Rechtsprechung
| BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StromStG § 9 Abs. 3 § 2 Nr. 3
Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes - zur Einordnung der Mischung und Verpackung von Kaffee-Extrakt-Pulver - Zurechnung von Tätigkeitsschwerpunkten in einem verbundenen ... - datenbank.nwb.de
Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Vornahme von Typisierungen durch den Gesetzgeber; Voraussetzungen an die Annahme eines produzierenden Gewerbes; Vermischen verschiedener Kaffee-Extrakte als Gewerbe; Verfassungswidrigkeit dynamischer Verweisungen; Zulässigkeit der ...
Besprechungen u.ä.
- bdo.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Stromsteuergesetz
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 84/00
- BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Papierfundstellen
- BFHE 207, 88
- BB 2004, 2622
- DB 2004, 2566
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Unter Hinweis auf die Stellungnahme des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Oktober 2000 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Rechtssache 1 BvR 1748/99 (NUK Logistik/ Thüringer Kühlhäuser GmbH) macht die Klägerin geltend, dass eine Gleichbehandlung von unmittelbar im Wettbewerb stehenden Unternehmen im Bereich der Kaffeebranche geboten sei.d) Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in seinem Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 572) in dem es in der Differenzierung zwischen Produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen bei der Steuervergünstigung nach § 9 Abs. 3 StromStG keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu erkennen vermochte, die gesetzliche Differenzierung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige unbeanstandet gelassen hat, obwohl sie von den Beschwerdeführerinnen ausdrücklich als nicht gerechtfertigt angesprochen worden war.
Wie das BVerfG in seinem Urteil in HFR 2004, 572 entschieden hat, ist die Auswahl der begünstigten Unternehmen in § 9 Abs. 3 StromStG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71
Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe - …
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Zur Auslegung dieser Rechtsbegriffe hat der BFH in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes vom 19. Juli 1968 (BGBl I 1968, 833), in der unter anderem ausgeführt wird, dass sich die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von anderen Gewerbezweigen aus dem vom Statistischen Bundesamt aufgestellten Systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige ergebe, aus Gründen der Rechtssicherheit eine enge Anlehnung an dieses Verzeichnis gefordert, obwohl eine entsprechende Verweisung im Gesetz selbst nicht angelegt war (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 8. April 1976 III R 161/73, BFHE 118, 516, BStBl II 1976, 410, sowie vom 30. Juni 1989 III R 85/87, BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809).Aus Gründen der Rechtssicherheit sei es erforderlich, die Unterscheidung in engster Anlehnung an das Systematische Verzeichnis durchzuführen (BFH-Urteil in BFHE 115, 86, 89, BStBl II 1975, 392).
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
Konkursausnahme
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Denn eine nach der Rechtsprechung des BVerfG für einen Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG angelegte Willkürverbot zu fordernde Evidenz der Unsachlichkeit der Regelung liegt nach Auffassung des Senats nicht vor (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Oktober 1993 1 BvL 34/81, BVerfGE 89, 132, 141 f.) .
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Dabei ist es als ausreichend zu erachten, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (Urteile des BVerfG vom 17. November 1992 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 263, und vom 18. Mai 1988 2 BvR 579/84, BVerfGE 78, 205, 212). - BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Dabei ist es als ausreichend zu erachten, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (Urteile des BVerfG vom 17. November 1992 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 263, und vom 18. Mai 1988 2 BvR 579/84, BVerfGE 78, 205, 212). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG muss jede gesetzliche Regelung notwendigerweise verallgemeinern (BVerfG-Beschluss vom 30. Mai 1990 1 BvL 2/83 u.a., BVerfGE 82, 126, 151). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Allerdings darf der Gesetzgeber seine Normsetzungsbefugnis nicht in beliebigem Umfang außerstaatlichen Stellen überlassen und den Bürger nicht schrankenlos der normsetzenden Gewalt autonomer Gremien ausliefern, die ihm gegenüber nicht demokratisch bzw. mitgliedschaftlich legitimiert sind (BVerfG-Beschluss vom 24. Mai 1977 2 BvL 11/74, BVerfGE 44, 322, 348). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 227). - BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Nunmehr ist klargestellt, dass es sich seit dem In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2003 um eine unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten unbedenkliche statische Verweisung handelt (vgl. hierzu BVerfG-Entscheidung vom 1. März 1978 1 BvR 786, 793/70, 168/71 und 95/73, BVerfGE 47, 285, 312). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Dabei hat der Gesetzgeber einfache, für die Betroffenen verständliche Regelungen zu wählen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (BVerfG-Beschluss vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290, und vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, 7). - BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84
