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Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1226   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16804
BGBl. I 2017 S. 1226 (https://dejure.org/2017,16804)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 29.05.2017, Seite 1226
  • Zweiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
  • vom 23.05.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften

Meldungen (3)

  • lawblog.de

    Menschen erster Klasse, Menschen zweiter Klasse

  • taz.de

    Neuer § 114 StGB: Sonderschutz für Polizisten geplant [08.02.2017]

  • taz.de

    Gesetzentwurf zum Schutz von Polizisten: Bei Schubsen Knast [27.04.2017]

Literatur (7)

  • zeit.de

    Der Polizist als Opfer (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; ZEIT ONLINE, 31.01.2017)

  • kripoz.de

    Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften durch das Strafrecht? (Prof. Dr. Mark A. Zöller; KriPoZ 2017, 143-150)

  • kripoz.de

    Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte: Strafschärfung als Kriminalpolitik (Prof. Dr. Cornelius Prittwitz; KriPoZ 1/2018)

  • zis-online.com PDF

    Einordnung des neuen § 114 StGB im bisherigen System der "Widerstandstaten" (RA Dr. Dominik König und StA Dr. Sebastian Thilo Müller; ZIS 2018, 96-102)

  • zis-online.com PDF

    Behinderung von hilfeleistenden Personen, § 323c Abs. 2 StGB (Dr. Tamina Preuß; ZIS 2019, 345-353)

  • stv-online.de PDF

    Polizeibeamte schützenswerter als Bürger

  • kripoz.de

    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (Prof. Dr. Robert Esser; KriPoZ 3/2017)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 16.02.2017   BT   Schutz von Polizei und Rettungskräften
  • 28.02.2017   BR   Schutz für Rettungskräfte - Härte Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte
  • 20.03.2017   BT   Mehr Schutz für Polizisten und Retter
  • 20.03.2017   BT   Anhörung zum Schutz von Sicherheits- und Rettungskräften
  • 23.03.2017   BT   Disput um Schutzgesetz für Einsatzkräfte
  • 18.04.2017   BT   Mehr Schutz für Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte
  • 12.05.2017   BR   Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten - Bundesrat billigt verstärkten Schutz für Rettungskräfte
  • 12.05.2017   BR   Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten - Bundesrat billigt verstärkten Schutz für Rettungskräfte
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte …

    (1) Mit dem 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften - vom 23. Mai 2017 (BGBl. I, S. 1226) hat der Gesetzgeber die Begehungsweise des tätlichen Angriffs aus § 113 Abs. 1 StGB herausgelöst und in § 114 StGB als selbständigen Straftatbestand mit erhöhtem Strafrahmen ausgestaltet.
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 607/19

    Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (tätlicher Angriff: Definition)

    An diesem Begriffsverständnis hat sich durch die Einfügung der Vorschrift des § 114 StGB durch das Zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 23. Mai 2017 (BGBl. I 2017, 1226) nichts geändert.
  • VG München, 25.03.2020 - M 11 S 19.33111

    Angriff auf Vollstreckungsbeamte ist keine Katalogtat iSd § 60 Abs. 8 S. 3 …

    Hierzu hat der Gesetzgeber § 114 StGB durch das 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs (Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften) vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1226) neu gefasst.
  • BGH, 21.03.2024 - 3 StR 300/23

    "NSU 2.0" - Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig

    An diesem Begriffsverständnis hat sich durch die Einfügung der Vorschrift des § 114 StGB durch das Zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 23. Mai 2017 (BGBl. I 2017, 1226) nichts geändert.
  • BGH, 09.08.2023 - 6 StR 182/23

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Diensthandlung); tätlicher Angriff auf …

    Eine einschränkende Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs nach dessen Erheblichkeit war mit der Neufassung des § 114 StGB durch das Gesetz vom 23. Mai 2017 (BGBl. 2017 I 1226) trotz der erhöhten Strafandrohung dieser Vorschrift gegenüber der des § 113 Abs. 1 StGB gerade nicht verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 5 StR 157/20 -, NJW 2020, 2347 f.;… MüKo-StGB/Bosch, 4. Aufl., § 114 Rdnr. 6)." Dem schließt sich der Senat an.
  • BayObLG, 06.10.2025 - 203 StRR 368/25

    Freiheitsstrafe, Gefährliche Körperverletzung, Vollstreckungsbeamten, …

    Eine einschränkende Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs nach dessen Erheblichkeit war mit der Neufassung des § 114 StGB durch das Gesetz vom 23.05.2017 (BGBl. 2017 I 1226) trotz der erhöhten Strafandrohung dieser Vorschrift gegenüber der des § 113 Abs. 1 StGB gerade nicht verbunden (BGH…, Beschluss vom 09.08.2023, a.a.O.; BGH…, Beschluss vom 11.06.2020, a.a.O., Rn. 14;… OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22

    Zur Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs.

    Anders als das Landgericht annahm, war mit der Neufassung des § 114 StGB durch Gesetz vom 23. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1226) trotz der erhöhten Strafandrohung dieser Vorschrift gegenüber der des § 113 Abs. 1 StGB keine einschränkende Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs verbunden.
  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen …

    Vorliegend ist das Bundesjagdgesetz in der durch Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 23.05.2017 geänderten Fassung der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (folgend: BJagdG) maßgebend.(Vgl. BGBl. 1976 I S. 2849 sowie BGBl. 2017 I S. 1226.).
  • VGH Bayern, 18.10.2022 - 24 B 20.2994

    Ungültigkeitserklärung und Einziehung eines Jagdscheines

    vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1226) - BJagdG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Waffengesetz i. d. F. der Bek.
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2021 - 2 Rv 35 Ss 593/21

    Rechtliche Einordnung des Zufahrens auf einen Vollstreckungsbeamten

    Rn. 6 Vor der Überarbeitung durch das 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vom 23.5.2017 (BGBl. I 2017 S. 1226), mit dem der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte aus § 113 StGB herausgelöst und unter Anhebung des Strafrahmens in § 114 StGB als eigenständiger Tatbestand ausformuliert wurde, wurden als tätliche Angriffe bereits niederschwellige unmittelbar auf den Körper zielende feindselige Einwirkungen ohne Rücksicht auf ihren Erfolg angesehen (…Nachweise bei MK-Bosch, StGB, 4. Aufl., § 114 Rn. 6).
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