Rechtsprechung
| BFH, 08.05.1992 - III B 138/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 363; FGO §§ 46 Abs. 1, 74
- Wolters Kluwer
Untätigkeitsklage - Anfechtungsklage - Ohne abgeschlossenes Vorverfahren - Rechtsmißbrauch - Musterverfahren - Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages - Hineinwachsen in Zulässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 363; FGO § 46 Abs. 1, § 74
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 46 FGO
Finanzgerichtsordnung; Untätigkeitsklage während anhängigen Musterverfahrens
Verfahrensgang
- BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
- BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92
Papierfundstellen
- BFHE 167, 303
- BB 1992, 1273
- BB 1992, 1415
- DB 1992, 2016
- BStBl II 1992, 673
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (10)
- BFH, 08.05.1991 - I B 132/90
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§ …
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Wenn die Tatsache, daß eine Verfassungsbeschwerde anhängig sei, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die FG verpflichte, anhängige Verfahren gemäß § 74 FGO bis zur Entscheidung des BVerfG auszusetzen (Hinweis auf BFH- Beschluß vom 8. Mai 1991 I B 132, 134/90 , BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641), müsse dies erst recht für das FA gelten, das über einen Einspruch zu entscheiden habe.Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Beschluß in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641) seien die FG nämlich bei anhängigen Musterverfahren vor dem BFH zur Verfahrensaussetzung verpflichtet.
Der BFH-Beschluß in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641, aus dem der Kläger seine gegenteilige Auffassung herleitet, betrifft nur Musterverfahren vor dem BVerfG und nicht vor dem BFH.
Der I. Senat des BFH hat entschieden, daß in Fällen, in denen wegen der gleichen Rechtsfrage beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung des Klageverfahrens geboten ist (Beschluß in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641).
Auch die Entscheidung des I. Senats des BFH in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641 kannte er möglicherweise noch nicht.
- BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71
Rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligter - Termin zur mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Liegen erhebliche Gründe i.S. von § 227 ZPO vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, d.h. der Termin muß in diesen Fällen zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, selbst wenn dadurch die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71 , BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48;… Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1991 III R 87/89 , BFH/NV 1991, 830).In den entschiedenen Fällen ging es aber jeweils um die Verhinderung durch andere gerichtliche Termine (zur Verhinderung eines Klägers selbst durch andere gerichtliche Termine vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, und BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76 , BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).
- BFH, 26.04.1991 - III R 87/89
Verletzung des rechtlichen Gehörs mit Durchführung der mündlichen Verhandlung …
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Liegen erhebliche Gründe i.S. von § 227 ZPO vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, d.h. der Termin muß in diesen Fällen zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, selbst wenn dadurch die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71 , BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48; Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1991 III R 87/89 , BFH/NV 1991, 830).Der BFH hat zwar wiederholt entschieden, daß andere dienstliche Termine eines Bevollmächtigten die Pflicht zur Verlegung eines gerichtlichen Termins begründen können (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFH/NV 1991, 830; vgl. auch die in Ziemer/ Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Rdnr.7744/2 zitierten unveröffentlichten Entscheidungen des BFH).
- BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Der erkennende Senat hat zwar mit Urteil vom 7. Februar 1992 III R 61/91 , BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592) entschieden, daß die FÄ unter bestimmten Voraussetzungen durch die FG zur Vorläufigkeitserklärung von Steuerbescheiden hinsichtlich beim BVerfG anhängiger Streitigkeiten über die Verfassungsmäßigkeit anzuwendender Gesetze verpflichtet werden können. - BFH, 09.08.1991 - III R 169/90
Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Steuerbescheids nach Übersendung an den …
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats führt die Adressierung des Steuerbescheids an den Kläger zu Händen des Prozeßbevollmächtigten nicht zur Ungewißheit oder Unbestimmtheit des Empfängers (Urteil vom 9. August 1991 III R 169/90 , nicht veröffentlicht -NV-). - BFH, 07.02.1992 - III B 24/91
Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Der erkennende Senat hat sich mit Beschluß vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91 (BStBl II 1992, 408) dieser Rechtsprechung angeschlossen und die Voraussetzungen für die Aussetzung des Klageverfahrens näher konkretisiert. - BFH, 08.06.1990 - III R 14/90
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Außerdem war das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juni 1990 III R 14-16/90 (BFHE 161, 109, BStBl II 1990, 969), wonach die Grundfreibeträge für die Jahre 1986 bis 1988 verfassungsgemäß sind, durch Verfassungsbeschwerde angefochten worden. - BFH, 08.06.1990 - III R 41/90
Aussetzung des Verfahrens - Musterprozeß - Anhängigkeit beim BFH - Entscheidung …
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Eine Aussetzung des Verfahrens im Streitfall kam nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Juni 1990 III R 41/90 (BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944) aber nicht schon deshalb in Betracht, weil in derselben Rechtsfrage beim BFH ein Musterprozeß anhängig war. - BFH, 05.12.1979 - II R 56/76
Mündliche Verhandlung - Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung - …
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
In den entschiedenen Fällen ging es aber jeweils um die Verhinderung durch andere gerichtliche Termine (zur Verhinderung eines Klägers selbst durch andere gerichtliche Termine vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, und BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76 , BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208). - BFH, 08.12.1971 - VIII B 7/67
Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Dabei sei zudem die Grundfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Untätigkeitsklage unzulässig sei, wenn und solange ein ausreichender Grund für die Untätigkeit des FA vorliege (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1971 VIII B 7/67 , BFHE 104, 191).
- FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 15 K 307/15
Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Zulässigkeit eines Einspruchs vor …
Diese Rechtsprechung ist aber zu Fallkonstellationen ergangen, in denen sowohl das Finanzamt als auch das Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen im Zeitpunkt der Klageerhebung an einer Entscheidung gehindert waren, weil Musterverfahren anhängig waren (grundlegend BFH-Beschluss vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BStBl II 1992, 673). - FG Münster, 31.03.2004 - 5 K 4139/00
Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer, Halbteilungsgrundsatz, Ruhen und …
Rn. 42 Nach dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des BFH ein Klageverfahren auszusetzen, wenn vor dem BVerfG ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den Finanzgerichten zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Beteiligten des Klageverfahrens ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des FG über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Beschlüsse vom 07.02.1992 III B 24, 25/91, BStBl. II 1992, 408, vom 08.05.1992 III B 138/92, BStBl. II 1992, 673, und vom 27.11.1992 III B 133/91, BStBl. II 1993, 240 jeweils mit weiteren Nachweisen).Rn. 49 Soweit in der Rechtsprechung eine in dieser Weise - "irgendwie" - bezeichnete Bedeutung als ausreichend angesehen wurde (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.07.1990 I R 12/90, BStBl II 1990, 986, vom 07.02.1992 III B 24, 25/91, a. a. O., und vom 08.05.1992 III B 138/92, a. a. O.) waren jene Fälle insofern anders gelagert, als es wenigstens um dasselbe Rechtsgebiet gegangen war.
Damit kam angesichts der Gleichstellung beider Verfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 08.05.1992 III B 138/92, a. a. O.) ein Ruhen des Einspruchsverfahrens aus diesem Grund ebenso wenig in Betracht wie heute die Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens gemäß § 74 FGO.
- BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
Vorlage einer neuen Prozeßvollmacht bei Verdacht eines Vollmachtsmißbrauchs
Das gilt unbeschadet einer etwaigen Mißbräuchlichkeit einer solchen Untätigkeitsklage im Streitfall (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673).Die Verfolgung ausschließlich dieses Ziels durch eine Klage hat der Senat als mißbräuchlich angesehen (vgl. Senatsbeschluß in BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673).
- BFH, 07.03.1995 - X R 195/93
Konkrete und substantiierte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil - …
Durch Gerichtsbescheid vom 12. Februar 1993 wies das FG die Klage unter Berufung auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673) vor allem mit der Begründung als unzulässig ab, es handle sich -- wie in mehr als eintausend anderen bei diesem Gericht von P anhängig gemachten Fällen auch -- um eine rechtsmißbräuchlich erhobene "Vorratsklage", der das Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil wegen der beim BVerfG schwebenden Musterverfahren eine Unterbrechung des Einspruchsverfahrens zur Rechtswahrung ausgereicht hätte.Unter Bezugnahme auf die BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFH/NV 1993, 106) und vom 30. November 1992 X B 18/92 (…BFH/NV 1993, 732) wurde der Verlegungsantrag durch Vorsitzenden-Verfügung vom 9. Juni 1993 abgelehnt.
-- Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall darin, daß P -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige Untätigkeitsklage erhoben und selbst nach Bekanntwerden des einschlägigen BFH-Beschlusses vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673;… vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, …und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) aufrechterhalten hat.
- BFH, 08.07.1994 - III R 78/92
1. Bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil muß binnen fünf …
Hinzu kommt, daß eine Sachentscheidung des FG hinsichtlich des Grundfreibetrages nach wie vor aus rechtlichen Gründen nicht möglich war (s. hierzu z. B. den Senatsbeschluß vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673).Zur näheren Begründung verweist der Senat insoweit auf seinen Beschluß vom 8. Mai 1992 (in BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673), der zu einem gleichliegenden Fall im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ergangen ist.
- FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 123/18
Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung …
Eine solche Untätigkeitsklage wäre entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 08.05.1992, III B 138/92; BFH…, Beschluss vom 30.06.1995, III B 187/94, BFH/NV 1996, 412) schon deshalb nicht rechtsmissbräuchlich (…so auch Seer, in: Tipke/Kruse, § 46 FGO, Rz. 3;… ebenso von Beckerath, in: Gosch, § 46 FGO, Rz. 110 u. 112; vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 05.03.2018, 4 K 38/17), weil sich die Klägerin anderweitig einen Zinsanspruch auf einen möglichen Erstattungsanspruch nicht erhalten kann. - BFH, 22.03.1996 - III R 14/95
Ordnungsgemäße Bevollmächtigung für finanzgerichtliches Revisionsverfahren - …
Denn der Senat hat entschieden, daß Einspruchsverfahren auszusetzen sind, wenn vor dem BVerfG ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den FÄ zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und der Einspruchsführer kein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des FA trotz des beim BVerfG anhängigen Musterverfahrens hat (s. u. a. Senatsentscheidungen vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673, und III B 123/92, BFH/NV 1993, 244).Der Senat hat in den Entscheidungen in BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673 und in BFH/NV 1993, 244 und seither in ständiger Rechtsprechung Untätigkeitsklagen, die nur darauf abzielen, eine gebotene Verfahrensaussetzung von der Einspruchsebene auf die Ebene des Klageverfahrens zu verlagern, als rechtsmißbräuchlich angesehen (…ebenso der X. Senat des BFH u. a. in seinem Beschluß vom 30. November 1992 X B 18/92, BFH/NV 1993, 732).
Dabei handelt es sich offenbar nicht um ein einzelnes, auf die Belange und den Willen der Klägerin abgestimmtes Vorgehen des X. Dieser hat vielmehr massenhaft Untätigkeitsklagen für andere Steuerpflichtige erhoben mit dem alleinigen Ziel, eine Verfahrensaussetzung auf der Klageebene statt auf der Einspruchsebene zu erreichen (vgl. Senatsbeschluß in BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673).
- BFH, 30.03.2006 - V R 12/04
Antrag auf mündliche Verhandlung nach Ergehen eines Gerichtsbescheids …
Zwar kann die Ausübung verfahrensrechtlich zuerkannter Rechte in Ausnahmefällen rechtsmissbräuchlich sein (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673). - BFH, 15.10.2003 - X R 48/01
Anspruch auf Prozesszinsen
Ebenso wenig wie allein die Möglichkeit des Entstehens von Prozesszinsen im Falle eines Obsiegens eine Klageerhebung rechtfertigen kann (BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 9. August 1994 X B 26/94, BFHE 174, 498, BStBl II 1994, 803), können Prozesszinsen Folge einer zwar zulässigen, im Ergebnis aber nutzlosen Inanspruchnahme des Gerichts sein. - BFH, 18.01.1993 - X B 14/92
Beschwerde gegen Verwerfung eines Ablehnungsgeseuchs als Verfahrensrüge im Rahmen …
Durch den Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673) geklärt ist auch die Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage, wenn sie zu einem Zeitpunkt erhoben worden ist, zu dem wegen eines vor dem BVerfG anhängigen Musterverfahrens weder die Rechtsbehelfsbehörde noch das FG eine Entscheidung treffen können.Im übrigen hat der BFH zwischenzeitlich in Übereinstimmung mit der vom FG im angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsauffassung mit Beschluß in BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673 entschieden, daß eine Untätigkeitsklage unzulässig ist, wenn sie eingereicht wird, obwohl weder das FG noch das FA verfahrensrechtlich in der Lage ist, eine Entscheidung in der Sache zu treffen.
