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Rechtsprechung
   BFH, 06.05.2008 - VII R 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4923
BFH, 06.05.2008 - VII R 18/07 (https://dejure.org/2008,4923)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2008 - VII R 18/07 (https://dejure.org/2008,4923)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - VII R 18/07 (https://dejure.org/2008,4923)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    EG Art. 234 Abs. 3, Art. 249; ZK Art. 24

  • openjur.de

    Nichtpräferenzieller Ursprung; Ursprungsbegründende Bearbeitung oder Verarbeitung; Wechsel in eine andere Tarifposition; Keine Bindung an Listenregeln der Kommission

  • Judicialis

    EG Art. 234 Abs. 3; ; EG Art. 249; ; ZK Art. 24

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zolltarif: Bearbeitung von Stahlseilen und Feststellung des Ursprungslandes - Vorlage an den EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234 Abs. 3, Art. 249; ZK Art. 24
    Nichtpräferenzieller Ursprung; Ursprungsbegründende Bearbeitung oder Verarbeitung; Wechsel in eine andere Tarifposition; Keine Bindung an Listenregeln der Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erteilung verbindlicher Ursprungsauskünfte (vUA) für verschiedene Arten von Stahlseilen; Voraussetzung der Begründung eines nichtpräferenziellen Ursprungs durch wesentliche Bearbeitungen oder Verarbeitungen von Waren; Herstellung von Stahlseilen in Nordkorea aus Litzen ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zölle: Ursprung von Waren

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 284
  • DB 2008, 1610
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.01.1977 - 49/76

    Gesellschaft für Überseehandel / Handelskammer Hamburg

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - VII R 18/07
    In Auslegung dieser Verordnung hat der EuGH entschieden, dass die Bestimmung des Warenursprungs auf einer objektiven und tatsächlich feststellbaren Unterscheidung zwischen dem Ausgangserzeugnis und dem aus der Verarbeitung hervorgegangenen Erzeugnis beruhen muss, wobei wesentlich auf die spezifischen Beschaffenheitsmerkmale eines jeden dieser Erzeugnisse abzustellen ist; die Be- oder Verarbeitung muss eine erhebliche qualitative Veränderung des Ausgangserzeugnisses dergestalt bewirkt haben, dass das aus ihm hervorgegangene Erzeugnis besondere Eigenschaften besitzt und von einer Beschaffenheit ist, die es vor der Be- oder Verarbeitung nicht hatte (EuGH-Urteile vom 26. Januar 1977 49/76, Slg. 1977, 41; vom 23. Februar 1984 93/83, Slg. 1984, 1095).

    Der EuGH hat vielmehr in dem Urteil in Slg. 1977, 41 ausgeführt, dass es nicht genüge, die Kriterien für die Bestimmung des Warenursprungs der tariflichen Einordnung der verarbeiteten Erzeugnisse zu entnehmen, weil der Zolltarif für eigene Zwecke und nicht für die Bestimmung des Warenursprungs geschaffen worden sei.

  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - VII R 18/07
    Allerdings sind die Listenregeln der Kommission, auch wenn sie die Gerichte bei der Anwendung des Art. 24 der Verordnung Nr. 2913/92 auf den Einzelfall nicht binden, bei der Entscheidungsfindung gleichwohl zu berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteile vom 13. Dezember 1989 C-322/88, Slg. 1989, 4407, und vom 21. Januar 1993 C-188/91, Slg. 1993, I-363).
  • EuGH, 21.01.1993 - C-188/91

    Deutsche Shell / Hauptzollamt Hamburg-Harburg

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - VII R 18/07
    Allerdings sind die Listenregeln der Kommission, auch wenn sie die Gerichte bei der Anwendung des Art. 24 der Verordnung Nr. 2913/92 auf den Einzelfall nicht binden, bei der Entscheidungsfindung gleichwohl zu berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteile vom 13. Dezember 1989 C-322/88, Slg. 1989, 4407, und vom 21. Januar 1993 C-188/91, Slg. 1993, I-363).
  • EuGH, 08.03.2007 - C-447/05

