Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,802
BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85 (https://dejure.org/1988,802)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1988 - VII R 141/85 (https://dejure.org/1988,802)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1988 - VII R 141/85 (https://dejure.org/1988,802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 103, 109 AO
    Abgabenordnung; keine Ermessensvorprägung für Geschäftsführer-Haftung bei grober Fahrlässigkeit

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 243
  • NJW 1989, 1383
  • ZIP 1989, 787
  • NVwZ 1989, 503 (Ls.)
  • BB 1989, 1258
  • BB 1989, 416
  • BStBl II 1989, 219
  • BStBl II 1989, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85
    Für die nach der Abgabenordnung 1977 zu beurteilende Haftung eines Geschäftsführers kann bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung - anders als nach früherem Recht (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508) - nicht mehr von einer Vorprägung der Ermessensentscheidung des FA ausgegangen werden.

    Denn durch die im Rahmen des § 69 AO 1977 getroffene Rechtsentscheidung sei die Ermessensentscheidung so weitgehend vorgeprägt gewesen, daß sich besondere Ausführungen hierzu erübrigt hätten (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508 unter Ziffer 1 a.E.).

    Bei der Inanspruchnahme eines nach den §§ 34, 69 AO 1977 Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die nach § 102 FGO darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

    Das FG beruft sich hierbei auf das Urteil in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508.

    Damit ist die Differenzierung nach verschiedenen Fahrläßigkeitsbegriffen, von der das genannte Urteil in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, aufgrund der damaligen Rechtslage für den Bereich der Ermessensausübung erkennbar ausgegangen ist, überholt.

  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85
    Bei der Inanspruchnahme eines nach den §§ 34, 69 AO 1977 Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die nach § 102 FGO darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508, und vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

    Dabei müssen die bei der Ausübung des Verwaltungsermessens angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners - aus der Entscheidung erkennbar sein (BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich das FG anschließe, sei die Frage des Verschuldens bei der Abführung einbehaltener Lohnsteuer streng zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 187/68, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364, und vom 20. April 1982 VII R 96/79, BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521), was im System des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens seine Ursache habe.
  • BFH, 21.01.1972 - VI R 187/68

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG nach § 109 AO wegen …

    Auszug aus BFH, 08.11.1988 - VII R 141/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich das FG anschließe, sei die Frage des Verschuldens bei der Abführung einbehaltener Lohnsteuer streng zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 187/68, BFHE 104, 294, BStBl II 1972, 364, und vom 20. April 1982 VII R 96/79, BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521), was im System des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens seine Ursache habe.
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Allein der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, der die Antragstellerin trifft und die gesetzliche (Mindest-)Voraussetzung dafür ist, daß sie nach § 69 AO 1977 überhaupt haftet, führt nicht zu einer solchen Vorprägung (Urteil des Senats vom 8. November 1988 VII R 141/85, BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219).

    Ob darüber hinaus der Antragstellerin der Vorwurf der Leichtfertigkeit i.S. einer besonders groben Fahrlässigkeit bei der Nichterfüllung ihrer Geschäftsführerpflichten gemacht werden kann, erscheint in tatsächlicher Hinsicht nicht zweifelsfrei und wirft in rechtlicher Hinsicht die vom Senat bisher nicht entschiedene Frage auf, ob in diesem Falle eine Vorprägung der Ermessenserwägungen bestehen würde (vgl. für Fälle des Vorsatzes die Urteile des Senats in BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219;… vom 13. November 1990 VII R 96/88, BFH/NV 1991, 641, …und vom 13. Juni 1997 VII R 96/96, BFH/NV 1998, 4).

  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ermessensentscheidung des FA bei der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners durch die getroffene Rechtsentscheidung gemäß dem BFH-Urteil in BFHE 125, 126, [BFH 13.04.1978 - V R 109/75] BStBl II 1978, 508 [BFH 13.04.1978 - V R 109/75] in der Weise vorgeprägt ist, daß auf eine Begründung der Ermessensentscheidung im Haftungsbescheid und in der Einspruchsentscheidung verzichtet werden kann, hat der Senat in seinen Urteilen vom 8. November 1988 VII R 141/85 (BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219 [BFH 08.11.1988 - VII R 141/85]) und in BFH/NV 1991, 641, 643 entschieden, daß unter der Geltung der AO 1977 (§ 69) eine Vorprägung der Ermessensentscheidung wegen Vorliegens grober Fahrlässigkeit nicht mehr angenommen werden kann.
  • BFH, 29.05.1990 - VII R 81/89

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung einbehaltener und …

    Diese Auffassung sei im Urteil des Senats vom 8. November 1988 VII R 141/85 (BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219) für die Rechtslage nach der AO 1977 aufgegeben worden.

