Rechtsprechung
| BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1975 § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Teilwertabschreibung - Darlehnsforderung - Vermögenseinbuße - Geltendmachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 142, 42
- BB 1984, 2242
- BStBl II 1985, 6
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (11)
- BFH, 24.03.1983 - IV R 123/80
Personenhandelsgesellschaft - Typisches Fremdgeschäft - Gewinnermittlung - …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
a) In der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist anerkannt, daß eine gewerblich tätige Personenhandelsgesellschaft ihren Gewinn gemäß §§ 6, 39 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechend der Veränderung ihres Gesamthandsvermögens zu ermitteln hat und daß hieran nach § 5 Abs. 1 EStG auch bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns anzuknüpfen ist, der seinerseits für die Bemessung der Gewinnanteile der Gesellschafter i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, 251, BStBl II 1981, 164; Urteil vom 24. März 1983 IV R 123/80, BFHE 138, 337, BStBl II 1983, 598).b) Auf diese Beurteilung hat keinen Einfluß, daß nach der neueren BFH-Rechtsprechung Geschäfte zwischen gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich auch dann uneingeschränkt bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden, wenn ihre Mitglieder ganz oder teilweise identisch sind (Urteile vom 19. Februar 1981 IV R 141/77, BFHE 132, 556, BStBl II 1981, 433; vom 6. November 1980 IV R 5/77, BFHE 132, 241, BStBl II 1981, 307; in BFHE 138, 337, BStBl II 1983, 598).
In den angeführten Entscheidungen wird deshalb ausgesprochen, daß es sich um einen mit einem typischen Fremdgeschäft vergleichbaren Vertrag handeln müsse (BFHE 138, 337, BStBl II 1983, 598) und daß die Leistung der abgebenden Gesellschaft nicht auf einer Verpflichtung des Gesellschafters gegenüber der empfangenden Gesellschaft beruhen dürfe (BFHE 132, 241, BStBl II 1981, 307).
- BFH, 06.11.1980 - IV R 5/77
Leistungsaustausch - Beteiligung der Gesellschafter - Personenhandelsgesellschaft
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
b) Auf diese Beurteilung hat keinen Einfluß, daß nach der neueren BFH-Rechtsprechung Geschäfte zwischen gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich auch dann uneingeschränkt bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden, wenn ihre Mitglieder ganz oder teilweise identisch sind (Urteile vom 19. Februar 1981 IV R 141/77, BFHE 132, 556, BStBl II 1981, 433; vom 6. November 1980 IV R 5/77, BFHE 132, 241, BStBl II 1981, 307; in BFHE 138, 337, BStBl II 1983, 598).In den angeführten Entscheidungen wird deshalb ausgesprochen, daß es sich um einen mit einem typischen Fremdgeschäft vergleichbaren Vertrag handeln müsse (BFHE 138, 337, BStBl II 1983, 598) und daß die Leistung der abgebenden Gesellschaft nicht auf einer Verpflichtung des Gesellschafters gegenüber der empfangenden Gesellschaft beruhen dürfe (BFHE 132, 241, BStBl II 1981, 307).
- BFH, 22.05.1975 - IV R 193/71
Eine für das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erworbene Forderung …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
Dazu zählt aber solches Gesamthandsvermögen nicht, dessen Anschaffung nicht betrieblich veranlaßt war (BFH-Urteile vom 22. Mai 1975 IV R 193/71, BFHE 116, 328, BStBl II 1975, 804; vom 2. Juni 1976 I R 136/74, BFHE 119, 414, BStBl II 1976, 668; vom 15. November 1978 I R 57/76, BFHE 126, 530, BStBl II 1979, 257).Darüber hinaus kann eine betriebliche Veranlassung auch zu verneinen sein, weil der Veräußerer des Wirtschaftsguts Gesellschafter der Personengesellschaft ist und es nach Lage des Falles als ausgeschlossen angesehen werden muß, daß die Gesellschaft das Wirtschaftsgut auch von einem Dritten erworben hätte (BFHE 116, 328, BStBl II 1975, 804).