    Thomson - Zollkodex der Gemeinschaft - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung (EWG) …

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - VII R 18/07
    Die aufgrund der festgestellten Tatsachen vorgenommene Würdigung des FG, dass die Stahlseile in Nordkorea ihrer letzten wesentlichen Verarbeitung unterzogen worden sind, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH, derzufolge die Frage, welcher Teil des Herstellungsvorgangs als ursprungsbegründend anzusehen ist, in erster Linie anhand technischer Kriterien zu beantworten ist (vgl. EuGH-Urteil vom 8. März 2007 C-447, 448/05, Slg. 2007, I-2049, ZfZ 2007, 100).
  • EuGH, 23.02.1984 - 93/83

    Zentrag / Hauptzollamt Bochum

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - VII R 18/07
    In Auslegung dieser Verordnung hat der EuGH entschieden, dass die Bestimmung des Warenursprungs auf einer objektiven und tatsächlich feststellbaren Unterscheidung zwischen dem Ausgangserzeugnis und dem aus der Verarbeitung hervorgegangenen Erzeugnis beruhen muss, wobei wesentlich auf die spezifischen Beschaffenheitsmerkmale eines jeden dieser Erzeugnisse abzustellen ist; die Be- oder Verarbeitung muss eine erhebliche qualitative Veränderung des Ausgangserzeugnisses dergestalt bewirkt haben, dass das aus ihm hervorgegangene Erzeugnis besondere Eigenschaften besitzt und von einer Beschaffenheit ist, die es vor der Be- oder Verarbeitung nicht hatte (EuGH-Urteile vom 26. Januar 1977 49/76, Slg. 1977, 41; vom 23. Februar 1984 93/83, Slg. 1984, 1095).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-282/00

    RAR - "Zucker - Beschluss 91/315 EWG - Poseima-Programm - Sondermaßnahmen …

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - VII R 18/07
    Soweit der EuGH in den Urteilen vom 17. Oktober 2000 C-114/99 (Slg. 2000, I-8823) und vom 15. Mai 2003 C-282/00 (Slg. 2003, I-4741) hinsichtlich der Verarbeitung von Erzeugnissen den Wechsel in eine andere Tarifposition mitberücksichtigt hat, geschah dies in einem anderen Zusammenhang als dem nichtpräferenziellen Ursprung bzw. war ersichtlich nur ein Hilfsargument, um die bereits aufgrund anderer Kriterien bejahte ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung zusätzlich zu rechtfertigen.
  • EuGH, 17.10.2000 - C-114/99

    Roquette Frères - "Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - …

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - VII R 18/07
    Soweit der EuGH in den Urteilen vom 17. Oktober 2000 C-114/99 (Slg. 2000, I-8823) und vom 15. Mai 2003 C-282/00 (Slg. 2003, I-4741) hinsichtlich der Verarbeitung von Erzeugnissen den Wechsel in eine andere Tarifposition mitberücksichtigt hat, geschah dies in einem anderen Zusammenhang als dem nichtpräferenziellen Ursprung bzw. war ersichtlich nur ein Hilfsargument, um die bereits aufgrund anderer Kriterien bejahte ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung zusätzlich zu rechtfertigen.
  • BFH, 30.03.2010 - VII R 18/07

    Zoll: Nichtpräferenzieller Warenursprung - Ursprungsbegründende Bearbeitung oder …

    Rn. 7 Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 6. Mai 2008 (BFHE 221, 284, ZfZ 2008, 201), auf den verwiesen wird, ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebende, den nichtpräferenziellen Warenursprung betreffende Frage vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 10. Dezember 2009 C-260/08 (ZfZ 2010, 16) wie folgt beantwortet hat:.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss in BFHE 221, 284, ZfZ 2008, 201 verwiesen.

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