Rechtsprechung
| BFH, 22.06.1983 - I B 24/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 115 Abs. 2, §§ 116, 142; BFH-EntlG Art. 1 Nr. 5 Satz 1
- Wolters Kluwer
Prozeßkostenhilfe - Streitwert - Streitwertrevision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 138, 520
- BStBl II 1983, 644
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.05.1982 - VIII B 1/82
Prozeßkostenhilfe - Ablehnung der Prozeßkostenhilfe - Hauptsacheverfahren
Auszug aus BFH, 22.06.1983 - I B 24/83
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Mai 1982 VIII B 1/82 (BFHE 136, 53, BStBl II 1982, 600) ist gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe durch das FG die Beschwerde nicht statthaft, wenn das zugehörige Hauptsacheverfahren nicht an den BFH gelangen kann.
- BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84
Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz - …
Das reicht für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe aus (BFH-Beschluß vom 22. Juni 1983 I B 24/83, BFHE 138, 520, BStBl II 1983, 644). - LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 7 AS 5876/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die …
Denn mit der fehlenden Berufungsfähigkeit einer in einem solchen Rechtsstreit ergehenden, das Klageverfahren abschließenden Entscheidung ist nicht - anders als in dem in § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG ausdrücklich geregelten Fall des einstweiligen Rechtsschutzes - eine Unanfechtbarkeit verbunden, weil den Beteiligten das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 145 SGG) als prozessuale Möglichkeit zur Durchsetzung der eigenen Rechtsposition verbleibt (vgl. Senatsbeschluss vom 31. März 2009 - L 7 SO 1177/09 PKH-B - ; ähnlich LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. März 2010 - L 6 AS 122/10 B - , ferner Bundesfinanzhof BFHE 138, 520). - FG Hamburg, 13.05.2013 - 3 V 16/13
Hinweisbeschluss des Einzelrichters in Sachen Aussetzung der Vollziehung der …
Rn. 21 Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, die auch für juristische Personen gilt, schützt nicht schon vor der Auferlegung von Steuern, greift aber dann ein, wenn die Steuer den Abgabepflichtigen übermäßig belastet bzw. erdrosselnd wirkt oder die Ausübung des Eigentumsrechts wirtschaftlich unmöglich macht (BFH vom 22. Juni 1983 I B 24/83, Juris m. w. N.; vom 26. Mai 1982 I B 98-99/81, BFHE 136, 62, BStBl II 1982, 600).
- BFH, 05.09.2002 - IV B 91/00
Zulässigkeit der Beschwerde - PKH - Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht …
Im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung am 9. Juni 2000 bestand nämlich jedenfalls noch die Möglichkeit einer Zulassung der Revision durch das FG oder den BFH (§ 115 Abs. 2 bzw. Abs. 3 FGO a.F.) oder die Möglichkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 116 FGO a.F. (BFH-Beschluss vom 22. Juni 1983 I B 24/83, BFHE 138, 520, BStBl II 1983, 644). - BFH, 05.11.1985 - VII B 88/83
Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Zulässigkeit - Erledigung der …
Für die Anrufbarkeit des BFH in der Hauptsache reicht, wenn auch die Streitwertrevision hier nicht gegeben war (§ 115 Abs. 1 FGO i. V. m. Art. 1 Nr. 5 BFH-EntlG), die Möglichkeit einer Zulassung der Revision durch das FG oder den BFH (§ 115 Abs. 2 FGO) oder die Möglichkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 116 FGO aus (BFH-Beschluß vom 22. Juni 1983 I B 24/83, BFHE 138, 520, BStBl II 1983, 644). - BFH, 31.01.1989 - VII B 103/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der Beschwerdefrist
Zwar ist gegen die Versagung der PKH durch das FG die Beschwerde nicht statthaft, wenn das zugehörige Hauptsacheverfahren nicht an den Bundesfinanzhof - BFH - gelangen kann (BFH, Beschlüsse vom 14. Mai 1982 VIII B 1/82, BFHE 136, 53, BStBl II 1982, 600, und vom 22. Juni 1983 I B 24/83, BFHE 138, 520, BStBl II 1983, 644). - BFH, 07.07.1988 - IX B 167/87
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
Diese Möglichkeit bestand vorliegend jedoch, weil der Senat jedenfalls nach Zulassung der Revision über die Hauptsache hätte entscheiden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1983 I B 24/83, BFHE 138, 520, BStBl II 1983, 644, und vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838). - BFH, 30.01.1991 - IV B 10/90
Abhängigmachung der Gewährung von Prozesskostenhilfe vom Einsatz oder der …
Für die Anrufbarkeit des BFH in der Hauptsache reicht indes, wenn auch die Streitwertrevision hier nicht gegeben war (§ 115 Abs. 1 FGO i. V. m. Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG -), die Möglichkeit einer Zulassung der Revision durch das FG oder den BFH (§ 115 Abs. 2 FGO) oder die Möglichkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 116 FGO aus (BFH-Beschluß vom 22. Juni 1983 I B 24/83, BFHE 138, 520, BStBl II 1983, 644). - BFH, 28.01.1986 - VII B 110/85
Verschulden bei Versäumung der Frist zur Einreichung der Prozessvollmacht
Die Beschwerde ist statthaft, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Hauptsache an den Bundesfinanzhof - BFH - gelangt (vgl. BFH, Beschluß vom 22. Juni 1983 I B 24/83, BFHE 138, 520, BStBl II 1983, 644), und auch im übrigen zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt, aber nicht begründet. - BFH, 21.02.1985 - V B 6/84
Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung eines Antrages auf …
Nichts Gegenteiliges ergibt sich für den vorliegenden Fall aus dem Beschluß des BFH vom 22. Juni 1983 I B 24/83 (BFHE 138, 520, BStBl II 1983, 644).
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