- BFH, 02.06.1976 - I R 136/74
Bürgschaftsschuld - Betriebsvermögen einer KG - Übernahme betrieblich veranlaßt - …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
Dazu zählt aber solches Gesamthandsvermögen nicht, dessen Anschaffung nicht betrieblich veranlaßt war (BFH-Urteile vom 22. Mai 1975 IV R 193/71, BFHE 116, 328, BStBl II 1975, 804; vom 2. Juni 1976 I R 136/74, BFHE 119, 414, BStBl II 1976, 668; vom 15. November 1978 I R 57/76, BFHE 126, 530, BStBl II 1979, 257).Wie die Bürgschaftsübernahme durch eine Personenhandelsgesellschaft im Interesse der geschäftlichen Betätigung ihres Gesellschafters in einer anderen Personengesellschaft nicht betrieblich veranlaßt ist (BFHE 119, 414, BStBl II 1976, 668) und die Erfüllung von Verbindlichkeiten dieser anderen Personengesellschaft nicht zu Betriebsausgaben der leistenden Personenhandelsgesellschaft führt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1967 VI R 307/66, BFHE 89, 520, BStBl III 1967, 734), so kann auch für die Gewährung eines Darlehens an die andere Gesellschaft eine betriebliche Veranlassung nicht anerkannt werden, wenn sie ihre Wurzel in der Mitgliedschaft des einflußgebenden Gesellschafters in der anderen Gesellschaft hat.
- BFH, 21.07.1967 - VI R 307/66
Berücksichtigung eines Unfalls mit privatem PKW bei Betriebsausflug
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
Wie die Bürgschaftsübernahme durch eine Personenhandelsgesellschaft im Interesse der geschäftlichen Betätigung ihres Gesellschafters in einer anderen Personengesellschaft nicht betrieblich veranlaßt ist (BFHE 119, 414, BStBl II 1976, 668) und die Erfüllung von Verbindlichkeiten dieser anderen Personengesellschaft nicht zu Betriebsausgaben der leistenden Personenhandelsgesellschaft führt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1967 VI R 307/66, BFHE 89, 520, BStBl III 1967, 734), so kann auch für die Gewährung eines Darlehens an die andere Gesellschaft eine betriebliche Veranlassung nicht anerkannt werden, wenn sie ihre Wurzel in der Mitgliedschaft des einflußgebenden Gesellschafters in der anderen Gesellschaft hat.Hiervon ist bei einem vergleichbaren Sachverhalt bereits das Urteil in BFHE 89, 520, BStBl III 1967, 734 ausgegangen.
- BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
a) In der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist anerkannt, daß eine gewerblich tätige Personenhandelsgesellschaft ihren Gewinn gemäß §§ 6, 39 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechend der Veränderung ihres Gesamthandsvermögens zu ermitteln hat und daß hieran nach § 5 Abs. 1 EStG auch bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns anzuknüpfen ist, der seinerseits für die Bemessung der Gewinnanteile der Gesellschafter i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, 251, BStBl II 1981, 164; Urteil vom 24. März 1983 IV R 123/80, BFHE 138, 337, BStBl II 1983, 598). - BFH, 22.09.1983 - IV R 109/83
Aufhebung eines Steuerbescheids - Örtliche Unzuständigkeit des FA - Unrichtigkeit …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
Wie der Senat in den Entscheidungen vom 19. August 1982 IV R 185/80 (BFHE 136, 445, BStBl II 1983, 21) und vom 22. September 1983 IV R 109/83 (BFHE 140, 132, BStBl II 1984, 342) ausgeführt hat, ist Gegenstand der Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 2 FGO der Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf gefunden hat. - BFH, 19.08.1982 - IV R 185/80
Vorverfahren - Beiladung - Wiederholung des Vorverfahrens - Aufhebung der …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
Wie der Senat in den Entscheidungen vom 19. August 1982 IV R 185/80 (BFHE 136, 445, BStBl II 1983, 21) und vom 22. September 1983 IV R 109/83 (BFHE 140, 132, BStBl II 1984, 342) ausgeführt hat, ist Gegenstand der Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 2 FGO der Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf gefunden hat. - BFH, 15.11.1978 - I R 57/76
Anschaffung von Wirtschaftsgütern - Personengesellschaft - Buchführung - …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
Dazu zählt aber solches Gesamthandsvermögen nicht, dessen Anschaffung nicht betrieblich veranlaßt war (BFH-Urteile vom 22. Mai 1975 IV R 193/71, BFHE 116, 328, BStBl II 1975, 804; vom 2. Juni 1976 I R 136/74, BFHE 119, 414, BStBl II 1976, 668; vom 15. November 1978 I R 57/76, BFHE 126, 530, BStBl II 1979, 257). - BFH, 19.02.1981 - IV R 141/77
