Rechtsprechung
| BFH, 13.12.1978 - I R 39/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gemeinnütziger Zweck - Satzungszweck - Formelle Satzungsmäßigkeit - Förderung der Allgemeinheit - Anerkennung der Gemeinnützigkeit - Nachweis der Selbstlosigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Mildtätiger Zweck
- Stiftung
- Steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Stiftung
Papierfundstellen
- BFHE 127, 330
- DB 1979, 1633
- BStBl II 1979, 482
Wird zitiert von ... (92) Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens - …
Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
Die Klägerin habe den ihr obliegenden Beweis (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562) nicht erbracht, daß sie die Allgemeinheit selbstlos fördere.Entsprechend den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts trägt zwar der Steuerpflichtige in der Regel die objektive Feststellungslast für diejenigen Tatsachen, die eine Steuerbefreiung begründen oder zu einer Steuerermäßigung führen (vgl. BFH-Urteil IV R 101/75).
- BFH, 20.01.1972 - I R 81/70
Gemeinnützigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Resonanz betroffener Personen
Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
Sie meinen - wohl in Anlehnung insbesondere an die BFH-Entscheidungen vom 31. Oktober 1963 I 122/62 U (BFHE 78, 212, BStBl III 1964, 83) sowie vom 20. Januar 1972 I R 81/70 (BFHE 104, 534, BStBl II 1972, 440) -, daß die ohnehin kaum zu ermittelnde Meinung (der Mehrheit) der Bevölkerung nicht allein maßgeblich sein könne.Dabei kann eine feste, offen- oder allgemeinkundige Meinung der Bevölkerung als "Indiz für die Frage nach einem möglichen Nutzen einer Tätigkeit für das allgemeine Beste" (so BFH-Urteil I R 81/70) zu berücksichtigen sein.
- BFH, 31.10.1963 - I 122/62 U
Förderung der "Freikörperkultur" als gemeinnütziger Zweck eines eingetragenen …
Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
Ihre Zielsetzung werde von weiten Kreisen der Bevölkerung abgelehnt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Oktober 1963 I 122/62 U, BFHE 78, 212, BStBl III 1964, 83); große Teile der Bevölkerung stünden dem Vorhaben der Bundesbahn "indifferent oder befürwortend gegenüber".Sie meinen - wohl in Anlehnung insbesondere an die BFH-Entscheidungen vom 31. Oktober 1963 I 122/62 U (BFHE 78, 212, BStBl III 1964, 83) sowie vom 20. Januar 1972 I R 81/70 (BFHE 104, 534, BStBl II 1972, 440) -, daß die ohnehin kaum zu ermittelnde Meinung (der Mehrheit) der Bevölkerung nicht allein maßgeblich sein könne.
- RFH, 01.02.1921 - I A 228/20
Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
In seiner Entscheidung vom 1. Februar 1921 I A 228/20, RFHE 5, 13 (zu § 3 Nr. 2 Buchst. b des Kapitalertragsteuergesetzes), ging der Reichsfinanzhof (RFH) unter Hinweis auf die Begründung (Verhandlungen der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung, Bd. 337, Aktenstück Nr. 677) zum Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dezember 1919 - RNOG - (RGBl 1919, 2189) davon aus, daß auch "eine Veranstaltung oder Einrichtung ... der Allgemeinheit" diene, "die nur einem örtlich oder beruflich oder nach beiden Richtungen hin begrenzten Kreise zugute kommen sollen, sofern nur dieser Kreis nicht in sich fest abgeschlossen ist durch ein bestehendes engeres Band..." (ebenso RFH-Urteil vom 11. März 1921 I A 14/21, RFHE 5, 156; vgl. auch Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1929 VI. D. 101/27, Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, Bd. 84 S. 44). - RFH, 11.03.1921 - I A 14/21
Auszug aus BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
In seiner Entscheidung vom 1. Februar 1921 I A 228/20, RFHE 5, 13 (zu § 3 Nr. 2 Buchst. b des Kapitalertragsteuergesetzes), ging der Reichsfinanzhof (RFH) unter Hinweis auf die Begründung (Verhandlungen der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung, Bd. 337, Aktenstück Nr. 677) zum Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dezember 1919 - RNOG - (RGBl 1919, 2189) davon aus, daß auch "eine Veranstaltung oder Einrichtung ... der Allgemeinheit" diene, "die nur einem örtlich oder beruflich oder nach beiden Richtungen hin begrenzten Kreise zugute kommen sollen, sofern nur dieser Kreis nicht in sich fest abgeschlossen ist durch ein bestehendes engeres Band..." (ebenso RFH-Urteil vom 11. März 1921 I A 14/21, RFHE 5, 156; vgl. auch Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1929 VI. D. 101/27, Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, Bd. 84 S. 44).
- BFH, 17.05.2017 - V R 52/15
Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen - …
Eine Tätigkeit, die mit diesen Wertvorstellungen nicht vereinbar ist, ist keine Förderung der Allgemeinheit (BFH-Urteile vom 11. April 2012 I R 11/11, BFHE 237, 22, BStBl II 2013, 146, Rz 16; vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482; vom 29. August 1984 I R 215/81, BFHE 142, 243, BStBl II 1985, 106;… in BFH/NV 2005, 1741;… BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1991 I B 16/91, BFH/NV 1992, 505; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 52 Rz 3). - BFH, 20.03.2017 - X R 13/15
Gemeinnützigkeitsrecht: Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des …
Rn. 69 Die gesetzliche Formulierung "darauf gerichtet ist" zeigt, dass es weder auf den tatsächlichen Erfolg der Maßnahme noch auf die Vollendung der Förderung ankommt (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter I.4.b, und vom 23. November 1988 I R 11/88, BFHE 155, 461, BStBl II 1989, 391, unter II.3.c).Rn. 76 Eine gemeinnützige Körperschaft darf die von ihr verfolgten Zwecke auch einseitig vertreten, in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen und in ihrer subjektiven Abwägung höher als andere Ziele gewichten (ähnlich BFH-Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter I.4.c am Ende).
Rn. 81 Auf der anderen Seite macht allein der vorstehend dargestellte Umstand, dass öffentliche Stellen bei ihren Planungen und Entscheidungen schon von selbst auch die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen haben, die Tätigkeit einer Körperschaft, die zur Förderung des Umweltschutzes auf den Prozess der öffentlichen Willensbildung Einfluss nimmt, nicht überflüssig (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter I.4.c).
Rn. 85 aa) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass insbesondere bei einer Körperschaft, deren Satzungsziel die Förderung des Umweltschutzes ist, der Versuch der Einflussnahme auf die Willensbildung staatlicher Stellen noch als Förderung der Allgemeinheit anzusehen ist und keine unzulässige politische Betätigung darstellt, solange der Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung (Art. 2 Abs. 1 GG) nicht verlassen wird (BFH-Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, unter I.4.c, betreffend Verein, der sich gegen den Bau einer Eisenbahnstrecke wendet; ausführlich BFH-Urteil in BFHE 142, 51, BStBl II 1984, 844, betreffend Verein, der sich gegen die Nutzung der Kernenergie wendet; BFH-Urteil vom 29. August 1984 I R 215/81, BFHE 142, 243, BStBl II 1985, 106, betreffend Verein, der sich gegen eine nukleare Entsorgungsanlage wendet).
- FG Hessen, 10.11.2016 - 4 K 179/16
Die Betätigung einer gemeinnützigen Körperschaft mit politischer Ausrichtung ist …
Denn in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH zum gemeinnützigen Zweck des Umweltschutzes und politischer Betätigung ist staatliches Handeln nicht immer unangreifbar (BFH-Urteil vom 13.12.1978, I R 39/78, BStBl. II 1979, 482).Nachdem auch in der Wissenschaft und Forschung, beim IWF und den Experten der Deutschen Bundesbank eine zunehmende Verteilungsungleichheit der Nettovermögensverteilung in Deutschland konstatiert wird, stellte der Kläger dem demokratischen Diskussionsprozess und den unterschiedlichen Interessen (nur) seine Sicht zur Verfügung, um durch sachliche Auseinandersetzung zu einer "besten Lösung" zu kommen (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1978, a.a.O., S. 482).
