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Rechtsprechung
   BFH, 15.10.1996 - IX R 10/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,913
BFH, 15.10.1996 - IX R 10/95 (https://dejure.org/1996,913)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1996 - IX R 10/95 (https://dejure.org/1996,913)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - IX R 10/95 (https://dejure.org/1996,913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nutzungswert - Wegfall der Nutzungswertbesteuerung - Bindungswirkung - Blinde Unterschrift - Steuererklärung

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 EStG
    Einkommensteuer; Bindung an einen Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 21
    Nutzungswertbesteuerung; Widerruf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 316
  • NJW 1997, 968
  • BB 1997, 140
  • BB 1997, 821
  • DB 1997, 206
  • BStBl II 1997, 178
  • BStBl II 1997, 18
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.11.1990 - X R 143/88

    Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden

    Auszug aus BFH, 15.10.1996 - IX R 10/95
    Verfährt er so, muß er sich - auch im Rahmen eines Steuerrechtsverhältnisses - das Wissen und Verhalten des für ihn Tätigen zurechnen lassen (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1990 X R 143/88, BFHE 163, 329, BStBl II 1991, 325, unter 3.).
  • BFH, 17.01.1995 - IX R 37/91

    Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gem § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG ist …

    Auszug aus BFH, 15.10.1996 - IX R 10/95
    Von diesem Zeitpunkt an ist er unwiderruflich und kann auch durch Einlegen eines Rechtsbehelfs nicht wieder beseitigt werden (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1995 IX R 37/91, BFHE 177, 58, BStBl II 1995, 410).
  • BFH, 15.11.1995 - X R 12/95

    Anforderungen für einen Abzugsbetrag für die Herstellung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 15.10.1996 - IX R 10/95
    Über die Kosten des Revisionsverfahrens hat das FG im Endurteil zu entscheiden (BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 12/95, BFH/NV 1996, 603, unter III.).
  • BFH, 25.07.2019 - III R 22/16

    Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern …

    Rn. 42 8. Mit der Aufhebung des Zwischenurteils befindet sich das Klageverfahren wieder in dem Stadium, das vor Erlass des Zwischenurteils bestanden hat, ohne dass es einer förmlichen Zurückverweisung bedarf (BFH-Urteil vom 15.10.1996 - IX R 10/95, BFHE 181, 316, BStBl II 1997, 178, unter 3.;… Senatsurteil vom 26.07.2012 - III R 43/11, BFH/NV 2013, 86, Rz 20).
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 11/15

    Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters - keine förmliche …

    Rn. 29 3. Mit der Aufhebung des Zwischenurteils befindet sich das Klageverfahren wieder in dem Stadium, in welchem es sich vor Erlass des Zwischenurteils befand, ohne dass es einer förmlichen Zurückverweisung bedarf (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1996 IX R 10/95, BFHE 181, 316, BStBl II 1997, 178).
  • BFH, 26.07.2012 - III R 43/11

    Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der …

    Rn. 20 6. Mit der Aufhebung des angefochtenen Zwischenurteils befindet sich das Klageverfahren wieder in dem Stadium, das vor Erlass des Zwischenurteils bestanden hat, ohne dass es einer förmlichen Zurückverweisung bedarf (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1996 IX R 10/95, BFHE 181, 316, BStBl II 1997, 178).
  • BFH, 19.03.2025 - X R 20/23

    Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer …

    Rn. 36 (a) In Bezug auf Wahlrechte und Optionen hat der BFH wiederholt entschieden, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Anfechtung von Willenserklärungen wegen Irrtums (§§ 119 ff. BGB) im öffentlichen Recht grundsätzlich nicht sinngemäß anzuwenden seien und dass sich ausschließlich nach öffentlichem Recht bestimme, ob eine solche Erklärung berichtigt, ergänzt oder widerrufen werden könne (s. BFH-Urteil vom 09.04.1975 - I R 55/73, BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2., m.w.N., zum Antrag auf Besteuerung wie eine Publikumsgesellschaft nach § 19 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes --KStG-- a.F.; BFH-Urteil vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, Rz 42, zur Optionserklärung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes;… BFH-Beschluss vom 16.12.2020 - I R 23/18, BFH/NV 2021, 944, Rz 15, zur Ausübung des sogenannten Blockwahlrechts nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (sog. Korb II-Gesetz) vom 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840, BStBl I 2004, 14) [vorgezogene Anwendung von § 8b Abs. 8 KStG]; a.A. FG Köln, Urteil vom 09.10.1997 - 2 K 5347/95, EFG 1998, 552, rechtskräftig; offengelassen in BFH-Urteil vom 15.10.1996 - IX R 10/95, BFHE 181, 316, BStBl II 1997, 178, unter 2., zum Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung).
  • BFH, 17.12.2008 - III R 22/06

    Umdeutung eines unzulässigen Grundurteils - Aufhebung eines angefochtenen …

    Mit der Aufhebung des angefochtenen Zwischenurteils befindet sich das Klageverfahren wieder in dem Stadium, das vor Erlass des Zwischenurteils bestanden hat, ohne dass es einer förmlichen Zurückverweisung bedarf (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 10/95, BFHE 181, 316, BStBl II 1997, 178, und in BFHE 195, 159, BStBl II 2001, 440).
  • BFH, 22.08.2007 - III R 8/98

    Keine abbaubedingte Teilwertabschreibung auf im Privatvermögen entdecktes …

    Mit der Aufhebung des angefochtenen Zwischenurteils befindet sich das Klageverfahren wieder in dem Stadium, das vor Erlass des Zwischenurteils bestanden hat, ohne dass es einer förmlichen Zurückverweisung bedarf (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 10/95, BFHE 181, 316, BStBl II 1997, 178, und vom 14. Februar 2001 X R 82/97, BFHE 195, 159, BStBl II 2001, 440).
  • BFH, 31.05.2005 - I R 28/04

    Antrag auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 …

    Dass dies im Gesetz nicht explizit, etwa durch die tatbestandliche Erwähnung der Unwiderruflichkeit des Antrages, klargestellt wird, widerspricht dem in Anbetracht der systematischen Regelungszusammenhänge (und deswegen abweichend von der Regelungskonstellation, über welche der Bundesfinanzhof in den Urteilen vom 17. Januar 1995 IX R 37/95, BFHE 177, 58, BStBl II 1995, 410, sowie vom 15. Oktober 1996 IX R 10/95, BFHE 181, 316, BStBl II 1997, 178, zu befinden hatte) nicht.
  • FG Niedersachsen, 26.02.2004 - 14 K 858/00

    Zeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechts der Inanspruchnahme linearer oder …

    Beauftragt der Steuerpflichtige einen Dritten mit der Erstellung seiner Steuererklärung und unterzeichnet er diese anschließend unbesehen "blind", ist er an die in der Steuererklärung enthaltenen Willenserklärungen gebunden, ohne diese nach den §§ 119 f. BGB wegen eines Willensmangels anfechten zu können (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1996 IX R 10/95, BStBl. II 1997, 178).

    Verfährt der Steuerpflichtige so, muss er sich, auch im Rahmen eines Steuerrechtsverhältnisses, das Wissen und Verhalten des für ihn Tätigen zurechnen lassen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1996 IX R 10/95, BStBl. II 1997, 178).

  • FG München, 29.07.2003 - 13 K 5360/99

    Zur Wohnung gehörender Grund und Boden bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung; …

    Von diesem Zeitpunkt an ist er unwiderruflich und kann auch durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht wieder beseitigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 17.1.1995 IX R 37/91, BStBl II 1995, 410 und 15.10.1996 IX R 10/95, BStBl II 1997, 178 zu dem entsprechenden Antrag nach § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG a.F.).
  • FG München, 24.04.1997 - 7 V 1181/97

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerbescheides; …

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  • FG München, 25.05.1999 - 7 V 1360/99

    Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen wegen der Ablösung von Pensionsansprüchen …

  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 2 K 411/01

    Wirksamkeit eines Antrags auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung; …

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