Besteuerung der Mitunternehmer von Personengesellschaften; Vergütungen für die …
Auszug aus BFH, 19.07.1984 - IV R 207/83
b) Auf diese Beurteilung hat keinen Einfluß, daß nach der neueren BFH-Rechtsprechung Geschäfte zwischen gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich auch dann uneingeschränkt bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden, wenn ihre Mitglieder ganz oder teilweise identisch sind (Urteile vom 19. Februar 1981 IV R 141/77, BFHE 132, 556, BStBl II 1981, 433; vom 6. November 1980 IV R 5/77, BFHE 132, 241, BStBl II 1981, 307; in BFHE 138, 337, BStBl II 1983, 598). - BFH, 02.03.1967 - IV 32/63
Vornahme einer Teilwertabschreibung einer Personengesellschaft bzgl. erworbener …
- BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94
Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als …
Eine Personengesellschaft ist Steuerrechtssubjekt nur hinsichtlich der ihrem Unternehmen dienenden Tätigkeit (…vgl. auch - für die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens - BFH-Beschluß vom 27. April 1990 X B 11/89, BFH/NV 1990, 769, 770; Urteile vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6, 7, m. w. N.; vom 15. November 1978 I R 57/76, BFHE 126, 530, BStBl II 1979, 257, 258; vom 2. März 1967 IV R 32/63, BFHE 88, 323, BStBl III 1967, 391). - BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93
Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an …
a) Bei Anwendung der Gewinnermittlungsvorschriften, vornehmlich des § 4 EStG, ergibt sich, daß die Zahlung von Geldbeträgen durch die Gesellschaft an den Gesellschafter bei gleichzeitiger Begründung einer Rückzahlungsverpflichtung des Gesellschafters nur dann als Darlehensgeschäft gewertet werden kann, wenn der Vorgang durch den Betrieb der Personengesellschaft und nicht durch die gesellschaftliche Beteiligung des Gesellschafters veranlaßt ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6).Der Senat hat dies im Urteil in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6 für den Fall ausgesprochen, daß die Personengesellschaft ein Darlehen an eine andere Personengesellschaft vergibt, an der einer ihrer Gesellschafter beteiligt ist.
Solche Wirtschaftsgüter können grundsätzlich nicht Betriebsvermögen sein, auch dann nicht, wenn sie zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehören (Urteil in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6).
Steuerlich indessen darf die Darlehensforderung nicht mehr als Betriebsvermögen erfaßt werden (Senatsurteil in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6).
- BFH, 13.09.2018 - I R 19/16
Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem …
Dies setzt aber voraus, dass die Geschäfte der betrieblichen Betätigung der Gesellschaften zuzuordnen sind (BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6).
- BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84
Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz
Es verwandelt sich in der Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft in Eigenkapital (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 113, 30, 34, BStBl II 1974, 677; vom 8. Dezember 1982 I R 9/79, BFHE 138, 184, BStBl II 1983, 570; vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6; vom 18. Dezember 1991 XI R 42-43/88, BFHE 167, 347, BStBl II 1992, 585). - BFH, 06.03.2003 - IV R 21/01
PersG; Darlehen der Gesellschaft an teilweise beteiligungsidentische KapG
Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens gehören daher nicht zum Betriebsvermögen, wenn ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen nicht betrieblich veranlasst ist (BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6, m.w.N.).Ebenso ist die betriebliche Veranlassung in den Fällen verneint worden, in denen eine Personengesellschaft einem Gesellschafter (BFH-Urteil in BFHE 180, 380, BStBl II 1996, 642), oder einer anderen Personengesellschaft, an der ihr Hauptgesellschafter zu 40 % beteiligt war (BFH-Urteil in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6), ein Darlehen unter Bedingungen eingeräumt hatte, die es als ausgeschlossen erscheinen ließen, dass die Gesellschaft einem fremden Dritten Geld unter diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt haben würde.
