Rechtsprechung
| BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft - Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut - Gegenstand des Verfahrens
- openjur.de
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft; Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut; Gegenstand des Verfahrens
- Bundesfinanzhof
AO § 180 Abs 1 Nr 2, AO § 174 Abs 4, AO § 174 Abs 5, AO § 39 Abs 2 Nr 2, KStG § 14, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 2 S 2, AO § 181 Abs 1 S 1
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft - Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut - Gegenstand des Verfahrens - rechtsinformationen.bund.de
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft - Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut - Gegenstand des Verfahrens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 180 Abs 1 Nr 2 AO, § 174 Abs 4 AO, § 174 Abs 5 AO, § 39 Abs 2 Nr 2 AO, § 14 KStG 1997
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft - Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut - Gegenstand des Verfahrens - IWW
- cpm-steuerberater.de
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft – Gewinnbezugsrecht als vom Mitunternehmeranteil losgelöstes Wirtschaftsgut – Gegenstand des Verfahrens
- Betriebs-Berater
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Organträger-Personengesellschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger-Personengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterjähriges Ausscheiden eines Gesellschafters beim Organträger
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Organträger-Personengesellschaft
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus Organträger
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Organträger-Personengesellschaft
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Gesellschafterwechsel
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Organschaft
- Die körperschaftsteuerliche Organschaft
- Einkommensermittlung bei der Organgesellschaft
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03 467
- BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Papierfundstellen
- BFHE 240, 270
- BB 2013, 1442
- BB 2014, 1688
- DB 2013, 1147
- BStBl II 2013, 494
- NZG 2013, 678
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (24)
- FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03
Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des …
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Rn. 7 Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 467 veröffentlichten Urteil wies das FG die Klage als unbegründet ab.Rn. 9 Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 21. Januar 2009 9 K 2067/03 F (EFG 2010, 467) aufzuheben und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. März 2003 dahin abzuändern, dass die Zurechnung des zeitanteiligen Einkommens der Organgesellschaften als laufender Gewinn und eine entsprechende Kürzung des Gewinns i.S. des § 16 EStG unterbleibt.
Das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2010, 467 sowie die Einspruchsentscheidung des FA vom 12. März 2003 waren aufzuheben und der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1998 vom 5. Oktober 2000 war mit der Maßgabe abzuändern, dass dem Kläger kein Organeinkommen zugerechnet wird (dazu unter I.).
- BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Rn. 28 1. Ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer KG (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) kann eine Vielzahl selbständiger Regelungen (einzelne Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen) enthalten, die selbständig angefochten werden und in Rechtskraft erwachsen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 83/06, BFHE 224, 340, BStBl II 2009, 798; vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182; vom 1. Juli 2010 IV R 34/07, BFH/NV 2010, 2246).Solche selbständige Regelungen (Feststellungen) sind z.B. die Qualifikation der Einkünfte, das Bestehen einer Mitunternehmerschaft, die Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns (oder Verlusts) sowie dessen Verteilung auf die Mitunternehmer, die Höhe des von einem Mitunternehmer erzielten Gewinns aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils oder die Höhe eines Sondergewinns (z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und in BFH/NV 2010, 2246) und ebenso die Feststellung des Einkommens der Organgesellschaften sowie dessen Verteilung auf die Mitunternehmer.
- BFH, 19.04.1994 - VIII R 48/93
Gewinnfeststellung bei Ausscheiden eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erstreckt sich die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO auf ein volles Wirtschaftsjahr, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer Personengesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft danach von den verbleibenden Gesellschaftern oder von diesen mit einem oder mehreren neuen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 49/74, BFHE 126, 262, BStBl II 1979, 159; vom 24. November 1988 IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312; vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561; vom 29. April 1993 IV R 107/92, BFHE 171, 23, BStBl II 1993, 666; vom 19. April 1994 VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84).Danach sind auch solche Personen in die Gewinnfeststellung einzubeziehen, die --wie hier der Kläger-- nicht während des ganzen Wirtschaftsjahres Gesellschafter sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 84); dies widerspricht nicht dem Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens.
- BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums …
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Rn. 28 1. Ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer KG (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) kann eine Vielzahl selbständiger Regelungen (einzelne Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen) enthalten, die selbständig angefochten werden und in Rechtskraft erwachsen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 83/06, BFHE 224, 340, BStBl II 2009, 798; vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182;… vom 1. Juli 2010 IV R 34/07, BFH/NV 2010, 2246). - BFH, 19.02.2009 - IV R 83/06
Stille Beteiligung - Familienpersonengesellschaft - Vertragsanpassung - …
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Rn. 28 1. Ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer KG (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) kann eine Vielzahl selbständiger Regelungen (einzelne Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen) enthalten, die selbständig angefochten werden und in Rechtskraft erwachsen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 83/06, BFHE 224, 340, BStBl II 2009, 798; vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182;… vom 1. Juli 2010 IV R 34/07, BFH/NV 2010, 2246). - BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10
Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Dies entspricht der Sachbehandlung beim Erwerb von GmbH-Anteilen samt Gewinnbezugsrecht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1986 I R 190/81, BFHE 147, 27, BStBl II 1986, 815; I R 362/83, BFHE 147, 37, und I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794) bzw. der Handhabung solcher Gewinnbezugsrechte als unselbständiger preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BFHE 233, 100, BStBl II 2011, 684). - BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82
Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger …
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Solche selbständige Regelungen (Feststellungen) sind z.B. die Qualifikation der Einkünfte, das Bestehen einer Mitunternehmerschaft, die Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns (oder Verlusts) sowie dessen Verteilung auf die Mitunternehmer, die Höhe des von einem Mitunternehmer erzielten Gewinns aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils oder die Höhe eines Sondergewinns (z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, und in BFH/NV 2010, 2246) und ebenso die Feststellung des Einkommens der Organgesellschaften sowie dessen Verteilung auf die Mitunternehmer. - BFH, 21.05.1986 - I R 199/84
Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Dies entspricht der Sachbehandlung beim Erwerb von GmbH-Anteilen samt Gewinnbezugsrecht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1986 I R 190/81, BFHE 147, 27, BStBl II 1986, 815; I R 362/83, BFHE 147, 37, und I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794) bzw. der Handhabung solcher Gewinnbezugsrechte als unselbständiger preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BFHE 233, 100, BStBl II 2011, 684). - BFH, 21.05.1986 - I R 190/81
Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Dies entspricht der Sachbehandlung beim Erwerb von GmbH-Anteilen samt Gewinnbezugsrecht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1986 I R 190/81, BFHE 147, 27, BStBl II 1986, 815; I R 362/83, BFHE 147, 37, und I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794) bzw. der Handhabung solcher Gewinnbezugsrechte als unselbständiger preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BFHE 233, 100, BStBl II 2011, 684). - BFH, 21.05.1986 - I R 362/83
Auszug aus BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09
Dies entspricht der Sachbehandlung beim Erwerb von GmbH-Anteilen samt Gewinnbezugsrecht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1986 I R 190/81, BFHE 147, 27, BStBl II 1986, 815; I R 362/83, BFHE 147, 37, und I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794) bzw. der Handhabung solcher Gewinnbezugsrechte als unselbständiger preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BFHE 233, 100, BStBl II 2011, 684). - BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
- BFH, 02.04.2008 - IX R 18/06
Einbringen von Miteigentumsanteilen an Grundstücken in eine vermögensverwaltende …
- BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09
Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine …
- BFH, 18.08.2010 - X R 8/07
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer …
- BFH, 29.04.1993 - IV R 107/92
Zum Umfang der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte bei einer …
- BFH, 28.11.1989 - VIII R 40/84
Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Volles Wirtschaftsjahr - Mehrgliedrige …
- BFH, 23.01.2002 - XI R 95/97
Bei der Berechnung des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden aufgrund des …
- BFH, 29.10.1974 - I R 240/72
Zurechnung und Zeitpunkt der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim …
- BFH, 14.04.1992 - VIII R 149/86
Keine Vergünstigung für Organträger (§ 34 EStG )
- BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85
Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde …
- BFH, 14.09.1978 - IV R 49/74
Feststellungszeitraum bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …
- BFH, 24.11.1988 - IV R 252/84
Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte erstreckt sich auch …
- BFH, 10.02.1982 - I R 190/78
Änderungsbescheid - Einspruchsentscheidung - Aufhebung eines Verwaltungsakts - …
- BFH, 30.01.1990 - VIII R 183/85
Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für eine zu erwartende Ablösesumme in …
- BFH, 21.05.2026 - IV R 21/23
Übertragung stiller Reserven aus Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf …
Denn in die Gewinnfeststellung einer Mitunternehmerschaft sind auch solche Personen einzubeziehen, die --wie hier die Kläger-- nicht während des ganzen Wirtschaftsjahres Gesellschafter sind (z.B. BFH-Urteile vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494, Rz 14;… vom 19.04.1994 - VIII R 48/93, BFH/NV 1995, 84, unter II.2.b [Rz 31]; vom 24.11.1988 - IV R 252/84, BFHE 155, 255, BStBl II 1989, 312, unter 2.b [Rz 23]). - BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15
Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen …
Rn. 53 (aa) Der Auffassung, wonach der Ausschüttungsanspruch erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss entsteht und bis dahin unselbständiger Bestandteil des Mitgliedschaftsrechts ist, folgt auch das Steuerrecht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1986 I R 199/84, BFHE 147, 44, BStBl II 1986, 794, unter 1.1.; vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494, Rz 24; vom 21. Mai 2015 IV R 15/12, Rz 13). - BFH, 11.07.2023 - I R 21/20
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine …
Auch das Steuerrecht knüpft in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den gesamten Gewinn nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an, so dass --entgegen der Auffassung des FG-- keine Rechtsgrundlage für eine zeitanteilige unterjährige Einkommenszurechnung besteht (Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 1 Rz 22b; Walter, GmbHR 2021, 226, 228; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494 zum unterjährigen Gesellschafterwechsel bei einer Organträger-Personengesellschaft).
