Rechtsprechung
| BFH, 27.11.2003 - V R 28/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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UStG 1993 bis 1999 § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3, § 24; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, 4 und 25
- Judicialis
UStG 1993 bis 1999 § 1 Abs. 1; ; UStG 1993 bis 1999 § 2 Abs. 3; ; UStG 1993 bis 1999 § 24; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 25
- IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Freistellung von der Umsatzsteuerzahlung für Pauschallandwirte; Besteuerung von Jagdverpachtungen; Zweifel an Auslegung der RL 77/388 und Vorlage an Europäischen Gerichtshof (EuGH); Nebeneinander von Pauschalregelung und normaler Mehrwertsteuerregelung; ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 1 Abs. 1; UStG § 2 Abs. 3; UStG § 24
Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuer bei Jagdverpachtung
- datenbank.nwb.de
Jagdverpachtung durch einen Land- und Forstwirt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 11.02.2003 - 5 K 3018/01
- BFH, 27.11.2003 - V R 28/03
- EuGH, 26.05.2005 - C-43/04
- BFH, 22.09.2005 - V R 28/03
Papierfundstellen
- BFHE 204, 340
- BB 2004, 426
- DB 2004, 690
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.02.1999 - V R 27/97
Verpachtung eines Eigenjagdbezirks
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - V R 28/03
Bei der Umsatzsteuerfestsetzung vertrat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) im Anschluss an eine Außenprüfung die Auffassung, dass diese Jagdverpachtungen nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 1999 V R 27/97 (BFHE 187, 359, BStBl II 1999, 378) nicht zu den land- und forstwirtschaftlichen Umsätzen i.S. des § 24 UStG zu rechnen seien, sondern nach den allgemeinen Vorschriften mit dem Regelsteuersatz zu versteuern seien.Da das Jagdrecht dem Grundstückseigentümer unabhängig von der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung seines Grundbesitzes zusteht, hatte der Senat mit Urteil in BFHE 187, 359, BStBl II 1999, 378 entschieden, dass die Durchschnittsätze des § 24 UStG auf die Jagdverpachtung keine Anwendung finden, die Jagdverpachtung also der Regelbesteuerung unterliegt.
- EuGH, 15.07.2004 - C-321/02
Harbs
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - V R 28/03
So vertrat auch die Europäische Kommission in der Rechtssache C-321/02 (Harbs) die Auffassung, dass Dienstleistungen, die keine landwirtschaftlichen Dienstleistungen i.S. des Art. 25 Abs. 2 5. Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG sind, der allgemeinen Regelung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie unterliegen. - EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
Kommission / Vereinigtes Königreich - "Vertragsverletzung - Artikel 4 Absatz 5 …
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - V R 28/03
Zu den Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt gehören nämlich nicht die Tätigkeiten, die die Einrichtungen öffentlichen Rechts unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausüben wie private Wirtschaftsteilnehmer (ständige Rechtsprechung des EuGH, vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 12. September 2000 Rs. C-359/97, Kommission/ Großbritannien, Slg. 2000, I-6355, Rdnr. 50). - EuGH, 28.06.1988 - 3/86
Kommission / Italien
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - V R 28/03
Die Inrechnungstellung der in § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 3 UStG genannten (entsprechend den Vorgaben des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG ermittelten) Steuer ist zwar in diesem Fall nutzlos, da der Käufer oder Dienstleistungsempfänger sie nicht als Vorsteuer abziehen kann (vgl. EuGH-Urteil vom 28. Juni 1988 Rs. 3/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3369), dürfte insoweit aber unschädlich sein.
- BFH, 22.09.2005 - V R 28/03
Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch Gebietskörperschaft
Mit Beschluss vom 27. November 2003 V R 28/03 (BFHE 204, 340, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2004, 208) setzte der Senat das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) folgende Fragen zur Auslegung der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) vor:. - BFH, 21.01.2015 - XI R 13/13
Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken
Aus diesen Formulierungen geht hervor, dass eine Beschränkung des Pauschalausgleichs auf Land- und Forstwirte als Dienstleistungsempfänger in den unionsrechtlichen Vorgaben nicht enthalten ist (vgl. auch BFH-Beschluss vom 27. November 2003 V R 28/03, BFHE 204, 340, BFH/NV 2004, 449, unter IV.2.b bb, Rz 84). - FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 - 9 K 110/02
Durchschnittsbesteuerung für Umsätze aus Grabpflegeleistungen eines …
Dieser Verpflichtung gemäß hat der Senat den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt im Lichte der (EG-) Richtlinie 77/388/EWG ausgelegt (…vgl. in diesem Zusammenhang auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 273, BFHE 197, 322, UR 2004, 226; vom 27. November 2003 V R 28/03, BFHE 204, 340, BFH/NV 449 - Vorlagebeschluss zum EuGH, Az.: EuGH: C-43/04; Lange, UR 2003, 517; Möckel, Deutsche Steuerzeitung, 2002, 824).
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