Dies setzt aber gleichwohl voraus, dass die Geschäfte in der betrieblichen Betätigung der Gesellschaften ihren Grund haben (BFH-Urteil in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6).
Insoweit unterscheidet sich der Streitfall erheblich von den vom BFH entschiedenen Sachverhalten in den Urteilen in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6, und in BFHE 180, 380, BStBl II 1996, 642, in denen die Darlehen nicht nur ohne Sicherheiten, sondern auch unverzinslich bzw. ohne entsprechende Zinsabrede gewährt worden sind.
- BFH, 26.06.2007 - IV R 29/06
Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind …
Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens gehören daher nicht zum Betriebsvermögen, wenn ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen nicht betrieblich veranlasst ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6, m.w.N.). - BFH, 25.11.2004 - IV R 7/03
Darlehen der Besitz-Personengesellschaft an Geschäftspartner der …
Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens gehören daher nicht zum Betriebsvermögen, wenn ihre Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen nicht betrieblich veranlasst ist (BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6, m.w.N.).Ebenso ist die betriebliche Veranlassung in den Fällen verneint worden, in denen eine Personengesellschaft einem Gesellschafter (BFH-Urteil in BFHE 180, 380, BStBl II 1996, 642) oder einer anderen Personengesellschaft, an der ihr Hauptgesellschafter zu 40 v.H. beteiligt war (BFH-Urteil in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6), ein Darlehen unter Bedingungen eingeräumt hatte, die es als ausgeschlossen erscheinen ließen, dass die Gesellschaft einem fremden Dritten Geld unter diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt haben würde.
- FG München, 17.06.2013 - 5 K 2877/10
Darlehensgewährung unter Schwestergesellschaften; Abgrenzung der betrieblichen …
Eine steuerliche Anerkennung von Darlehensgeschäften könne indessen nur in Betracht kommen, wenn die Mittelüberlassung durch den Betrieb der gewährenden Personengesellschaft, hier der KG und der GbR, veranlasst gewesen sei (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6).Rn. 19 Ebenso sei die betriebliche Veranlassung in den Fällen verneint worden, in denen eine Personengesellschaft einer anderen Personengesellschaft, an der ihr Hauptgesellschafter zu 40 % beteiligt gewesen sei (vgl. BFH in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6), ein Darlehen unter der Bedingungen eingeräumt habe, die es als ausgeschlossen erscheinen ließen, dass die Gesellschaft einem fremden Dritten Geld unter diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt haben würde.
34 Zwar ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass eine gewerblich tätige Personenhandelsgesellschaft ihren Gewinn gemäß §§ 6, 39 ff. HGB entsprechend der Veränderung ihres Gesamthandsvermögens zu ermitteln hat und dass hieran nach § 5 Abs. 1 EStG in der Fassung des Streitjahres auch bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns anzuknüpfen ist, der seinerseits für die Bemessung der Gewinnanteile der Gesellschafter i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG maßgebend ist (vgl. Urteil in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6, m.w.N.).
Die Darlehensforderung gehört dann nicht zum Betriebsvermögen der Gläubiger-Personengesellschaften, wenn ein Darlehen zu nicht fremdüblichen Konditionen (z.B. unverzinslich, niedrig verzinslich, ohne Sicherheit, ohne Rückzahlungsverpflichtung usw.) gewährt wird, und ohne dass dies durch andere betriebliche Vorteile ausgeglichen wird (vgl. BFH in BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6, und in BFH/NV 1998, 1222)..
