Rechtsprechung
| BFH, 11.05.2023 - V R 22/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
UStG § 3 Abs 1, KWKG § 4 Abs 3a, UStAE Abschn 2.5 Abs 17 S 2, UStG VZ 2010
Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 UStG 2005, § 4 Abs 3a KWKG, Abschn 2.5 Abs 17 S 2 UStAE, UStG VZ 2010
Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms - IWW
§ 4 Abs. 3a des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz), Abschnitts 2.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserla... sses (UStAE), § 3 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, § 4 Abs. 3a KWKG, § 3 Abs. 1 UStG, § 8 Abs. 2 EEG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 3 Abs. 9 UStG, Abschnitt 2.5 Abs. 17 Satz 2 bis 4 UStAE, § 118 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerliche Behandlung des sog. KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom aus einem Blockheizkraftwerk; Begriff der Lieferung und Leistung im Sinne von § 3 Abs. 1 UStG
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 3 Abs. 1 ; KWKG 2009 § 4 Abs. 3a
Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms - rechtsportal.de
UStG § 3 Abs. 1 ; KWKG 2009 § 4 Abs. 3a
Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms - datenbank.nwb.de
Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Blockheizkraftwerk - und der vom Anlagenbetreiber dezentral verbrauchte Strom
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umsatzsteuerrechtliche Lieferung von in einem Blockheizkraftwerk erzeugtem, dezentral verbrauchtem Strom an den Stromnetzbetreiber
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 14 Abs 2 ; KWKG § 4 Abs 3a ; UStAE Abschn 2.5 Abs 7 S 3 ; UStG § 3 Abs 1
- IWW (Verfahrensmitteilung)
UStG § 3 Abs 1, UStAE Abschn 2.5 Abs 7 S 3, EGRL 112/2006 Art 14 Abs 2, KWKG § 4 Abs 3a
Lieferung, Strom, Blockheizkraftwerk, Verfügungsmacht, dezentraler Verbrauch
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.06.2021 - 9 K 2943/16
- BFH, 11.05.2023 - V R 22/21
Papierfundstellen
- BFHE 280, 367
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 29.11.2022 - XI R 18/21
Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom
Auszug aus BFH, 11.05.2023 - V R 22/21
Der von einem Anlagenbetreiber erzeugte und dezentral verbrauchte Strom wird daher weder an den Stromnetzbetreiber geliefert noch an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert (Bestätigung des BFH-Urteils vom 29.11.2022 - XI R 18/21, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, und entgegen Abschnitt 2.5 Abs. 17 Satz 2 bis 4 UStAE).Danach führt die Zahlung eines sogenannten KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gemäß § 4 Abs. 3a KWKG 2009 nicht zu einer Lieferung im Sinne von § 3 Abs. 1 UStG (BFH-Urteil vom 29.11.2022 - XI R 18/21, Leitsatz, BFHE 279, 298, Deutsches Steuerrecht 2023, 822).
- BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
Auszug aus BFH, 11.05.2023 - V R 22/21
Rn. 15 2. Nach dem Grundsatz der Vollrevision ist die Entscheidung der Vorinstanz aber materiell-rechtlich in vollem Umfang und damit ohne Einschränkung auf die von den Beteiligten vorgebrachten Streitpunkte zu überprüfen, wenn der Revisionskläger --wie im Streitfall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf die Verletzung materiellen Rechts stützt (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12.05.2022 - V R 19/20, BFHE 277, 496, Rz 11 und vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392).Des Weiteren kann zu prüfen sein, ob überhaupt entgeltliche Stromlieferungen der A GmbH an die Klägerin oder Stromlieferungen als unentgeltliche Zuwendungen der A GmbH an die Klägerin nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 275, 392) vorlagen.
