Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze (§§ 78 - 117l) |
| 5. Unterabschnitt - Rechts- und Amtshilfe (§§ 111 - 117l) |
(1) 1Die ersuchende Finanzbehörde hat der ersuchten Behörde für die Amtshilfe keine Verwaltungsgebühr zu entrichten. 2Auslagen hat sie der ersuchten Behörde auf Anforderung zu erstatten, wenn sie im Einzelfall 25 Euro übersteigen. 3Leisten Behörden desselben Rechtsträgers einander Amtshilfe, so werden die Auslagen nicht erstattet.
(2) Nimmt die ersuchte Behörde zur Durchführung der Amtshilfe eine kostenpflichtige Amtshandlung vor, so stehen ihr die von einem Dritten hierfür geschuldeten Kosten (Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und Auslagen) zu.
ermächtigung § 117bBesondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten § 117cÜbermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten auf Ersuchen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Verhütung von Straftaten § 117dInhalt des Ersuchens § 117eAblehnungsgründe § 117fZusammenarbeit mit zentralen Kontaktstellen § 117gInformations-
übermittlung ohne Ersuchen § 117hVerpflichtung zur Übermittlung von Informationen ohne Ersuchen § 117iInformations-
übermittlung an Schengen-
assoziierte Staaten § 117jAusgehende Ersuchen um Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Strafverfolgungs-
behörden eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union § 117kVerwendung von nach der Richtlinie (EU) 2023/977 übermittelten Informationen § 117lStatistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe
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Rechtsprechung zu § 115 AO
60 Entscheidungen zu § 115 AO in unserer Datenbank:
- OLG Bamberg, 31.07.2023 - 2 W 27/23
Gebührenbefreiung des Kirchensteueramtes für Auskunftsersuchen zur Erbfolge beim ...
Zum selben Verfahren:
- AG Bad Kissingen, 11.08.2022 - VI 1479/20
Gebühren für das auf die Mitteilung von Erben gerichtete Auskunftsersuchen des ...
- LG Schweinfurt, 15.05.2023 - 42 T 157/22
Auskunftserteilung an eine andere Behörde über die Erbenermittlung
- AG Bad Kissingen, 11.08.2022 - VI 1479/20
- BFH, 08.07.2013 - IX B 19/13
Nichtzulassungsbeschwerde
- FG Hamburg, 25.01.2021 - 4 K 47/18
(Einfuhrumsatzsteuer
- FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 1728/17
Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung aufgrund des Antrags auf Vollverschonung ...
- FG Münster, 14.06.2024 - 4 K 2351/23
Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer
- FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1285/18
Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens, ...
- FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 3699/16
Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens, ...
- FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 1727/17
Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren - Begünstigung des Betriebsvermögens, ...
Querverweise
Auf § 115 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Wasserbenutzungsabgaben
- Abwasserabgabe
- § 123 (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)