- BFH, 29.07.2015 - IV R 16/12
Fremdvergleich bei Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an …
Dazu hat er (unter II.2.a der Entscheidungsgründe) auf seine Rechtsprechung verwiesen, wonach die betriebliche Veranlassung eines Darlehens in Fällen verneint worden ist, in denen eine Personengesellschaft einem Gesellschafter (BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 64/93, BFHE 180, 380, BStBl II 1996, 642) oder einer anderen Personengesellschaft, an der ihr Hauptgesellschafter zu 40 % beteiligt war (BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6), ein Darlehen unter Bedingungen eingeräumt hatte, die es als ausgeschlossen erscheinen ließen, dass die Gesellschaft einem fremden Dritten Geld unter diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt haben würde. - BFH, 29.10.1991 - VIII R 148/85
Aktivierung familiär veranlaßter Abfindungszahlungen in den Ergänzungsbilanzen …
Die Frage, ob Aufwendungen betrieblich veranlaßt sind, obliegt der tatrichterlichen Würdigung durch das FG (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1984 IV R 207/83, BFHE 142, 42, BStBl II 1985, 6, 7). - BFH, 06.10.1987 - VIII R 137/84
Sonderbetriebsvermögen - Personenhandelsgesellschaft - Gesellschafter in zwei …
- BFH, 04.02.2026 - IV R 5/24
Zur Betriebsvermögenseigenschaft von "verlustgeneigten" Wirtschaftsgütern und zum …
- FG München, 29.04.2003 - 2 K 4309/01
Kontokorrentverhältnisse zwischen verbundenen Unternehmen
- BFH, 11.05.1989 - IV R 56/87
Prämien für eine auf das Leben eines Gesellschafters abgeschlossene …
- BFH, 05.03.1991 - VIII R 93/84
Keine betriebliche Verwendung der Darlehensmittel bei Finanzierung einer Entnahme
- BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82
Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen …
- BFH, 11.12.1997 - IV R 92/96
Refinanzierungskredit bei Darlehen an Schwestergesellschaft
- BFH, 22.01.1992 - I R 20/91
Ablehnung einer verbindlichen Auskunft über die steuerrechtliche Beurteilung …
- BFH, 09.01.2009 - IV B 25/08
Darlehensforderung einer Personengesellschaft an eine GmbH als steuerliches …
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 8 K 57/04
Versicherungsansprüche auf das Leben oder den Todesfall eines Mitunternehmers …
- FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 9 K 260/12
Vornahme einer Teilwertabschreibung auf ein Betriebsgrundstück; Bildung einer …
- FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 122/01
Teilwertberichtigung einer ausländischen Beteiligung
- BFH, 20.02.2001 - IV B 75/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Grundsätzliche Bedeutung - …
- BFH, 07.08.1986 - IV R 137/83
Vertretungsfiktion nach § 62 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren nur, wenn …
- FG Hamburg, 04.12.2008 - 5 K 81/07
Forderungen als Betriebsvermögen i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG
- BFH, 27.02.2002 - IV B 41/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Einkommensteuer - GmbH - …
- FG Köln, 22.02.2007 - 10 K 4950/03
Gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Hingabe eines Darlehens an eine GmbH; …
- FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2008 - 6 K 2463/03
Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz der fehlerhaft notwendig beigeladenen …
- FG Köln, 14.12.2000 - 15 K 6451/93
Anwendung des Fremdvergleichs auf Darlehensverträge zwischen teilweise …
- FG Hamburg, 10.07.2015 - 6 K 121/14
Einkommensteuergesetz: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften …
- FG Nürnberg, 24.10.2008 - 7 K 318/07
Beurteilung eines aktivisch geführten Gesellschafterkontos als Kapitalkonto oder …
- BFH, 17.04.1986 - IV R 18/85
Änderung von Gewinnfeststellungsbescheiden einer Zahnarztpraxis unter …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 17.07.2001 - 1 K 290/97
Anwendung des § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchstabe g EStG auf Reihengeschäfte der …
- BFH, 19.02.1991 - VIII R 31/89
Einstufung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben von Personengesellschaften, wenn …
- FG München, 13.04.2000 - 11 K 3792/98
Betriebliche Veranlassung einer Darlehensvergabe durch eine Personengesellschaft; …
- BFH, 10.04.1986 - IV R 204/80
Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Klageverfahren - …
- FG Münster, 02.10.1997 - 11 K 6078/96
Darlehensforderungen einer KG als Betriebsvermögen
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Rechtsprechung
| BFH, 12.04.1984 - IV R 97/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1977 § 34 Abs. 4
- Wolters Kluwer
"Künstlerisch" - Musikunterricht - Nebenberuflich erteilter Musikunterricht - Orchestermusiker
- rechtsportal.de
EStG (1977) § 34 Abs. 4
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 141, 42
- BFHE 142, 42
- BB 1984, 1217
- BStBl II 1984, 491
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.08.1982 - IV R 64/79
Die Tätigkeit in einem Tanz- und Unterhaltungsorchester kann künstlerisch sein
Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 97/81
Unter einer "künstlerischen" Tätigkeit wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. zuletzt Urteil vom 19. August 1982 IV R 64/79, BFHE 136, 474, BStBl II 1983, 7) eine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe verstanden.Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFHE 136, 474, BStBl II 1983, 7 ausgeführt hat, enthalten diese Umschreibungen keinen allgemein verbindlichen Kunstbegriff.
