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Rechtsprechung
   BFH, 03.12.2019 - X R 11/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53339
BFH, 03.12.2019 - X R 11/19 (https://dejure.org/2019,53339)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2019 - X R 11/19 (https://dejure.org/2019,53339)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - X R 11/19 (https://dejure.org/2019,53339)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g Abs 3, EStG § 7g Abs 2 S 1, EStG VZ 2008
    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g Abs 3 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 7g Abs 2 S 1 EStG 2002 vom 14.08.2007, EStG VZ 2008
    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

  • IWW

    § ... 7g Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG, § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG, § 35b Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG, § 7g Abs. 2 EStG, § 7g Abs. 3 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 7g Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG, § 35b Abs. 1 GewStG, § 7g Abs. 1 EStG, § 7g Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, § 7g Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 EStG, § 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 35b Abs. 1 Satz 3 GewStG, § 171 Abs. 10 AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags wegen fehlender außerbilanzielle Hinzurechnung in einem späteren Jahr

  • Betriebs-Berater

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3
    Zulässigkeit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags wegen fehlender außerbilanzielle Hinzurechnung in einem späteren Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags - wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags bei unterbliebener Gewinnerhöhung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rückgängigmachung eines IAB wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Interessante Steuerstreitigkeiten im Oktober 2019

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 3 S 1, EStG § 7g Abs 2
    Investitionsabzugsbetrag, Hinzurechnung, Rückgängigmachung, Änderung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 3 S 1 ; EStG § 7g Abs 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 266, 571
  • BB 2020, 1136
  • BStBl II 2020, 276
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 21.05.2015 - 2 K 14/15

    Einkommensteuer: Korrektur eines Investitionsabzugsbetrags bei …

    Auszug aus BFH, 03.12.2019 - X R 11/19
    Rn. 18 aa) Dies entspricht sowohl der Auffassung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 21.05.2015 - 2 K 14/15, EFG 2015, 1517, rechtskräftig nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig durch den Senatsbeschluss vom 21.01.2016 - X B 104/15, nicht veröffentlicht) als auch der einhelligen Meinung in der Literatur, soweit sich darin ausdrückliche Stellungnahmen zu der hier entscheidungserheblichen Frage finden (vgl. Hänsch, Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung 2015, 692, 697; Blümich/Brandis, § 7g EStG Rz 66;… Bugge, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 7g Rz C 6 und D 5).

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind die Aussagen im Urteil des FG Hamburg in EFG 2015, 1517 nicht lediglich auf die --im vorliegenden Fall nicht gegebene-- Sonderkonstellation der Veräußerung des Betriebs im dritten Jahr nach Vornahme des Investitionsabzugs beschränkt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2019 - 3 K 1658/18

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

    Auszug aus BFH, 03.12.2019 - X R 11/19
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 26.02.2019 - 3 K 1658/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 05.02.2018 - X B 161/17

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Nichtinvestition

    Auszug aus BFH, 03.12.2019 - X R 11/19
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die für das Jahr des Abzugs geltende spezielle Korrekturvorschrift des § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG 2008 auch dann anwendbar ist, wenn bereits die Voraussetzungen für die Vornahme des Investitionsabzugs nicht vorgelegen hatten (Beschluss vom 05.02.2018 - X B 161/17, BFH/NV 2018, 527).
  • FG Köln, 14.03.2024 - 7 V 10/24

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite …

    Insoweit verweist der Antragsgegner auf das BFH-Urteil vom 03.12.2019 (Az. X R 11/19, BStBl II 2020, 276).

    Ist eine Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG ausgeschlossen, ist der Investitionsabzugsbetrag im Jahr des Abzugs rückgängig zu machen (vgl. zum Fall der unterlassenen Hinzurechnung: BFH-Urteil vom 03.12.2019 X R 11/19, BFHE 266, 571, BStBl II 2020, 276 unter 1. und 2.).