    Die Vorentscheidung steht nicht - wie die Revision meint - im Widerspruch zum Urteil des Senats in BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219, wonach die Ermessensentscheidung durch die bei der Prüfung der Haftungsvoraussetzung im Rahmen des § 69 AO 1977 bejahte grobe Fahrlässigkeit nicht vorgeprägt wird.

  • BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob …

    Der Senat hat allerdings für die Zeit nach Inkrafttreten der AO 1977 an der Vorprägung der Ermessensentscheidung für den Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung nicht mehr festgehalten (vgl. BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219).
  • BFH, 23.04.1991 - VII B 216/90

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Eine Abweichung sei zunächst gegenüber dem Senatsurteil vom 8. November 1988 VII R 141/85 (BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219) gegeben, und zwar insoweit, als das FG hinsichtlich des Auswahlermessens im Widerspruch zu dieser Entscheidung nur auf das Verhältnis zum Steuerschuldner (GmbH), nicht auf das zu anderen Haftungsschuldnern (S und T) abstelle.

    Eine Divergenz zu dem Urteil in BFHE 155, 243 liegt nicht vor.

    Nicht klärungsbedürftig, weil durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt, ist die Frage, welche formellen Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei der Inhaftungnahme zu stellen sind (vgl. außer BFHE 155, 243 etwa auch Senat, Urteil vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, 113, BStBl II 1988, 176).

  • FG Sachsen, 30.06.1999 - 2 K 151/97

    Getrennte oder zusammen mit dem übrigen Lohn nach der Lohnsteuertabelle …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Hamburg, 02.11.2010 - 1 K 82/08

    Ermessensunterschreitung bei Haftungsinanspruchnahme

    Denn die vom Beklagten herangezogene BFH-Entscheidung betraf die alte Rechtslage vor Inkrafttreten der AO 1977, nach der jegliche Verschuldensform tatbestandlich haftungsbegründend war, und ist vom BFH mit Urteil vom 08.11.1988, VII R 141/85, BStBl II 1989, 219 wegen der nach der Abgabenordnung 1977 geänderten tatbestandlichen Voraussetzungen der Geschäftsführerhaftung, wonach nunmehr eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der steuerlichen Pflichten erforderlich ist, als überholt behandelt worden.
  • FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 94/00

    1. Haftungsverschulden des Geschäftsführers einer GmbH, wenn er die steuerlichen …

    e) Ist bei Erfüllung all dieser Voraussetzungen der Haftungstatbestand des § 69 Satz 1 AO im Einzelfall verwirklicht, so bedarf es zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers im Falle einer vorsätzlichen Verletzung der Geschäftsführerpflichten keiner besonderen Ermessensbegründung, weil diese durch den verschärften Verschuldensgrad vorgeprägt ist (BFH-Urteil vom 8. November 1988 VII R 141/85, BStBl II 1989, 219).
  • BFH, 13.11.1990 - VII R 96/88

    Formelle Anforderungen der Rüge eines Finanzamtes hinsichtlich eines …

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ermessensentscheidung des FA bei der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners durch die getroffene Rechtsentscheidung gemäß dem BFH-Urteil in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508 in der Weise vorgeprägt ist, daß auf eine Begründung der Ermessensentscheidung im Haftungsbescheid und in der Einspruchsentscheidung verzichtet werden kann, hat der Senat in seinem Urteil vom 8. November 1988 VII R 141/85 (BFHE 155, 243, BStBl II 1989, 219) entschieden, daß unter der Geltung der AO 1977 (§ 69) eine Vorprägung der Ermessensentscheidung wegen Vorliegens grober Fahrlässigkeit nicht mehr angenommen werden kann.
  • FG Hessen, 24.10.1995 - 6 K 5103/89

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides; Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 9 LA 105/09

    Nachträgliche Eintreibung nicht eingezogener Kurbeiträge von "Bootstouristen" …

  • FG Hessen, 02.09.2005 - 12 K 286/00

    Lohnsteuerhaftung; Geschäftsführer; GmbH; Insolvenzverfahren - Lohnsteuerhaftung …

  • BFH, 05.09.1989 - VII R 62/87

    Anforderungen an Tatbestand eines Urteils - Entscheidung der Verwaltung über die …

  • FG Nürnberg, 28.01.1998 - III 128/95
  • BFH, 12.09.1989 - VII R 37/87

    Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher …

  • VG Saarlouis, 24.10.2008 - 3 K 708/08

    Rechtsschutz gegen die Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich …

  • FG Hamburg, 30.10.2003 - II 362/02

    Lohnsteuerhaftung eines Arbeitgebers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht