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Rechtsprechung
   BFH, 25.11.1986 - V R 109/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,445
BFH, 25.11.1986 - V R 109/78 (https://dejure.org/1986,445)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1986 - V R 109/78 (https://dejure.org/1986,445)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1986 - V R 109/78 (https://dejure.org/1986,445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3

  • Wolters Kluwer

    Entgelt für Beförderungsleistung - Erhöhtes Fahrgeld - Personenbeförderung - Schwarzfahren - Zuschüsse aus öffentlichen Kassen - Staatliche Beihilfen - Ausgleich von Mindereinnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 10 Abs. 1 S. 2, 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt" ist kein Leistungsentgelt 2. Beihilfen des Landes Nordrhein-Westfalen zur verbilligten Beförderung von Schülern, Studenten und Lehrlingen sind Leistungsentgelte, jedoch keine Zuschüsse aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 351
  • BB 1987, 812
  • BStBl II 1987, 228
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.10.1975 - V R 88/74

    Zuschüsse aus öffentlichen Kassen sind nur dann nicht Teil des Entgelts, wenn sie …

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Im Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 88/74 (BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105) hat der BFH anhand des nur in dieser erweiterten Gesetzesfassung ausdrücklich gebrauchten Begriffs des Zuschusses (aus öffentlichen Kassen) den sog. echten Zuschuß von dem der Preisauffüllung dienenden sog. unechten Zuschuß abgegrenzt.

    Nach dem bereits erwähnten Urteil des Senats in BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105 ist die Zahlung des Dritten kein Zuschuß zur Förderung des leistenden Unternehmers, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat, der Zuschuß an ihn in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gezahlt oder zumindest überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers geleistet wird.

  • BFH, 17.02.1972 - V R 118/71

    Zugehörigkeit freiwilliger Zahlungen an den Leistenden zum Entgelt

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß im vorliegenden Fall eine andere Gestaltung vorliegt als z.B. in den Urteilen vom 17. Februar 1972 V R 118/71 (BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405 - Taxifahrer-Trinkgeld -) und vom 4. Juli 1985 V R 35/78 (BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559 - verschieden benannte Umlagen der Mitglieder eines Wasserversorgungszweckverbands als Entgelt für Wasserlieferungen durch den Verband -), bei denen der einen auf Entgelt gerichteten Leistung die gesamten Aufwendungen der Leistungsempfänger zuzurechnen waren.
  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die …

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Diese Zwecke der Vertragsstrafe, die auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formularverträgen vereinbart werden kann (und die hier durch § 9 der Verordnung des Bundesministers für Verkehr - BMV - über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970, BGBl I 1970, 230, mit Wirkung noch für das Jahr 1970 eingeführt wurde), sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (z.B. Urteil vom 27. November 1974 VIII ZR 9/73, BGHZ 63, 256) rechtlich anerkannt.
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung - …

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Auch diese Schätzung gehört zu den tatsächlichen Feststellungen, die revisionsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 405).
  • BFH, 26.06.1986 - V R 93/77

    Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des …

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Der Senat hält an dieser Umschreibung des Zuschußbegriffs nach der Person des Bedachten und nach dem Förderungsziel fest (vgl. zuletzt das Urteil vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BFHE 147, 79, BStBl II 1986, 723 - Erstattungen nach dem UnBefG als Fahrgeldzahlung durch Dritte -).
  • BVerwG, 23.03.1984 - 7 C 29.82

    Personenbeförderung - Beförderungsentgelt - Schülerfahrgeldermäßigung - …

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Wie das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - (vgl. Urteil vom 23. März 1984 7 C 29.82, BVerwGE 69, 104, mit Nachweisen) die Vorschriften ausgelegt hat, bezweckt das in § 39 Abs. 1 und 2 PBefG vorgeschriebene behördliche Zustimmungsverfahren, den Anspruch des Unternehmers auf ein angemessenes Beförderungsentgelt mit den Interessen der Allgemeinheit soweit wie möglich auszugleichen.
  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Nach § 155 FGO i.V.m. § 556 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung kann sich der Revisionsbeklagte der Revision bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung anschließen (vgl. dazu auch BFH-Zwischenurteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).
  • BFH, 04.07.1985 - V R 35/78

