Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Erster Abschnitt - Verfahrensgrundsätze (§§ 78 - 117l) |
| 5. Unterabschnitt - Rechts- und Amtshilfe (§§ 111 - 117l) |
(1) Eine Finanzbehörde kann um Amtshilfe insbesondere dann ersuchen, wenn sie
(2) Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist.
(3) Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn
(4) Die ersuchte Behörde darf die Hilfe nicht deshalb verweigern, weil sie das Ersuchen aus anderen als den in Absatz 3 genannten Gründen oder weil sie die mit der Amtshilfe zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig hält.
(5) 1Hält die ersuchte Behörde sich zur Hilfe nicht für verpflichtet, so teilt sie der ersuchenden Finanzbehörde ihre Auffassung mit. 2Besteht diese auf der Amtshilfe, so entscheidet über die Verpflichtung zur Amtshilfe die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde oder, sofern eine solche nicht besteht, die für die ersuchte Behörde fachlich zuständige Aufsichtsbehörde.
ermächtigung § 117bBesondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten § 117cÜbermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten auf Ersuchen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Verhütung von Straftaten § 117dInhalt des Ersuchens § 117eAblehnungsgründe § 117fZusammenarbeit mit zentralen Kontaktstellen § 117gInformations-
übermittlung ohne Ersuchen § 117hVerpflichtung zur Übermittlung von Informationen ohne Ersuchen § 117iInformations-
übermittlung an Schengen-
assoziierte Staaten § 117jAusgehende Ersuchen um Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Strafverfolgungs-
behörden eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union § 117kVerwendung von nach der Richtlinie (EU) 2023/977 übermittelten Informationen § 117lStatistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe
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Rechtsprechung zu § 112 AO
73 Entscheidungen zu § 112 AO in unserer Datenbank:
- FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20
Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in ...
- FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 121/17
Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Auch ein Steuerschuldner kann Haftungsschuldner ...
- FG Hamburg, 07.06.2017 - 4 V 251/16
Aussetzung der Vollziehung/Tabaksteuer/Haftung: Auch ein Steuerschuldner kann ...
- FG Hamburg, 18.11.2016 - 4 V 142/16
Aussetzung der Vollziehung: Tabaksteuerrecht - Auch ein Steuerschuldner kann ...
- FG München, 19.01.2021 - 6 K 2204/18
Einkommensteuerbescheid, Werbungskostenüberschuss, Vermietung und Verpachtung, ...
- FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1338/12
Steuerliches Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft und Steuerbescheinigung
- BFH, 02.04.1981 - V R 39/79
Zur Haftung für verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen, wenn die geschuldete ...
- AG Remscheid, 14.01.2014 - 14 M 1243/13
Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer ...
- OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
Erledigung; Nebenwohnung; Zweitwohnung; Studentenwerk; Auskunftsrecht; ...
- BFH, 12.01.1988 - VII R 74/84
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids - Haftung einer Buchhalterin für die ...
Querverweise
Auf § 112 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Wasserbenutzungsabgaben
- Abwasserabgabe
- § 123 (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)