Kirchgeld
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60
Kirchensteuergesetz
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79
Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach …
- BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88
Anwendung des Gemeinschaftszollrechts auf die Einfuhrumsatzsteuer
- BFH, 30.06.1989 - III R 85/87
Abgrenzung von Wirtschaftszweigen - Verarbeitende Gewerbe - Baugewerbe - …
- BFH, 08.04.1976 - III R 161/73
Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Auslegung und Abgrenzung - Auffassung der …
- BFH, 08.02.1991 - III R 92/87
Bestimmung des Beginns eines Herstellungsvorgangs auf den Zeitpunkt der …
- BFH, 24.04.2018 - VII R 21/17
Stromentnahme durch eine Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft nicht …
Die Definition in § 2 Nr. 4 StromStG ist im Zusammenhang mit den Regelungen in § 2 Nr. 3 und Nr. 2a StromStG zu sehen, welche auf die WZ 2003 Bezug nehmen (zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit dieses Verweises vgl. Senatsentscheidungen vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 88;… vom 16. Juni 2005 VII R 10/03, BFH/NV 2005, 1876, ZfZ 2005, 418). - BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19
Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG
Die Definition in § 2 Nr. 4 StromStG ist im Zusammenhang mit den Regelungen in § 2 Nr. 3 und Nr. 2a StromStG zu sehen, welche auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) Bezug nehmen (zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit dieses Verweises vgl. Senatsurteil vom 24.08.2004 - VII R 23/03, BFHE 207, 88, ZfZ 2005, 88, und Senatsbeschluss vom 16.06.2005 - VII R 10/03, BFH/NV 2005, 1876, ZfZ 2005, 418). - BFH, 28.10.2008 - VII R 38/07
Energiebesteuerung - Prüfungskompetenz der Hauptzollämter bei der Einordnung in …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, handelt es sich bei der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige um eine an das Gemeinschaftsrecht (NACE) angelehnte und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Typisierung (Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88).Selbst das Mischen von Kaffee-Extrakten hat der erkennende Senat lediglich als handelsübliche Manipulation eingestuft (BFH-Urteil in BFHE 207, 88).
- BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen; …
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. August 2004 VII R 23/03 (BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145) ausgeführt hat, dient diese Regelung insbesondere der Praktikabilität und des einfachen Verwaltungsvollzugs, denn eine isolierte Betrachtung jedes einzelnen Tätigkeitsbereichs eines Unternehmens würde zu erheblichen Abgrenzungsproblemen und zu einer Erschwerung der Steuererhebung führen.a) Soweit sich die Klägerin unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit steuerlicher Normen gegen die Ausgestaltung des Begünstigungstatbestandes in § 9 Abs. 3 StromStG wendet, verweist der Senat auf seine Entscheidung in BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145, in der er ausführlich dargelegt hat, dass die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Festlegung des Begünstigtenkreises verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
- BFH, 02.03.2005 - VII B 173/04
Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige
Die Frage, ob die Bezugnahme in § 2 Nr. 3 StromStG auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Einordnung der betroffenen Unternehmen als Produzierendes Gewerbe dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgebot und dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes entspricht, ist nicht mehr klärungsbedürftig, nachdem der Senat sie mit Urteil vom 24. August 2004 VII R 23/03 (BFH/NV 2005, 145) dahin gehend entschieden hat, dass die in § 2 Nr. 3 StromStG enthaltene und bis zur Änderung von § 2 Nr. 3 StromStG durch das Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 (BGBl 1, 4602) dynamisch angelegte Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist.Nach Auffassung des Senats hat sich der Gesetzgeber nicht in unzulässiger Weise seiner Gesetzgebungsbefugnis begeben und die Bestimmung des Begünstigtenkreises i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG nicht in verfassungswidriger Weise der ausschließlichen Kompetenz des Statistischen Bundesamtes überlassen, weil die Klassifikation der Wirtschaftszweige auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft zurückzuführen ist und mit der gemeinschaftsrechtlichen Systematik bis auf die Ebene der Klassen übereinstimmt, so dass letztlich die Verweisung als mittelbarer Verweis auf geltendes Gemeinschaftsrecht anzusehen ist (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 145, 148).
Vorbehaltlich der in § 15 StromStV vorgesehenen Abweichungen ergibt sich aus diesen Festlegungen, dass die Zuordnung grundsätzlich in enger Anlehnung an die statistischen Zuordnungsmethoden nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen soll und vom Gesetzgeber eine weitgehende Kongruenz zwischen statistischer und stromsteuerrechtlicher Einordnung angestrebt wird (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 145, 149).