    Umlagen eines Wasserversorgungszweckverbandes als Entgelt für umsatzsteuerbare …

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß im vorliegenden Fall eine andere Gestaltung vorliegt als z.B. in den Urteilen vom 17. Februar 1972 V R 118/71 (BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405 - Taxifahrer-Trinkgeld -) und vom 4. Juli 1985 V R 35/78 (BFHE 144, 84, BStBl II 1985, 559 - verschieden benannte Umlagen der Mitglieder eines Wasserversorgungszweckverbands als Entgelt für Wasserlieferungen durch den Verband -), bei denen der einen auf Entgelt gerichteten Leistung die gesamten Aufwendungen der Leistungsempfänger zuzurechnen waren.
  • BFH, 19.03.1970 - IV R 72/69

    Finanzgerichtliches Verfahren - Obsiegen des Steuerpflichtigen - …

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. März 1970 IV R 72/69, BFHE 99, 21, BStBl II 1970, 497) ist ein Steuerpflichtiger, der im finanzgerichtlichen Verfahren obsiegt hat, als Revisionsbeklagter befugt, tatsächliche Feststellungen des FG, die zu einer ihm ungünstigen Entscheidung des BFH führen können, bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung mit Verfahrensrügen (Gegenrüge) anzugreifen.
  • BFH, 24.02.1982 - II R 42/80

    Verjährungseinwand - Steuerbescheid - Befreiungsvorschrift - …

    Auszug aus BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
    Auch diese Schätzung gehört zu den tatsächlichen Feststellungen, die revisionsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 405).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …

  • BFH, 27.04.1961 - V 263/58 U

    Inhalt der Einordnung einer vereinbarten Entschädigung als …

  • BFH, 16.12.1971 - V R 2/69

    Verzugszinsen - Wechselumsatzspesen - Wechselvorzinsen - Entgelt

  • BFH, 18.06.2009 - V R 4/08

    Übernahme des Betriebs von Einrichtungen durch einen Unternehmer für eine Stadt - …

    Insoweit kommt es darauf an, ob den Zahlungen der Stadt preisauffüllender Charakter zukam, wenn die Stadt die Höhe der für die Nutzung der Einrichtungen zu entrichtenden Entgelte vorgab und sich zur Verlustdeckung verpflichtete (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, unter II. 2. c zu Landesbeihilfen für die verbilligte Personenbeförderung von Schülern im öffentlichen Nahverkehr, und BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322 zu Zuschüssen für Milchleistungsprüfungen).
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 4/17

    Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen …

    Danach gehören über den vertraglich vereinbarten Preis hinausgehende Aufwendungen (Mehraufwendungen) des Leistungsempfängers dann zum Entgelt für eine Leistung, wenn sie aufgrund keines anderen Rechts- oder Anspruchsgrundes als dem der Leistung zugrunde liegenden erbracht werden (s. a. BFH-Urteile vom 17. Februar 1972 - V R 118/71, BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405; vom 13. Dezember 1973 - V R 57/72, BFHE 111, 191, BStBl II 1974, 191; vom 25. November 1986 - V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, unter II.1.; vom 15. Dezember 1988 - V R 24/84, BFHE 155, 431, BStBl II 1989, 252, unter II.1.; vom 31. August 1992 - V R 47/88, BFHE 169, 250, BStBl II 1992, 1046, unter II.2.a; vom 11. Mai 1995 - V R 86/93, BFHE 177, 563, BStBl II 1995, 613, unter II.1.).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82

    Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel …

    Danach werden "für die Leistung" gewährte Zahlungen in die Bemessungsgrundlage für den steuerbaren Leistungsaustausch einbezogen; "für den leistenden Unternehmer", zu seiner Förderung, aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen gewährte Zahlungen dagegen bleiben als (echte) Zuschüsse unbesteuert (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1975 V R 88/74, BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105;… vom 5. Juni 1986 V R 114/76, BFH/NV 1987, 199, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1987, 136; vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BFHE 147, 79, BStBl II 1986, 723, und vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228; vgl. auch Weiß, UR 1986, 83, 92 f.; Wegehenkel, Betriebs-Berater - BB - 1986, 1.060; Lohse/Madle, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1986, 402, und Oberfinanzdirektion - OFD - Kiel, UR 1985, 103).
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