a) Hinsichtlich der Fähigkeiten, die die Person des Unterrichtenden haben muß, damit seine Tätigkeit als "künstlerisch" i. S. des § 34 Abs. 4 EStG angesehen werden kann, müssen im wesentlichen die Voraussetzungen erfüllt sein, die der Senat in seinem Urteil in BFHE 136, 474, BStBl II 1983, 7 für die künstlerischen Qualitäten einer musikalischen Tätigkeit für erforderlich erachtete.
Die Kriterien, nach denen im Einzelfall zu werten ist, ob der für eine "künstlerische" Tätigkeit vorauszusetzende Qualitätsstandard erreicht ist, sind u. a. die manuelle Geschicklichkeit, die Tongebung, die rhythmische Genauigkeit, die Sauberkeit der Intonation sowie die Wendigkeit in der Umsetzung des musikalischen Textes (BFHE 136, 474, BStBl II 1983, 7).
Ein musikalischer Laie wird allerdings zur Bewertung solcher Fähigkeiten eines Musikers kaum imstande sein; die Frage, ob im Einzelfall hinreichende künstlerische Fähigkeiten vorliegen, kann deshalb in der Regel nur aufgrund eines Gutachtens getroffen werden (BFHE 136, 474, BStBl II 1983, 7).
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 97/81
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (Beschluß vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188 f.). - BFH, 25.11.1971 - IV R 126/70
Selbständige Tätigkeit - Orchestermusiker
Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 97/81
Wer über eine so lange Zeit von kritischen und kompetenten Künstlern geprüft wird, bevor er auf Dauer Mitglied eines Kulturorchesters wird, bedarf keines zusätzlichen Nachweises seiner künstlerischen Fähigkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1971 IV R 126/70, BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212, in dem die künstlerische Befähigung von Mitgliedern der Symphonieorchester in Rundfunkanstalten ohne besonderen weiteren Nachweis anerkannt wurde).
- BFH, 18.11.2025 - VIII S 27/24
Behandlung eines von einem Ehegatten für die unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb …
Es ist auf die konkrete Handhabung des Betriebs der Musikschulen abzustellen und nicht darauf, was der Antragsteller gegebenenfalls tun müsste, um mit für ihn tätigen Lehrkräften als Hilfspersonen eine eigene (unterrichtende) künstlerische Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 EStG zu entfalten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12.04.1984 - IV R 97/81, BFHE 141, 42, BStBl II 1984, 491, unter 2.). - BFH, 26.02.1987 - IV R 105/85
Künstlerische Tätigkeit - Büttenredner
Unter "künstlerischer" Tätigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 19. August 1982 IV R 64/79, BFHE 136, 474, BStBl II 1983, 7, und vom 12. April 1984 IV R 97/81, BFHE 141, 42, BStBl II 1984, 491) eine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe zu verstehen. - BFH, 02.08.1989 - I R 72/87
Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck, und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188; vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1984 IV R 97/81, BFHE 141, 42, 43, BStBl II 1984, 491). - BFH, 03.03.1998 - IV B 45/96
Einkünfte aus der Verwertung von Rezepten im Bereich der Lebensmittelforschung
Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck, und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188 "Mephisto"; s. auch BFH-Urteile vom 12. April 1984 IV R 97/81, BFHE 141, 42, 43, BStBl II 1984, 491, …und vom 2. August 1989 I R 72/87, BFH/NV 1990, 146).
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