  • BFH, 15.10.2024 - III B 24/24

    AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine …

    Die Verneinung ernstlicher Zweifel lässt sich insbesondere auch nicht mit dem BFH-Urteil vom 03.12.2019 - X R 11/19 (BFHE 266, 571, BStBl II 2020, 276 mit Anm. Reddig, jurisPR-SteuerR 22/2020 Anm. 1) begründen, da im Streitfall --anders als in dem vom X. Senat entschiedenen Fall-- weder der Hinzurechnungszeitraum abgelaufen ist noch beurteilt werden kann, ob eine Hinzurechnung in den drei auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahren erfolgt ist.
  • BFH, 27.05.2020 - XI R 12/18

    Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung …

    Für den Fall, dass der Investitionsabzugsbetrag nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres nach § 7g Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG a.F. hinzugerechnet wurde, war der nach § 7g Abs. 1 EStG a.F. vorgenommene Abzug gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG a.F. rückgängig zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 03.12.2019 - X R 11/19, BFHE 266, 571, BStBl II 2020, 276, zur Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition wegen unterbliebener Hinzurechnung).

    Dabei handelte es sich im Fall der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich im Hinblick auf die Auswirkung auf die AfA-Bemessungsgrundlage, die das weitere Abschreibungspotential minderte, um eine "innerbilanzielle Maßnahme" (BFH-Urteil in BFHE 266, 571, BStBl II 2020, 276), die --jedenfalls bezogen auf das Streitjahr-- der Dokumentationspflicht i.S. des § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG unterfiel (vgl. Blümich/Brandis, § 7g EStG Rz 65;… Bugge, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 7g Rz C 12; HHR/Meyer, § 7g EStG Rz 66; Roland in Bordewin/Brandt, § 7g EStG Rz 31; Kratzsch, in Frotscher/Geurts, EStG, Freiburg 2018, § 7g Rz 61;… Kulosa in Schmidt, a.a.O., § 7g Rz 55;… Pfirrmann in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 7g Rz 32).

  • FG Köln, 23.06.2026 - 15 K 1110/25
    Der BFH hält einen solchen "actus contrarius" für denkbar (…auch unter Verweis auf das BMF-Schreiben vom 17.07.2023, IV C 6 - S 2121/23/10001, BStBl I 2023, 1494, dort Rn. 25) und hatte im vorgenannten Verfahren insbesondere deshalb AdV gewährt, weil das dritte auf das Abzugsjahr folgende Wirtschaftsjahr noch nicht abgelaufen war und - so der BFH - noch nicht beurteilt werden könne, ob eine Hinzurechnung erfolgt ist (vgl. Rn. 15, 23 der in Juris veröffentlichten Entscheidungsgründe in Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 03.12.2019, X R 11/19, BStBl II 2020, 276).
  • BFH, 18.03.2026 - IV B 46/25

    Zum zeitlichen Anwendungsbereich von § 7g EStG i.d.F. des JStG 2020

    Rn. 31 Eine Rückgängigmachung des IAB wegen fehlender Hinzurechnung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der IAB wegen fehlender tatbestandlicher Voraussetzungen (§ 7g Abs. 1 EStG) im Abzugsjahr erst gar nicht hätte in Anspruch genommen werden können und dies verfahrensrechtlich nicht mehr korrigiert werden kann (BFH-Beschluss vom 05.02.2018 - X B 161/17, Rz 16; BFH-Urteil vom 03.12.2019 - X R 11/19, BFHE 266, 571, BStBl II 2020, 276, Rz 16).
  • FG Hessen, 27.08.2025 - 4 V 1134/25
    Auch der Bundesfinanzhof hat sich mehrfach dahingehend geäußert, dass eine Änderung nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG von Amts wegen zu erfolgen hat, sobald feststeht, dass die Investition unterblieben ist (vgl. BFH vom 23.03.2019 - X R 14/17, BFH/NV 2019, 1225 und BFH vom 03.12.2019 - X R 11/19, BStBl. II 2020, 276).
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