Es ist dem Kläger grundsätzlich überlassen, wie lange und mit welchen Gegenständen (i.S.d. Gemeinnützigkeitsrechts) er sich befassen will (BFH-Urteil vom 13.12.1978, a.a.O.).
- BFH, 27.11.2013 - I R 17/12
Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als …
An der Selbstlosigkeit fehlt es erst dann, wenn der Eigennutz der Mitglieder in den Vordergrund tritt (Senatsurteil vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482). - BFH, 29.08.1984 - I R 203/81
Bürgerinitiativen gegen die Verwendung von Atomkraft können gemeinnützig sein, …
Der formellen Satzungsmäßigkeit ist genügt, wenn sich die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die steuerliche Vergünstigung aufgrund einer Auslegung aller Satzungsbestimmungen ergeben (Bestätigung des Urteils des Senats vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).Nach der Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 1978 I R 39/78 (BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482) genügt es, wenn sich die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen aufgrund einer Auslegung aller Satzungsbestimmungen ergeben.
Es kann - wie der Senat schon in seiner Entscheidung in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482 dargelegt hat (unter 4. c) - in der heutigen Zeit nach den Erkenntnissen der verschiedenen Zweige der Wissenschaft kein Zweifel daran bestehen, daß dem Schutz der Umwelt zur Verbesserung und Bewahrung der menschlichen Lebensgrundlagen sowie des Lebens in der Tier- und Pflanzenwelt eine hohe Bedeutung beizumessen ist.
(3) Der Kläger hat sich - wie das FG ausdrücklich festgestellt hat - in den Streitjahren im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung i. S. des Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) betätigt (vgl. dazu BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, jeweils unter 4. am Ende).
Das steht der Anerkennung der Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegen (vgl. die Ausführungen des Senats in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, jeweils unter 4. letzter Absatz, auf die verwiesen wird, und Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. Februar 1984 VI ZR 193/82, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 1607, unter III 3b bb).
a) Der Senat hat sich in seiner Entscheidung in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482 (unter 4.) mit dem Begriff "Förderung der Allgemeinheit" näher auseinandergesetzt, diesen inhaltlich qualifiziert und auch zu der Fassung des § 52 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 ("... darauf gerichtet ist ..."; im Gegensatz zu dem früher geltenden § 17 Abs. 1 StAnpG: "... gefördert wird ...") Stellung genommen.
- FG Hessen, 26.02.2020 - 4 K 179/16
Keine Befreiung von der Körperschaftssteuer bei überwiegend politischem …
Denn in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH zum gemeinnützigen Zweck des Umweltschutzes und politischer Betätigung ist staatliches Handeln nicht immer unangreifbar (BFH-Urteil vom 13.12.1978, I R 39/78, BStBl. II 1979, 482).Nachdem auch in der Wissenschaft und Forschung, beim IWF und den Experten der Deutschen Bundesbank eine zunehmende Verteilungsungleichheit der Nettovermögensverteilung in Deutschland konstatiert wird, stellte der Kläger dem demokratischen Diskussionsprozess und den unterschiedlichen Interessen (nur) seine Sicht zur Verfügung, um durch sachliche Auseinandersetzung zu einer "besten Lösung" zu kommen (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1978, a.a.O., S. 482).
Es ist dem Kläger grundsätzlich überlassen, wie lange und mit welchen Gegenständen (i.S.d. Gemeinnützigkeitsrechts) er sich befassen will (BFH-Urteil vom 13.12.1978, a.a.O.).