- BFH, 09.08.1994 - X B 26/94
Klageverfahren wegen Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenhöchstbetrags sind …
- BFH, 19.05.1995 - III B 11/92
Zurückweisung der Klage wegen fehlenden Vollmachtsnachweises durch …
- FG Sachsen, 29.05.2009 - 6 K 352/09
Überlastung der Rechtsbehelfsstelle schließt Untätigkeitsklage nicht aus
- BFH, 12.11.1993 - III B 234/92
Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 27.08.1993 - X B 36/93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 13.06.1996 - III R 21/95
Fehlerhafte Vollmachterteilung im finanzgerichtlichen Revisionsverfahren
- BFH, 30.11.1992 - X B 18/92
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des …
- BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99
Rechtsschutzinteresse für Klage bei nicht vorläufigen Steuerbescheiden
- FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16
Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund …
- BFH, 08.05.1992 - III B 163/92
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
- BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund
- FG Köln, 08.06.2005 - 11 K 1389/03
Verfassungswidrigkeit des besonderen Kirchgeldes
- FG Münster, 20.03.2014 - 5 K 1147/12
Zivilprozesskosten, Scheidung
- FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07
Umsatzbesteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Mobilfunktelefonen; …
- BFH, 22.06.2001 - XI B 18/00
Revision - Verfahrensmangel - Verfahrensfehler - Musterprozess - Tarifbegrenzung …
- FG Münster, 20.03.2014 - 5 K 1023/12
Zivilprozesskosten in 2010 als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 31.01.1994 - VIII R 10/93
Übertragung der Kostenpflicht auf den Prozeßbevollmächtigten
- FG München, 27.06.2001 - 1 K 3721/99
Prozesszinsen nur bei Kausalität der Klage für Steuerherabsetzung
- BFH, 16.01.2001 - XI B 15/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Grundsätzliche Bedeutung - …
- BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
- BFH, 13.04.2000 - XI R 4/99
Vorsorgeaufwendungen - Sonderausgaben - Vorsorgepauschale - Kinderfreibeträge - …
- BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision
- BFH, 25.07.1996 - X R 25/94
Anforderungen an eine zulassungsfreie Revision
- BFH, 20.05.1996 - X B 139/94
Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht
- BFH, 20.06.1995 - X B 131/94
Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht
- BFH, 11.08.1992 - III B 143/92
Mißbräuchlichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2442/99
Aufwendungen für den Bezug einer Tageszeitung
- BFH, 20.05.1996 - X R 28/94
Anforderungen an den Mangel der Vertretung bei zulassungsfreien Revisionen
- BFH, 15.01.1996 - VI B 147/94
Gewährung von Akteneinsicht und Versendung der Akten
- BFH, 31.07.1995 - X B 325/94
Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahrens
- BFH, 18.07.1995 - X B 78/95
Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Beschwerdeverfahrens
- BFH, 13.03.1995 - X B 227/94
Versagung eines Ablehnungsgesuchs bezüglich eines Richters allein zum Zeitgewinn
- BFH, 07.03.1995 - X R 190/93
Befugnis des Bevollmächtigten zur Prozessvertretung - Nichtzulassungsbeschwerde …
- BFH, 30.05.1994 - X B 186/93
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Nichtabhilfebeschluß
- BFH, 19.12.1995 - III R 121/93
Rüge mangelnder Vertretung im Klageverfahren - Zustellung eines …
- BFH, 30.01.1995 - I B 107/94
Gesuch auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit
- BFH, 25.06.1993 - III B 133/92
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
- BFH, 30.06.1995 - III B 187/94
Rechtsmißbräuchlich erhobene Klage wegen anhängigem Musterverfahren vor dem …
- BFH, 30.01.1995 - I B 106/94
Revision wegen Befangenheit eines Richters - Voraussetzungen für die Befangenheit …
- BFH, 12.11.1993 - III B 246/92
Geltendmachung eines Grundfreibetrages - Verletzung von Zustellungsvorschriften
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2441/99
Prozeßverschleppungsabsicht
- FG München, 06.07.1998 - 7 K 4050/95
Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme für vor der Veräußerung der Anteile …
- FG Hessen, 20.11.1995 - 3 K 2745/91
Erfordernis des Vorliegens von erheblichen Gründen zur Verlegung eines …
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