Rechtsprechung
| BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
KAG Art. 5
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 21, 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1 und 7, § 7 Abs. 4; EStDV § 11d; BGB §§ 516, 525
- Wolters Kluwer
Grundstücksübertragung - Vorweggenommene Erbfolge - Schenkung - Einkommensteuer - Schuldübernahme - Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Anschaffungskosten
- Sonderfälle der Anschaffungskosten-Ermittlung
Papierfundstellen
- BFHE 145, 211
- NJW 1986, 1009
- BB 1986, 991
- BStBl II 1986, 161
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (18)
- BFH, 21.08.1962 - I 82/60 U
Bedeutung der bürgerlich-rechtlichen Gestaltung der Erb- und Schenkungsvorgänge …
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Bei Zahlung von Gleichstellungsgeldern sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 21. August 1962 I 82/60 U, BFHE 76, 482, BStBl III 1963, 178) kein teilweise entgeltlicher Vorgang in Form einer gemischten Schenkung anzunehmen, sondern eine Schenkung unter Auflage, die lediglich eine Einschränkung der Schenkung darstelle.Der Senat ist mit der bisherigen Rechtsprechung des BFH der Auffassung, daß für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Frage, ob es sich um ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft handelt, an die bürgerlich-rechtliche Beurteilung der Schenkung anzuknüpfen ist (vgl. Urteile in BFHE 76, 482, BStBl III 1963, 178; vom 23. August 1963 VI 81/62 U, BFHE 77, 450, BStBl III 1963, 484, und vom 23. April 1971 IV 201/65, BFHE 102, 488, BStBl II 1971, 686; dieser Auffassung hat sich auch die Verwaltung angeschlossen, vgl. Abschn. 44 Abs. 1 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1975).
Diese Verpflichtung ist mithin ebenso als Auflage zu beurteilen, wie wenn der Kläger selbst Leistungen an seine Schwester zu deren vermögensmäßiger Gleichstellung erbracht hätte (vgl. Urteile des OGHBrZ in NJW 1949, 260, und des BGH in FamZR 1970, 185, sowie BFH-Urteil in BFHE 76, 482, BStBl III 1963, 178).
- BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78
Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung - …
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Der allgemeine Werbungskostenbegriff ist auch für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Anlehnung an den Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) und zur gleichmäßigen Abgrenzung gegenüber den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 EStG) sowohl final als auch kausal zu verstehen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880; vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71, BFHE 116, 35, BStBl II 1975, 664, und vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510).Nach dem Urteil in BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510 sind Schuldzinsen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sofern die Schuldaufnahme der Finanzierung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwendungen oder Werbungskosten jeder Art dient.
- BFH, 19.05.1983 - IV R 138/79
Darlehnszinsen - Erwerb eines Kommanditanteils - Erbauseinandersetzung - …
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Da im Gegensatz zum entgeltlichen Erwerb von Erbanteilen der Miterben im Streitfall ein unentgeltlicher Erwerb anzunehmen sei, könnten die Schuldzinsen auch nicht unter Berufung auf die Entscheidung des BFH vom 19. Mai 1983 IV R 138/79 (BFHE 138, 248, BStBl II 1983, 380) als Werbungskosten abgezogen werden.Wenn auch insoweit kein entgeltliches Anschaffungsgeschäft zu bejahen ist, so besteht gleichwohl ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den geleisteten Schuldzinsen, weil sie ersichtlich und unmittelbar deshalb erbracht werden, dem Kläger die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu ermöglichen (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Mai 1983 IV R 138/79, BFHE 138, 248, BStBl II 1983, 380).