- BFH, 12.05.2022 - V R 19/20
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines …
Auszug aus BFH, 11.05.2023 - V R 22/21
Rn. 15 2. Nach dem Grundsatz der Vollrevision ist die Entscheidung der Vorinstanz aber materiell-rechtlich in vollem Umfang und damit ohne Einschränkung auf die von den Beteiligten vorgebrachten Streitpunkte zu überprüfen, wenn der Revisionskläger --wie im Streitfall-- sein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf die Verletzung materiellen Rechts stützt (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12.05.2022 - V R 19/20, BFHE 277, 496, Rz 11 und vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392).
- BFH, 26.01.2023 - V R 20/22
Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage
Auszug aus BFH, 11.05.2023 - V R 22/21
Rn. 19 b) Liegen die Voraussetzungen einer Organschaft vor, wird das FG das --nunmehr vorliegende-- Vorabentscheidungsersuchen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache Finanzamt T II - C-184/23 (BFH-Beschluss vom 26.01.2023 - V R 20/22 (V R 40/19), zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, BStBl II 2023, 530) zu berücksichtigen haben. - FG Köln, 16.06.2021 - 9 K 2943/16
Keine umsatzsteuerliche Lieferung von in einem Blockheizkraftwerk erzeugtem und …
Auszug aus BFH, 11.05.2023 - V R 22/21
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.06.2021 - 9 K 2943/16 aufgehoben. - BFH, 14.04.2021 - X R 17/19
Fehlende Feststellungen des FG zur Zusammenveranlagung von Ehegatten
Auszug aus BFH, 11.05.2023 - V R 22/21
Rn. 16 a) Enthält die Entscheidung eines FG nicht die Tatsachen, die erforderlich sind, um prüfen zu können, ob eine entscheidungserhebliche Rechtsnorm rechtsfehlerfrei angewandt worden ist, liegt darin ein materiell-rechtlicher Fehler, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist (z.B. BFH-Urteil vom 14.04.2021 - X R 17/19, BFH/NV 2021, 1494, Rz 12 f.).
- BFH, 25.09.2024 - XI R 19/22
Lieferung von städtischen Wasserversorgungsanlagen als nicht umsatzsteuerbare …
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Gegenstände von verschiedenen wie Eigentümer handelnden Wirtschaftsteilnehmern gekauft und dann weiterverkauft werden (vgl. EuGH-Urteil Herst vom 23.04.2020 - C-401/18, EU:C:2020:295, Rz 41), da die Verfügungsmacht beinhaltet, dass eine Person die Möglichkeit hat, Entscheidungen zu treffen, die sich auf die rechtliche Situation des betreffenden Gegenstands auswirken, etwa die Entscheidung, den Gegenstand zu verkaufen (vgl. EuGH-Urteil Herst vom 23.04.2020 - C-401/18, EU:C:2020:295, Rz 40; BFH-Urteile vom 29.11.2022 - XI R 18/21, BFHE 279, 298, Rz 15; vom 11.05.2023 - V R 22/21, BFHE 280, 367, Rz 13 f.). - BFH, 17.10.2023 - VII R 50/20
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken …
Nach dem Grundsatz der Vollrevision ist die Entscheidung der Vorinstanz materiell-rechtlich in vollem Umfang und damit ohne Einschränkung auf die von den Beteiligten vorgebrachten Streitpunkte zu überprüfen, wenn die Revisionsklägerin --wie im Streitfall-- ihr Rechtsmittel in zulässiger Weise auf die Verletzung materiellen Rechts stützt (§ 118 Abs. 3 Satz 2 FGO; BFH-Urteile vom 11.05.2023 - V R 22/21, BFHE 280, 367, Rz 15 und vom 24.08.2022 - XI R 25/20, BFHE 277, 524, Rz 15, jeweils m.w.N.). - FG Köln, 08.12.2025 - 10 K 760/22 Rn. 46 Zudem nehme sie auf das während des Klageverfahrens ergangene Urteil des BFH vom 11.05.2023 - V R 22/21, BFHE 280, 367, BStBl II 2025, 269 Bezug.
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