Rechtsprechung
| BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Gewerbesteuermeßbescheid - Anspruch auf Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids - Verwirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urteil
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 141, 451
- BStBl II 1984, 780
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74
Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch - …
Auszug aus BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81
Wie der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 14. September 1978 IV R 89/74 (BFHE 126, 130, 137, BStBl II 1979, 121) mit eingehender Begründung entschieden hat, setzt der Tatbestand der Verwirkung neben dem bloßen Zeitmoment (zeitweilige Untätigkeit des Anspruchsberechtigten) sowohl ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus, demzufolge der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Vertrauenstatbestand) als auch, daß der Anspruchsverpflichtete tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich hierauf eingerichtet hat (Vertrauensfolge).Angesichts dieser Umstände konnte sich die Klägerin für den vorangegangenen Erhebungszeitraum 1972 nicht nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121 schutzwürdig auf ein weiteres Unterbleiben von Gewerbesteuerveranlagungen eingestellt haben.
- BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65
Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken - …
Auszug aus BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81
Denn das FA hat für jeden Besteuerungsabschnitt gesondert die tatbestandlichen Voraussetzungen des Steueranspruchs zu prüfen und ist an eine frühere abweichende Rechtsauffassung selbst dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749). - BFH, 05.03.1970 - IV 213/65
Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheids - Freiberufliche Einkunftsart - Gewerbliche …
Auszug aus BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81
Dabei wurde aber auf den Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Folgejahres abgehoben, weil erst vom Zeitpunkt seines Ergehens an ein Unterbleiben der Gewerbesteuerveranlagung als sicher anzunehmen sei (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1970 IV 213/65, BFHE 100, 1, BStBl II 1970, 793). - BFH, 27.06.1974 - IV R 204/70
Kindererholungsheim - Gewerbebetrieb - Erzieherische Tätigkeit - Haupttätigkeit …
Auszug aus BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81
Das FG hat ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. die Urteile vom 27. Juni 1974 IV R 204/70, BFHE 114, 95, BStBl II 1975, 147, und vom 9. April 1975 I R 107/73, BFHE 115, 379, BStBl II 1975, 610) das von der Klägerin unterhaltene Kinderheim als Gewerbebetrieb i. S. von § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § 1 Abs. 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) behandelt. - BFH, 09.04.1975 - I R 107/73
Kinderheim nur dann kein Gewerbebetrieb, wenn Entsendung der Kinder nach …
Auszug aus BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81
Das FG hat ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. die Urteile vom 27. Juni 1974 IV R 204/70, BFHE 114, 95, BStBl II 1975, 147, und vom 9. April 1975 I R 107/73, BFHE 115, 379, BStBl II 1975, 610) das von der Klägerin unterhaltene Kinderheim als Gewerbebetrieb i. S. von § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § 1 Abs. 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) behandelt.
- BFH, 21.07.2016 - X R 11/14
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen - Auslegung von ermessenslenkenden …
Der Zeitablauf trage die Ablehnung nicht, da der Billigkeitserlass nach dem Gesetz keinen zeitlichen Beschränkungen unterliege und keine Umstände vorlägen, aus denen das FA ein Vertrauen darauf habe herleiten dürfen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (dazu BFH-Urteil vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780). - BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01
Rückforderung von Kindergeld
Hinzu kommen muss ein Verhalten des Berechtigten, aus dem der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden solle (…Umstandsmoment oder Vertrauenstatbestand, vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356, 359;… in BFH/NV 1989, 351, 352; in BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (…Vertrauensfolge, vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 351, 352;… in BFH/NV 1989, 356, 359; in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; in BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 45/13
Zur Qualifizierung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die auf technische …
Der Tatbestand der Verwirkung setzt neben dem bloßen Zeitmoment (zeitweilige Untätigkeit des Anspruchsberechtigten) sowohl ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus, demzufolge der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Vertrauenstatbestand) als auch, dass der Anspruchsverpflichtete tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich hierauf eingerichtet hat (z.B. BFH-Urteil vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, m.w.N.).
- BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrages für den …
Verwirkung als Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, daß nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muß (BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121 unter II.3; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter 2b).Für die Anwendung der Verwirkung wird ein einen einheitlichen GewSt-Meßbetrag festsetzendes FA als Anspruchsberechtigter (siehe oben) behandelt und das Recht dieses FA, den einheitlichen GewSt-Meßbetrag festzusetzen, als verwirkbar angesehen (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780); siehe auch Glanegger/Güroff, a.a.O., § 1 Anm. 32).
Durch das Rechtsinstitut der Verwirkung soll der Steuerpflichtige davor geschützt werden, daß ihm erhebliche Nachteile entstehen, die ihm nicht entstanden wären, wenn das FA den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780).