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Entgegen der noch im BFH- Urteil vom 29. November 1983 VIII R 184/83 (BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371) vertretenen Auffassung kann der Überlassende Aufwendungen, die mit der unentgeltlich überlassenen Wohnung zusammenhängen, nicht als Werbungskosten abziehen, da er insoweit nicht den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfüllt (vgl. Urteil des BFH vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376). - BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76
Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Der Vorbehalt des dinglich gesicherten lebenslänglichen Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts stellt weder bürgerlich-rechtlich (vgl. Urteile des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone - OGHBrZ - vom 18. November 1948 II ZS 16/48, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1949, 260, und des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. Januar 1970 V ZR 41/67, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamZR - 1970, 185) noch einkommensteuerrechtlich (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378 m. w. N.) eine Gegenleistung des Empfängers für die Übertragung des Grundstücks dar. - BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76
Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang …
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Besteht dieser Zweck allein oder ganz überwiegend darin, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, und werden die aufgenommenen Mittel zweckentsprechend verwendet, so sind die Kreditkosten Werbungskosten (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 113, BStBl II 1982, 37). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79
Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Da die Eltern unentgeltlich aufgrund einer gesicherten Rechtsposition nutzen, haben sie nach § 21 Abs. 2 2. Alternative EStG den Nutzungswert zu versteuern (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, und vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390). - BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81
Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und …
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Entgegen der noch im BFH- Urteil vom 29. November 1983 VIII R 184/83 (BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371) vertretenen Auffassung kann der Überlassende Aufwendungen, die mit der unentgeltlich überlassenen Wohnung zusammenhängen, nicht als Werbungskosten abziehen, da er insoweit nicht den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfüllt (vgl. Urteil des BFH vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376). - BFH, 09.07.1985 - IX R 49/83
Einkommensteuerliche Behandlung der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Mit einer Erbauseinandersetzung, bei der nach der Entscheidung des Senats vom 9. Juli 1985 IX R 49/83 einem Miterben, der ein zum Nachlaß gehörendes, nicht Betriebsvermögen bildendes Grundstück von den übrigen Miterben erwirbt, eigene Anschaffungskosten entstehen können, ist die vorweggenommene Erbfolgeregelung wegen der unterschiedlichen rechtlichen Ausgangslage nicht vergleichbar. - BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82
Auf die Zeit nach Beendigung der Vermietung oder Verpachtung entfallende …
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82
Für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten kommt es allein darauf an, ob sie mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373). - BFH, 23.04.1971 - IV 201/65
Entnahme - Betriebsaufgabe - Betriebsveräußerung - Übertragung eines Betriebs - …
- BFH, 09.08.1983 - VIII R 35/80
Schuldzinsen - Schenkungsteuer - Finanzierung der Schenkungsteuer - Erwerb von …
- BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82
Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung
- BFH, 15.01.1980 - VIII R 70/78
Schuldzinsenabzug bei einem Darlehen, das durch Hypothek auf einem …
- BGH, 30.01.1970 - V ZR 41/67
Schenkung über ein Hausanwesen - Anforderungen an das Vorliegen einer gemischten …
- BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68
Hausbesitzer - Kosten aufgrund Räumungsprozesse - Werbungskosten - Möglichkeit …
- BFH, 03.06.1975 - VIII R 274/71
Rechtsanwaltskosten - Zivilrechtsstreit - Volleigentum - Unbebautes Grundstück - …
- BFH, 23.08.1963 - VI 81/62 U
Steuervergünstigung bei Erwerb eines Wohngebäudes im Wege der Schenkung unter …
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
In der Folge ist entschieden worden, daß die Zahlung von Gleichstellungsgeldern wie die Vermögensübergabe auf einem familiären Anlaß beruhe und als Auflage lediglich den Wert der Schenkung einschränke, aber keine zu Anschaffungskosten führende Gegenleistung des Übernehmers darstelle (zuletzt BFH-Urteile vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161, …und vom 31. März 1987 IX R 53/83, BFH/NV 1987, 645). - BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85
Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liegt vor, wenn und soweit der Zweck der Schuldaufnahme darin besteht, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, und die aufgenommenen Mittel zweckentsprechend verwendet werden (Senatsurteile vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161; vom 24. Januar 1989 IX R 111/84, BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 707, und vom 21. November 1989 IX R 10/84, BFHE 159, 68, BStBl II 1990, 213). - BFH, 07.03.1989 - IX R 300/87
Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Zahlung von …
Die Übertragung des Grundvermögens sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. November 1985 IX R 64/82 (BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161) als Schenkung unter Auflage zu werten.Der vorlegende Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (z.B. Urteil in BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161, …und Urteil vom 31. März 1987 IX R 53/83, BFH/NV 1987, 645).
Er hat in seinem Urteil in BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161 ausgeführt, daß für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung an die bürgerlich-rechtliche Einordnung des Übergabevertrages als Schenkung unter Auflage oder gemischte Schenkung anzuknüpfen sei.
a) Der vorlegende Senat hält an seiner bisherigen vom bürgerlich-rechtlichen Begriff der Auflagenschenkung geprägten Auffassung, daß der Empfänger keine Anschaffungskosten habe, weil er die im Übergabevertrag übernommenen Gleichstellungsgelder aus dem Wert des übertragenen Vermögens erbringe (vgl. Urteil in BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161), nicht mehr fest.
- BFH, 23.06.1993 - I R 14/93
Zuwendung einer Auslandsreise als Geschenk i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG an …
Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Schenkung (…Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Februar 1987 I R 132/83, BFH/NV 1988, 352; vgl. ferner BFH-Urteil vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161, m. w. N.). - BFH, 24.01.1989 - IX R 111/84
Schuldzinsen für ein Darlehen zur Tilgung einer Zugewinnausgleichsschuld als …
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist zu bejahen, wenn und soweit der Zweck der Schuldaufnahme darin besteht, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, und die aufgenommenen Mittel zweckentsprechend verwendet werden (BFH-Urteile vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161; vom 14. Juni 1988 VIII R 252/82, BFHE 154, 72, BStBl II 1988, 992).Im Anschluß an den IV. Senat hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. November 1985 IX R 64/82, (BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161) Zinsen für einen Kredit zur Erfüllung von Ausgleichsverpflichtungen eines Vermögensübernehmers aufgrund vorweggenommener Erbfolge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beurteilt.
- BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Vorfälligkeitsentschädigung keine …
Entscheidend für den Werbungskostenabzug ist aber, daß die Finanzierungskosten mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (Senatsurteile vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161, Ziff. 2 der Gründe, und vom 24. Januar 1989 IX R 111/84, BFHE 156, 131, BStBl II 1989, 706). - BFH, 04.12.2025 - V R 11/24
Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung
Ähnliches könnte gelten, wenn Vermögensgegenstände bereits mit einer Bestimmung gestiftet werden, die einer Auflage im Sinne des § 525 Abs. 1 BGB vergleichbar ist (vgl. Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 55 AO Rz 124), und das Stiftungsgeschäft solche Ansprüche mit dem Vermögensgegenstand untrennbar verknüpft (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.1985 - IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161, unter 1., zur Schenkung unter Auflage). - BFH, 21.11.1989 - IX R 10/84
Schuldzinsen für betrieblich veranlaßten Kredit keine Werbungskosten bei nach …
Ein bloßer rechtlicher Zusammenhang - etwa infolge einer Belastung des Grundstücks mit einer Hypothek - reicht nicht aus (BFH-Urteile vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510; in BFHE 135, 193, BStBl II 1982, 321; vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161). - BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89
Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …
Ein Werbungskostenabzug ist dagegen ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen nicht durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlaßt sind (Senatsurteile vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161; vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464). - BFH, 12.11.1997 - XI R 98/96
Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
Die Eingehung der Verbindlichkeit muß vielmehr unmittelbar auf Vorgänge zurückzuführen sein, die den vermieteten Gegenstand betreffen, also zwingendes Erfordernis für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein (BFH-Urteile vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510; vom 26. November 1985 IX R 64/82, BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161;… vom 30. Oktober 1990 IX R 20/89, BFH/NV 1991, 303). - BFH, 14.04.1992 - VIII R 6/87
Keine Werbungskosten durch Verzugszinsen aus verspäteter Pflichtteilsleistung
- BFH, 02.04.1987 - IV R 92/85
Pflichtteilsanspruch - Darlehn - Schuldzinsen - Betriebsausgaben - Betriebliche …
- BFH, 23.01.1991 - X R 37/86
Bei Veräußerung eines kreditfinanzierten Grundstücks gegen Leibrente können die …
- BFH, 30.01.1990 - IX R 182/84
Entstehung von Schuldzinsen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer …
- BFH, 09.05.1989 - VIII R 184/82
Einkommenbesteuerungspflicht von entgeltlichen Kapitalüberlassung
- BFH, 28.04.1989 - III R 4/87
Betriebsausgaben - Schuldzinsen
- BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87
Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an …
- BFH, 31.03.1987 - IX R 46/84
Absetzung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung …
- FG Köln, 23.01.2008 - 4 K 3554/07
Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen …
- BFH, 18.02.1992 - VIII R 94/90
Ergänzende Auslegung von § 52 Abs. 21 EStG 1987
- FG Baden-Württemberg, 21.09.2009 - 6 K 374/05
Begrenzter Betriebsausgabenabzug auch für nicht als Geschenk, sondern als …
- FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 200/96
Verrechenbarkeit der bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung zu leistenden …
- BFH, 27.01.1993 - IX R 229/87
Geltendmachung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …
- BFH, 20.12.1990 - XI R 4/86
Rechtmäßigkeit der Beurteilung des Erwerbs eines Grundstücks als voll …
- BFH, 31.03.1987 - IX R 53/83
Prozesskosten und erbrechtliche Gleichstellungsgelder als Werbungskosten bei …
- VGH Bayern, 07.08.1985 - 23 CS 84 A.3129
Entstehung der Beitragspflicht nach dem KAG bei gemeindeeigenen Grundstücken
- BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85
Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Streitsache an das …
- BFH, 20.12.1990 - XI R 11/88
Werbungskostenabzug bei Aufwendungen des Eigentümers die im Zusammenhang mit …
- BFH, 20.12.1990 - XI R 9/88
Gewährung erhöhter Absetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses
- BFH, 20.12.1990 - XI R 10/89
Werbungskostenabzug bei einer von der Mutter des Steuerpflichtigen bewohnten …
- FG München, 19.12.2000 - 6 K 5221/99
Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung …
- FG Köln, 10.12.1998 - 5 K 3669/95
Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …
- BFH, 20.12.1990 - XI R 15/89
Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit bei der Übernahme eines Grundstücks durch …
- BFH, 06.07.1989 - IX B 29/88
Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen …
- FG München, 28.09.2005 - 9 K 3258/03
Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei Ablösung einer Grundschuld zur …
- FG München, 16.10.2001 - 6 K 2020/00
Erzielung von Vermietungseinkünften bei Vorbehaltsnießbrauch; Einkommensteuer …
- FG München, 30.01.2001 - 6 K 5221/99
Anschaffungsnaher Aufwand
- FG Düsseldorf, 17.01.1989 - 14 K 265/85
Einkommensteuer; entgeltlicher Erwerb eines Einfamilienhauses
- FG Hamburg, 05.02.1987 - V 405/85
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