwertes
Zwar habe der BFH im Jahre 1977 (Senats-Urteil vom 8. März 1977 VII R 3/76, BFHE 122, 8, BStBl II 1977, 614) entschieden, daß in Verfahren wegen Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung der Wert des Streitgegenstandes in der Regel mit 50% der rückständigen Beträge anzunehmen sei.Wie der beschließende Senat bereits entschieden hat (BFHE 122, 8), lassen sich in einem Verfahren wegen Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 284 AO 1977 (früher § 332 AO) regelmäßig Anhaltspunkte dafür feststellen, welche Bedeutung die Sache für den Kläger hat.
- BFH, 02.02.1982 - VII R 62/81
Lohnsteuerhilfeverein - Verbotene wirtschaftliche Tätigkeit - Kreditvermittlung - …
Der Streitwert für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision ist nicht nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes (GKG), sondern nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 3 der Zivilprozeßordnung (ZPO) festzusetzen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. März 1977 VII R 3/76, BFHE 122, 8, BStBl II 1977, 614). - BFH, 14.02.1979 - VII R 54/78
Pfändbarkeit von Rentenansprüche - Ermessensentscheidung der …
- BFH, 17.11.1977 - VII R 17/77
Ordnungsgemäß eingelegte Revision - Ordnungsgemäße Begründung - Unzulässigkeit - …
90 000 DM betragen, beläuft sich der Streitwert auf 45 000 DM (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 8. März 1977 VII R 3/76, BFHE 122, 8, BStBl II 1977, 614). - BFH, 09.11.1983 - II R 157/81
Streitwert - Grunderwerbsteuerbescheidanfechtung - Ehegatten
Die Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes für die Anwendung des Art. 1 Nr. 5 Satz 1 BFH-EntlG richtet sich nicht nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), sondern gemäß § 155 FGO nach den §§ 3 ff. der Zivilprozeßordnung - ZPO - (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1977 VII R 3/76, BFHE 122, 8, BStBl II 1977, 614). - BFH, 26.04.1978 - I B 1/78
Streitwert - Revision - Gesetzliche Revisionssumme - Nichtzulassungsbeschwerde - …
- FG Köln, 19.11.2001 - 10 Ko 6021/01
Streitwert in Verfahren wegen Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe …
Dieses Prinzip findet allerdings nach Ansicht des BFH ab einer gewissen Höhe der Steuerrückstände seine Grenzen; danach darf der Streitwert den Höchstbetrag von 1 Mio. DM nicht übersteigen (…BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1999 VII E 6/99, BFHE 189, 323 , BStBl II 1999, 756 , vom 25. November 1999 VII R 40/99 BFH/NV 2000, 591 und vom 8. März 1977 VII R 3/76, BStBl 1977, 614). - BFH, 10.07.1981 - VII R 101/80
- BFH, 09.12.1980 - VII R 95/80
Streitwert - Lohnsteuerhilfeverein - Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine - …
- BFH, 20.09.1994 - VII S 1/94
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
- BFH, 14.07.1988 - IV R 3/85
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer
- BFH, 14.11.1985 - IX R 58/82
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen mangels Abgabe einer …
- BFH, 15.05.1985 - II B 56/84
Bemessung des Streitwerts für die Zulässigkeit der Revision nach den unmittelbar …
- BFH, 16.10.1985 - II R 198/83
Bestimmung des Streitwerts einer Revision
- BFH, 07.05.1985 - VII R 7/85
Abweichung vom Geschäftsverteilungsplan als Verstoß gegen das Recht auf einen …
- BFH, 21.02.1984 - VII R 104/83
- BFH, 23.11.1983 - I E 3/83
- BFH, 16.11.1982 - VII B 80/82
- BFH, 07.08.1984 - VII R 71/83
- BFH, 11.07.1984 - I R 74/82
- BFH, 23.03.1982 - VII S 5/82
- BFH, 20.09.1983 - VII R 85/81
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