- BFH, 11.07.2023 - I R 36/20
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine …
Auch das Steuerrecht knüpft in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den gesamten Gewinn nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an, so dass --entgegen der Auffassung des FG-- keine Rechtsgrundlage für eine zeitanteilige unterjährige Einkommenszurechnung besteht (Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 1 Rz 22b; Walter, GmbHR 2021, 226, 228; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494 zum unterjährigen Gesellschafterwechsel bei einer Organträger-Personengesellschaft). - FG Münster, 08.08.2024 - 10 K 864/21
Erteilung der Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs als …
Die Hinzurechnungen aus der Organschaft würden nach der Rechtsprechung des IV. Senats des BFH zweifelsfrei zum Ende des Veranlagungszeitraums erfolgen, und zwar auf der Stufe nach der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte des Organträgers (unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 28.2.2013 - IV R 50/09, BStBl. II 2013, 494).Unter Berufung auf die vorstehend genannte Entscheidung des BFH vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360) wird daher im Schrifttum zum Teil vertreten, die Grundsätze des BFH zur Verrechnung von unterjährigen Gewinnen mit bestehenden Verlustvorträgen bei isoliert zu betrachtenden Kapitalgesellschaften müssten auch für den Fall einer Organschaft gelten, und zwar unabhängig davon, dass die Einkommenszurechnung an den Organträger grundsätzlich erst am Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 28.2.2013 - IV R 50/09, BStBl. II 2013, 494) erfolgt.
- BFH, 11.07.2023 - I R 40/20
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch - …
Auch das Steuerrecht knüpft in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den gesamten Gewinn nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an, so dass --entgegen der Auffassung des FG-- keine Rechtsgrundlage für eine zeitanteilige unterjährige Einkommenszurechnung besteht (Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 1 Rz 22b; Walter, GmbHR 2021, 226, 228; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494 zum unterjährigen Gesellschafterwechsel bei einer Organträger-Personengesellschaft). - FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 1 K 1725/14
Zur steuerrechtlichen Beurteilung des Erwerbs eigener Anteile beim veräußernden …
Es handelt sich bei dem Gewinnanteil um einen unselbständigen, preisbildenden Bestandteil des veräußerten Anteils (…so auch schon BFH Urteil vom 21. Mai 1986 I R 362/83 a.a.O.; vgl. auch zur Handhabung von Gewinnbezugsrechten: BFH Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494). - BFH, 16.11.2023 - IV R 26/20
Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf …
Insoweit ist das zuzurechnende Organeinkommen gesondert vom eigenen Gewinn der Personengesellschaft festzustellen und nach dem sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise des Handelsgesetzbuchs ergebenden allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter der Personengesellschaft zu verteilen (vgl. BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494, Rz 16). - BFH, 06.02.2025 - IV R 29/22
Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft …
Bei einer Organträger-Personengesellschaft ist im Feststellungsverfahren das der Mitunternehmerschaft zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft gesondert vom eigenen Gewinn zu ermitteln und zu verteilen (BFH-Urteil vom 28.02.2013 - IV R 50/09, BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494, Rz 16). - FG Hamburg, 18.10.2013 - 6 K 175/11
Beginn und Ende einer Mitunternehmerschaft bei einer Schiffsgesellschaft, die zur …
Gegen die geänderten Feststellungen in einem solchen Änderungsbescheid stehen den Feststellungsbeteiligten dann die Rechtsbehelfe der AO und der FGO zur Verfügung (vgl. BFH vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BStBl II 2013, 494). - BFH, 11.07.2023 - I R 45/20
"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine …
- BFH, 13.09.2022 - XI R 33/20
Zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG
- FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
Aufteilung eines im Zuge einer Realteilung auf der Ebene der Gesellschaft …
- BFH, 24.04.2024 - IV R 19/21
Isolierte Aufhebung eines Wirkhinweises
- FG Rheinland-Pfalz, 19.08.2020 - 1 K 1585/15
Finanzielle Eingliederung bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers
- BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13
Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem …
- FG Hamburg, 09.07.2015 - 3 K 308/14
Zurechnung steuerfreier Einkünfte in der KGaA; versäumte einheitliche …
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