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Rechtsprechung
   BFH, 27.06.1957 - V 298/56 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,665
BFH, 27.06.1957 - V 298/56 U (https://dejure.org/1957,665)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1957 - V 298/56 U (https://dejure.org/1957,665)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1957 - V 298/56 U (https://dejure.org/1957,665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 122
  • DB 1957, 860
  • BStBl III 1957, 279
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung - hier: …

    Anlass für die Einführung des Haftungstatbestands sei die Befürchtung gewesen, die Beitreibung einer Gewerbesteuerschuld könnte sich deswegen als unmöglich erweisen, weil alle pfändbaren, dem Betrieb dienenden Gegenstände einem anderen als dem Unternehmer gehörten, insbesondere wenn der Unternehmer mit gepachteten Betriebsmitteln wirtschafte (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1957 - V 298/56 U -, BFHE 65, 122).
  • BFH, 23.05.2012 - VII R 28/10

    Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte - …

    Anlass für die Einführung des Haftungstatbestands war die Befürchtung, dass die Beitreibung einer Gewerbesteuerschuld gegenüber einem Unternehmer sich deswegen als unmöglich erweisen könnte, weil alle pfändbaren, dem Betrieb dienenden Gegenstände einem anderen als dem Unternehmer gehören, insbesondere wenn der Unternehmer mit gepachteten Betriebsmitteln wirtschaftet (BFH-Urteil vom 27. Juni 1957 V 298/56 U, BFHE 65, 122, BStBl III 1957, 279).
  • BFH, 22.11.2011 - VII R 63/10

    Erstreckung der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO auf das …

    Zwar formulierte der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Entscheidung zu § 115 der Reichsabgabenordnung (RAO), Voraussetzung für die Anwendung des § 115 RAO sei, dass der in Anspruch Genommene Eigentümer der in Betracht kommenden Gegenstände sei, und zwar zu der Zeit, zu der die Haftung geltend gemacht werde; allerdings waren die in Anspruch Genommenen bei Erlass des Haftungsbescheids noch nicht Eigentümer (Urteil vom 27. Juni 1957 V 298/56 U, BFHE 65, 122, BStBl III 1957, 279).
  • FG Düsseldorf, 12.10.2006 - 11 K 2025/06

    Insolvenzverfahren; Rechtsstreitunterbrechung; Titulierte Forderung; Widerspruch; …

    Zur Begründung für diese Rechtsansicht beruft sich der Beklagte zu 2 (Herr C) auf das BFH-Urteil V 298/56 U vom 27.06.1957, BStBl. III 1957, 279.

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht des Beklagten zu 2 (Herrn C) auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 27. Juni 1957 V 298/56 U, BFHE 65, 122, BStBl III 1957, 279, denn in diesem Urteil heißt es lediglich, Voraussetzung für die Anwendung des § 115 AO, der Vorgängervorschrift des § 74 AO, sei, dass der in Anspruch Genommene Eigentümer der in Betracht kommenden Gegenstände sei, und zwar zu der Zeit, zu der die Haftung geltend gemacht werde.

  • BFH, 01.12.2015 - VII R 34/14

    Keine Anwendung der Personengruppentheorie zur Begründung eines für die …

    Anlass für die Einführung des Haftungstatbestands, der auf § 7 Abs. 4 des Gewerbesteuerrahmengesetzes vom 30. Juni 1935 (RGBl I, S. 830) zurückgeht und später in § 115 der Reichsabgabenordnung (RAO) übernommen wurde, war die Befürchtung, dass sich die Beitreibung einer Gewerbesteuerschuld gegenüber einem Unternehmen als unmöglich erweisen könnte, weil alle pfändbaren, dem Betrieb gehörenden Gegenstände einem anderen als dem Unternehmer gehören, insbesondere wenn der Unternehmer mit gepachteten Betriebsmitteln wirtschaftet (BFH-Urteil vom 27. Juni 1957 V 298/56 U, BFHE 65, 122, BStBl III 1957, 279).
  • FG Köln, 09.12.1999 - 15 K 1756/91

    Haftung des Eigentümers einer an ein Unternehmen überlassenen Sache für …

    Wirtschaftliches Eigentum i. S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO - unterstellt, die Bank hätte solches - reicht demgegenüber nicht aus, weil der zivilrechtliche Eigentümer der Vollstreckung widersprechen könnte (…Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 74 Rz. 11; Tipke/Kruse, AO, § 74 Tz. 3; Schwarz, AO, § 74 Anm. 3; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juni 1957 V 298/56 U, BStBl III 1957, 279).