- BFH, 29.10.1997 - I R 13/97
Gemeinnützigkeit des Motorsports
b) Der erkennende Senat hat sich mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "Förderung der Allgemeinheit" in seinem Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482 (unter 4. a und b) eingehend befaßt.Hinsichtlich der mit einer Sportausübung möglicherweise verbundenen erhöhten Umweltbelastungen ergibt sich aus der Rechtsauffassung im Senatsurteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482, daß einer nach der allgemeinen Rechtsordnung erlaubten und im Katalog des § 52 Abs. 2 AO 1977 genannten Betätigung (hier: Förderung des Sports) die Gemeinnützigkeit nicht deshalb abgesprochen werden darf, weil sie staatlichen Zielen (hier: Umweltschutz; s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977) widerspricht.
- BFH, 23.10.1991 - I R 19/91
Eine gemeinnützigkeitsschädliche Zuwendung erfordert, daß die Körperschaft einem …
Eine Körperschaft verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, falls sie vorrangig und somit nicht nur nebenbei ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen oder die ihrer Mitglieder fördert (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482; vom 26. April 1989 I R 209/85, BFHE 157, 132, BStBl II 1989, 670). - BFH, 22.08.2019 - V R 67/16
Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken …
Rn. 25 a) "Eigenwirtschaftliche Zwecke" werden nicht nur verfolgt, wenn es um die wirtschaftlichen Interessen und Vorteile der Körperschaft selbst geht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26.04.1989 - I R 209/85, BFHE 157, 132, BStBl II 1989, 670); eine Körperschaft handelt auch dann nicht selbstlos, wenn sie in erster Linie unmittelbar oder mittelbar die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder (BFH-Urteile vom 13.12.1978 - I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482; in BFHE 157, 132, BStBl II 1989, 670, sowie vom 23.10.1991 - I R 19/91, BFHE 165, 484, BStBl II 1992, 62) oder die Interessen der den Mitgliedern nahestehenden Personen wahrnimmt (…Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Aufl., Kap. 4, Rz 4.76; FG Köln, Urteile vom 10.10.2002 - 13 K 1465/00, EFG 2003, 422, sowie vom 15.07.2004 - 13 K 2530/03, EFG 2005, 222; Unger in Gosch, AO, § 55 AO Rz 21).An der Selbstlosigkeit fehlt es nicht nur dann, wenn der Eigennutz der Mitglieder in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil in BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482), Selbstlosigkeit i.S. von § 55 AO ist im Regelfall auch dann zu verneinen, wenn das Entstehen von eigenwirtschaftlichen Vorteilen für alle Beteiligten oder wenigstens für einen wesentlichen Teil der Beteiligten mitentscheidend gewesen ist (…Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 4. Aufl., Kap. 4, Rz 4.81).
- BFH, 23.11.1988 - I R 11/88
Eine Körperschaft fördert auch dann ausschließlich den Frieden, wenn sie …
b) Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bezeichnet sein, daß aufgrund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung geprüft werden können (§ 60 Abs. 1 AO 1977; sog. formelle Satzungsmäßigkeit; Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482 unter 3.; vom 29. August 1984 I R 203/81, BFHE 142, 51, BStBl II 1984, 844;… vom 9. Juli 1986 I R 14/82, BFH/NV 1987, 632).Diese Förderung muß der Allgemeinheit dienen (vgl. BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).
Weder ist Erfolg Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit, noch setzt § 52 Abs. 1 AO 1977 eine Vollendung der Förderung voraus (Urteil in BFHE 127, 330, 337, BStBl II 1979, 482).
