Rechtsprechung
| BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 43 Abs 5 S 1, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1, EStG § 32d Abs 3, EStG § 2 Abs 5b, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.09.2020 VIII R 17/17 - Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen
- rechtsinformationen.bund.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.09.2020 VIII R 17/17 - Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 Abs 5 S 1 EStG 2009 vom 08.12.2010, § 11 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1 EStG 2009, § 32d Abs 3 EStG 2009, § 2 Abs 5b EStG 2009
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 29.09.2020 VIII R 17/17 - Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen - IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen des Einbehaltens von Kapitalertragssteuer im Falle unterbliebener Anmeldung und Abführung beim Finanzamt; Eintritt der Abgeltungswirkung bei Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
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EStG § 43 Abs. 5 Satz 1
Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen - rechtsportal.de
EStG § 43 Abs. 5 Satz 1
Rechtsfolgen des Einbehaltens von Kapitalertragssteuer im Falle unterbliebener Anmeldung und Abführung beim Finanzamt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abgeltungswirkung für Kapitalerträge bei Schneeballsystem
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abgeltungsteuer
- Gesonderter Steuertarif nach § 32d EStG
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Summe der Einkünfte
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 43 Abs 5 S 1, EStG § 20 Abs 2, EStG § 32d
Schneeballsystem, Steuerabzug, Abgeltung, Kapitalertragsteuer - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Tritt bei einem betrügerischen Schneeballsystem die Abgeltungswirkung des § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG auch dann ein, wenn zwar gegenüber dem getäuschten Anleger eine ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung fingiert wird, tatsächlich aber keine Kapitalertragsteuer angemeldet und ...
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 11.12.2019 - 5 K 1283/18
- BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20
Papierfundstellen
- BFHE 271, 349
- BStBl II 2021, 472
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- FG Nürnberg, 11.12.2019 - 5 K 1283/18
Eintritt der Abgeltungswirkung mit dem Steuerabzug bei einem betrügerischen …
Auszug aus BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11.12.2019 - 5 K 1283/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 5 Das Finanzgericht (FG) Nürnberg hat der Klage in seinem Urteil vom 11.12.2019 - 5 K 1283/18 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2020, 840) stattgegeben und die Einkommensteuer für die Streitjahre um die Beträge herabgesetzt, die auf die Besteuerung der Scheinrenditen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfielen.
das Urteil des FG Nürnberg in EFG 2020, 840 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BFH, 29.09.2020 - VIII R 17/17
Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von …
Auszug aus BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20
Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte in Form von Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem erzielt hat, für die aus seiner Sicht Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG einbehalten worden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 29.09.2020 - VIII R 17/17).Auf die Ausführungen hierzu in dem Senatsurteil vom 29.09.2020 - VIII R 17/17 (BFHE 271, 340) wird zur Begründung Bezug genommen.
- BFH, 17.05.2017 - VI R 1/16
Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum …
Auszug aus BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20
Der Revisionskläger muss sich mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.05.2017 - VI R 1/16, BFHE 258, 365, BStBl II 2017, 1073, m.w.N.). - BFH, 14.12.2004 - VIII R 5/02
Zur steuerlichen Behandlung auf Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem; …
Auszug aus BFH, 27.10.2020 - VIII R 3/20
Da der Kläger den tatsächlichen Sachverhalt nicht durchschaut, sondern angenommen hat, C habe gemäß der Bestätigung in seinem Auftrag und für seine Rechnung Aktiengeschäfte durchgeführt, ist dieser Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. Senatsurteil vom 14.12.2004 - VIII R 5/02, BFHE 209, 423, BStBl II 2005, 739).
- BFH, 02.02.2022 - I R 22/20
Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit …
Rn. 67 In diesem Zusammenhang ist auch der Hinweis des Klägers auf die neuere Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH, nach der die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG auf der Grundlage einer subjektiven Sicht des Anlegers auch dann eintritt, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wurde (BFH-Urteile vom 29.09.2020 - VIII R 17/17, BFHE 271, 340, BStBl II 2021, 468; vom 27.10.2020 - VIII R 42/18, BFHE 271, 352, BStBl II 2021, 481; vom 27.10.2020 - VIII R 3/20, BFHE 271, 349, BStBl II 2021, 472), im Streitfall nicht behelflich. - FG München, 17.12.2024 - 7 K 239/22
Steuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern im Rahmen eines Schneeballsystems
Dieses war auch bereits Gegenstand anderer finanzgerichtlicher Verfahren (u.a. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 5 K 1283/18, EFG 2020, 840, nachfolgend BFH-Urteil vom 27. Oktober 2020 - VIII R 3/20, BFHE 271, 349, BStBl II 2021, 472; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 3 K 348/17, EFG 2018, 117, nachfolgend BFH-Urteil vom 29. September 2020 - VIII R 17/17, BFHE 271, 340, BStBl II 2021, 468).
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