Dabei ist das FA an frühere Rechtsauffassungen selbst dann nicht gebunden gewesen, wenn die Klin. im Vertrauen auf diese disponiert hat, wie vom FG angenommen worden ist (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749).
Schutzwürdig ist das Vertrauen auf die Maßgeblichkeit der einkommensteuerlichen Behandlung jedoch dann nicht, wenn - wie im vorliegenden Falle - der Bescheid für das Folgejahr gemäß § 100 Abs. 2 AO vorläufig ergangen ist, weil unter solchen Umständen damit gerechnet werden muß, daß das FA der Besteuerung zunächst die Angaben in der ESt-Erklärung weitgehend ungeprüft zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780 unter 2. b am Ende).
- BFH, 11.10.1988 - VIII R 419/83
1. Steuerrechtlich schädlicher Zukauf kann in der Lnad- und Fortwirtschaft in …
a) Die Vorschrift greift für die Streitjahre 1975 und 1976 bereits deshalb nicht ein, weil nach den Feststellungen der Vorinstanz das FA - im Anschluß an eine Betriebsprüfung - erstmalig am 7. November 1978 für diese Jahre Gewerbesteuermeßbescheide erlassen hat, ohne daß der Klägerin zuvor ein Freistellungsbescheid erteilt worden wäre (vgl. Urteil des BFH vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780).Denn das FA ist weder über einen längeren Zeitraum untätig geblieben noch sind sonstig e, über die vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages 1974 hinausgehende Umstände ersichtlich, die geeignet gewesen wären, gegenüber der Klägerin einen Vertrauenstatbestand zu begründen (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121; BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780).
- BFH, 08.10.1986 - II R 167/84
Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung
Hinzukommen muß ein Vertrauenstatbestand und eine Vertrauensfolge (BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, 139, BStBl II 1979, 121, und vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, 453, BStBl II 1984, 780;… vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 4 AO 1977 Tz. 57 f., 67 f.). - FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 42/15
Verpflichtung des Insolvenzverwalters als Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2 …
Hinzu kommen muss ein Verhalten des Berechtigten, aus dem der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden solle (…Umstandsmoment oder Vertrauenstatbestand, vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356, 359;… in BFH/NV 1989, 351, 352; in BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (…Vertrauensfolge, vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 351, 352;… in BFH/NV 1989, 356, 359; in BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780, unter 2.b der Gründe; in BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, unter 3.a der Gründe).
- BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90
Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über …
Es handelt sich dann um Rechtsmißbrauch (grundlegend BFH-Urteil vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, BStBl II 1979, 121, 124; vom 19. Dezember 1979 I R 23/79, BFHE 129, 462, BStBl II 1980, 368; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, BStBl II 1984, 780; vom 8. Oktober 1986 II R 167/84, BFHE 147, 409, BStBl II 1987, 12). - BFH, 20.08.1985 - VII R 182/82
Kraftfahrzeugsteuer - Freistellung - Irrtum - Neufestsetzung - Änderungsbescheid …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verstößt die Inanspruchnahme eines Steuerpflichtigen durch einen Nachforderungsbescheid gegen Treu und Glauben, wenn sie in Widerspruch steht zu einem vorangegangenen nachhaltigen Verhalten oder einer nachdrücklichen Willensäußerung der Verwaltung - Vertrauenstatbestand - und wenn der Steuerpflichtige deswegen auf ein entsprechendes künftiges Verhalten berechtigterweise vertraut und sich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs eingerichtet hat - Vertrauensfolge - (vgl. Urteil des Senats vom 9. März 1982 VII R 16/80, BFHE 135, 561; ferner BFH-Urteil vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BFHE 141, 451, 453, BStBl II 1984, 780, 781). - FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11
Billigkeitsmaßnahme gemäß BMF-Schreiben vom 19.2.2003 bei Grundstücksverkäufen …
Unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung müssen zum Zeitablauf vielmehr weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein Anspruchsverpflichteter darauf vertrauen durfte, tatsächlich nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. dazu BFH, Urteil vom 07.06.1984 IV R 180/81, BStBl. II 1984, 780). - FG Münster, 18.06.2015 - 12 K 689/12