- FG Schleswig-Holstein, 04.12.2009 - 5 K 123/04
Kein Anspruch auf Investitionszulage für Investitionen in fotografische …
Rn. 26 Der Subsumtionsweg des BFH (Hinweis auf BFH-Urteile vom 24. August 2004, VII R 23/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2005, 145 und vom 23. März 2005, III R 20/00, BStBl II 2005, 497), für die Anwendbarkeit der WZ 93 im Rahmen der Gewährung der Investitionszulage auch die Regelung des Stromsteuergesetzes heranzuziehen, werde von ihr nicht geteilt.Bereits in seinem Urteil vom 24. August 2004 (VII R 23/03, BFH/NV 2005, 145) habe der BFH die durch die Klassifikation der Wirtschaftszweige entstandene Typisierung (sowohl hinsichtlich der Investitionszulage als auch hinsichtlich der Stromsteuer) als verfassungsgemäß angesehen und darauf verwiesen, dass die Klassifikation auf einen Rechtsakt des Gemeinschaftsgesetzgebers zurückzuführen sei und innerstaatliche Geltung aufgrund des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaften beanspruchen könne.
Der BFH hat diese Regelung im StromStG als verfassungsgemäß beurteilt (Urteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145).
- BFH, 19.03.2019 - VII R 11/18
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang eine weitgehende Kongruenz zwischen statistischer und stromsteuerrechtlicher Einordnung angestrebt (vgl. Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, ZfZ 2005, 88;… Senatsbeschluss vom 2. März 2005 VII B 173/04, BFH/NV 2005, 1390). - BFH, 21.04.2009 - VII R 24/07
Keine Stromsteuerermäßigung für Gastransport in Rohrfernleitungen - Keine …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Abgrenzung und näheren Bestimmung des Begünstigtenkreises eine Typisierung vorgenommen, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (Senatsurteile vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, und vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361). - BFH, 23.03.2005 - III R 20/00
Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes
Der BFH hat diese Regelung im StromStG als verfassungsgemäß beurteilt (Urteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, BFH/NV 2005, 145). - BFH, 16.04.2013 - VII R 25/11
Keine Stromsteuerbegünstigung für die Herstellung von Brennstoffen aus …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, handelt es sich bei der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige um eine an das Unionsrecht angelehnte und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Typisierung (Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 88). - FG München, 08.05.2008 - 14 K 3942/06
Sonnenstudio kein Produzierendes Gewerbe im Sinne des Stromsteuergesetzes
- BFH, 16.03.2007 - VII B 140/06
Produzierendes Gewerbe
- FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 11 K 1492/19
Stahlhandelsunternehmen sind grundsätzlich keine Unternehmen des Produzierenden …
- BFH, 24.01.2006 - VII R 44/04
Keine Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs.3 StromStG für Augenoptiker
- BFH, 23.02.2005 - VII R 27/04
Steuerbegünstigte Verwendung von Strom - Arzneimittelabpackung kein …
- BFH, 27.05.2009 - VII R 5/09
Keine Stromsteuerbegünstigung für Zwischenlagerung von Erdgas in Erdgaskavernen - …
- BFH, 19.03.2013 - VII R 57/11
Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG …
- BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 3. 2013 - VII R 57/11 - …
- FG München, 28.07.2011 - 14 K 1335/10
Stromsteuerermäßigung für kommunale Entsorgungsbetriebe
- BFH, 21.04.2009 - VII R 25/07
Erdgastransport in Rohrfernleitungen gehört nicht zum stromsteuerbegünstigten …
- FG Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 11 K 2452/14
Ein Unternehmen, dass von Hüttenwerken bezogene Coils umarbeitet und anschließend …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 6043/07
Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW); …
- BFH, 15.09.2006 - VII B 234/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Stromsteuerbegünstigung
- FG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 K 7241/01
Beschränkter Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsmäßigkeit von § …
- BFH, 01.02.2005 - VII B 232/04
Klassifikation der Wirtschaftszweige - stromsteuerliche Zuordnung von sog. …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5281/07
Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW); …
- VG Düsseldorf, 06.02.2009 - 13 K 5850/08
Beamtenverhältnis Überleitung Kommunalisierung der Umweltverwaltung …
- FG Düsseldorf, 21.03.2007 - 4 K 3113/05
Anspruch auf die Vergütung von Mineralölsteuer für das in einer …
- FG Düsseldorf, 20.04.2011 - 4 K 3932/10
Die Verwendung von Strom im Abfallbeseitigungsgewerbe ist nicht steuerbegünstigt
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 1005/08
Notwendigkeit einer Regelung im Einzelfall für den Übergang eines …
- FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 170/08
Energiesteuer: Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
- FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02
Zurücknahme der Erlaubnis steuerbegünstigter Entnahme von Strom bei Bearbeitung …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5403/07
Feststellungsklage zur Klärung der Frage des Fortbestehens eines …
- FG Hamburg, 23.03.2015 - 4 K 90/13
Keine Stromsteuerbegünstigung für die Umwandlung von Klärschlamm in …
- FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14
Stromsteuerentlastung und Energiesteuerentlastung - Fehlende Zugehörigkeit zum …
- FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10
Verbrauchsteuerrecht: Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden …
- VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5515/07
Verfassungsmäßigkeit der Überleitung eines Beamten nach dem Personalfolgengesetz; …
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