- BFH, 29.08.1984 - I R 215/81
Ein Verein ist nicht gemeinnützig, wenn er sich bei seiner Tätigkeit nicht im …
- FG Düsseldorf, 28.10.2019 - 6 K 94/16
Zur Gemeinnützigkeit einer Kindertagesstätte bei bevorzugter Belegung durch …
- BFH, 18.08.2021 - V B 25/21
Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks
- BFH, 11.04.2012 - I R 11/11
Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen - Beweislast …
- BFH, 23.07.2003 - I R 29/02
Gemeinnützigkeit bei Vorbereitungshandlungen
- BFH, 23.07.2009 - V R 20/08
Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung …
- BFH, 18.03.2004 - V R 101/01
Leistungen einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege
- BFH, 23.05.1989 - X R 17/85
Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)
- BFH, 26.04.1989 - I R 209/85
Zur Frage der Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke durch gemeinnützige …
- BFH, 24.07.1996 - I R 35/94
Zur Gemeinnützigkeit einer Körperschaft, die eigene und der Kirche gehörende …
- BFH, 15.11.2017 - I R 39/15
Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts - Anforderungen an die …
- FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02
Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden; …
- FG Köln, 15.07.2004 - 13 K 2530/03
Steuerbefreiung; Gemeinnützigkeit
- BFH, 24.05.2016 - V B 123/15
Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender …
- BFH, 12.01.2011 - I R 91/09
Anforderungen an die satzungsgemäße Vermögensbindung
- BFH, 23.02.2017 - V R 51/15
Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in …
- BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16
Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; …
- BFH, 12.12.2024 - V R 28/23
Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung …
- FG Hamburg, 08.12.1997 - II 98/95
Anspruch eines Vereins auf Freistellung von der Körperschaftssteuer wegen …
- BFH, 28.06.1989 - I R 86/85
Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeitrag und Leistungsentgelt
- BFH, 06.10.2009 - I R 55/08
Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins
- BFH, 28.09.2000 - III R 43/97
Wahrung der Festsetzungsfrist
- BFH, 13.08.1997 - I R 19/96
Gemeinnützigkeit eines (Golf-)Sportvereins
- BFH, 20.11.2025 - V R 23/23
Zur formellen Satzungsmäßigkeit
- BFH, 27.09.2001 - V R 17/99
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
- BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80
Verteilung der Beweislast - Feststellungslast
- BFH, 27.04.2005 - I R 90/04
Beitrittsaufforderung an BMF: Gemeinnützigkeit durch Wahrnehmung öffentlicher …
- BFH, 03.09.1999 - I B 75/98
Gemeinnützigkeit; Nachweis der ordnungsgemäßen Vermögensbindung
- FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 8 K 8286/17
Zuordnung der Einkünfte einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft dem …
- BFH, 21.07.1999 - I R 2/98
Gemeinnützigkeit; künftige Vermögensverwendung
- BFH, 15.12.1993 - X R 115/91
Gemeinnützigkeit; Beseitigung und Verwertung von Abfällen gegen Entgelt ist kein …
- BFH, 19.01.1994 - I R 40/92
Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische …
- BFH, 23.06.1988 - IV R 21/86
Steuerfreiheit - Aufwandsentschädigung
- FG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 10 K 3622/16
Feststellungsverfahren nach § 60a AO für muslimischen Verein: Förderung der …
- BFH, 31.05.2005 - I R 105/04
Gemeinnütziger Verein - religiöse Zwecke
- FG Thüringen, 26.02.2015 - 1 K 487/14
Zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Förderung der Bildenden …
- FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98
Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen; …
- FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
Beschwer kann auch bei einem Körperschaftsteuerbescheid über 0 Euro gegeben sein …
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 10 K 1033/19
Keine Gemeinnützigkeit bei einem Betrieb zur fachlichen Prüfung und Freigabe von …
- BFH, 07.08.2002 - I R 84/01
Einbringungsgeborene Anteile bei einer gemeinnützigen Stiftung
- FG Köln, 10.10.2002 - 13 K 1465/00
Selbstlosigkeit eines eingetragenen Vereins
- BFH, 19.04.1989 - I R 3/88
