Rechtsprechung
| BFH, 17.07.1952 - IV 205/51 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 56, 560
- DB 1952, 903
- BStBl III 1952, 217
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.10.1951 - IV ZR 17/50
Auszug aus BFH, 17.07.1952 - IV 205/51 U
Wie bei der Auslegung von Willenserklärungen müssen auch bei der Auslegung von Urkunden, um deren wirklichen Willen und Sinn zu erforschen, der Gesamtinhalt sowie alle Umstände als Ganzes gewürdigt werden, insbesondere muß der Zusammenhang aller Teile der Erklärungen miteinander berücksichtigt werden; hierzu gehören auch solche Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 1951, IV ZR 17/50, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 1 zu BGB § 133 (B)).
- BFH, 06.10.1978 - VI R 157/76
Abfindung - Kündigung - Steuerfreiheit der Abfindung - Kündigungsfrist
d) Das FA beruft sich zu Unrecht auf die zu § 3 Nr. 8 EStG 1950 bis 1955, § 3 Nr. 9 EStG 1957 ergangene Rechtsprechung des BFH (vgl. das Urteil IV 26/54 U und insbesondere die Entscheidungen vom 17. Juli 1952 IV 205/51 U, BFHE 56, 560, BStBl III 1952, 217; vom 18. Oktober 1956 VI 253/55, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 3 Rechtsspruch 19, und vom 5. April 1957 VI 136/55 U, BFHE 71, 187, BStBl III 1960, 318), in der der BFH Zahlungen für den Zeitraum von der fristlosen Entlassung bis zum Ende der gesetzlichen oder vertraglichen ordentlichen Kündigungsfrist als steuerpflichtigen laufenden Arbeitslohn angesehen hatte. - FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 583/90
Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.04.1967 - VI 15/65
Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis als steuerpflichtige Einkünften aus …
Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteil IV 205/51 U vom 17. Juli 1952, BFH 56, 560, BStBl III 1952, 217) nur steuerbegünstigt, wenn sie auf dem sozialen Kündigungsschutz beruhen, d. h. wenn sie dem Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes vom 10. August 1951 -- KSchG -- (BGBl I 1951, 499) gezahlt werden, weil die Kündigung des Arbeitgebers sozial ungerechtfertigt und damit rechtlich unwirksam ist, dem Arbeitnehmer aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten oder eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus Gründen, die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses geführt hatten, nicht zu erwarten ist (§§ 1, 7 KSchG). - BFH, 08.10.1965 - VI 257/64 U
Entschädigungen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis als Abzugsposten der …
Im Rahmen des sozialen Kündigungsschutzes werden Entschädigungen gewährt, wenn ein Arbeitnehmer gezwungen wird, auf seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu verzichten (Urteile des Bundesfinanzhofes IV 205/51 U vom 17. Juli 1952, BStBl 1952 III S. 217, Slg. Bd. 56 S. 560; IV 26/54 U vom 28. Juli 1955, BStBl 1955 III S. 296, Slg. Bd. 61 S. 256). - BFH, 02.08.1956 - IV 486/55 U
Anforderungen an Besteuerung von Übergangsgeldern und Übergangsbeihilfen auf …
Dies ist, wie in dem Urteil des Senats IV 205/51 U vom 17. Juli 1952, Slg. Bd. 56 S. 560, BStBl 1952 III S. 217, ausgeführt, nicht der Fall, wenn das Dienstverhältnis durch Kündigung des Arbeitnehmers oder durch dessen freiwilliges Ausscheiden beendet wird.
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