    Das Grundstück war auch unstreitig für den Betrieb der KG nicht nur von unwesentlicher Bedeutung, was der Haftung entgegenstehen könnte (Hinweis auf BFH in BStBl III 1957, 279).

    Ausreichend für die Haftung ist vielmehr, daß der Haftungsschuldner im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme noch Eigentümer ist (BFH in BStBl III 1957, 279;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O. Rzn 45 und 50;… Schwarz, a.a.O. Anm 17; Niedersächsisches Finanzgericht in EFG 1981, 58).

  • BFH, 22.11.2011 - VII R 67/10

    Erstreckung der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO auf das …

    Zwar formulierte der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Entscheidung zu § 115 der Reichsabgabenordnung (RAO), Voraussetzung für die Anwendung des § 115 RAO sei, dass der in Anspruch Genommene Eigentümer der in Betracht kommenden Gegenstände sei, und zwar zu der Zeit, zu der die Haftung geltend gemacht werde; allerdings waren die in Anspruch Genommenen bei Erlass des Haftungsbescheids noch nicht Eigentümer (Urteil vom 27. Juni 1957 V 298/56 U, BFHE 65, 122, BStBl III 1957, 279).
  • FG Düsseldorf, 03.06.2004 - 11 K 3350/02

    Haftung; Eigentümerhaftung; Wesentliche Beteiligung; Verpachtung wesentlicher …

    Zur Begründung für diese Rechtsansicht beruft sich der Kläger auf das BFH-Urteil 5298/56 U vom 27.06.1957, BStBl. III 1957, 279.

    Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss der Haftungsschuldner allenfalls noch Eigentümer der in Betracht kommenden Gegenstände gewesen sein (vgl. FG-Köln, Urteil vom 9. Dezember 1999 15 K 1756/91, EFG 2000, 203; BFH-Beschluss vom 27. Juni 1957 V 298/56 U, BFHE 65, 122, BStBl III 1957, 279; a. A. Kruse/Loose in Tipke/Kruse, AO und FGO, § 74 Tz. 18 m. w. N).

  • BFH, 23.05.2012 - VII R 29/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 05. 2012 VII R 28/10 - Haftung des …

    Anlass für die Einführung des Haftungstatbestands war die Befürchtung, dass die Beitreibung einer Gewerbesteuerschuld gegenüber einem Unternehmer sich deswegen als unmöglich erweisen könnte, weil alle pfändbaren, dem Betrieb dienenden Gegenstände einem anderen als dem Unternehmer gehören, insbesondere wenn der Unternehmer mit gepachteten Betriebsmitteln wirtschaftet (BFH-Urteil vom 27. Juni 1957 V 298/56 U, BFHE 65, 122, BStBl III 1957, 279).
  • FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 4110/08

    Gegenständlich beschränkte Haftung für Steuerschulden eines insolventen …

    (FG Köln, Urteil vom 17.9.1997 6 K 5459/91, EFG 1998, 162 unter Verweis das zur Vorgängervorschrift - § 115 der Reichsabgabenordnung - ergangene BFH-Urteil vom 27.6.1957 V 298/56 U, BStBl. III 1957, 279; Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.9.1980 VI 264/77, EFG 1981, 58; FG Köln, Urteil vom 9.12.1999 15 K 1756/91, EFG 2000, 198; FG Münster, Urteil vom 15.9.2009 2 K 32/09 U, EFG 2010, 287).
  • FG Köln, 17.09.1997 - 6 K 5459/91

    Haftung von Personen, die an einem gewerblichen Unternehmen wesentlich beteiligt …

  • FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 4112/08

    Begrenzte Eigentümerhaftung!

  • BFH, 14.06.1994 - VII B 239/93

    Umsatzsteuerrückstände einer Kommanditgesellschaft (KG) - Vermietung eines …

  • FG Münster, 15.09.2009 - 2 K 32/09

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für rückständige Umsatzsteuer aus einem …

  • BFH, 15.06.1965 - V 23/63 S

    Unterschiedliche Haftung von wesentlich und nicht wesentlich beteiligten …

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