Offener Rentenfonds als Steuerstundungsmodell im Sinne von §§ 20 Abs. 2b , 15b …
- FG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 4 K 63/08
Rückforderung von Kindergeld: Unkenntnis des Kindergeldberechtigten vom Abbruch …
- FG Hessen, 20.01.2005 - 12 K 197/98
Investitionszulage; Mitwirkungspflicht; Unterbrechung; Rückforderung; Verjährung; …
- FG Köln, 26.07.2017 - 3 K 1384/14
Gewerbesteuer: Tätigkeit als Personalberater unterliegt der Gewerbesteuer
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren …
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 14 K 2996/03
Einkünfte; Einkommensgrenze; Kindergeld; Verheiratete Kinder; Mangelfall; …
- FG Düsseldorf, 24.04.2018 - 14 K 2347/15
Gewerbesteuerpflichtigkeit von Beratungshonoraren einer Einzelunternehmers; …
- BFH, 22.02.1991 - III R 35/87
Änderung von Einkommensteuerbescheiden - Inkrafttreten der AO 1977 - Wirkung für …
- FG Baden-Württemberg, 20.04.2005 - 2 K 306/03
Anspruch auf Teilkindergeld nach dem EStG durch Erwerbstätigkeit der Eltern in …
- BFH, 27.02.1985 - I R 26/82
Voraussetzungen der Ähnlichkeit eines Berufs mit einem sogenannten Katalogberuf - …
- FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 371/09
Kein Kindergeldanspruch nach Geburt des Enkelkindes: Unterhaltsanspruch gegen …
- BFH, 30.01.1986 - IV R 23/84
Aufforderung zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung
- FG Niedersachsen, 15.07.2021 - 11 K 14125/19
Inanspruchnahme für Abzugssteuern nach § 50 a Abs. 4 Nr. 1 Einkommensteuergesetz …
- BFH, 28.09.1987 - VIII R 163/84
Vergünstigung - Änderungsbefugnis - Vorbehalt der Nachprüfung - …
- FG Baden-Württemberg, 06.05.2005 - 2 K 365/04
Ab 1.6.2002 kein Kindergeld oder Teilkindergeld nach dem EStG für Eheleute, die …
- BFH, 24.08.1995 - IV R 112/94
Voraussetzungen für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides
- BFH, 24.06.1988 - III R 177/85
Berücksichtigung der Verluste aus Beteiligungen an mehreren …
- BFH, 28.01.1988 - V R 48/85
Umsatzsteuer - Steuerfreiheit
- BFH, 28.09.1987 - VIII R 154/86
Änderung von Steuerbescheiden - Einschränkungen der Änderungsbefugnis - Vorbehalt …
- FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 128/03
Zur Änderung eines Folgebescheides bei ursprünglich fehlerhafter Auswertung des …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2019 - 1 K 1353/16
Branntweinsteuer: Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus dem …
- FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung
- FG Berlin, 19.03.1997 - VI 40/92
- BFH, 19.06.2001 - IV B 149/00
Gewerbesteuervorauszahlung - Beschwerde - Wiedergabe allgemeiner …
- BFH, 04.11.1992 - X R 13/91
Verplichtung zum Erlass eines Folgebescheids nach rechtskräftigem …
- BFH, 22.12.1987 - IX R 149/84
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten
- FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06
Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung
- BFH, 09.08.1988 - VII R 40/85
Zurechnung der Tätigkeit der Zulassungsstelle bei der Durchführung des …
- BFH, 22.04.1986 - VIII R 171/83
Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen einer GmbH - Nachträgliche …
- BFH, 06.11.1985 - I R 272/81
Nutzungsgebühren als verdeckte Gewinnausschüttungen - Einnahmen aus der …
- FG Schleswig-Holstein, 07.08.1991 - IV 1053/87
Steuerrechtliche Behandlung von Einkünften aus der Verwaltung eines …
- FG Hessen, 13.10.2015 - 1 V 1483/15
Änderungsverbot nach § 176 AO bei Änderungen nach Vorliegen von …
- FG Niedersachsen, 11.03.1999 - XI 642/97
Zur Ermessensausübung bei der Entscheidung des Finanzamts über einen Antrag auf …
- FG Köln, 27.06.1997 - 14 K 1285/92
Vertrauenstatbestand wegen einkommensteuerrechtlichem Verhalten der …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13
Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden bei grob rechtsstaatswidrigen Willkürmaßnahmen …
- FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
Ansetzen von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Frist für die …
- BFH, 12.09.1985 - VIII R 323/82
Verwirkung von Umsatzsteueransprüchen
- FG Berlin, 15.01.1996 - VIII 47/90
Rechtmäßigkeit von Gewerbesteuermeßbeträgen; Feststellungsbescheid als …
- FG München, 09.10.1996 - 4 K 1112/95
Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Besteuerung eines Kanalreinigungsfahrzeugs; …
- FG Berlin, 14.01.1985 - VII 540/83
Befreiung von der Körperschaftsteuer wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke; …
- FG Münster, 18.06.1998 - 8 K 3635/89
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