Eine gemeinnützige Körperschaft muß ihre Zwecke in der eigenen Satzung genau …
- BFH, 09.07.1986 - I R 14/82
Befreiung eines Vereins von der Körperschaftssteuer
- BFH, 10.11.1998 - I R 95/97
Formelle Satzungsmäßigkeit; GmbH
- BFH, 26.03.1992 - IV R 34/91
Begünstigung von nebenberuflich erteiltem Unterricht (§ 3 Nr. 26 EStG )
- FG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - 4 K 12276/11
Körperschaftsteuer: Gemeinnützigkeit eines der englischen Stiftungsaufsicht …
- FG Köln, 25.05.2023 - 10 K 2066/21
Einordnung einer nicht rechtsfähigen Stiftung als gemeinnützig bzgl. Befreiung …
- BFH, 21.05.1997 - I R 38/96
Aufhebung des Bescheides über den Widerruf und Rückforderung von …
- FG Sachsen-Anhalt, 25.10.2023 - 3 K 510/20
Rechtmäßig festgesetzte Bescheide über Körperschaftsteuer und über den …
- FG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 10 K 3622/18
Eine islamische Religionsgemeinschaft kann gemeinnützig sein
- BFH, 05.08.1992 - X R 165/88
Gemeinnützigkeit eines Motorsportclub
- BFH, 26.02.1992 - I R 47/89
Befreiung von der Körperschaftssteuer für einen Verein, der die Förderung der …
- BFH, 13.12.1978 - I R 64/77
Verein - Golfsport - Gemeinnütziger Zweck - Beschränkung der Mitgliederzahl - …
- FG München, 31.01.2001 - 6 V 5752/00
Keine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit im Wege der einstweiligen …
- BFH, 12.08.1997 - I B 72/96
Zulassung der Beschwerde bei Zulassungsgrund hinsichtlich der Begründung
- BFH, 11.06.2001 - I B 30/01
Einstweilige Anordnung; Erteilung einer vorläufigen Bescheinigung über die …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 2204/04
Wirksame Bekanntgabe von Steuerbescheiden eines Vereins an eine als faktischer …
- FG Schleswig-Holstein, 22.03.1996 - I 535/92
- FG München, 25.07.2016 - 7 K 2859/14
Widerruf der Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins
- FG Hamburg, 07.09.2004 - VII 16/01
Abgabenordnung: Gemeinnützigkeit einer Glaubensgemeinschaft
- BFH, 30.09.1981 - III R 2/80
Gemeinnützigkeit von FKK-Vereinen
- BFH, 17.11.2025 - V B 37/24
Zur Rüge der Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens
- FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01
Vermögensteuerrecht: Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes
- FG München, 16.03.2004 - 12 K 519/03
Zufluss bei Hinterlegung wegen Ungewissheit des Gläubigers nach § 372 Satz 2 BGB
- BFH, 16.10.1991 - I B 16/91
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung …
- BFH, 20.01.1982 - I R 256/78
Gemeinnützigkeit - Segelclub - Aufnahmegebühr
- BFH, 13.12.1978 - I R 36/76
Körperschaftsteuerbefreiung - Orden - Lehrmethode - Gemeinnütziger Zweck
- BFH, 30.04.1997 - I B 21/96
Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Zwangs eines Vereins zur Anpassung seiner …
- FG Düsseldorf, 09.05.1989 - 16 K 28/82
Abgabenordnung; Gemeinnützigkeit eines Vereins
- BFH, 20.07.1988 - I R 244/83
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Steuervergünstigung für die Verfolgung …
- BFH, 19.06.1985 - I R 109/82
Regeln über die Verteilung der Feststellungslast für den Steuerprozess als …
- VG Regensburg, 10.01.2024 - RN 7 K 22.1528
Klage einer Umweltvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung: …
- BFH, 28.03.1991 - V B 118/89
Formelle Voraussetzungen für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BFH, 14.12.1978 - I R 122/76
Verein - Feuerbestattung - Friedhofskultur - Gemeinnütziger Zweck - Krematorium
- FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 3 K 221/90
Voraussetzung für die Befreiung von Körperschaften von der Körperschaftssteuer …
- FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 85/95
Körperschaftsteuer; Vermittlungsprovisionen für den Geschäftsführer
- FG Nürnberg, 23.07.1998 - IV 353/95
- FG Rheinland-Pfalz, 12.06.1996 - 1 K 1919/92
- FG Niedersachsen, 31.10.1991 - VI 283/87
Körperschaftsteuer; Inhalt der Satzung
- FG Niedersachsen, 02.06.1983 - VI 584/82
Anspruch auf Aufhebung eines Einspruchsbescheides; Festsetzung von …
- BFH, 20.01.1982 - I R 80/78
- BFH, 30.01.1985 - I R 138/84
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".